Mit der zunehmenden Nutzung des Internets und von Computern steigt naturgemäß auch deren missbräuchliche Verwendung und damit die Internetkriminalität. Folglich gewinnt das Informationstechnologiestrafrecht (IT-Strafrecht) auch immer mehr an Bedeutung in der anwaltlichen Praxis.
Die Besonderheit der Cyberkriminalität liegt vor allem in deren Globalität. Die Täter können ohne Weiteres von nahezu jedem Ort der Welt ausagieren und zudem ihre Spuren relativ gut verschleiern, was die Strafverfolgung erheblich erschwert. Mit der Professionalität der Täter steigt allerdings auch jene der Ermittlungsbehörden.
Sollten Sie Opfer einer Cyberattacke, eines Computerbetruges oder einer anderen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Internet bzw. der modernen Informationstechnologie steht, geworden sein, so ist es ratsam, umgehend einen Anwalt für Strafrecht einzuschalten und Strafanzeige bei der Polizei zu stellen.
Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet Opfern von Straftaten umfassende rechtliche Unterstützung. Unsere Anwälte für Strafrecht sorgen dafür, dass alle Beweise umgehend gesichert und alle für eine Strafanzeige erforderlichen Formalitäten ordnungsgemäß eingehalten werden, sodass der Täter ermittelt werden kann. Wir setzen uns für Sie ein!
Was bedeutet Cyberkriminalität?
Im weiten Sinne umfasst die Cyberkriminalität solche Straftaten, bei denen der Täter moderne Informationstechnik nutzt. Cyberkriminalität im engeren Sinne bezieht sich hingegen auf Straftaten, die sich direkt gegen das Internet, Computersysteme, Daten und Netzwerke richten. Einfach ausgedrückt muss der Computer (oder das Smartphone) entweder das Tatmittel oder das Tatziel darstellen. Da der technische Fortschritt stetig voranschreitet, unterliegt auch das IT-Strafrecht einem ständigen Wandel und gehört zu den sich am schnellsten entwickelnden Gebieten des Strafrechts. In den Vordergrund treten dabei immer häufiger präzise vorbereitete Angriffe auf solche Ziele wie große Wirtschaftsunternehmen oder (kritische) Infrastruktureinrichtungen. Solche Delikte führen nicht selten zu schwerwiegenden Schäden bei den Betroffenen.
Die Liste der Straftaten, die unter den Begriff der Cyberkriminalität fallen, ist umfangreich und umfasst beispielsweise:
- den Kauf illegaler Waren im Internet (Waffen- und Drogenhandel),
- Denial-of-Service-Angriffe,
- die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornographischer Inhalte,
- digitale Piraterie und
- Urheberrechtsverletzungen.
Diese kurze Liste von Delikten kratzt kaum an der Oberfläche dessen, was sich hinter einem der am schnellsten wachsenden Kriminalitätsbereiche verbirgt. Da die Nutzung des Internets zunimmt und wir immer mehr Zeit unseres Lebens online verbringen, wird sich dieser Trend sehr wahrscheinlich fortsetzen.
Cyberkriminalität und die deutsche Gesetzgebung
So wie das Smartphone und das Internet jeden unserer Lebensbereiche beeinflussen, erstrecken sich auch die Cyberkriminalität und das IT-Strafrecht auf eine Reihe unterschiedlicher Gebiete. Vor diesem Hintergrund ist es unmöglich, sämtliche Delikte mit einem einzigen Gesetz zu erfassen. Vielmehr werden Taten der Cyberkriminalität in Deutschland durch eine Vielzahl unterschiedlicher Gesetze geregelt. Im Strafgesetzbuch finden sich die folgenden Tatbestände, die dem Bereich der Cyberkriminalität zuzuordnen sind:
- Ausspähen und Abfangen von Daten, §§ 202a-c StGB,
- Computerbetrug, § 263a StGB,
- Computersabotage, § 303b StGB,
- Datenveränderung, § 303a StGB.
Um effektiv gegen dieses kriminelle Verhalten vorzugehen und entsprechende Schadenseintritte zu vermeiden, dehnt der Gesetzgeber die Strafbarkeit teilweise bereits auf Vorbereitungshandlungen aus, wie zum Beispiel das Herstellen oder Verschaffen von Computerprogrammen, deren Zweck die Begehung eines Computerbetrugs ist (§ 202c StGB). Auch der unvorsichtige Umgang mit Passwörtern kann bereits zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führen.
