Erstellung eines rechtswirksamen Testaments

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht

Erstellung eines rechtswirksamen Testaments

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht

Wollen Sie als Erblasser in Deutschland über Ihr Vermögen oder auch einzelne Gegenstände in Ihrem Eigentum durch ein Testament verfügen, so müssen Sie in Deutschland eine ganze Reihe von Formerfordernissen beachten, damit Ihre Verfügung als rechtswirksam gilt und Sie Ihre Wünsche auf diese Weise durchsetzen können. Insbesondere die Anerkennung internationaler Testamente gestaltet sich in diesem Zusammenhang oft schwierig. Die Behörden bestehen in der Regel strikt auf die im deutschen Recht geltenden Formbestimmungen.

Um hier für die nötige Klarheit zu sorgen, bietet Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Ganz gleich, ob bei der Gestaltung eines rechtssicheren und steueroptimierten Testaments, der Vererbung im Falle von Miteigentum oder bei anderen rechtlich relevanten Fragen bezüglich der Nachlassplanung – unsere Anwälte für Erbrecht sorgen dafür, dass Ihre Interessen und Rechte als Erblasser stets gewahrt bleiben. Wir setzen uns für Sie ein!

You are here: Home » Unsere Services » Rechtsanwalt für Erbrecht » Erstellung eines wirksamen Testaments

Google Rating | Based on 820 Reviews

Unsere Dienstleistungen

Rechtsbeistand für Erblasser
Beratung in Bezug auf:
  • Ihre Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten als Erblasser
  • Immobilien- und Unternehmensvererbung

  • Vermögensaufteilung | Erbengemeinschaft

  • Vermeidung der Erbengemeinschaft
  • Widerruf von Testamenten

Nachlassplanung und Gestaltung von:
  • Testamente | Vermächtnisse

  • Erbverträge | Gemeinschaftliche Testamente

  • Internationale Nachlässe

  • Individuelle Vorsorgevollmachten

  • Patientenverfügungen
Vertretung in Konfliktsituationen | Mediation
Auskunft über
  • Ihre Rechte und Pflichten
  • Handlungsoptionen
  • Erfolgsaussichten
  • Kosten
Dienstleistungen im Kontext

Testierfähigkeit

Sie können ein Testament grundsätzlich nur dann wirksam aufsetzen bzw. aufsetzen lassen, sofern Sie testierfähig sind. Dazu bedarf es eines Mindestalters von 16 Jahren. Auch darf der Ersteller nicht an einer krankhaften Geistes- oder Bewusstseinsstörung leiden. Eine geschäftsunfähige Person ist somit regelmäßig auch nicht testierfähig.

Welche Möglichkeiten haben Sie?

Wollen Sie ein Testament erstellen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihren letzten Willen festzuhalten. Die zuallermeist gewählten Varianten sind einerseits die Form des notariellen Testaments sowie das privatschriftliche Testament.