Sofern der Schuldner seiner Pflicht zur Zahlung nicht nachkommt, besteht für den Gläubiger die Möglichkeit, seinen Anspruch im Wege einer sogenannten Immobiliarvollstreckung durchzusetzen. Eine solche Zwangsvollstreckung kann auf dreierlei Weisen erfolgen: Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung oder die Eintragung einer Zwangshypothek. Jede dieser Vollstreckungsarten unterliegt ihren eigenen Voraussetzungen. Unabhängig davon, welcher Weg für Sie in Betracht kommt – unser Rechtsteam steht Ihnen mit seinem Fachwissen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche als Gläubiger schnell und effektiv durchgesetzt werden. Unser Forderungsmanagement schließt – neben dem regulärem vorgerichtlichen Inkassoverfahren – das gerichtliche Mahnverfahren, die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers, die Beantragung der Vermögensauskunft, die Beaufsichtigung der Zwangsvollstreckung sowie die Vertretung Ihrer Interessen in dem gewählten Verfahren mit ein. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unserer Expertise zu profitieren.
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