Daneben sind Verstöße gegen eine Vielzahl anderer Straf- und Ordnungsvorschriften aus verschiedensten Gesetzen möglich, sofern sie mit Hilfe des Internets begangen werden können. Denkbar sind Verstöße unter anderem gegen das
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG),
- Urhebergesetz (UrhG),
- Kunsturhebergesetz (KunstUrhG),
- Telemediengesetz (TMG),
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Wie Sie anhand dieser Liste unschwer erkennen können, erfordert es ein gewisses Maß an Fachkenntnis, um den Überblick über die Entwicklungen im Bereich der Cyberkriminalität zu behalten. Daher ist es für Sie als Betroffener umso wichtiger, einen kompetenten Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen, der sich im Bereich der Informationstechnologie bestens auskennt. Nur so kann Ihnen die erforderliche rechtliche Beratung, Unterstützung und Vertretung zuteilwerden, die Sie verdienen.
Das Darknet
Das Tor-Netzwerk, besser bekannt unter dem Namen „Darknet”, ist der Öffentlichkeit schon lange nicht mehr unbekannt. Den meisten dürfte es vor allem als Marktplatz für Drogen, Waffen und Kinderpornografie geläufig sein. Die Bezahlung erfolgt meist in Kryptowährung. Natürlich ist dieser Bereich des Internets auch den Strafverfolgungsbehörden nicht verborgen geblieben, sodass das Darknet häufig im Fokus von Ermittlungsmaßnahmen steht. Das Darknet selbst ist in erster Linie eine Möglichkeit für Internetnutzer, auf anonyme Weise online zu sein, zu kommunizieren und auf Webseiten zuzugreifen. Der Browser ist für jedermann frei zugänglich bzw. kann frei heruntergeladen werden. Allein die Nutzung des Darknets stellt an sich keine kriminelle Handlung dar. Allerdings bietet die dortige Anonymität seinen Nutzern viele Möglichkeiten und Anreize, um Straftaten zu begehen.
Vor dem Hintergrund, dass die Nutzung des Internets weiter zunimmt und medial immer häufiger über die missbräuchliche Verwendung persönlicher Daten, Online-Tracking usw. berichtet wird, kann davon ausgegangen werden, dass auch die Nutzung des Darknets wahrscheinlich steigen wird. Ob in diesem Zusammenhang auch die Cyberkriminalität zunehmen wird, darüber kann nur spekuliert werden. Ziemlich sicher ist jedoch, dass es auch zukünftig weiter ein Problem für die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden bleiben wird.
Interpol-Ausschreibungen
Aufgrund der grenzüberschreitenden Dimensionen der Cyberkriminalität ist die Möglichkeit von Interpol-Ausschreibungen für die nationalen Ermittlungsbehörden besonders attraktiv.
Interpol steht für „Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation“ und ist mit 194 Mitgliedsstaaten die zweitgrößte internationale Organisation. Sie hat zum Ziel, die internationale Zusammenarbeit in der Polizeiarbeit zu intensivieren und zu verbessern. Sie unterstützt damit die nationalen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden in den einzelnen Mitgliedsstaaten bei der Kriminalitätsbekämpfung. Zu diesem Zwecke stellt Interpol im Wesentlichen verschiedene Datenbanken und Informationen zwischen den Mitgliedsstaaten zur Verfügung, wodurch ein weltweiter Informationsaustausch ermöglicht wird.
Mittels der sogenannten „Diffusions“ und „Notices“ können die einzelnen Interpol-Mitgliedsstaaten verschiedene Formen von Ersuchen über Interpol an andere Mitgliedsstaaten stellen. In erster Linie werden diese Ausschreibungen verwendet, um eine oder mehrere bestimmte Personen, die von einem Mitgliedsstaat gesucht werden, ausfindig zu machen. Dabei beschränkt sich die Suche nicht nur auf vermeintliche Täter einer Straftat, sondern auch auf Opfer bzw. Zeugen sowie auf Personen, die als Gefahr für die Öffentlichkeit angesehen werden. Eine umfangreiche Darstellung der verschiedenen Diffusions und Notices können Sie unserem Artikel „Interpol-Ausschreibungen erklärt: Rechtlicher Überblick“ entnehmen.
Eine Ausschreibung, insbesondere eine Red Notice, die gegen eine Person ausgestellt wurde, geht für diese mit enormen Einschränkungen und der Gefahr der Festnahme (mitsamt einer späteren Auslieferung an den ersuchenden Staat) einher. Deshalb ist es von erheblicher Bedeutung, dass diese Ausschreibung nicht missbräuchlich erwirkt wurde oder in sonstiger Weise rechtswidrig ist und damit die Rechte der betroffenen Person verletzt. Insoweit besteht nicht nur ein Anspruch auf Auskunft über etwaig bestehender Interpol-Ausschreibungen, sondern auch ein Löschungsanspruch. Unsere Anwälte für Auslieferungsrecht sind Experten im Umgang mit Interpol-Ausschreibungen sowie deren Löschung und können Sie hierzu aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung umfangreich und bestmöglich beraten.