Celine-D. Shannon
Rechtsanwaltin

Celina D. Shannon

Celina D. Shannon

Staatsangehörigkeitsrecht | Ausländerrecht und Aufenthaltsrecht

Staatsangehörigkeitsrecht | Ausländerrecht und Aufenthaltsrecht

Sprachen: Deutsch, Englisch

Rechtsanwältin Celina D. Shannon ist bei Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB tätig und auf das Staatsangehörigkeitsrecht sowie das Ausländer- und Aufenthaltsrecht spezialisiert. Mit ihrem binationalen Hintergrund – sie besitzt sowohl die deutsche als auch die US-amerikanische Staatsangehörigkeit – bringt sie ein besonderes Verständnis für die Herausforderungen und Chancen grenzüberschreitender Lebenswege mit. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit für Personen mit deutschen Vorfahren im Ausland, insbesondere in den Vereinigten Staaten, sowie auf der Begleitung von Einbürgerungsverfahren nach langjährigem Aufenthalt in Deutschland. Darüber hinaus berät sie umfassend zu Fragen der Fachkräfteeinwanderung und des Aufenthaltsrechts.

Rechtsanwältin Shannon berät ihre Mandant:innen zu allen Fragen rund um das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht. Dabei unterstützt sie insbesondere bei der Feststellung und dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, bei Fragen zur doppelten Staatsangehörigkeit sowie bei der Beibehaltung oder Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft. In diesem Zusammenhang steht sie ihren Mandant:innen während des gesamten Antragsverfahrens kompetent zur Seite, prüft die erforderlichen Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit den zuständigen Behörden.

Staatsangehörigkeit durch Abstammung – Schwerpunkt USA

Ein besonderer Schwerpunkt von Rechtsanwältin Shannon liegt in der Beratung von Personen mit Wohnsitz im Ausland, insbesondere in den Vereinigten Staaten, die aufgrund ihrer familiären Abstammung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und feststellen lassen möchten. Durch ihre eigene transatlantische Biografie und ihre persönliche Verbundenheit mit verschiedenen Regionen der USA – sie wurde in New York geboren und hat Familie in New York, Washington, Kalifornien und Virginia – kennt sie die praktischen und rechtlichen Besonderheiten dieses Verfahrens aus unmittelbarer Nähe. Sie sorgt für eine rechtssichere Antragsstellung, prüft alle gesetzlichen Voraussetzungen und hilft bei der Beschaffung relevanter Nachweise wie Geburtsurkunden, Abstammungsnachweise oder historischer Dokumente. Dabei berücksichtigt sie auch staatsangehörigkeitsrechtliche Besonderheiten im deutsch-amerikanischen Kontext und begleitet ihre Mandant:innen mit fachlicher Kompetenz und persönlichem Engagement durch das gesamte Verfahren.

Einbürgerung durch Aufenthalt

Auch für ausländische Staatsangehörige, die nach mehreren Jahren Aufenthalt in Deutschland eine Einbürgerung anstreben, ist Rechtsanwältin Shannon eine kompetente Ansprechpartnerin. Sie klärt über Voraussetzungen wie Aufenthaltsdauer, Sprachkenntnisse oder den erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses auf. Darüber hinaus unterstützt sie bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Nachweise und entwickelt eine individuelle Antragsstrategie mit dem Ziel einer erfolgreichen und zügigen Einbürgerung.

Erleichterte Einbürgerung | Wiedergutmachungseinbürgerung

Außerdem berät Rechtsanwältin Shannon ihre Mandant:innen bei der sogenannten Wiedergutmachungseinbürgerung. Sie unterstützt Personen, deren Vorfahren während des Nationalsozialismus ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben oder die aufgrund von geschlechterdiskriminierenden Gesetzen zur Zeit ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit von einem Elternteil, oft der Mutter, nicht erwerben konnten. In diesen sensiblen Verfahren analysiert sie die individuelle Rechtslage, prüft historische und juristische Hintergründe und begleitet die Antragstellung vom ersten Gespräch bis zur Entscheidung. Dabei legt sie großen Wert auf eine fundierte juristische Aufarbeitung und eine einfühlsame Begleitung der Antragstellenden.

Rechtsanwältin Shannon berät umfassend im deutschen Aufenthaltsrecht. Sie unterstützt sowohl Einzelpersonen als auch Familien bei der Beantragung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln – insbesondere beim Familiennachzug, bei der Niederlassungserlaubnis sowie bei Aufenthalten für berufliche oder sonstige Zwecken. Dabei achtet sie auf eine langfristige und rechtssichere Perspektive für ihre Mandant:innen und übernimmt auch die Kommunikation mit den zuständigen Ausländerbehörden.

