Das Interpol- und Auslieferungsrechtsteam von Schlun & Elseven Rechtsanwälte war kürzlich mit einem Fall befasst, der einen Mandanten betraf, der im Verdacht stand, Gegenstand einer vom Königreich Saudi-Arabien ausgestellten Interpol Red Notice zu sein. Unsere Auslieferungsanwälte sind regelmäßig in derartige Fälle involviert und besitzen einen großen Erfahrungsschatz. Unser Anwaltsteam arbeitet zunächst effizient daran, alle relevanten Informationen und Beweise zu sammeln, und konzentriert sich sodann auf die Strategie zur Beseitigung der Interpol Notice. Auf unserer Seite “Rechtsanwalt für Auslieferungsrecht und Interpol in Deutschland” finden Sie weitere Informationen zu Fragen im Zusammenhang mit Interpol-Ausschreibungen, den Zuständigkeiten von Interpol und den von unserer Kanzlei angebotenen Dienstleistungen.

Wenn Sie fachkundige Beratung, Unterstützung oder juristische Vertretung in auslieferungsrechtlichen Angelegenheiten benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Dieser Artikel soll Ihnen lediglich einen Einblick in unsere Dienstleistungen und unsere Vorgehensweise in diesen Fällen geben. Ihr individueller Fall wird jedoch andere Faktoren beinhalten, die herausgearbeitet werden müssen. Sobald der Kontakt zu unseren hochqualifizierten Anwälten für Interpol- und Auslieferungsrecht hergestellt ist, können diese sich darauf konzentrieren, Ihnen einen umfassenden Service zu bieten. In solchen Angelegenheiten ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme oft entscheidend für die Entwicklung erfolgreicher Strategien. Setzen Sie sich jetzt mit uns in Verbindung und lassen Sie unser Auslieferungsrechtsteam Ihre Rechte verteidigen.

Wenn Sie ein bestimmtes Problem oder eine Rechtsfrage zum Auslieferungsrecht oder Interpol-Verfahren haben, können Sie sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden. Unsere Anwälte für Auslieferungsrecht sind telefonisch und per E-Mail erreichbar und bieten auch die Möglichkeit von Videokonferenzen. Für weitere rechtliche Informationen besuchen Sie bitte unsere Homepage zum Auslieferungsrecht.

Saudi-Arabischer Fall: Löschung der Daten unseres Mandanten aus den Datenbanken von Interpol

In diesem Fall wandte sich unser Mandant an uns, weil er befürchtete, dass Saudi-Arabien über Interpol eine “Red Notice” gegen ihn ausschreiben könnte. Unser Auslieferungsrechtsteam nahm diese Angelegenheit sehr ernst und machte umgehend seinen Auskunftsanspruch bei der Datenschutzkontrollkommission Interpols (CCF) geltend. Die Einsichtnahme in Interpol-Akten ist zulässig, sofern der Antrag ordnungsgemäß gestellt wird, also insbesondere den Vorgaben von Regel 30 der Geschäftsordnung der Kommission entspricht. Das bedeutet unter anderem, dass der Antrag in einer der zulässigen Sprachen verfasst werden muss und ihm die erforderlichen Unterlagen beizufügen sind. Dieses erste Auskunftsersuchen ergab, dass in den Interpol-Datenbanken keine Informationen über unseren Mandanten vorhanden waren.

Zwei Jahre später überprüfte unser Team die Daten im Namen unseres Mandanten erneut, und diesmal lag tatsächlich eine Interpol Red Notice aus dem Königreich Saudi-Arabien gegen unseren Mandanten vor. Dieser war sehr besorgt, als er von dieser Information erfuhr. Der Red Notice lag ein Haftbefehl der saudi-arabischen Behörden wegen “gewerbsmäßigen Betrugs” zugrunde. Sobald diese Information aufgedeckt wurde, begann unser Expertenteam damit, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um diese Interpol Red Notice für unseren Mandanten zu entfernen.

Um die Aufhebung dieser Red Notice zu erreichen, berieten sich unsere Anwälte eng mit unserem Mandanten, sammelten alle relevanten Informationen und erforderlichen Beweise und reichten sodann Beschwerde gegen die Ausschreibung bei Interpol ein. Unsere Beschwerde wurde von Interpol als zulässig erachtet und nachfolgend inhaltlich geprüft. Zu diesem Zwecke setzte sich Interpol auch mit den zuständigen Behörden in Saudi-Arabien in Verbindung.


Unsere Argumente in Bezug auf den kommerziellen Charakter des Falles

Ausgehend von unserer Fallanalyse stützte sich die Beschwerde auf mehrere Gründe. Erstens untersuchten wir den Fall unter dem Gesichtspunkt, dass eine Interpol Red Notice nur aufgrund einer schweren Straftat nach dem Recht des Landes ausgestellt werden darf. Dahingegen ist die Ausschreibung einer Red Notice unzulässig, wenn sie auf politischen Gründen oder anderen Motivationen beruht, die gegen die Interpol-Satzung verstoßen (Artikel 3 der Interpol-Statuten). In dieser Angelegenheit untersuchte unser Team also die saudi-arabischen Angaben mit dem Ziel festzustellen, ob der Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs zutrifft. Wir sichteten die vorgelegten Informationen und argumentierten daraufhin, dass die erforderlichen Beweise für die vorgeworfene Straftat fehlten und folglich der Vorwurf einer strafbaren Handlung nicht begründet war.

