Im Jahr 2021 wurden in Deutschland insgesamt 3 843 Kinder adoptiert. Bei ungefähr zwei Dritteln dieser handelte es sich um sog. Stiefkindadoptionen, bei denen das Kind des/der Partner/in adoptiert wird, um selbst ebenfalls rechtlich zu einem Elternteil zu werden. Darüber hinaus kann die Adoption eine Lösung für Paare bieten, die selbst keine Kinder bekommen können, aber einen starken Kinderwunsch hegen.
Das Adoptionsverfahren ist allerdings sehr langwierig und an strenge Voraussetzungen gebunden.
Um unseren Mandanten die benötigte Klarheit in Bezug auf das sie hier erwartende Procedere, aber auch über die rechtlichen Folgen einer Adoption zu verschaffen, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Familienrecht verfügen über umfassende Erfahrung im Umgang mit den zuständigen Adoptionsvermittlungsstellen / Adoptionsdiensten. Sie sorgen dafür, dass das Adoptionsverfahren für Sie möglichst komplikationslos abläuft und dass Sie alle formalen Anforderungen erfüllen. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.
Deutsches Adoptionsrecht: aktuelle Rechtslage
Das deutsche Adoptionsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dabei unterscheidet der deutsche Gesetzgeber zwischen der Adoption eines Minderjährigen (§§ 1741 ff. BGB) und der eines Volljährigen (§§ 1767 ff. BGB). Darüber hinaus sind im Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) weitere Details zum Adoptionsverfahren sowie zur Adoptionsvermittlung geregelt. Grundsätzlich wird durch eine Adoption ein Verhältnis zwischen den Eltern oder einem annehmenden Elternteil und dem Kind begründet. Dieses Verhältnis ist von der biologischen Abstammung des Kindes unabhängig. Nach einer rechtlich wirksamen Adoption ist ein minderjähriges Adoptivkind leiblichen Kindern gleichgestellt, sodass ihm die gleichen Rechte und Pflichten zukommen.
Adoptionsformen nach deutschem Adoptionsrecht
Die gängigste Variante einer Adoption ist die eines minderjährigen Kindes. Bereits hier ergeben sich verschiedene Formen der Adoption, die jeweils unterschiedliche Rechtsfolgen mit sich bringen.
Adoption Minderjähriger
Bei der Adoption eines Minderjährigen ist zwischen drei verschiedenen Formen zu unterscheiden. Entscheidend ist dabei das Verhältnis der Adoptiveltern zu den leiblichen Eltern des minderjährigen Kindes.
Liegt der Wunsch einer Adoption vor, wäre zunächst die Inkognito-Adoption möglich. Dabei bleiben die Daten der leiblichen Eltern unter Verschluss, sodass kein Kontakt zwischen diesen und den Adoptiveltern möglich ist. Allerdings besteht für das Kind die Möglichkeit, in die Vermittlungsakte einzusehen. Dies ist jedoch erst bei Erreichung des 16. Lebensjahres möglich. Darüber hinaus kann dem Kind gemäß § 63 Abs. 1 Personenstandsgesetz (PStG) ein beglaubigter Ausdruck des Geburtseintrags erteilt werden. Demnach besteht für das Kind die Möglichkeit einiges üb