Vom Zoll beschlagnahmte Tabakwaren und Flüssigkeiten

Ihr Rechtsanwalt für Zollrecht

Vom Zoll beschlagnahmte Tabakwaren und Flüssigkeiten

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Für Personen, die Tabak sowie ähnliche Produkte nach Deutschland einführen wollen, ergeben sich aufgrund der Änderungen des deutschen Rechts erhebliche Probleme. Der Umgang mit dem Zoll aufgrund von Beschlagnahmungen kann eine große Herausforderung darstellen.

Die Anwälte von Schlun & Elseven sind mit den Regelungen und Abläufen des deutschen Zolls bestens vertraut und bieten Ihnen bei etwaigen Komplikationen einen umfassenden Service sowie professionelle Rechtsberatung.

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Schmuggel: Rechtliche Verteidigung

Der Vorwurf des Schmuggels kann jedem Reisenden gemacht werden, wenn die Behörden den Verdacht haben, dass die Einfuhrabgabe für die transportierten Waren umgangen wird. Häufig befinden sich solche Waren im persönlichen Gepäck der betreffenden Person, da diese für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.  So kommt es bereits zu Schmuggel, sobald man Tabak oder Shisha-Liquid aus anderen Ländern einführen will, ohne diese Produkte ordnungsgemäß anzumelden.

Werden solche Produkte jedoch zu kommerziellen Zwecken geschmuggelt, so kann dies als Grund für eine strengere Verurteilung gelten, falls die Person der Straftat für schuldig befunden wird. In Bezug auf gewerbliche Zwecke ist zu beachten, dass bestimmte Vorschriften zu beachten sind, bei der Einführung von Zigaretten und Tabakwaren aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland. Es müssen zum einen entsprechende Papiere ausgefüllt werden. Zum anderen sind bei der Einfuhr dieser Produkte deutsche Steuermarken erforderlich, da die Produkte andernfalls von den deutschen Behörden beschlagnahmt werden können.

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union können 1000g Tabak für den persönlichen Gebrauch ohne größere Probleme eingerührt werden. Bei der Einreise von außerhalb der EU darf nur eine deutlich kleinere Menge zollfrei einführt werden. Zudem muss dieser Tabak bei der Einreise deklariert werden, was bedeutet, dass man den roten Ausgang am Zoll wählen muss. Es ist ratsam, die Kaufbelege bereitzuhalten, da der Zoll sonst einen Richtwert ermittelt, wie viel Sie für den Tabak bezahlt haben.

Wenn Sie nicht den roten Ausgang, sondern versuchen den grünen Ausgang zu benutzen, können Sie sich dem Vorwurf des Schmuggels und des versuchten Steuerbetrugs aussetzen. Die Zollbeamten können Anklage gegen Sie erheben und eine Strafe gegen Sie verhängen. An dieser Stelle ist es dringend ratsam, einen erfahrenen Anwalt für Zollrecht zu konsultieren, insbesondere dann, wenn Sie mit der Festnahme an einem Flughafen konfrontiert werden.

Einspruch gegen Zollentscheidungen

Sollten die Zollbeamten beschließen, Ihre Waren zu beschlagnahmen, prüfen unsere Anwälte Ihren Fall und legen Einspruch ein. Unser Team analysiert Ihren Fall mit höchster Sorgfalt und ermittelt Ihre Erfolgsaussichten. Selbstverständlich stellen wird sicher, dass fristgerecht und ordnungsgemäß Einspruch eingelegt wird.

Rechtsbehelfe gegen Zollentscheidungen müssen sachgerecht eingelegt werden, und die dafür vorgesehenen Fristen müssen strikt beachtet werden. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Zollbeamte Waren falsch einstufen, und insbesondere bei Gesetzesänderungen passieren Fehler.

Ermittlungen durch Zollbeamte: Rechtliche Beratung und Vertretung

Entsprechend der Zuständigkeit wird auch eines der Zollfahndungsämter (Berlin, Dresden, Essen, Frankfurt a.M., Hamburg, Hannover, Münster und Stuttgart) oder ein anderes Zollamt beauftragt. Diese Ämter werden in strafrechtlichen Ermittlungen einbezogen und verfügen über rechtliche Befugnisse, die denen der Staatsanwaltschaft gleichkommen, insbesondere bei der Durchsuchung von Geschäftsräumen und Unternehmen. Dazu sind diese nach § 102 der deutschen Strafprozessordnung berechtigt, wenn ein Anfangsverdacht für eine Straftat aufgrund eines richterlichen Beschlusses besteht.

Die Folgen solcher Ermittlungen können schwerwiegend sein, da die strafrechtlichen Sanktionen in Zollverfahren oft deutlich höher sind als in „einfachen“ Steuerstrafverfahren. Weitere Konsequenzen können eine steuerstrafrechtliche Verurteilung und weitere berufs- oder disziplinarrechtliche Konsequenzen sein.

Die Anwälte von Schlun & Elseven beraten Sie zu Zollfahndungen und den rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen. Ohne eine angemessene Rechtsberatung könnten Sie den Behörden unwissentlich die Möglichkeit einräumen, ihre Befugnisse nach dem deutschen Recht übermäßig auszuweiten. Unser Rechtsteam ist mit dem Vorgehen dieser Behörden vertraut und bietet Ihnen umfassende Beratung zu den geeigneten Verteidigungsstrategien, die auf die Umstände Ihres Falles passgenau abgestimmt sind.

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