Interpol: Auskunft über das Vorliegen eines internationalen Haftbefehls

Ihr Rechtsanwalt für Auslieferungsrecht

Interpol: Auskunft über das Vorliegen eines internationalen Haftbefehls

Ihr Rechtsanwalt für Auslieferungsrecht

Sie befürchten, dass gegen Sie ein internationaler Haftbefehl oder eine andere Ausschreibung (Notice) vorliegen könnte? Bevor Beunruhigung die Oberhand gewinnt, sollten Sie sich zunächst vergewissern, ob diese überhaupt begründet ist.

Um unseren Mandanten in einer solchen Situation die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte verfügen sowohl über eine ausgezeichnete Expertise im Auslieferungsrecht als auch über langjährige Erfahrung im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden. Sie unterstützen Sie gerne, indem sie in Ihrem Auftrag eine Anfrage bei Interpol stellen und prüfen, ob ein entsprechender Haftbefehl oder eine sonstige Ausschreibung gegen Sie vorliegt. Sollte dies der Fall sein, helfen wir Ihnen gerne dabei, eine Aktualisierung bzw. Dauerhafte Löschung des Eintrags in die Wege zu leiten. Wir setzen uns ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.

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Unsere Dienstleistungen

  • Prüfung des Vorliegens eines Haftbefehls oder einer sonstigen Ausschreibung

  • Unterstützung bei der Aktualisierung oder Löschung des Eintrags bei Interpol

  • Persönliche Betreuung auf verschiedensten Sprachen

Ablauf des Auskunftsersuchens bei Interpol

Auf unsere Anfrage hin wird die sog. Commission for the Control of Interpol’s Files (CCF, zu Deutsch: Datenschutzkontrollkommission) prüfen, ob ein Eintrag (internationaler Haftbefehl oder eine sonstige Ausschreibung) gegen Sie im Interpol Informationssystem (IIS) vorliegt. Sollte dies der Fall sein, wird die Kommission auf Grund der durch uns vorgelegten Informationen prüfen, ob dieser Eintrag korrigiert oder gelöscht werden muss. Sollte eine solche Evaluation weitere Informationen erfordern, wird die Kommission uns eine entsprechende Anfrage zusenden, worauf wir Sie sodann hinweisen werden. Entscheidet die Kommission, dass eine Aktualisierung oder Löschung des Eintrags tatsächlich erfolgen muss, wendet sie sich an das Generalsekretariat (IPSG), welches diese durchführt.

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht der Auskunftsanspruch?

Die Funktionen und Kompetenzen der einzelnen Organe der Organisation, also auch die der CCF, werden durch die Statuten und Allgemeinen Bestimmungen von Interpol bestimmt. Das Statut verleiht der Kommission als unabhängiges Gremium gemäß Artikel 36 die exklusive Kompetenz, Anträge dieser Art zu bearbeiten. Vor dem Hintergrund der Relevanz und Sensitivität dieser Aufgabe ist es grundlegend, dass die Kommission die ihr zugewiesenen Aufgaben frei von äußerer Beeinflussung wahrnehmen kann. Sie steht darüber hinaus unter der Verpflichtung, alle Informationen vertraulich zu behandeln.

Inhaltliche Anforderungen des Auskunftsanspruchs bei der CCF

Der Antrag auf Auskunft ist schriftlich bei der CCF in einer der anerkannten Sprachen (Arabisch, Englisch, Französisch oder Spanisch) einzureichen. Sie prüft anschließend die Zulässigkeit eines jeden Antrags und informiert den Antragsteller innerhalb von einem Monat, ob der Antrag zulässig ist.

Wichtig hierbei ist, dass alle erforderlichen Angaben im Fragebogen vollständig beantwortet werden und zudem eine Kopie des Personalausweises zur Verfügung gestellt wird.  Der Grund für die Anfrage muss zudem plausibel dargelegt werden. Wird der Antrag für unzulässig erklärt, so wird die CCF dem Antragsteller die Gründe dafür erläutern und in der Regel die Möglichkeit einräumen, fehlende Unterlagen und Informationen nachzureichen. Soweit der Antrag zulässig ist, prüft die CCF, ob Daten des Antragstellers im Interpol System zu finden sind. Wenn Daten über den Antragsteller vorliegen und wenn der Antrag auf Auskunft, Korrektur oder Löschung gestellt wurde, so wird die Übereinstimmung des Antrags mit den Interpol Regularien geprüft. Soweit festgestellt wird, dass ein Eintrag vorliegt, wird der Antragsteller hierüber in Kenntnis gesetzt.

