Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht

Kompetente Unterstützung durch eine Full-Service-Kanzlei

Rechtsanwalt
für
Wettbewerbsrecht

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Die Anwälte von Schlun & Elseven bieten nationalen sowie internationalen Mandanten umfassende Betreuung im Wettbewerbsrecht. Mit Büros in Köln, Düsseldorf und Aachen sowie mit Konferenzräumen in ganz Deutschland unterstützen wir Mandanten weltweit im deutschen sowie europäischen Rechtssystem. Im Folgenden erhalten Sie einen ersten Überblick über unsere Dienstleistungen im Wettbewerbsrecht sowie über einige der Regeln und Vorschriften bezüglich des Kartellrechts in Deutschland.

Sollte Ihr Anliegen das deutsche Wettbewerbsrecht betreffen und Sie eine individuelle Rechtsberatung benötigen, nutzen Sie das unten stehende Kontaktformular, um sich mit uns in Verbindung zu setzen. Sobald der Kontakt hergestellt ist, können unsere Anwälte mit der kritischen Analyse Ihres Falles beginnen und Ihnen die rechtliche Vertretung bieten, die Ihr Fall erfordert.

Deutsche und europäische Wettbewerbs- und Kartellrechtsvorschriften

Das deutsche Kartell- und Wettbewerbsrecht soll Preisabsprachen, wettbewerbswidrige Praktiken und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verhindern. Dessen Ziel ist es Fairness auf dem Markt zu schaffen, zum Nutzen der Verbraucher und neuer Unternehmen, die in den Wettbewerb eintreten.

In Deutschland tätige Unternehmen sollten sich regelmäßig von Fachanwälten für Wettbewerbsrecht beraten lassen, um sicherzustellen, dass sie nicht mit den deutschen sowie europäischen Kartellvorschriften in Konflikt geraten. Die Verhinderung von Kartellen wird als ein wichtiger Teil der Arbeit der Europäischen Union angesehen. In Deutschland wird dieses Rechtsgebiet durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geregelt. Es steht im Einklang mit solchen einschlägigen Rechtsvorschriften der Europäischen Union wie dem Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dieses Gesetz ist sehr detailliert, da es sowohl das Wettbewerbsrecht selber als auch die dazugehörige Rechtsprechung (einschließlich des Rechtsmittelverfahrens und der Bedeutung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung von Unternehmen) umreißt.

Schlun & Elseven schafft für seine Mandanten Klarheit bezüglich Praktiken, die als wettbewerbswidrig angesehen werden können. Unsere Anwälte stehen Unternehmen bei Fusionen und Übernahmen sowie bei weiteren Geschäftstransaktionen mit umfassender Expertise zur Seite.

Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

Das deutsche sowie europäische Wettbewerbs- und Kartellrecht lassen den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nicht zu. Die deutschen Behörden haben bestimmte Praktiken verboten, die den wirksamen Wettbewerb gefährden. Diese Verbote können sich sogar auf Handlungen erstrecken, die der Erlangung einer marktbeherrschenden Stellung dienen, sowie auf Handlungen, die Märkte betreffen, auf denen das Unternehmen keine marktbeherrschende Stellung hat.

Nach deutschem Recht kann ein Unternehmen als „marktbeherrschend“ angesehen werden, wenn es keinen wesentlichen Wettbewerb hat oder eine herausragende Marktstellung innehat. Ob diese Faktoren vorliegen, wird von Fall zu Fall entschieden, wobei das Unternehmen in einer Gesamtwürdigung aller wettbewerbsrelevanten Kriterien beurteilt wird. Das deutsche Kartell- und Wettbewerbsrecht geht bei seiner Definition nicht von bestimmten Marktanteilen aus. Maßgeblich sind vielmehr die Verfügbarkeit angemessener Ressourcen für den Wettbewerb, Markteintrittsbarrieren, Wechselkosten für Kunden und die Kaufkraft der Marktgegenseite.

Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung liegt vor, wenn die Praktiken des Unternehmens als diskriminierend gegenüber anderen Unternehmen angesehen werden oder deren Wettbewerbsmöglichkeiten beeinträchtigen. Als missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung kommen u.a. Verdrängungspreise, Ausschließlichkeitsbindungen, Treuerabatte, Boykottaufrufe gegen Dritte und Geschäftsverweigerung in Betracht.

Das Bundeskartellamt hat die Möglichkeit gegen missbräuchliches Verhalten vorzugehen. Es kann ein Verwaltungsverfahren gegen das Unternehmen einleiten und dann die Unterlassung des missbräuchlichen Verhaltens anordnen. Es kann auch Bußgelder gegen Unternehmen verhängen, die sich schuldig gemacht haben.

    Prozessführung im Kartell- & Wettbewerbsrecht

    Bei Schlun & Elseven verteidigen unsere Anwälte Sie in kartellrechtlichen Fällen mit dem nötigen Engagement und Durchsetzungskraft. Unser Team nutzt seine umfangreiche Erfahrung in der Prozessführung, um unsere Mandanten strategisch bestmöglich zu beraten.

    Wir stehen unseren Mandanten in den folgenden Fällen zur Verfügung:

    • bei Verteidigung gegen Kartellvorwürfe,
    • bezüglich mutmaßlicher Verstöße gegen das deutsche sowie europäische Wettbewerbsrecht,
    • zur Beratung Ihres Unternehmens bei der Anfechtung von Entscheidungen nationaler Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden,
    • zur Unterstützung bei Ermittlungen, strafrechtlichen Verfolgungen und wirtschaftskriminellen Fällen,
    • bei Klagen von Regulierungsbehörden und staatlichen Stellen sowie
    • bei internen Untersuchungen als Reaktion auf Whistleblower-Beschwerden.

