Das Kindeswohl steht in Deutschland unter einem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. In der Folge wird das Umgangsrecht der Eltern nicht bedingungslos gewährt, sondern bleibt stets an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Entscheiden sich die Eltern, getrennte Wege zu gehen, sollte das Umgangsrecht unter keinen Umständen als Druckmittel gegenüber dem anderen Elternteil genutzt werden und die Kinder in die Mitte eines Scheidungsstreits gezogen werden. Die Regelung des Umgangs- und Sorgerechts führt dennoch nicht selten zu Konflikten, die für die Beteiligten eine Herausforderung darstellen.
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Umgangsrecht der Eltern: Das sollten Sie wissen
Nach einer Scheidung oder Trennung ist es insbesondere wichtig, dem Kind ein Gefühl von Stabilität zu vermitteln. Dies kann dadurch erfolgen, dass das Kind bei einem der Eltern seinen Lebensmittelpunkt hat. Das Umgangsrecht des anderen Elternteils wird davon indes nicht berührt.
Das Umgangsrecht umfasst im Gegensatz zum Sorgerecht lediglich das elterliche Recht, gemeinsame Zeit mit dem Kind zu verbringen. Umgangssprachlich wird deshalb auch vom „Besuchsrecht“ gesprochen. Dieses Recht kann nur entzogen werden, wenn es das Wohl des Kindes gefährdet. Trotz Umgangsrecht kann dementsprechend ein Elternteil das alleinige Sorgerecht innehaben. Diesem obliegt es grundsätzlich wichtige Lebensentscheidungen für das Kind zu treffen.
Beachten Sie, dass der alleinig Sorgeberechtigte auch die Rahmenbedingungen der Besuche des lediglich umgangsberechtigten Elternteils festlegen darf. So kann dieser beispielsweise Aktivitäten mit hohem Verletzungsrisiko unterbinden. Es ist ratsam, stets zu versuchen, sich mit dem anderen Elternteil einvernehmlich darüber zu einigen, wie der Umgang gestaltet werden soll. Dies gilt auch im Falle des gemeinsamen Sorgerechts, da Konsens dem Wohle des Kindes stets dienlich ist.
Gibt es rechtliche Vorgaben für den Kindesumgang?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Zeit, die ein Elternteil mit seinem Kind verbringen sollte. Dies ist vielmehr ein Aspekt, den die Eltern untereinander klären können. Auch in diesem Zusammenhang ist stets das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen.
Das Umgangsrecht ist dementsprechend vom Kindeswohl abhängig. Nach der gesetzlichen Vermutung des § 1626 Abs. 3 Satz 1 BGB gehört zum Wohl des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Dasselbe gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist (vgl. § 1626 Abs.3 Satz 2 BGB).
Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Umgangsrecht nicht davon abhängt, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Außerdem ist dieses Recht nicht an Unterhaltszahlungen gebunden.
Leben die Eltern dauerhaft getrennt gibt es zwar keine allgemeingültige Lösung für den Umfang und die genauen Regelungen des Umgangsrechts, folgende Faktoren sind jedoch in der Regel insbesondere von Bedeutung:
- Wie weit wohnen Sie von dem anderen Elternteil entfernt?
- Fühlt sich das Kind in Ihrer Umgebung wohl?
- Wo geht Ihr Kind zur Schule?
- Wie sind Ihre Arbeitszeiten?
- Ist ihre Arbeit mit häufigen Reisen verbunden?
Für jüngere Kinder sind in der Regel häufigere Besuche ratsam, die von kürzerer Dauer sind. Es kann für das Kind belastend sein, mehrere Tage am Stück von seiner eigentlichen Bezugsperson getrennt zu sein. Regelmäßige Besuche von einigen Stunden unterstützen hingegen die Herstellung eines innigen und kontinuierlichen Vertrauensverhältnisses zum anderen Elternteil. Für ältere Kinder und Teenager sind längere Aufenthalte bei dem anderen Elternteil indessen zumutbar. Es ist jedoch auch hier zu betonen, dass es keine allgemeinen Vorgaben gibt, die auf jede Situation anwendbar sind. Vielmehr ist das Ausgangsverhältnis zwischen den Beteiligten sowie die individuellen Umstände zu berücksichtigen. Neben den regelmäßigen Besuchszeiten sollten besondere Absprachen für die Feiertage getroffen werden. Hier ist es wichtig einen harmonischen Ausgleich zu finden. Beispielsweise kann das Kind in einem Jahr Weihnachten bei seiner Mutter und im nächsten Jahr bei seinem Vater verbringen. Versuchen Sie auch hier, zu einvernehmlichen Lösungen zu gelangen und Flexibilität zu zeigen, um so im Interesse Ihres Kindes zu handeln. Ist das Kind alt genug, um eigene Wünsche zu äußern, ist es selbstverständlich bei den Absprachen miteinzubeziehen.