Das Medizinstrafrecht, auch Arztstrafrecht genannt, setzt sich mit den strafrechtlichen Vorwürfen gegen Ärzte und weitere im Gesundheitswesen tätige Personen auseinander. Dabei erfordert die komplexe Welt des Medizinstrafrechts nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch eine fundierte medizinische Expertise, um Ärztinnen und Ärzte effektiv zu verteidigen. Ärzte tragen in ihrem Berufsfeld große Verantwortung und sind nicht selten mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Dabei sind vor allem fahrlässige Körperverletzungsdelikte keine Seltenheit, jedoch auch Delikte wie Bestechung und Korruption und im Extremfall der Vorwurf der fahrlässigen Tötung sind in diesem Zusammenhang denkbar. Um sich in einer solchen Situation nicht unnötig durch unüberlegte Aussagen zu belasten und seine rechtliche Position zu stärken, ist es geradezu unerlässlich, einen kompetenten und engagierten Rechtsbeistand an seiner Seite zu haben.
Die Strafverteidiger von Schlun & Eleven sind mit den Besonderheiten des Medizinstrafrechts bestens vertraut und beraten Mandanten in einer Vielzahl von Sprachen. Unser Praxisteam für Medizinstrafrecht, das sich durch eine herausragende Erfolgsbilanz in der strafrechtlichen Verteidigung von medizinischem Personal auszeichnet, ist die beste Gewähr dafür, dass Ihre Rechte und Interessen als Beschuldigte(r) während des gesamten Verfahrens gewahrt bleiben und dass am Ende das bestmögliche Ergebnis für Sie erreicht wird.
Mögliche Folgen eines Strafverfahrens
Die Einleitung eines Strafverfahrens bringt eine Vielzahl von unerwünschten Konsequenzen mit sich. Daher ist es oberste Priorität, mögliche Vorwürfe schnellstmöglich zu entkräften, um weitere Schäden zu verhindern. Die wohl einschneidendste Folge eines Strafverfahrens ist eine rechtskräftige Verurteilung. Diese umfasst in den meisten Fällen eine Geldstrafe, kann jedoch im äußersten Fall auch eine Freiheitsstrafe beinhalten.
Auch medizinrechtliche Konsequenzen nach der Berufsordnung oder seitens der Ärztekammer sind nicht ausgeschlossen. Dazu zählt im Ernstfall der Entzug der Approbation gemäß § 6 der Bundesärzteordnung.
Das im hektischen Krankenhausalltag Fehler passieren ist nicht auszuschließen, je nach Gewichtigkeit und Öffentlichkeit der Anschuldigungen kann ein strafrechtliches Verfahren jedoch massive Rufschädigungen auslösen. Diese können neben dem persönlichen Aspekt auch erhebliche wirtschaftliche Einbußen erzeugen. Mit unseren Rechtsanwälten können Sie sich auch gegen unrichtige Behauptungen in Online-Bewertungen oder anderen Google-Einträgen zur Wehr setzen. Lesen Sie dazu mehr hier.
Medizinstrafrechtliche Delikte
Delikte, die im Medizinstrafrecht von Bedeutung sind, sind unter anderem folgende:
- Körperverletzungsdelikte, § 223 ff StGB: diese liegen insbesondere vor, wenn der Patient nicht ordnungsgemäß aufgeklärt und der ärztliche Eingriff somit ohne wirksame Einwilligung des Patienten durchgeführt wurde, sowie sonstige Sorgfaltspflichtverletzungen.
- Fahrlässige Tötungsdelikte, § 222 StGB
- Unterlassene Hilfeleistung, § 323 c StGB: kann vorliegen, wenn der behandelnde Arzt nicht alle notwendigen Maßnahmen zur Behandlung eines Patienten einleitet oder in einem Notfall einer verletzten Person gegenüber die Behandlung ablehnt.
- Aussetzung durch Verletzung einer Obhutspflicht, § 221 StGB
- Betrug in Form von Abrechnungsbetrug, § 263 StGB: damit sind vor allem Abrechnungen nicht erbrachter Leistungen erfasst.
- Verstöße gegen die ärztliche Schweigepflicht, § 203 StGB
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen, § 201 a StGB: relevant, bei der Erstellung unberechtigter Bildaufnahmen von Patienten.
- Unerlaubter Schwangerschaftsabbruch, § 218 StGB
- Korruption und Bestechung, § 299 a und b StGB: darunter fällt beispielsweise die vorzugsweise Verschreibung eines Medikaments, von dessen Hersteller dem Arzt Vorteile gewährt werden.
- Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse, § 278 StGB: dazu zählt auch die Ausstellung eines sog. “Gefälligkeitsattests”, d.h. eine Krankschreibung die trotz fehlender tatsächlicher Krankheit eines Patienten ausgestellt wird.
Die Delikte variieren hinsichtlich des Strafmaßes. Setzen Sie sich schnellstmöglich mit uns in Kontakt, um festzustellen, welche Delikte in Ihrem Fall einschlägig sein könnten.
Unsere Expertise im Medizinstrafrecht
Unser Vorgehen basiert auf einer detaillierten Analyse der Fakten und Umstände, der Zusammenarbeit mit medizinischen Experten und einer umfassenden Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und der einschlägigen Rechtsvorschriften.
Faktenbasierte Verteidigung
Wir setzen uns intensiv mit den Details Ihres spezifischen Falles auseinander, um alle relevanten Aspekte zu erschließen. Dazu gehört auch die gründliche Prüfung des Arbeitsvertrages und bestehender Berufshaftpflichtversicherungen. Dies ermöglicht es uns, Streitigkeiten umgehend abzuwenden oder, falls notwendig, eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die auf den Umständen Ihres Falles basiert.
Unterstützung durch medizinische Experten
Um konkrete medizinische Fragestellungen zu klären, arbeitet unser Team für Medizinstrafrecht eng mit medizinischen Gutachtern zusammen. So können Beweise effektiv analysiert und zur Verteidigung genutzt werden.
Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung
Im Medizinstrafrecht gibt es regelmäßig neue Urteile und Vorschriften, die die Gesetzeslage neu anordnen. Im Rahmen der neusten Rechtsprechungsentwicklung ist davon auszugehen, dass weitere Verschärfungen und dementsprechend weitere Ermittlungen gegen Ärzte eingeleitet werden. Eine weitreichende Kenntnis der ständigen Aktualisierungen ist somit unerlässlich, um unsere Mandanten strategisch zu verteidigen.
Sollten Sie die Einleitung eines Strafverfahrens befürchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen zur Seite und arbeiten daran, Vorwürfe bereits im Vorfeld zu entkräften, bevor Sie im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens verfolgt werden.
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