    Anhand unseres Full-Service- sowie multidisziplinären Ansatzes erarbeiten unsere Anwälte auf Ihre Rechtssituation zugeschnittene Verteidigungsstrategien, um Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen und Ihre Rechte zu wahren.

    Vorwürfe von Kartellaktivitäten: Rechtsberatung und Verteidigung

    Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) stellt in §1 GWB klar, dass es sich gegen kartellartige Handlungen richtet. Das Ziel solcher Aktivitäten wird im Gesetz wie folgt definiert:

    Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.

    Sollte Ihr Unternehmen mit einem Ermittlungsverfahren wegen eines Kartellvorwurfs konfrontiert werden, ist es ratsam, sich an unsere Anwälte für Wettbewerbsrecht zu wenden. Währen einer solchen Untersuchung kann es zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen kommen, auf die Unternehmen vorbereitet sein sollten. Zu den Maßnahmen, die die Behörden in dieser Zeit ergreifen können, gehören unter anderem:

    • obligatorische Beratungen,
    • unangekündigte Durchsuchungen von Geschäftsräumen,
    • Aufforderung zur Vorlage bestimmter Dokumente,
    • Beschlagnahmung von elektronischen Geräten.

    Sollte ein Unternehmen für Kartellaktivitäten verantwortlich gemacht werden, drohen diesem hohe Geldstrafen. Die Höhe der Geldbußen hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab, wobei die höchsten Strafen bis zu 10% des weltweiten Umsatzes des Vorjahres betragen können. Die Haftung kann zudem zu hohen Geldstrafen für die beteiligten Personen führen.

      Rechtsberatung zu Compliance, Whistleblowing und Wettbewerbsrecht

      Durch die Zusammenarbeit mit unseren Anwälten für Kartell- und Wettbewerbsrecht erhalten Sie die rechtliche Unterstützung, die Sie für den Erfolg Ihres Unternehmens benötigen. Unser Rechtsteam nutz ihr Fachwissen, um Ihr Unternehmen bei der Erreichung seiner Ziele zu unterstützen und auf Aktivitäten hinzuweisen, die ein kartellrechtliches Risiko darstellen können. Die Zusammenarbeit mit unseren Anwälten und die Aufnahme eines offenen Dialogs ermöglichen es uns, das gewünschte Ergebnis aus allen Blickwinkeln zu betrachten und uns auf Lösungen zu konzentrieren, die das Risiko so weit wie möglich mindern. Unsere Anwälte beraten Sie auf transparente Weise mit gezielten und wirksamen Anregungen.

      Unsere Experten für Compliance bieten professionelle Risikobewertungsdienste an. Sie beraten Sie bei der Entwicklung von Kartellrichtlinien und entwickeln geeignete Mechanismen zur Überwachung und Erkennung potenzieller künftiger Schwierigkeiten. Darüber hinaus entwickeln unsere Anwälte Whistleblowing-Systeme in der Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen für Ihr Unternehmen, um jegliche internen Streitigkeiten zu vermeiden.

      Geistiges Eigentum und wettbewerbsrechtliche Anforderungen

      Der Schutz geistigen Eigentums eines Unternehmens ist ein wesentlicher Aspekt des Wettbewerbsrecht. Unternehmen können ihrem Wert durch immaterielles geistiges Eigentum – wie Urheberrechte und Marken – enorm steigern, die zudem als Identifikationsmerkmale den Aufbau eines Kundenstammes und guten Rufs unterstützen sowie der Firma zur Markentreue verhelfen. Ohne rechtliche Unterstützung können Wettbewerber versuchen, diesen Erfolg auszunutzen, indem sie die Öffentlichkeit durch irreführende Werbung täuschen oder sich in unlauterer Weise mit Ihrer Marke in Verbindung bringen.

      Unser Full-Sevice-Ansatz ermöglicht es unserem Team, Ihren Fall aus eigentumsrechtlicher und kartellrechtlicher Sich zu analysieren. Unsere Anwälte beraten Sie bei der Entwicklung von Werbe- und Marketingstrategien, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen mit seiner Vorgehensweise konform geht.

      Fusionen und Übernahmen: Kartellrechtliche Beratung

      Unternehmensübernahmen und Fusionen bergen erhebliche kartellrechtliche Risiken. Es ist daher ratsam, bereits in einer frühen Phase mit Kartellrechtsexperten zusammenzuarbeiten. Unsere erfahrenen Anwälte für Kartellrecht unterstützen Sie fachkundig bei der Identifizierung kartellrechtlicher Risiken und beraten Sie hinsichtlich Strategien zur Risikominderung. Bei M&A-Transaktionen unterstützen wir Mandanten in allen Phasen von der strategischen Planung bis zum erfolgreichen Abschluss der Transaktion. Unsere rechtliche Arbeit umfasst die Due-Diligence-Prüfung vor dem Zusammenschluss, die Anmeldung und Genehmigung von Fusionen, die Untersuchung von Fusionen und die Erlangung von behördlichen Genehmigungen. Wir beraten nationale sowie internationale Mandanten und vertreten sie in Fällen sowie Verfahren vor dem Bundeskartellamt.

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        Praxisgruppe für Wettbewerbsrecht

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        Jens Schmidt

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        Nutzen Sie das nachstehende Formular, um uns Ihr wettbewerbsrechtliches Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir Ihnen anhand des geschilderten Sachverhaltes eine kurze Ersteinschätzung abgeben und Ihnen ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten.

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