Fachkräfteeinwanderung und Arbeitsmigration

Rechtsanwältin Shannon berät internationale Fachkräfte und Unternehmen zu allen Fragen der Fachkräfteeinwanderung und Arbeitsmigration nach Deutschland. Sie unterstützt bei der Auswahl des passenden Aufenthaltstitels und begleitet den gesamten Antragsprozess. Dabei prüft sie Voraussetzungen wie die Anerkennung ausländischer Qualifikationen sowie arbeitsvertragliche Anforderungen und stellt sicher, dass alle rechtlichen Vorgaben für eine erfolgreiche Arbeitsaufnahme in Deutschland erfüllt sind. Ob es nun um den Einsatz von ausländischen Fachkräften in Deutschland oder die Beantragung der Blauen Karte EU geht – Rechtsanwältin Shannon steht engagiert an Ihrer Seite.

Celina D. Shannon arbeitet vom Münchner Standort der Kanzlei aus und ist dadurch für Mandant:innen vor Ort persönlich verfügbar. Dies ermöglicht nicht nur eine intensive Betreuung in der Region München und Bayern, sondern auch eine direkte Zusammenarbeit mit lokalen Behörden und eine praktische Begleitung bei Terminen oder behördlichen Vorsprachen.

Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit engagiert sich Celina D. Shannon ehrenamtlich im Deutschen Juristinnenbund. Sie ist 2. Vorsitzende der Regionalgruppe München und Vorstandsmitglied des Landesverbands Bayern, wo sie sich für die beruflichen Interessen von Juristinnen sowie für Gleichstellung und Chancengleichheit im Rechtswesen einsetzt.

Vor ihrem Eintritt bei Schlun & Elseven Rechtsanwälte sammelte Rechtsanwältin Shannon erste praktische Erfahrungen in einer Münchner Migrationsrechtskanzlei, wo sie ein breites Spektrum an Fällen betreute – von Asylklagen über Fachkräfteeinwanderung bis hin zu Einbürgerungsverfahren. Diese vielseitige Erfahrung prägt ihre heutige Beratungstätigkeit im Staatsangehörigkeits- und Migrationsrecht.

Was unsere Mandanten über uns sagen

Ich wandte mich aus den Vereinigten Staaten an die Kanzlei Schlun & Elseven, da es um eine Angelegenheit mit dem deutschen Auswärtigen Amt ging, und machte dabei ausgezeichnete Erfahrungen. Mein Anwalt bearbeitete meinen Fall zügig, prüfte alle Aspekte gründlich und half mir dabei, ein erfolgreiches Ergebnis zu erzielen. Trotz des internationalen Charakters meines Falls verlief die Kommunikation durchgehend reibungslos und effizient. Das gesamte Team war professionell, gut erreichbar und sehr unterstützend.

Ich kann die Dienstleistungen der Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.

Ginu G.
Insgesamt kann ich über meine Erfahrungen mit Schlun & Elseven nur Positives berichten. Die Sekretärin, die mich vor und nach meinem ersten Beratungsgespräch bezüglich meiner Fragen kontaktierte, war sehr freundlich und antwortete stets schnell. Dafür bin ich sehr dankbar. Mein Anwalt unterstützte mich bei meinem konkreten Fall zum Jobsuchervisum sowie bei meinen Fragen zur Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Er war äußerst kompetent, sprach fließend Englisch und begegnete mir jederzeit mit großem Respekt. Ich würde mich jederzeit wieder an die Kanzlei wenden, wenn ich weitere rechtliche Unterstützung oder Beratung benötige.
Özgür G.
Effizient, professionell und informativ. Ich schätze die Zeit und Mühe, die in die Organisation unseres Gesprächs und die Beschaffung der notwendigen Informationen geflossen sind.
Daria V.
Ich hatte während meines Blue-Card-Antragsverfahrens in München eine ausgezeichnete Erfahrung. Von Anfang bis Ende war mein Anwalt äußerst professionell, fachlich sehr kompetent und engagierte sich mit großem Einsatz dafür, mich durch einen ansonsten sehr belastenden Einwanderungsprozess zu begleiten. Er ging in jeder Phase weit über das Übliche hinaus. Er prüfte meinen Fall sorgfältig, erklärte alle Anforderungen verständlich und stand jederzeit für Rückfragen zur Verfügung. Besonders hervorzuheben war sein proaktives Vorgehen: Er setzte sich persönlich mit meinem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung und hielt den direkten Kontakt aufrecht, um sicherzustellen, dass mein Antrag kontinuierlich bearbeitet wurde. Das machte einen entscheidenden Unterschied und gab mir große Sicherheit.

Dank seines Engagements, seiner Sorgfalt und seiner Hartnäckigkeit verlief mein Einwanderungsverfahren trotz der langsamen Bearbeitung durch die Münchner Behörde reibungslos und effizient. Ich kann ihn uneingeschränkt jedem empfehlen, der eine Blue Card beantragt oder Unterstützung in Einwanderungsangelegenheiten in Deutschland benötigt. Er ist ein echter Profi, dem der Erfolg seiner Mandanten wirklich am Herzen liegt.

Matthew L.

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