Unsere Argumentation basierte auf der Auffassung, dass die saudi-arabischen Behörden die angeblichen kriminellen Aktivitäten unseres Mandanten nur unklar beschrieben hatten. Wir untersuchten den Fall aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln und waren der Ansicht, dass die Darstellungen der saudi-arabischen Behörden nicht die erforderlichen Standards gemäß Artikel 83 (2)(b)(i) der Interpol-Regeln für die Verarbeitung von Daten erfüllten. Nach dieser Bestimmung muss der Staat, der eine Interpol Red Notice beantragt, einen Sachverhalt mit einer präzisen und klaren Beschreibung der kriminellen Aktivitäten der gesuchten Person mitsamt der Angabe des Zeitpunktes und des Orts der mutmaßlichen Tätigkeiten präsentieren. Bloß allgemeine strafrechtliche Vorwürfe ohne eine entsprechend detaillierte Beschreibung reichen für eine derart schwerwiegende Maßnahme wie eine Interpol Red Notice nicht aus.


Die Entscheidung der Interpol-Kommission zu diesem Fall

Die Aufgabe der Interpol-Kommission besteht darin, sicherzustellen, dass die in den Interpol-Datenbanken gespeicherten Daten mit den Interpol-Regularien für die Datenverarbeitung übereinstimmen. In diesem Stadium ist es nicht Aufgabe der Interpol-Kommission, festzustellen, ob die Person, gegen die eine Red Notice ergangen ist, der ihr vorgeworfenen Straftaten schuldig oder unschuldig ist. Erfahrene Auslieferungsanwälte, wie die des Teams von Schlun & Elseven, sind mit diesen Regeln vertraut und können feststellen, ob eine Red Notice angefochten werden kann. In diesem Fall musste die Interpol-Kommission also prüfen, ob die Informationen der saudi-arabischen Behörden in ihrer Beschreibung der angeblichen kriminellen Aktivitäten unseres Mandanten präzise genug waren.

Das waren sie nach Ansicht der Kommission jedoch nicht, sodass sie zugunsten unseres Mandanten entschied. Aufgrund der unklaren Darstellung der angeblichen kriminellen Aktivitäten konnte die Kommission nicht feststellen, ob die über unseren Mandanten gespeicherten Daten den Interpol-Regeln entsprachen. Diese Entscheidung war für unseren Mandanten eine große Erleichterung, da sie zur Löschung der Interpol Red Notice gegen ihn führte. Da bei unseren Nachforschungen auch andere Unregelmäßigkeiten erkannt wurden, enthielt unsere Beschwerde noch weitere Gründe, die jedoch aufgrund der festgestellten Unbestimmtheit der Sachverhaltsschilderung für die endgültige Entscheidung der Kommission nicht mehr erforderlich waren.

Dies ist ein weiterer Fall, der zeigt, wie eine fachkundige rechtliche Beratung und Begleitung zu positiven Ergebnissen führen kann. Unser Anwaltsteam ist bereit, Sie in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Interpol und Red Notices umfassend zu vertreten. Darüber hinaus zeigt dieser Fall auch, dass sich Privatpersonen nicht davor scheuen sollten, solche Maßnahmen von Staaten anzufechten; stattdessen sollten sie sicherstellen, dass sie die richtige rechtliche Vertretung an ihrer Seite haben.


Schlun & Elseven: Auslieferungsanwälte, Interpol Red Notices und Diffusions

Bei Schlun & Elseven Rechtsanwälte arbeiten wir mit einem weltweiten Mandantenstamm im Auslieferungsrecht und in Interpol-Angelegenheiten zusammen. Wir haben weitere spezielle Artikel zu Interpol Red Notices und anderen Interpol Notices und Diffusions Orders, und unser Team von Rechtsexperten berät und unterstützt unsere Mandanten in all diesen Angelegenheiten. Wir sind mit dem Inhalt und den Anforderungen der Interpol-Statuten bestens vertraut und werden Ihnen während des gesamten rechtlichen Verfahrens zur Seite stehen. Unsere Anwälte bereiten Ihren Fall gewissenhaft und präzise vor, denn eine gute Vorbereitung ist in diesen Fällen entscheidend für den Erfolg.

Wir von Schlun & Elseven Rechtsanwälte sind eine Full-Service-Kanzlei mit Büros in Köln, Aachen und Düsseldorf sowie Konferenzräumen in ganz Deutschland. Unser Anwaltsteam stellt höchste Ansprüche an sich selbst, und die Zufriedenheit unserer Mandanten ist der Schlüssel zum Erfolg unserer Kanzlei. Dieser Artikel ist nur ein Beispiel für unsere Arbeit in einem erfolgreichen Interpolverfahren. Kontaktieren Sie uns jetzt, um noch heute mit unserem Anwaltsteam zusammenzuarbeiten. Unsere Anwälte sind bereit, wenn Sie es sind.