Uns liegen derzeit mehrere Mandatsanfragen wegen Abmahnungen durch den Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting Deutscher Online-Unternehmen e.V., kurz „IDO e.V. vor. Der IDO ist ein eingetragener Verband und gibt an, insgesamt die Interessen von 1.800 Mitgliedern zu vertreten. U.a. fallen darunter auch Onlineshops, die über Ebay, Amazon, Dawanda und co. Waren anbieten.

Um sicherzustellen, dass der Wettbewerb im Bereich des Onlinehandels fair von statten geht, überprüft der IDO e.V. die Einhaltung verschiedener Vorschriften. Hierunter fallen verbraucherschutzrechtliche, wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche Gesetze und zivilrechtliche Rechtsnormen. In seinen Schreiben fordert der IDO e.V. zumeist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines Geldbetrages als Vertragsstrafe oder auch Aufwendungsersatz auf.


Wieso werde ich vom IDO e.V. in Anspruch genommen?

Der IDO e.V. geht gegen wettbewerbsrechtliche Verstöße vor. Dies tut er, indem Webseiten von Onlinehändlern systematisch auf Verstöße gescannt werden. Insbesondere werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Widerrufsbelehrung, Werbung und sonstige Pflichtangaben einer Kontrolle unterzogen.

Werden auf Ihrer Webseite unvollständige oder unrichtige Pflichtangaben oder wettbewerbsrechtliche Verstöße festgestellt, so sichert der IDO e.V. Beweise, indem er Aufnahmen (Screenshots) der vermeintlichen Verstöße anfertigt.

In einem Abmahnschreiben werden Ihnen sodann die von Ihnen begangenen Verstöße dargelegt und deren Unterlassung gefordert. Hierzu werden Sie zur Abgabe einer dem Schreiben beigefügten, vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Bei der Beurteilung der Rechtswidrigkeit können jedoch auch Fehler unterlaufen. Es besteht grundsätzlich auch immer die Möglichkeit einer rechtsmissbräuchlichen oder auch aus formalen Gründen rechtswidrigen Abmahnung.


Was wirft der IDO e.V.  den Abgemahnten vor?

Unseren Mandanten wird regelmäßig vorgeworfen, aufgrund einer falschen oder fehlenden Widerrufsbelehrung, unwirksamer AGB oder eines Verstoßes gegen die Verpflichtung zur Angabe über die Teilnahme an dem Online-Streitschlichtungsprogramm der EU oder eines Verstoßes gegen verbraucherschutzrechtliche Vorschriften, gegen die Regeln des lauteren Wettbewerbs und damit die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen verstoßen zu haben. Daraus resultiere ein unberechtigter Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Mitbewerbern.

Liegt ein solcher Verstoß vor, ergibt sich ein Unterlassungsanspruch aus § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG. Mitunter kann der Berechtigte daneben eine Vertragsstrafe verlangen oder Aufwendungsersatzansprüche geltend machen.


Was kann ich gegen die wettbewerbsrechtliche Abmahnung tun

  • Zunächst bewahren Sie Ruhe

Der erste wichtige Schritt ist es, trotz einer vorliegenden Abmahnung und der Forderung eines hohen Betrages, die Ruhe zu bewahren. Auch wenn es normal und nachvollziehbar ist, einen Schreck zu bekommen, gilt es voreilige Maßnahmen zu vermeiden und einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn in den meisten Abmahnungsfällen lässt sich die Forderung mit Hilfe kompetenter juristischer Beratung verringern oder gar abwenden.

  • Dennoch sollten Sie nicht zögern

Es ist jedoch trotz aller Ruhe die auf dem Mahnschreiben benannte Frist zu beachten. Die Frist des Abmahnschreibens ist regelmäßig kurz und gibt Ihnen nur wenig Zeit auf die Geltendmachung zu reagieren. Daher heißt es, schnell zu handeln und die knapp bemessene Zeit zur Reaktion sinnvoll zu nutzen. Durch Ablaufen der Frist können weitere erhebliche Kosten für Sie entstehen, denen Sie dann nur noch schwer entgehen können.

  • Handeln Sie nicht leichtfertig

Trotzdem Sie schnell handeln sollten, dürfen Sie nicht leichtfertig vorgehen. Unterzeichnen Sie in keinem Fall die dem Abmahnschreiben beiliegende Unterlassungserklärung oder ein Vergleichsschreiben, ohne vorher rechtlichen Rat eingeholt zu haben.

Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung oder ein anderes Schreiben, kann es sein, dass Sie damit ohne es zu wollen eine Rechtspflicht anerkennen. In diesem Fall spielt es auch keine Rolle, ob Sie die Rechtsverletzung tatsächlich begangen haben. Ein auf die Abmahnung speziell abgestimmtes Schreiben ist erforderlich, ansonsten wird Forderungen Tür und Tor geöffnet.

  • Setzen Sie sich mit uns in Verbindung

Die Kanzlei Schlun & Elseven mit Standorten in Köln und Aachen steht Ihnen bundesweit zur Verfügung und ist Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner bei allen Fragen zum Wettbewerbsrecht und insbesondere im Bereich wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.

  • Vorsicht ist besser als Nachsicht

Gerne überprüfen wir in Ihrem Auftrag Ihre Webseite auf potentielle wettbewerbsrechtliche Verstöße und überarbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrungen, Pflichtangaben usw. für Sie.


Wir helfen Ihnen mit aller gebotenen Schnelligkeit, gegen die Forderungen des IDO e.V. vorzugehen. Rufen Sie uns ganz einfach an, senden Sie uns eine Nachricht per E-Mail oder nutzen Sie unser Onlineformular. Gerne erläutern wir Ihnen im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen und Möglichkeiten.