Die Verbreitung intimer Bilder ohne Zustimmung ist längst kein Einzelfall mehr – mit künstlicher Intelligenz entstehen jedoch neue Dimensionen der digitalen Gewalt. KI-generierte Rachevideos oder manipulierte Nacktbilder können binnen Sekunden erstellt und verbreitet werden. Für Betroffene bedeutet dies nicht nur einen massiven Eingriff in die Privatsphäre, sondern oft auch gravierende soziale und berufliche Konsequenzen. Durch die rasante Verbreitung im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten, ist es kaum möglich, die Kontrolle über die veröffentlichten Inhalte zurückzuerlangen. Die Anonymität der Täter erschwert zusätzlich die Strafverfolgung, während Plattformbetreiber oft nur zögerlich auf Löschanfragen reagieren. Hinzu kommt, dass viele bestehende Gesetze noch nicht spezifisch auf die Herausforderungen von KI-generierten Inhalten ausgelegt sind. Während das Strafrecht bereits Mechanismen gegen unbefugte Bildveröffentlichungen bietet, entstehen durch Deepfake-Technologien neue rechtliche Grauzonen. Eine effektive Gegenwehr erfordert daher nicht nur ein tiefgehendes Verständnis der aktuellen Gesetzeslage, sondern auch schnelles und entschlossenes Handeln.
Als interdisziplinäre Kanzlei mit Reputationsmanagement als Schwerpunkt gewährleisten wir umfassenden Schutz der Persönlichkeitsrechte. Unsere Anwälte ergreifen umgehend die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel, um die sofortige Löschung der betreffenden Inhalte und eine effektive Strafverfolgung zu erwirken. Darüber hinaus machen wir im Auftrag unserer Mandanten Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen geltend.
Verletzung der Persönlichkeitsrechte: Rechtsgrundlagen und strafrechtliche Konsequenzen in Deutschland
Die Verbreitung oder Manipulation intimer Aufnahmen ohne Zustimmung ist in Deutschland strafbar. Während klassische Fälle von Revenge Porn bereits strafrechtlich verfolgt werden können, stellen Deepfake-Pornografie und andere KI-generierte Inhalte den Gesetzgeber vor neue Herausforderungen. Eine der größten Schwierigkeiten besteht darin, dass Betroffene oft nicht nachweisen können, dass das gezeigte Material manipuliert wurde. In vielen Fällen ist es nicht einmal erforderlich, dass reale intime Aufnahmen existiert haben – allein öffentlich verfügbare Bilder oder Videos reichen aus, um täuschend echte Deepfakes zu erzeugen. Dies führt dazu, dass juristische Schutzmechanismen wie das Recht am eigenen Bild oder bestehende Strafgesetze nur eingeschränkt greifen.
Gleichzeitig spielen die verschiedenen Plattformbetreiber eine zentrale Rolle bei der Verbreitung solcher Inhalte. Während einige Netzwerke auf Meldungen reagieren und entsprechendes Material löschen, bleibt es auf anderen Websites oder in Messenger-Diensten oft lange zugänglich. Die internationale Dimension des Problems erschwert zudem die Strafverfolgung, da Täter anonym agieren und Server sich außerhalb der nationalen Rechtsräume befinden können.
Trotz dieser Herausforderungen gibt es bereits rechtliche Ansätze, um gegen die Verbreitung nicht-einvernehmlicher intimer Deepfake-Inhalte vorzugehen. Neben strafrechtlichen Sanktionen bieten auch zivilrechtliche Ansprüche Möglichkeiten zur Durchsetzung von Löschung, Unterlassung, Schadensersatz und Schmerzensgeld. Zudem haben auf EU-Ebene neue Regulierungen wie der Digital Services Act und der AI-Act strengere Verpflichtungen für Plattformen und KI-Entwickler geschaffen.
Folgende Gesetze kommen dabei zur Anwendung:
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB): Die unbefugte Anfertigung oder Verbreitung von Aufnahmen, die die Intimsphäre betreffen, ist strafbar.
- Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG): Ohne Zustimmung der abgebildeten Person dürfen Bilder nicht veröffentlicht oder verbreitet werden.
- Üble Nachrede und Verleumdung (§§ 186, 187 StGB): Sollten die Bilder dazu genutzt werden, den Ruf der betroffenen Person zu schädigen, greifen diese Tatbestände.
- Nötigung und Erpressung (§§ 240, 253 StGB): Falls die Bilder oder Videos zur Erpressung oder Bedrohung eingesetzt werden, liegt eine zusätzliche Straftat vor.
- Identitätsdiebstahl und Persönlichkeitsrechtsverletzung: Da AI-generierte Inhalte häufig mit der Identität der Betroffenen arbeiten, können sie zudem unter das allgemeine Persönlichkeitsrecht fallen und einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch begründen.
