Seit dem Ausbruch des Krieges am 28. Februar 2026 steht der Botschaftsbetrieb in Teheran vollständig still. Die Deutsche Botschaft, die bereits seit den Kämpfen zwischen Iran und Israel im Juni 2025 mit nur stark reduzierter Kapazität arbeitete, hat nun alle Visa- und Konsulardienstleistungen bis auf Weiteres eingestellt. Auch das externe Antragszentrum TLScontact – das erst Mitte 2025 in Teheran eröffnet hatte – ist geschlossen. Neue Termine werden nicht vergeben. Bestehende Termine wurden abgesagt.
Für die vielen iranischen Staatsangehörigen mit laufenden Visumsanträgen, Familiennachzugsfällen oder Plänen, in Deutschland zu studieren, zu arbeiten oder sich niederzulassen, ist die Situation zutiefst ungewiss. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes wurden im Jahr 2024 über 46.000 Visa von der Deutschen Botschaft in Teheran ausgestellt; diese Zahl war infolge des Krieges im Jahr 2025 bereits auf rund 23.000 gesunken; und in den ersten Wochen des Jahres 2026 wurden nur noch etwa 1.300 Visa erteilt. Angesichts des nun laufenden Krieges ist kurzfristig keine Wiederaufnahme des normalen Betriebs absehbar. Einen vollständigen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten zur Einwanderung aus dem Iran nach Deutschland finden Sie in unserem umfassenden Leitfaden zur Einwanderung nach Deutschland aus dem Iran.
Hinweis: Die Schließung der Botschaft bedeutet nicht zwangsläufig das Ende für Ihren Visumsantrag. Wir von Schlun & Elseven Rechtsanwälte können nach wie vor in Ihrem Namen schriftliche Visumanträge einreichen und Ihren Fall erforderlichenfalls vor Gericht bringen.
Müssen Anträge trotz Schließung der Botschaft weiterhin bearbeitet werden?
Dies ist die entscheidende Frage – und diese lässt sich nach deutschem Verwaltungsrecht grundsätzlich mit “ja” beantworten.
Die Verpflichtungen aus dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) entfallen nicht dadurch, dass eine Botschaft ihren Betrieb eingestellt hat. Die Schließung der deutschen Botschaft in Teheran führt nicht dazu, dass der gesetzliche Anspruch auf die ordnungsgemäße Prüfung und Entscheidung eines Visumsantrags entfällt.
Wenn Behörden ohne hinreichende Begründung nicht innerhalb einer angemessenen Frist tätig werden, stehen den Antragstellern Rechtsmittel zur Verfügung.
Keine Reaktion der Botschaft? Abhilfe durch die Untätigkeitsklage
Wenn die Behörde über einen Visumantrag über einen unangemessen langen Zeitraum nicht entschieden hat, sieht das Verwaltungsrecht einen spezifischen Rechtsbehelf vor: die Untätigkeitsklage gemäß § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Dieses Rechtsinstrument verweist den Fall an das Verwaltungsgericht Berlin, das für alle Visaangelegenheiten deutscher Auslandsvertretungen in erster Instanz zuständig ist, und und – unabhängig von der derzeitigen Lage in Teheran – eine Entscheidung der deutschen Botschaft erzwingen kann.
§ 75 VwGO sieht eine dreimonatige Frist vor, ab dem eine solche Klage möglich wird, obwohl in der Praxis – angesichts der Rückstände bei der Teheraner Vertretung – der realistische Schwellenwert häufig deutlich höher liegt; jeder Fall wird anhand seiner eigenen Umstände beurteilt.
Die Untätigkeitsklage garantiert dabei nicht, dass letztlich ein Visum erteilt wird. Sie garantiert jedoch, dass das Warten mit einer konkreten Entscheidung endet.
Schließung der Botschaft: Wie Schlun & Elseven helfen kann
Mit über zehn Jahren Erfahrung als eine der führenden Kanzleien für Migrationsrecht Deutschlands unterstützen wir iranische Staatsangehörige in allen Visa- und Einwanderungsangelegenheiten, einschließlich Arbeitsvisa und EU Blue Cards, Familiennachzug, Studentenvisa, Aufenthaltserlaubnissen sowie Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten.
Unser Ansatz dabei ist klar: Wir reichen in Ihrem Namen schriftliche Anträge ein, üben formellen rechtlichen Druck auf die zuständigen Behörden aus und bringen Ihren Fall erforderlichenfalls vor Gericht. Wenn Ihr Antrag bereits lief, als die Botschaft den Betrieb einstellte, oder wenn Sie bislang noch keinen Antrag stellen konnten, empfehlen wir Ihnen, uns für eine Einschätzung Ihrer konkreten Situation zu kontaktieren.
Unser Einwanderungsrechtsteam arbeitet sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch. Zudem wird unser Iran Desk von Dr. Sepehr Moshiri geleitet, einem Farsi sprechenden Rechtsanwalt, der Mandanten während des gesamten Verfahrens auf Farsi betreut. Als digitale Kanzlei können wir Ihren Fall vollständig aus der Ferne übernehmen und betreuen – Sie müssen sich nicht in Deutschland aufhalten, um mit uns zusammenzuarbeiten.
Warten Sie nicht auf die Wiedereröffnung der Botschaft
Wir sind uns bewusst, dass viele iranische Staatsangehörige derzeit mit weit mehr als einem Visumsantrag zu kämpfen haben – sie machen sich Sorgen um ihre Angehörigen, um ihre Sicherheit und um ihre Zukunft, in einer Situation, die vollständig außerhalb ihrer Kontrolle liegt. Für diejenigen, bei denen auch der Einwanderungsfall dringend ist, sind wir jederzeit da.
Es gibt keinen Zeitplan für die Wiederaufnahme des normalen Betriebs in Teheran. Für diejenigen, deren Anträge bereits laufen, läuft rechtlich gesehen die Uhr. Für diejenigen, die noch keinen Antrag stellen konnten, ist jede Woche der Untätigkeit eine Woche, die nicht zurückgewonnen werden kann.
Auf einen Blick: Häufig gestellte Fragen
Ja. Die Unmöglichkeit, einen Termin wahrzunehmen oder die Botschaft persönlich aufzusuchen, hindert uns nicht daran, in Ihrem Namen tätig zu werden. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Situation zu besprechen, und wir beraten Sie zu den verfügbaren Möglichkeiten.
Die Deutsche Botschaft in Teheran hat darauf hingewiesen, dass die Abholung von Reisepässen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Wir können bei der hierfür erforderlichen Korrespondenz behilflich sein und Sie über die nächsten Schritte für Ihren Antrag beraten, sobald Ihre Dokumente zurückgegeben wurden.
Nein. Als digitale Kanzlei betreuen wir Fälle auch vollständig aus der Ferne. Sie können uns beauftragen, Dokumente übermitteln und mit unserem Team von überall auf der Welt aus kommunizieren.
Ja. Der Familiennachzug ist einer der Bereiche, in denen wir iranische Staatsangehörige regelmäßig unterstützen, und er gehört zu den Kategorien, die von der Botschaftsschließung am stärksten betroffen sind. Wir können Ihren Fall prüfen und Ihnen die geeignete Vorgehensweise empfehlen.
Der Zeitrahmen variiert je nach Einzelfall, dem Stand des Antrags und der Arbeitsbelastung des Verwaltungsgerichts Berlin. Wir können diesbezüglich keine konkreten Fristen nennen, jedoch stellt ein rechtliches Eingreifen den wirksamsten (und schnellsten) Weg dar, eine Entscheidung zu erzwingen und die Ungewissheit des Wartens zu beenden.