Working Holiday Visa für Deutschland
Als junger Erwachsener steht man der Welt offen gegenüber: man möchte fremde Länder besuchen, aufregende Abenteuer erleben und einfach so viel wie möglich sehen. Einmal gemachte Erfahrungen prägen den Rest des Lebens. Um andere Kulturen längerfristig erleben zu können und neue Sprachen zu lernen, entscheiden sich viele Menschen dazu, für eine gewisse Zeit in einem anderen Land zu arbeiten. Erwägen auch Sie einen solchen Auslandsaufenthalt, ist es ratsam sich zunächst mit der Rechtslage vertraut zu machen. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über das Working-Holiday-Visum. Für nähere Informationen zum Thema kontaktieren Sie gerne direkt unsere Kanzlei.
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Wer kann ein Working-Holiday-Visum beantragen?
Das Working-Holiday-Visum ist für Personen relevant, die aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) kommen, mit denen Deutschland ein Working-Holiday-Programm führt. EU-Bürger, hingegen, können aufgrund der Personenfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union unter vereinfachten Bedingungen in Deutschland leben und arbeiten. Um ein Working-Holiday-Visum beantragen zu können, muss ein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland und Ihrem Heimatland geschlossen worden sein. Ein solches besteht mit folgenden Staaten:
- Argentinien
- Australien
- Chile
- Hongkong
- Israel
- Japan
- Kanada
- Neuseeland
- Singapur
- Südkorea
- Taiwan
- Uruguay
Das Working-Holiday-Visum steht grundsätzlich Personen im Alter von 18 bis 30 Jahren zu. Kanadische Staatsangehörige können indes noch bis zum 36. Lebensjahr ein solches Visum beantragen.
Ihre Möglichkeiten mit dem Working-Holiday-Visum
Das Working-Holiday-Visum eröffnet den Weg in zahlreiche Arbeitsbereiche, wie etwa dem Tourismus, Gastgewerbe, Kundendienst oder der Landwirtschaft. Je nach Staatsangehörigkeit des Antragstellers können sich die Bedingungen für den Aufenthalt in Deutschland unterscheiden. Zeitliche Beschränkungen hinsichtlich der Aufenthaltsdauer gelten z.B. bei Staatsbürgern aus Argentinien, Israel, Taiwan und Hongkong. Während das Visum in einigen Fällen ein Arbeitsverhältnis von 3 Monaten deckt, ist es in anderen Fällen 6 Monate gültig. Grundsätzlich sind keine Deutschkenntnisse erforderlich, um ein Working-Holiday-Visum zu erhalten. Diese können jedoch sowohl bei der Arbeitsplatzsuche als auch im deutschen Lebensalltag von erheblichem Wert sein.
Voraussetzungen und Verfahren
Um ein Working-Holiday-Visum zu erhalten, müssen Sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten bestreiten zu können. In der Praxis wird daher häufig ein Nachweis über ein Vermögen von mindestens 2.000€ verlangt. Des Weiteren benötigen Sie ein ausgefülltes Antragsformular, einen gültigen Reisepass und eine Auslandsreisekrankenversicherung für den Zeitraum Ihres Aufenthalts. Einige Staaten sehen außerdem eine Antragsgebühr vor, die in der Regel zwischen 56 € und 100 € liegt.
Das Working-Holiday-Visum kann bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland oder in einigen Fällen auch bei der Botschaft Ihres Heimatlandes in Deutschland beantragt werden. Letzteres ist jedoch z.B. für Antragsteller aus Taiwan, Hongkong oder Südkorea nicht möglich; diese müssen sich an die deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland wenden. Berücksichtigen Sie außerdem, dass einige Staaten jährlich nur einer bestimmten Anzahl von Anträgen stattgeben. Es ist daher ratsam im Voraus zu prüfen wie Ihr Heimatstaat verfährt und frühzeitig einen Antrag zu stellen. Beachten Sie weiterhin, dass Sie eine deutsche Wohnanschrift angeben müssen, wenn Sie den Antrag bei der Botschaft Ihres Heimatstaates in Berlin stellen. In der Regel wird in diesem Zusammenhang eine Bestätigung Ihres Vermieters gefordert.
Ist das Working-Holiday-Visum abgelaufen, steht Staatsangehörigen aus Australien, Kanada und Neuseeland die Möglichkeit offen, einen Antrag auf Verlängerung stellen. Dafür ist jedoch unter anderem erforderlich, dass auch das entsprechende Arbeitsverhältnis verlängert wird. Für nähere Informationen dazu, kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei.
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Benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung eines Working-Holiday-Visums, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne zur Seite. Schlun & Elseven ist eine multidisziplinäre Kanzlei, die auf das Ausländerrecht spezialisiert ist. Mit Büros in Köln, Aachen und Düsseldorf sowie Konferenzräumen in Hamburg, Berlin, Stuttgart, Frankfurt und München sind wir bundesweit tätig. Unsere Rechtsanwälte sind in allen Angelegenheiten des Working-Holiday-Visums erfahren und mit den rechtlichen, sowie bürokratischen Hindernissen vertraut. Mit unserem Team an der Seite läuft das Verfahren reibungslos ab.
Da grenzüberschreitende Angelegenheiten häufig mit Sprachbarrieren einhergehen, unterstützt Sie bei Schlun & Elseven ein mehrsprachiges Team, um eine klare und verständliche Auskunft zu gewährleisten. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie in Englisch und Deutsch. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Online-Formular – gerne geben wir Ihnen im Rahmen einer ersten Einschätzung einen Überblick über Ihre Möglichkeiten.
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