Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis ist in Deutschland strafbar und kann sowohl mit Geldstrafen als auch mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Die Rechtslage betrifft nicht nur die Veranstalter, sondern – unter bestimmten Umständen – auch die Teilnehmer selbst. Besonders bei Online-Casinos herrscht häufig Unklarheit über die Legalität, da viele Anbieter lediglich ausländische oder gar keine Lizenzen besitzen. Die Konsequenzen für Spieler reichen von Bußgeldern über Gewinnrückforderungen bis hin zu negativen Einträgen in Auskunfteien wie die Schufa.
Strafrechtlich relevant werden Glücksspiele zumeist, wenn dem Spieler ein billigendes Inkaufnehmen (geringste Vorsatzform) des Nichtwissens über die Illegalität des Glücksspiels vorgeworfen wird. Da den Spielern nicht in den Kopf geschaut werden kann, wird dies von der Staatsanwaltschaft anhand von objektiven Kriterien beurteilt. Dazu gehören Umstände wie die Sprache der Website, ob sie seriös wirkt und ob sie ggf. auf der sog. Whitelist steht.
In diesem Kontext spielt die Strafverteidigung eine entscheidende Rolle. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann erheblichen Einfluss auf den Verfahrensausgang nehmen und dazu beitragen, Einstellungen oder mildere Sanktionen zu erreichen.
Was tun, wenn Sie eine Vorladung wegen illegalen Glücksspiels erhalten?
Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, sollten Sie auf keinen Fall ohne Anwalt eine Aussage machen. Sie sollten sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht verteidigen lassen, um das Strafmaß – sofern es überhaupt zu einer Verurteilung kommt –, so gering wie möglich zu halten.
Für das zu erwartende Strafmaß sind unter anderen die Häufigkeit der Teilnahme, die Höhe der gesetzten Beiträge sowie eventuell bestehende Vorstrafen entscheidend. Neben strafrechtlichen Folgen drohen außerdem die Rückforderung von Gewinnen, eine Eintragung in das OASIS-Spielersperrsystem sowie möglicherweise ein Schufa-Eintrag.
Tatbestände im Glücksspiel – wann genau mache ich mich strafbar?
Um das eigene Verhalten besser einschätzen zu können, ist es wichtig, zunächst zu wissen, was genau der Gesetzgeber unter Glücksspielen versteht. Und zwar sind das Spiele, in dessen Rahmen für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Dabei hängt die Entscheidung in jedem Fall vom Zufall ab, wenn maßgeblich ist, ob der Eintritt oder der Ausgang von spielerischen Ereignissen ungewiss ist, das heißt nicht vorhersehbar – eben zufällig. Darunter zählen auch Wetten und insbesondere Sportwetten gegen Entgelt, aber vor allem auch Online-Casinos.
Beteiligung am öffentlichen Glücksspiel
An Glückspielen beteiligt sich zunächst, wer selbst spielt, und somit den vom Zufall abhängenden Gewinn- und Verlustaussichten unterworfen ist. Man beteiligt sich jedoch auch und macht sich somit genauso strafbar, wenn in Vertretung oder als Beauftragter für eine andere Person auf dessen Rechnung gespielt wird.
Das Gleiche gilt für den mitspielenden Veranstalter oder Halter der Veranstaltung. Allerdings muss das Spiel bereits begonnen haben. Bei einem Geldspielautomaten ist das beispielsweise der Fall, wenn bereits eine Münze eingeworfen wurde. Grundsätzlich gilt, wer ohne behördliche Erlaubnis ein Glücksspiel veranstaltet, hält oder eine Einrichtung hierfür zur Verfügung stellt, macht sich strafbar. Als öffentlich gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.
Aber auch weniger offensichtliche Handlungen können zu einer Strafbarkeit fühlen. Der Wirt, welcher Glücksspiele in seinen Räumlichkeiten duldet, macht sich beispielsweise auf Grund von Beihilfe ebenso strafbar. Genauso wie der Geldgeber.
