Erstellung eines wirksamen Testaments
Wollen Sie als Erblasser in Deutschland über Ihr Vermögen oder auch einzelne Gegenstände in Ihrem Eigentum durch ein Testament letztwillig wirksam verfügen, so müssen Sie für die Durchsetzung Ihrer Wünsche wichtige Formerfordernisse beachten. Insbesondere die Anerkennung internationaler Testamente gestaltet sich oft schwierig. Die Behörden bestehen in der Regel strikt auf die Formbestimmungen nach deutschem Recht. Umso wichtiger ist, sich bereits im Vorfeld in jeder Hinsicht kompetent beraten und Hilfestellungen geben zu lassen. Unsere Rechtsanwälte bei Schlun & Elseven stehen Ihnen hierzu sehr gerne zur Seite.
Testierfähigkeit
Sie können ein Testament grundsätzlich nur dann wirksam aufsetzen bzw. aufsetzen lassen, sofern sie testierfähig sind. Dazu bedarf es eines Mindestalters von 16 Jahren. Auch darf der Ersteller nicht an einer krankhaften Geistes- oder Bewusstseinsstörung leiden. Eine geschäftsunfähige Person ist somit regelmäßig auch nicht testierfähig.
Welche Möglichkeiten Sie haben
Wollen Sie ein Testament erstellen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten Ihren letzten Willen festzuhalten. Die zu allermeist gewählten Varianten sind einerseits die Form des notariellen Testaments sowie das privatschriftliche Testament.
a) Das notarielle Testament
Hierbei handelt es sich um die sicherste Variante der Testamentserstellung. Gerne helfen wir Ihnen bei der rechtlich wirksamen Testamentserstellung oder können nach Ihren Wünschen ein Testament vollständig für Sie aufsetzen. So können Sie sicher sein, dass Ihr Testament den rechtlichen Anforderungen vollends genügt.
b) Das privatschriftliche Testament
Um ein privatschriftliches Testament aufsetzen zu können müssen Sie (1.) volljährig sein. Darüber hinaus legt das Gesetz fest, dass ein Testament (2.) handschriftlich verfasst werden muss. Ein am PC oder an einer Schreibmaschine erstelltes Dokument genügt diesem zwingenden Formerfordernis nicht und ist somit als Testament unwirksam und nicht anerkennungsfähig. In der Verfügung sollten außerdem (3.) der Ort und das Datum der Errichtung enthalten sein, sowie (4.) eine eigenhändige Unterschrift des Erblassers. Die Unterschrift ist nicht zwingend, im Falle ihres Fehlens kann allerdings bei einer Anzweifelung der Echtheit des Dokuments diese nicht erwiesen werden. Das Dokument gilt dann ebenfalls als unwirksam.
Inhaltliche Möglichkeiten der Verfügung
Dem Erblasser stehen bei der inhaltlichen Gestaltung des Testaments im Detail verschiedene Möglichkeiten offen. Er kann beliebig viele Erben einsetzen oder von der Erbfolge ausschließen. Eine vollständige Enterbung ist jedoch nicht möglich, da den Erben aus der gesetzlichen Erbfolge heraus ein Pflichtteil zusteht. Auch kann er Aufteilungsbestimmungen zwischen den einzelnen Erben anordnen oder gar einem Dritten, welcher nicht zur gesetzlichen Erbengemeinschaft gehört (ein Freund z.B.) ein Vermächtnis zukommen lassen.
Hinsichtlich der Erbschaft darf der Erblasser zusätzlich Bedingungen aufstellen, unter welchen die Erben das Erbe zwangsläufig antreten oder ausschlagen müssen.
Ihr Erbe geregelt wissen.
Schlun & Elseven hilft vor und nach dem Erbfall bei der Ordnung des Erbes oder der Sicherstellung individueller Rechte.
ONLINE-ANFRAGE
Nutzen Sie das nachstehende Formular, um uns Ihr Anliegen zur Erstellung eines wirksamen Testaments mitzuteilen. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir Ihnen anhand des geschilderten Sachverhaltes eine kurze Ersteinschätzung abgeben und ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten. Dieser Service ist für Sie garantiert unverbindlich und kostenlos.
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