In bestimmten Ausnahmefällen ist es der CCF untersagt, Auskunft über einen vorliegenden internationalen Haftbefehl bei Interpol zu geben. Das sind unter anderem die folgenden Fälle:

  1. Zum Schutz der öffentlichen oder nationalen Sicherheit oder zur Verhinderung von Verbrechen;
  2. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Ermittlungen oder der Strafverfolgung;
  3. Zum Schutz der Rechte und Freiheiten des Antragstellers oder eines Dritten.

Wie lange dauert die Auswertung eines Antrages?

Um zu erfahren, ob ein Eintrag gegen Sie vorliegt und was dieser genau beinhaltet, nimmt die Kommission eine Bearbeitungszeit von etwa vier Monaten in Anspruch. Bei einer Aktualisierung oder Löschung eines internationalen Haftbefehls oder einer sonstigen Ausschreibung müssen Sie mit mindestens neun Monaten rechnen. Wir halten Sie über jegliche Entwicklungen auf dem Laufenden. Senden Sie uns Ihre Anfrage und wir werden den Prozess umgehend in die Wege leiten.

Schlun & Elseven: Rechtsbeistand im Auslieferungsrecht

Sofern Sie uns nun beauftragen möchten, um Sie bei der Löschung eines internationalen Haftbefehls o.ä. zu unterstützen, sollten Sie uns folgende Unterlagen zukommen lassen:

  • Vollmacht,
  • Beschreibung der Situation,
  • Zusendung aller relevanten Unterlagen/Informationen,
  • Zusendung einer Pass- oder Ausweiskopie.

Schildern Sie uns bitte ausführlich, warum Sie annehmen, dass ein Eintrag gegen Sie vorliegen könnte. Wir werten diese Informationen aus, übersetzen sie, und leiten sie an die Interpol Datenschutzkontrollkommission (CCF) weiter. Fügen Sie zudem jegliche Dokumente und Unterlagen bei, die an dieser Stelle von Bedeutung sein könnten. Wir sichten und analysieren diese Informationen, übersetzen sie und können sodann ein fundiertes Auskunftsersuchen an Interpol stellen, um herauszufinden, ob ein internationaler Haftbefehl oder eine andere Ausschreibung (Notice) tatsächlich vorliegt. Sollte ein fehlerhafter Eintrag vorliegen, so ersuchen wir Interpol um eine Aktualisierung beziehungsweise eine dauerhafte Löschung.

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Praxisgruppe für Auslieferungsrecht & Interpol

Rechtsanwalt Aykut Elseven

Rechtsanwalt | Managing Partner

Rechtsanwalt Philipp Busse

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Dr. Julius Hagen

Rechtsanwalt

Dr. Peter Rackow

Of Counsel | freier Mitarbeiter

Kontaktieren Sie unsere Anwälte für Auslieferungsrecht

Bitte nutzen Sie das Kontaktformular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Eingang Ihrer Anfrage werden unsere Anwälte auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Angebot unterbreiten. Sie können dann frei entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen.

Wir von Schlun & Elseven sind uns des Bedürfnisses unserer Mandanten nach maximaler Sicherheit im Umgang mit persönlichen Informationen und vertraulichen Unterlagen bewusst. Deshalb bieten wir einen speziell betriebenen > sicheren Nachrichten- und Dateiserver mit den höchsten Sicherheitsstandards an.

Sie können diesen Vorgang nutzen, um uns verschlüsselte Dateien und Nachrichten zu senden. Die Inhalte werden mit einem von Ihnen vergebenen Passwort verschlüsselt, das Sie uns daraufhin über einen dritten Kanal zukommen lassen müssen. Je nach gewünschtem Sicherheitsniveau können Sie dieses Passwort über unser Kontaktformular, > Email, > Telefon, oder auch über PGP an unsere Büros weiterleiten.

Sie können uns die Anfrage auch direkt per PGP schicken. Wir empfehlen jedoch, für den Versand von Dateien unseren sicheren Server zu verwenden. Sie können unseren öffentlichen Schlüssel > hier herunterladen. Unser Fingerabdruck ist: BF 10 9852 679B AFD5 F486 C5C4 E2E4 E9AC CB5E 7FA5.

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