Es gilt allgemein, dass bei Glücksspielen Vorsicht geboten ist. Denn auch, wenn der Spieler davon ausgeht, es handele sich um ein erlaubtes Spiel, schützt ihn das bei tatsächlich gegenteiligem Vorliegen nicht immer vor Strafe. Es kann ihm dann zumindest fahrlässiges Handeln vorgeworfen werden. Gleiches gilt, wenn man davon ausgeht, eine Erlaubnis sei nicht nötig.
Lotterie und Ausspielung
Neben öffentlichen Glücksspielen hat der Gesetzgeber auch das unerlaubte Veranstalten von öffentlichen Lotterien oder einer Ausspielung geregelt. Unter Ausspielungen versteht der Gesetzgeber im Unterschied zur Lotterie Auslosungen, wo der Gewinn nicht in Geld besteht, sondern in Gegenständen. Ein Beispiel wäre die Tombola. Entscheidender Faktor ist hier die behördliche Erlaubnis. Strafbar macht sich der Veranstalter der Lotterie. Der Spieler bleibt straflos.
Die einzige Ausnahme ist, wenn eine behördliche Erlaubnis für dieses Spiel vorliegt. In diesem Fall ist das Spiel erlaubt und es fällt keine Strafbarkeit an. Hingegen ist die Lotterie oder Ausspielung in einer geschlossenen Gesellschaft oder Verein nicht strafbar.
Internationales illegales Glücksspiel: Online-Casinos im Blick
Auch bei ausländischen Glücksspielen gilt es Vorsicht walten zu lassen. Nur weil eine ausländische Genehmigung vorliegt, heißt das nicht, dass sie in Deutschland Wirkung entfaltet. Hierbei gibt es auch noch einmal Unterschiede zwischen EU-Mitgliedsstaaten und anderen Drittstaaten. Wie immer gilt, es kommt auf den individuellen Fall an. Zu betonen ist, dass die Beteiligung am Glücksspiel bereits strafbar ist. Insofern also bei einem nicht in Deutschland lizenzierten Anbieter nur bloß teilgenommen wird, hängt bereits in dem Straftatbestand des illegalen Glückspiels. Auf ein Versehen wird man sich hier regelmäßig nicht berufen können, da die sog. Whitelist aufführt, ob der jeweilige Anbieter über eine gültige Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) verfügt, und diese für jeden einsehbar ist.
Eine sehr praxisnahe Variante ist wohl das Mitspielen bei Online-Casinos. Auch das Online-Casino fällt unter die Definition des Glücksspiels. Daher gelten hier die gleichen Regelungen: Sofern keine Genehmigung besteht, ist es illegal und das Spielen strafbar. Dabei ist egal, ob von Deutschland aus bei einem ausländischen Veranstalter mitgespielt wird.
Problematisch in diesen Fällen ist regelmäßig die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, denn Internetseiten sind bekanntlich von überall abrufbar. In zivilrechtlichen Fällen ist man inzwischen zu dem Konsens gelangt, dass das deutsche Recht nur zum Zuge kommen soll, wenn die Webseite (auch) in Deutschland bestimmungsgemäß abgerufen wird. Dies wird anhand bestimmter Merkmale, wie unter anderem der Sprache, Währung, Top-Level-Domain und Leistungsort bestimmt.
Strafgerichtliche Rechtsprechungen haben hier hingegen noch keine Einigung gefunden. Bisher hat sich der Bundesgerichtshof der Meinung des Gesetzgebers angeschlossen, dass es bereits ausreicht, wenn die Seite in Deutschland aufrufbar ist, um das deutsche Strafrecht anwenden zu können.
In diesem Falle würde sich jeder strafbar machen, der bei einem ausländischen Casinospiel teilnimmt, auch wenn das Glücksspiel im Heimatland des Veranstalters staatlich zugelassen und erlaubt ist. Logisch zu Ende gedacht würde dies auch bedeuten, dass ein Teilnehmer sich beim Aufruf der Online-Casino-Seiten von Deutschland aus strafbar macht. Würde er allerdings in das Heimatland des Online-Casinos reisen und die Seite dort aufrufen, würde er straffrei ausgehen. Deswegen sind berechtigte Stimmen laut geworden, die einen anderen Umgang fordern. Denn diese Sichtweise verkennt den globalen Charakter des Internets.
