Die multinationale Investmentbank und Finanzdienstleistungsgesellschaft Goldman Sachs baut weltweit 6,5 % ihrer Stellen ab. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es schwer zu sagen, wie stark die deutschen Tochtergesellschaften betroffen sind. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass es zu einem Abbau von etwa 3.200 Stellen kommen wird. Diese Zahl der Entlassungen ist vergleichbar mit der nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers, bei dem das Unternehmen etwa 10 % seiner Belegschaft entlassen hat.

Bei einem solchen Stellenabbau kommt es nicht selten zu arbeitsrechtlichen Problemen. Die Betroffenen sollten daher eine entsprechende Rechtsberatung in Anspruch nehmen, sofern Verdacht auf eine nicht rechtmäßige Behandlung bzw. Entlassung besteht, um gegebenenfalls ihre Ansprüche geltend zu machen.

Um hier für die nötige Klarheit zu sorgen, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern einen gleichermaßen kompetenten Rechtbeistand an. Ganz gleich, ob es um die ordnungsgemäße Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses, die Abfindung oder ein anderes arbeitsrechtlich relevantes Anliegen geht – unser Team steht Ihnen mit seiner hervorragenden Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung jederzeit zur Seite. Dr. Thomas Bichat und Herr Jens Schmidt gewährleisten Ihnen die Unterstützung, die Sie als Angestellte(r), Führungskraft oder Vorstandsmitglied benötigen, um arbeitsrechtlich stets auf der sicheren Seite zu sein. Wir setzen uns für Sie ein!

Sie können sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden, wenn Sie ein bestimmtes Problem oder eine rechtliche Frage zum deutschen Arbeitsrecht haben. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht sind per Telefon und E-Mail erreichbar und bieten zudem die Möglichkeit von Videokonferenzen an. Für weitere rechtliche Informationen besuchen Sie bitte unsere Homepage zum Arbeitsrecht.

Rechtmäßige und unrechtmäßige Kündigungen

Unser Rechtsteam prüft die genauen Umstände der Kündigung, um festzustellen, ob die erforderlichen rechtlichen Gründe für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vorliegen.

Außerordentliche Kündigungen, bei denen das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt werden kann, sind nach § 626 Abs. 1 BGB zulässig. Allerdings gibt es strenge Vorschriften, wobei ein Grund vorliegen muss, der sich auf schwerwiegende Verfehlungen wie Arbeitsverweigerung und Straftaten bezieht.

Die Feststellung, ob eine Kündigung rechtmäßig oder rechtswidrig war, erfordert eine sorgfältige Prüfung. Sollte sich herausstellen, dass der Arbeitgeber keinen triftigen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hatte oder, dass das Verfahren unter Verstoß gegen das deutsche Arbeitsrecht durchgeführt wurde, hat der Arbeitnehmer gute Chancen, dass es sich um eine ungerechtfertigte Kündigung handelt. Arbeitgeber können Arbeitnehmer in Deutschland nicht einfach entlassen und müssen die rechtmäßige Vorgehensweise berücksichtigen, d. h. sie müssen eine Kündigung aussprechen und die Gründe für die Entlassung darlegen.

Unsere Anwälte prüfen Ihren Arbeitsvertrag sorgfältig, um festzustellen, ob es spezielle Klauseln über Entlassungen gibt.


Abfindungszahlungen nach deutschem Recht

Im Rahmen von § 1a des deutschen Kündigungsschutzgesetzes kann ein Anspruch auf eine Abfindung unter den folgenden Bedingungen entstehen:

  • Der Arbeitgeber kündigt dem Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen,
  • der Arbeitgeber weist im Kündigungsschreiben ausdrücklich darauf hin, dass die Kündigung auf dringenden betrieblichen Erfordernissen beruht und der Arbeitnehmer nach Ablauf der dreiwöchigen Frist für eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung nach §1a KSchG beanspruchen kann,
  • der Arbeitnehmer erhebt bis zum Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist keine Kündigungsschutzklage.

In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer “automatisch” einen Abfindungsanspruch in Höhe eines halben Monatsgehalts pro Beschäftigungsjahr, wobei Arbeitszeiten von mehr als 6 Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet werden.

Unter bestimmten Umständen, wie z. B. bei Massenentlassungen oder unternehmensweiten Umstrukturierungen, kann die deutsche Regierung entlassenen Arbeitnehmern zusätzliche finanzielle Unterstützung gewähren. In bestimmten Branchen kann es auch vorkommen, dass es spezifische Regelungen und Vereinbarungen zu Abfindungsfragen gibt.


Entlassung aufgrund einer Unternehmensumstrukturierung

Die Umstrukturierung eines Unternehmens ist ein rechtmäßiger Grund für eine Kündigung in Deutschland. Allerdings muss das Unternehmen einige Schritte unternehmen, um die Rechtmäßigkeit des Verfahrens sicherzustellen. Dieses Verfahren wird durch die Bundesagentur für Arbeit und das Betriebsverfassungsgesetz geregelt.

Wenn das Unternehmen plant, Mitarbeiter aus Gründen der Umstrukturierung zu entlassen, muss der Betriebsrat über die geplante Umstrukturierung informieret werden. Das Unternehmen muss zudem die Gründe für die Entlassungen darlegen. Während dieser Zeit können der Betriebsrat oder die Arbeitnehmervertreter über die Entlassungsbedingungen verhandeln und mögliche Alternativen prüfen.

Die Unternehmen müssen den betroffenen Arbeitnehmern eine ausführliche schriftliche Mitteilung über die geplante Maßnahme zukommen lassen. Diese Mitteilung muss die Gründe für die Entlassung, das Datum der Entlassung und die Möglichkeit der Berufung enthalten. Außerdem müssen das im deutschen Recht vorgesehenen Kündigungsverfahren eingehalten werden. Innerhalb dieser Maßnahmen muss den Arbeitnehmern die Möglichkeit geben werden, die Entscheidung anzufechten, Abfindungen zu fordern und andere Schritte zu unternehmen.

Entlassungen aufgrund von Unternehmensumstrukturierungen dürfen keine diskriminierenden Gründe aufgrund der sexuellen Ausrichtung, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der ethnischen Zugehörigkeit oder einer Behinderung des Arbeitnehmers beinhalten. Entlassungen müssen zudem auf faire und transparente Weise durchgeführt werden.

Bei Schlun & Elseven Rechtsanwälte beraten unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum deutschen Kündigungsrecht. Wenn Sie eine individuelle Rechtsberatung benötigen, können Sie sich gerne direkt an unser Team wenden.


Fazit

Arbeitnehmer in Deutschland, die von den jüngsten Entlassungen bei Goldman Sachs betroffen sind, haben mehrere Möglichkeiten und sollten darauf vorbereitet sein, diese zu nutzen. In Zusammenarbeit mit unserem Arbeitsrechtsteam können wir feststellen, ob Sie Anspruch auf Abfindungen oder Arbeitslosengeld haben. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, eine Klage wegen unrechtmäßiger Kündigung einzureichen.

Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet rechtsgebietsübergreifende Lösungen in Deutschland an. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht begleiten unsere Mandanten durch die verschiedenen Verfahren und setzen sich für Ihre Rechte ein.