- Deepfake-spezifische Regulierung: Der Gesetzgeber arbeitet daran, bestehende Regelungen an die neuen technologischen Entwicklungen anzupassen. Erste Gesetzesinitiativen befassen sich mit einem spezifischen Straftatbestand für Deepfake-Pornografie, um eine klarere Rechtsgrundlage für Betroffene zu schaffen. Zuletzt beschloss der Bundesrat im Juli 2024 mit Blick auf die gravierenden Schutzlücken vor und der wachsenden Gefahren durch genereller Deepfakes einen Gesetzentwurf zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten. Dieser Entwurf sieht die Schaffung eines neuen Tatbestandes „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung“ gem. § 201b StGB vor. Darüber hinaus soll ein neues Gesetz gegen digitale Gewalt Betroffene dabei unterstützen, ihre Rechte auch vor Gericht durchsetzen zu können. Wann und in welcher Form diese Gesetze in Kraft treten, ist nach derzeitigem Stand noch nicht abzusehen.
Zivilrechtliche Ansprüche nach deutschem Recht
Neben strafrechtlichen Maßnahmen können Betroffene auch zivilrechtlich gegen die Täter oder Plattformen vorgehen:
- Unterlassungsanspruch: Um eine weitere Verbreitung zu stoppen, kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden.
- Löschungsanspruch: Webseiten- und Plattformbetreiber sind verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu entfernen.
- Schadensersatz und Schmerzensgeld: Opfer haben Anspruch auf finanzielle Entschädigung für erlittene Persönlichkeitsverletzungen.
- Auskunftsansprüche: In vielen Fällen kann von Plattformbetreibern verlangt werden, die Identität der Täter offenzulegen, um rechtliche Schritte gegen sie einzuleiten.
- Erweiterte Haftung von Plattformen: Es gibt Bestrebungen, die Betreiber sozialer Netzwerke und Hosting-Dienste stärker in die Verantwortung zu nehmen. Plattformen könnten verpflichtet werden, Deepfake-Inhalte proaktiv zu erkennen und zu löschen.
Internationale Regulierung und EU-Recht
Neben nationalen Regelungen gibt es auch auf internationaler Ebene Bestrebungen, gegen KI-generierte Deepfake-Pornografie vorzugehen. In der Europäischen Union wurden mehrere neue Rechtsakte verabschiedet, die Plattformbetreiber und Entwickler von KI-Systemen stärker in die Verantwortung nehmen:
- Digital Services Act (DSA): Seit November 2022 verpflichtet der DSA große Online-Plattformen und Suchmaschinen dazu, illegale Inhalte durch Meldeverfahren schneller zu entfernen und Nutzende besser zu schützen.
- Artificial Intelligence Act (AI-Act): Seit August 2024 stuft der AI Act KI-Systeme nach ihrem Risiko ein. Deepfake-Software wird hier nur als System mit „begrenztem Risiko“ eingestuft, was geringere Transparenzpflichten zur Folge hat.
- Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt: Diese im Juni 2024 in Kraft getretene Richtlinie erfasst explizit die nicht-einvernehmliche Herstellung und Verbreitung intimer oder manipulierter Inhalte, um Betroffene besser zu schützen.
Erste Maßnahmen zur Durchsetzung Ihrer Rechte
Um sich effektiv gegen die Verbreitung von AI-generierten Rachevideos oder manipulierten Nacktbildern zu wehren, ist es oft entscheidend, frühzeitig Maßnahmen zur Beweissicherung zu ergreifen. Da solche Inhalte oft schnell verbreitet werden und Täter anonym agieren, ist eine sorgfältige Dokumentation aller relevanten Informationen unerlässlich.
Falls möglich sollten Betroffene daher nicht nur Screenshots und URLs sichern, sondern auch alle weiteren relevanten Umstände der Veröffentlichung festhalten. Insbesondere kann es hilfreich sein, Zeitpunkte der Entdeckung, Reaktionen von Plattformen sowie mögliche psychische oder berufliche Folgen zu dokumentieren. Eine umfassende Beweissicherung erleichtert es später Strafanzeige zu stellen.
Die Maßnahmen können wie folgt ausssehen:
- Beweise sichern: Screenshots, URLs und Metadaten der veröffentlichten Bilder oder Nachrichten mit Verbreitungsabsichten dokumentieren.
- Strafanzeige erstatten: Eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft stellt den ersten Schritt zur strafrechtlichen Verfolgung dar. Es ist ratsam, sich dabei anwaltlich beraten zu lassen.
- Rechtsbeistand einholen: Ein spezialisierter Anwalt kann Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche durchsetzen sowie Löschungsverfahren beschleunigen.
- Plattformen kontaktieren: Viele soziale Netzwerke und Webseiten bieten Meldefunktionen zur Löschung unerlaubter Inhalte. Zusätzlich dazu sollten in jedem Fall juristische Schritte eingeleitet werden, damit die Beweise gesichert und die Strafverfolgung umgehend aufgenommen werden kann.
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