Im Fazit lässt die Rechtsprechung derzeit noch keine klare Linie erkennen. Allerdings erfolgen in der Praxis Verurteilungen wegen der bloßen Teilnahme an Online-Casinos kaum. Sollte es dennoch zu einem Ermittlungsverfahren kommen, wird dieses in der Regel wegen Geringfügigkeit eingestellt. Nichtsdestotrotz empfiehlt sich auch hier der Gang zu einem Rechtsanwalt für Strafrecht, welcher die Situation in Betracht aller Umstände einschätzen kann, um die Situation richtig zu navigieren.
Darf man Gewinne aus Online-Casinos behalten?
Wird einmal wegen illegalen Glücksspiels ermittelt, wird die Staatsanwaltschaft beantragen, den erspielten Gewinn als Wertersatz einzuziehen. Das bedeutet im Klartext, dass der Gewinn vom Staat eingezogen wird, und nicht beim Spieler verbleiben darf. Das setzt allerdings eine Verurteilung wegen illegalen Glücksspiels voraus. In einigen Fällen droht in diesem Rahmen aber auch noch eine Ermittlung wegen Steuerhinterziehen. Es kann also gegebenenfalls ein ganzer Rattenschwanz an einer Ermittlung wegen illegalen Glücksspiels hängen. In jedem Fall gilt, kontaktieren Sie uns frühzeitig, um ungewollte Folgen zu verringern, oder im besten Fall zu vermeiden.
Online-Casinos und das Risiko einer Geldwäscheverdächtigung
Bei der Teilnahme an Online-Casinos herrscht ein gewisses Risiko, den Verdacht der Staatsanwaltschaft wegen Geldwäsche (§ 261 StGB) auf sich zu ziehen. Werden hier gewisse Einzahlungsmuster beobachtet, kann es sein, dass die Anbieter Transaktionen melden. Die meisten Verfahren wegen Geldwäsche entstehen nicht durch aktive Ermittlungen, sondern durch Geldwäsche-Verdachtsmeldungen der Banken, Zufallsfunde bei anderen Ermittlungen oder durch Selbstanzeige von Casinos. Und dabei gilt: Auch „leichtfertiges Nichterkennen“ der Geldwäsche reicht aus. Leichtfertigkeit bedeutet grobe Fahrlässigkeit und meint in diesem Kontext, dass die illegale Herkunft nicht erkannt wurde, obwohl es sich hätte förmlich aufdringen müssen.
Zumeist wird man unter eine Variante im Tatbestand des Absatz 1 fallen, indem die Herkunft verschleiert wird oder die Ermittlung der Herkunft vereitelt oder gefährdet wird. Dies ist beim „Chip-Dumping“ schnell der Fall, weil hier das Problem des sauberen Herkunftsnachweises durch „Spielgewinn“ schwerfallen wird. Weiter sind Account-zu-Account Transfers schwierig, wenn also Geld zwischen Spielerkonten verschoben wird. Relevant ist das insbesondere beim Poker, wenn Komplizen absichtlich verlieren. Auch das Krypto-Mixing birgt ein hohes Risiko. Denn die Einzahlung von beispielsweise Bitcoin und die spätere Auszahlung in einer anderen Währung bildet ebenfalls eine Verschleierungskette.
Verhaltenstipps: So schützen Sie sich vor illegalem Glücksspiel
Insofern Sie an einem Glücksspiel teilnehmen, schauen Sie vorher unbedingt auf der Whitelist nach, um sicherzustellen, dass es sich um einen legalen Anbieter handelt. Insofern Sie von der Polizei wegen illegalen Glücksspiels kontaktiert werden, melden Sie sich bei uns. Wir kümmern uns sowohl um Ihren rechtlichen Schutz als auch den Ihres Gewinns.

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