Im Auftrag des Softwareentwicklers und -vertreibers Epic Games International SARL hat die Kanzlei Beiten Burkhardt unsere Mandanten im Wege einer Abmahnung kontaktiert. Vorgeworfen wird unserem Mandanten, über eine Internetplattform digitale Produktschlüssel zum Herunterladen und zur Aktivierung von Computerspielen, sog. Gaming Key Codes, ohne Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber angeboten zu haben. Zu den betroffenen Computerspielen zählen dabei die Titel World War Z, Metro Exodus und The Sinking City, deren jeweilige Rechteinhaber die Epic Games International zur Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber Dritten ermächtigt haben.
In seiner Begründung führt Epic Games International an, der Vertrieb der Key Codes ohne Zustimmung stelle einer Verletzung des Urheberrechts an den jeweiligen Spielen dar.
Die Grundsätze der Used-Soft-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, nach welcher der Handel mit gebrauchten Computerprogrammen grundsätzlich rechtmäßig ist, finde keine Anwendung oder sei jedenfalls nicht einschlägig: So sei es nicht gewährleistet, dass der ursprüngliche Erwerber des Key Codes keine Kopie des Computerspiels zurückbehalte. Die Aufspaltung des physisch vertriebenen Datenträgers (Retail-Produkt) und des Key Codes führe außerdem zu einer nicht autorisierten Produktveränderung und -zweitverwertung.
Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung im Gaming-Recht
Dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung liegt regelmäßig zugleich eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie eine Kostenrechnung unter Zugrundelegung eines Streitwertes von 100.000,00 EUR bei.
Darin fordert die Epic Games International SARL dazu auf, die Unterlassungserklärung innerhalb der nächsten Woche unterschrieben zurückzusenden sowie die bislang entstandenen Kosten zu ersetzen. Außerdem soll eine Verpflichtungserklärung dahingehend abgegeben werden, dass das Angebot von Key Codes für die betroffenen Computerspiele auf der Plattform unseres Mandanten zukünftig unterbleiben wird.
Durch den Vertrieb der Key Codes sollen unsere Mandanten eine Urheberrechtsverletzung nach §§ 97 Abs. 1, 16 Abs. 1, 17 Abs. 1 UrhG begangen haben. Bei Verwirklichung ergibt sich aus § 97 UrhG für die durch den Rechtsverstoß Geschädigten ein Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung, auf zukünftige Unterlassung sowie auf einen Ausgleich des entstandenen Schadens. Die Feststellung der Höhe zum Schaden bzw. zur Höhe des entstandenen Rechtsanwaltskosten kann in den allermeisten Fällen nicht ohne weitere Prüfung erfolgen.
Abmahnung von Epic Games International SARL – Wie Sie sich verhalten sollten
- Trotz hohen eingeforderten Beträgen und dem Bedürfnis, ein weiteres Kostenrisiko zu vermeiden, sollten Sie gegenüber der Gegenseite auf keinen Fall eine unüberlegte verbindliche Erklärung abgeben. Stattdessen empfiehlt es sich, ruhig zu bleiben und alle rechtlichen Optionen abzuwägen.
- Eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung versetzt Sie in die denkbar schlechteste Ausgangslage. Denn selbst wenn die Vorwürfe der Urheberrechtsverletzung zutreffen sollten, so schränken vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen Sie oftmals über das notwendige Maß hinaus ein.
- Sieht die Unterlassungserklärung auch eine Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung vor, über deren Höhe im Streitfall das Gericht zu entscheiden hat, hat dies meist seine Richtigkeit. Die angesetzte Geschäftsgebühr bei einem Streitwert von 100.000,00 EUR muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Außerdem sollten Sie nicht alle geltend gemachten Rechtsverletzungen bedenkenlos akzeptieren. Die Beweislast für angeführte Rechtsverletzungen liegt zunächst einmal bei der Partei, die Ansprüche gegen Sie erhebt.
- Unbedingt im Blick behalten sollten Sie jedenfalls die im Mahnschreiben benannte Frist. Letztere ist tendenziell kurz bemessen und lässt Ihnen wenig Raum für weitschweifige Abwägungen. Es empfiehlt sich daher, sich die Rechtslage zügig zu vergegenwärtigen und daraus rasch entsprechende Schritte abzuleiten.
Lösung: Abmahnung anwaltlich prüfen lassen
Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, Wettbewerbs- und Markenrechts sind stets mit dem notwendigen Ernst zu behandeln. Keinesfalls sollten Sie jedoch voreilig und vor allem vorbehaltslos beigelegte Unterlassungs- bzw. Verpflichtungserklärungen unterschreiben und zurücksenden. Derart vorgefertigte Erklärungen enthalten oftmals Regelungen, die Sie unzulässig benachteiligen könnten und denen Sie sich ungeachtet der sonstigen Rechtslage nicht fügen müssen. Kontaktieren Sie nach Erhalt einer Abmahnung daher am besten einen Rechtsanwalt, der im entsprechenden Bereich spezialisiert ist und der die Abmahnung für Sie sorgfältig prüft. Auf diese Weise gelingt es Ihnen, Ihr individuelles Risiko wirksam zu begrenzen.
Schlun & Elseven: Ihr kompetenter Partner im Gaming-Recht
Die Kanzlei Schlun & Elseven Rechtsanwälte mit Standorten in Köln, Aachen und Düsseldorf sowie Konferenzräumen in Hamburg, Berlin und München steht Ihnen bundesweit zur Verfügung. Wir sind Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner bei allen Fragen zum Gaming-Recht, insbesondere auch in Bezug auf Abmahnungen durch die Epic Games International SARL, vertreten durch die Kanzlei Beiten Burkhardt. Wir helfen Ihnen mit aller gebotenen Schnelligkeit, gegen die Abmahnung bzw. die benannte Schadenshöhe vorzugehen. Rufen Sie uns ganz einfach an, senden Sie uns eine Nachricht per E-Mail oder nutzen Sie unser Onlineformular. Gerne erläutern wir Ihnen im Rahmen unserer Ersteinschätzung Ihre rechtlichen Möglichkeiten.