Asyl für russische
Staatsangehörige in Deutschland

Ihr Rechtsanwalt für Aufenthalts- und Asylrecht

Asyl für russische Staatsangehörige in Deutschland

Ihr Rechtsanwalt für Aufenthalts- und Asylrecht

Mit der Ausrufung der Teilmobilisierung durch den russischen Präsidenten hat die Anzahl der Asylanträge in Deutschland erheblich zugenommen. Damit stehen viele russische Staatsbürger vor der Entscheidung, entweder an Kriegshandlungen teilzunehmen oder zu versuchen, sich der Einberufung durch eine Flucht ins Ausland zu entziehen. Ethische Konflikte und angedrohte Strafen bei Kriegsdienstverweigerungen können in so einer Situation ausschlaggebender Grund sein, in einem anderen Land Asyl zu ersuchen.

Deutsche Politikerinnen und Politiker verschiedener Parteien haben bereits die Bereitschaft bekundet, bestimmten Personengruppen aus Russland Asyl zu gewähren.

Als asylberechtigt sollen hauptsächlich folgende Personen gelten:

  • Personen, die bereits den Militärdienst angetreten haben oder einen Einberufungsbefehl erhalten haben,
  • Männer im wehrpflichtigen Alter, denen der Wehrdienst droht,
  • aber auch Oppositionelle und verfolgte Journalisten.

Wenn Sie einer dieser Gruppen angehören, melden Sie sich über unser Kontaktformular bei uns. Unsere auf Aufenthaltsrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälte beraten Sie gerne über aktuelle Vorgehensmöglichkeiten.

Unser Rechtsteam ist mit der Einreichung und Betreuung von Asylanträgen bestens vertraut. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit den zuständigen Ausländerbehörden. Sie übernehmen die gesamte Beantragung und klären in Ihrem Auftrag auch alle offenen rechtlichen Fragen, damit es bei der Bewilligung Ihres Antrags zu keinen unnötigen Verzögerungen kommt.

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Unsere Dienstleistungen

Betreuung Ihres Asylantrags
  • Umfassende Beratung zum deutschen Asylrecht
  • Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen
  • Einreichung des Asylantrags |Begleitung Ihres Antragsverfahrens
  • Klärung aller offenen Fragen mit der zuständigen Ausländerbehörde
Auskunft über
  • Ihre Rechte und Pflichten
  • Handlungsoptionen
  • Erfolgsaussichten
  • Kosten
Dienstleistungen im Kontext

Rechtliche Lage in Deutschland

Insgesamt ist die rechtliche Lage in Deutschland und der Europäischen Union noch nicht umfassend geklärt. Fluchtrouten und Visumserteilungen erschweren momentan den Weg nach Deutschland, und anstehende politische Entscheidungen der EU-Länder können die Asylverfahren kurzfristig und umfassend beeinflussen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat laut Maximilian Kall, Sprecher des Ministeriums, bereits im April die Entscheidungspraxis geändert, insofern als für Asylbewerber aus Russland “im Regelfall die Kriegsdienstverweigerung ein Schutzgrund ist”. Für Journalisten, Wissenschaftler und sonstige gefährdete Dissidenten besteht ein Aufnahmeprogramm, über welches Deutschland nach Angaben des Innenministeriums bereits 438 Menschen aus Russland aufgenommen hat.

Diese Ansicht steht in Einklang mit der Richtlinie 2011/95 der EU von 2011. Darin wurde klargestellt, dass Personen als Flüchtlinge gelten, denen Verfolgung im Heimatland droht, sofern sie den Militärdienst verweigern, wenn dieser Handlungen umfasst, die ein Verbrechen gegen den Frieden darstellen (Artikel 9 Absatz 2 e), Artikel 12 Absatz 2 a)).

Das Asylverfahren

Bei der Stellung des Asylantrages sind eine Vielzahl persönlicher Dokumente im Original, Belege für Ihre Fluchtgründe und gegebenenfalls Atteste vorzuweisen. Ein Asylantrag muss direkt in Deutschland gestellt werden. Eine Beantragung aus dem Ausland ist nicht möglich. Zur Einreise nach Deutschland wird jedoch vorab ein Visum benötigt, die Beantragung eines solchen Visums hingegen ist grundsätzlich aus dem Ausland möglich. Kontaktieren Sie uns gerne im Vorhinein, um über verschiedene Visamöglichkeiten zu sprechen. Unter Umständen kommt beispielsweise ein Schengen-Visum oder ein Visum aus humanitären Gründen in Frage.

Aktuell ist die Einreise nach Deutschland schwierig, da es keinen unmittelbaren Flugverkehr von Russland nach Deutschland gibt. Sie sollten sich also im Voraus informieren, welche Wege Ihnen zur Einreise offenstehen. Hier ist zu beachten, dass auch der Landweg eingeschränkt ist, da einige russische Nachbarländer, die Mitglieder der Europäischen Union sind, russischen Staatsangehörigen den Zutritt nicht gestatten.

Das BAMF prüft zunächst, ob Deutschland für das Asylverfahren zuständig ist. Diese Prüfung erfolgt nach dem Dublin-Verfahren. Daraufhin prüft das BAMF, sofern Deutschland zuständig ist, ob Sie in ihrem Land verfolgt wurden und was Ihnen bei der Rückkehr droht.

Das Dublin-Verfahren

Zur Bestimmung der Zuständigkeit für Asylanträge wurde von vielen Staaten in Europa in Dublin ein Vertrag geschlossen. Dessen Hauptinhalt ist, dass immer nur ein Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. Deutschland ist beispielsweise nicht zuständig,

  • wenn zuvor in einem anderen europäischen Staat bereits ein Asylantrag gestellt wurde,
  • Sie mit einem Visum eines anderen europäischen Staates eingereist sind,
  • Sie bereits in einem anderen europäischen Staat von den Behörden registriert wurden oder
  • wenn andere Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie sich zuvor in einem anderen europäischen Land aufgehalten haben.

Gegebenenfalls können besondere Umstände rechtfertigen, dass Ihr Antrag in Deutschland geprüft wird. Solche sind beispielsweise, dass Sie Familienangehörige haben, die sich in Deutschland befinden oder Sie in dem anderen europäischen Land Menschenrechtsverletzungen erwarten.

Kontaktieren Sie uns, wenn sie Zweifel haben, welches Land für ihren Asylantrag zuständig ist. Wir prüfen für Sie, ob Deutschland für Ihren Antrag zuständig ist. Sprechen Sie uns ebenfalls an, wenn in einem anderen europäischen Land bereits über Ihren Asylantrag entschieden wurde – es gibt Ausnahmekonstellationen, in denen in Deutschland trotz dessen ein weiteres Asylverfahren durchgeführt werden kann.

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