Google-Suchergebnisse löschen lassen

Ihr Rechtsanwalt für Äußerungs- und Presserecht

Google-Suchergebnisse löschen lassen

Ihr Rechtsanwalt für Äußerungs- und Presserecht

Suchmaschinen wie Google sind heute nicht mehr wegzudenken, wenn es um eine schnelle und bequeme Beschaffung von Informationen geht. So bietet es sich beispielsweise vor anstehenden Personalentscheidungen an, sich auf diese Weise ein weiterreichendes Bild von dem in Frage kommenden Bewerber zu machen. Angezeigte Suchergebnisse können somit erheblichen Einfluss auf eine Bewerbung oder Beförderung haben. Unerwünschte Einträge, Bewertungen oder Fotos auf Google oder in anderen Suchmaschinen können schnell ein falsches Bild von Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen vermitteln und so Ihrem Ruf schaden.

Um unseren Mandanten in einer solchen Situation die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte verfügen über eine ausgezeichnete Expertise im Äußerungs- und Presserecht und langjährige Erfahrung im Schutz der Persönlichkeitsrechte, um Ihren Anspruch auf Löschung der Einträge schnell und effektiv durchzusetzen. Sie helfen Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen, Suchergebnisse auf Ihre Unbedenklichkeit hin zu überprüfen und diese gegebenenfalls aus Google und anderen Suchmaschinen entfernen zu lassen. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.

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Unsere Dienstleistungen

Löschung von Google-Einträgen
Dienstleistungen im Kontext

Entfernen von Suchergebnissen

Zur Entfernung von Suchergebnissen gibt es zunächst zwei Möglichkeiten. Zum einen kann man den Betreiber der konkreten Webseite (sprich: den Herausgeber des entsprechenden Inhalts) zur Löschung auffordern. Wenn die Einträge auf der Webseite entfernt wurden, dann zeigen auch die Suchmaschinen keine entsprechenden Suchergebnisse mehr an. Dies kann jedoch einige Zeit dauern, je nachdem wie häufig die Datenbank der Suchmaschinen aktualisiert wird. Zum anderen kann auch direkt bei Google oder dem Betreiber einer anderen jeweils einschlägigen Suchmaschine ein Löschantrag gestellt werden, um diesen Vorgang zu beschleunigen. Die hierfür erforderlichen Formulare werden von den Suchmaschinenbetreibern im Internet bereitgestellt.

Ein Vorgehen gegen einzelne Webseiten, die die konkreten Inhalte bereitstellen, kann viel Aufwand und Zeit in Anspruch nehmen. Mit einem Löschantrag bei Google kann der gewünschte Erfolg gegebenenfalls einfacher erzielt werden. Andererseits kann auch die Auseinandersetzung mit Google einen langwierigen Prozess mit viel Begründungsaufwand bedeuten und ein direktes Vorgehen gegen den Betreiber der Webseite sinnvoller erscheinen. Es empfiehlt sich häufig, beide Wege parallel zu gehen und sowohl den Betreiber der Quelle als auch den Suchmaschinenbetreiber zum Entfernen der rechtsverletzenden Inhalte aufzufordern. Wird den Aufforderungen nicht nachgekommen, kann eine Abmahnung folgen. Mit dieser wird der konkrete Löschungs- bzw. Unterlassungsanspruch geltend gemacht.

Außerdem kann sich der Betroffene auch an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden. An diesen kann, ebenfalls mittels eines Online-Formulars, Beschwerde eingereicht werden. Dem Landesdatenschutzbeauftragten stehen zur Durchsetzung des Löschungsanspruchs verschiedene Untersuchungs- und Abhilfebefugnisse zu.

Als letzte Möglichkeit kann die Erhebung einer Klage in Betracht gezogen werden. Bei Dringlichkeit kann gegebenenfalls zudem vorläufiger Rechtsschutz beantragt werden.

Löschantrag bei Google

Möchten Sie Google zur Entfernung von Suchergebnissen veranlassen, können Sie einen Löschantrag stellen. Dies geschieht durch das Ausfüllen eines von Google bereitgestellten Formulars. Zu unterscheiden ist zwischen dem Entfernen von personenbezogenen Daten aus Datenschutzgründen und von Inhalten aus anderen rechtlichen Gründen, wie eine Verletzung oder Umgehung des Urheberrechts. Sollen mehrere Einträge gelöscht werden, ist für jeden Eintrag ein Formular auszufüllen.

Personenbezogene Daten sind solche Daten, durch die eine Person identifiziert werden kann. Dazu gehören Name, Kontaktdaten wie Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, die Nummer eines offiziellen Ausweisdokuments sowie Bankkonto- oder Kreditkartennummern. Beantragt werden kann zum Beispiel die Löschung von intimen persönlichen Bildern und anderen Inhalten aus dem Privatleben. Zudem kann ein Antrag auf Löschung von medizinischen Informationen, Finanzinformationen und Kontaktdaten, die mit böswilliger oder belästigender Absicht weitergegeben wurden (sogenanntes Doxing), erfolgen.

Das Entfernen eines Google-Eintrags wird nur bei einer plausiblen Begründung durchgeführt. Es wird eine individuelle Prüfung jedes Falles vorgenommen. Dabei erfolgt eine Abwägung der Rechte der Einzelperson, wie Datenschutz- und Urheberrechte, gegen das öffentliche Interesse an den Informationen sowie das Recht auf Informationsverarbeitung.

Welche Angaben müssen im Löschantrag gemacht werden?

In dem Löschantrag muss das Herkunftsland und der Name des Antragstellers angegeben werden. Der Antrag kann auch durch eine vertretungsberechtigte Person im Namen einer anderen Person gestellt werden. Weiterhin muss eine E-Mail-Adresse für Rückfragen angegeben und (abhängig vom konkreten Formular) ein Dokument zum Identitätsnachweis als Datei hochgeladen werden.

Der Antragsteller muss die zu entfernenden personenbezogenen Daten oder Inhalte und deren Standort nennen. Dazu müssen die entsprechenden URL(s) und all ihre Varianten ermittelt werden. Zudem muss ein Entfernungsgrund angegeben werden. Im Falle des Formulars zur Löschung aufgrund des europäischen Datenschutzes muss dafür eine Begründung vorgebracht werden. Zum einen wird angegeben, inwiefern die personenbezogenen Daten mit der Person, für die der Antrag gestellt wird, in Verbindung stehen. Zum anderen wird erklärt, warum die personenbezogenen Daten aus den Suchergebnissen entfernt werden sollen. Erforderlich ist eine detaillierte und korrekte Begründung, warum die Inhalte rechtsverletzend sind. Die Rechtsverletzung sollte nachvollziehbar dargestellt werden. Hierfür empfiehlt sich das Heranziehen einer erfahrenen Rechtsanwältin oder eines erfahrenen Rechtsanwalts.

Das Antragsformular muss vollständig und korrekt ausgefüllt werden, damit der Antrag bearbeitet werden kann. Schließlich muss der Antrag mit Datum und Unterschrift versehen werden.