Ordnungsgemäße Unternehmensschließung

Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Ordnungsgemäße Unternehmensschließung

Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Kann ein Unternehmen nicht mehr fortgeführt werden, so bleibt – neben dem Unternehmensverkauf – die Schließung als möglicher Ausweg bestehen. Eine solche Lösung erweist sich allerdings nicht selten als recht komplex und langwierig, da es viele rechtliche, finanzielle und organisatorische Fragestellungen zu berücksichtigen gilt. Unabhängig davon, aus welchen Gründen die Unternehmensschließung erfolgt, sollte dieser Schritt zwingend in jeder Hinsicht korrekt abgewickelt werden. Wird ein Unternehmen nicht rechtzeitig geschlossen, so kann – je nach Rechtsform des Unternehmens – gegebenenfalls der Geschäftsführer selbst für alle Verbindlichkeiten privat haftbar gemacht werden.

Um sicherzustellen, dass bei der Geschäftsaufgabe alle gesetzlichen und vertragsrechtlichen Pflichten eingehalten werden, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Wir prüfen bei den bestehenden Verträgen, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen eine Unternehmensschließung erfolgen kann. Selbstverständlich sorgen wir auch dafür, dass arbeitsrechtliche Aspekte entsprechende Berücksichtigung finden. Darüber hinaus überwachen wir die fälligen Meldungen an die zuständigen Behörden, damit allen Formalien Genüge getan wird. Kontaktieren Sie uns gerne noch heute, um von unserer Expertise zu profitieren.

You are here: Home » Unsere Services » Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht » Ordnungsgemäße Unternehmensschließung

Unsere Dienstleistungen für Unternehmer: innen

Beratung bzgl. der Unternehmensschließung