Beantragung einer EORI-Nummer in Deutschland

Ihr Rechtsanwalt für Zollrecht

Beantragung einer EORI-Nummer in Deutschland

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Die Registrierungs- und Identifikationsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer) ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Zollabfertigung in der Europäischen Union. Sie ist für Unternehmen außerhalb der Europäischen Union, die ihre Waren in die EU einführen wollen, ebenso wie für Unternehmen in der EU, die in Länder außerhalb der EU exportieren wollen, unerlässlich. Seit dem Brexit hat die Nachfrage bezüglich EORI-Nummer erheblich zugenommen. Deren Beantragung erfordert allerdings einigen Zeitaufwand und kann sich unter Umständen problematisch gestalten – aufgrund einer Vielzahl von Regelungen, die es hier einzuhalten gilt.

Um unseren Mandanten die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Zollrecht übernehmen für Sie die gesamte Beantragung und die Kommunikation mit den Zollbehörden, damit das Antragsverfahren für Sie möglichst schnell und komplikationslos abläuft. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Einhaltung der einschlägigen Zoll- und Datenschutzbestimmungen sowie aller anderen rechtlichen Anforderungen, um sicherzustellen, dass Ihre Import-/Exportaktivitäten in vollkommener Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen durchgeführt werden. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.

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Unsere Dienstleistungen

  • Antragstellung zum Erhalt einer EORI-Nummer
  • Laufende rechtliche Beratung und Unterstützung
  • Vertretung des Unternehmens in Rechtsstreitigkeiten

Was ist die EORI-Nummer und wer benötigt sie?

Die EORI-Nummer ist für die Zollabfertigung und für Sicherheitszwecke erforderlich. Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union, die ihre Produkte nach Deutschland (und in die übrige EU) exportieren möchten, benötigen eine EORI-Nummer, ebenso wie deutsche Unternehmen, die in Länder außerhalb der EU exportieren möchten. Sie verfolgt und überwacht Sendungen, die in die EU gelangen oder sie verlassen, und stellt sicher, dass alle relevanten Zölle und Steuern gezahlt und alle geltenden Zollverfahren eingehalten werden. Ohne eine EORI-Nummer kann eine Einzelperson oder ein Unternehmen keine Import- oder Exportaktivitäten in Deutschland oder einem anderen EU-Land durchführen.

Darüber hinaus ist eine EORI-Nummer erforderlich, um Zugang zu anderen zollbezogenen Dienstleistungen zu erhalten, wie z. B. elektronische Zollanmeldungen, Versandverfahren und Zollbürgschaften. Die Zollbehörden verwenden die EORI-Nummer auch für den Austausch von Zollinformationen zwischen ihnen und den Regierungsstellen sowie Behörden. Die EORI-Nummer vereinfacht den Informationsaustausch zwischen Wirtschaftsbeteiligten und Zollbehörden und trägt dazu bei, Betrug und andere illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit dem internationalen Handel zu verhindern.

Beantragung der EORI-Nummer

Die EORI-Nummer kann in Deutschland per Post, E-Mail oder Fax beim Informations- und Wissensmanagement Zoll oder über das Portal auf der Zoll-Website beantragt werden. Um dieses Portal aus Sicherheitsgründen nutzen zu können, müssen Unternehmen das erforderliche ELSTER-Zertifikat erwerben. Dieses Zertifikat ist für Unternehmen und Privatpersonen erhältlich.

Um die EORI-Nummer zu erhalten, muss der Antragsteller bei den Behörden als Unternehmen oder Privatperson mit Import-/Exportaktivitäten registriert sein, eine deutsche Steuernummer haben und über eine gültige deutsche Adresse verfügen.

Alternativ können Antragsteller eine EORI-Nummer auch über das Formular 0870 beantragen. Das Antragsverfahren ist nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden, erfordert aber eine elektronische Signatur und die erforderlichen Unterlagen. Diese Unterlagen bestehen aus einem gültigen Ausweisdokument zum Nachweis der Echtheit des Antrags, Dokumenten aus dem deutschen Handelsregister oder dem nationalen Handelsregister des ausländischen Antragstellers für Unternehmen oder der Gewerbeanmeldung für Einzelunternehmer.

Die Beantragung einer EORI-Nummer dauert in der Regel 5-10 Werktage. Dies kann jedoch je nach Arbeitsbelastung der Zollbehörden und der Vollständigkeit des Antrags variieren.

Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der Beantragung Ihre EORI-Nummer und, um die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Sobald Ihr Unternehmen uns eine schriftliche Genehmigung mit Ihren Kontaktdaten erteilt hat, können wir den Antrag vorbereiten und mit den Zollbeamten zusammenarbeiten. Wenn möglich, versuchen wir das Verfahren zu beschleunigen und sicherzustellen, dass keine unvorhergesehenen Komplikationen bei der Beantragung auftreten.

Risiken des Fehlens einer EORI-Nummer

Ohne EORI-Nummer in Deutschland tätig zu sein, ist für Einzelpersonen und Unternehmen, die im Import/Export tätig sind, illegal. Die Unternehmen müssen diese Angelegenheit ernsthaft in Betracht ziehen, da das Fehlen einer EORI-Nummer zu Verzögerungen und Komplikationen bei der Zollabfertigung und in einigen Fällen zu Geldstrafen oder Bußgeldern führen kann.

Wenn eine Einzelperson oder ein Unternehmen Import-/Exportaktivitäten ohne EORI-Nummer durchführt, kann dies die folgenden Konsequenzen haben:

  • Verzögerungen beim Zoll: Ohne eine EORI-Nummer können die Zollbeamten zusätzliche Unterlagen oder Informationen verlangen, bevor sie die Waren abfertigen, was zu Verzögerungen im Import-/Exportprozess führt.
  • Strafen, Bußgelder und andere Sanktionen: Einzelpersonen oder Unternehmen, die ohne EORI-Nummer tätig sind, können von den Zollbehörden mit Geldstrafen oder Sanktionen belegt werden. Diese Bußgelder können erheblich sein und zusätzliche Gebühren für geschuldete Zölle oder Steuern beinhalten.
  • Kein Zugang zu bestimmten Zollverfahren: Bestimmte Zollverfahren, wie das Zolllagerverfahren oder die aktive Veredelung, erfordern die Verwendung einer EORI-Nummer. Ohne eine EORI-Nummer haben Einzelpersonen oder Unternehmen möglicherweise keinen Zugang zu diesen Verfahren, was ihre Möglichkeiten zur Geschäftstätigkeit einschränkt.

Schlun & Elseven: Umfassende rechtliche Unterstützung im Zollrecht

Für Einzelpersonen und Unternehmen, die im Import/Export tätig sind, ist es von entscheidender Bedeutung, rechtzeitig eine EORI-Nummer zu beantragen und sicherzustellen, dass alle Zollvorschriften und -verfahren eingehalten werden. Die Beratung durch unsere Anwälte für Zollrecht stellt sicher, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen vollständig erfüllt. Mit unserer Unterstützung können Sie Verzögerungen, Komplikationen und Strafen vermeiden und dazu beitragen, dass der Import-/Exportprozess reibungslos und effizient abläuft.

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