Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ist für viele Menschen ein wichtiger, oft lebensverändernder Schritt. Er eröffnet neue Rechte – vom Wahlrecht bis zur Reisefreiheit innerhalb der EU – und schafft einen sicheren Aufenthalt. Doch wer die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchte, steht vor einer wichtigen Frage: Wie lange dauert die Einbürgerung nach der Antragstellung?
Als international tätige Full-Service-Kanzlei mit Schwerpunkt im Ausländerrecht und Aufenthaltsrecht begleiten wir unsere Mandanten während des gesamten Verfahrens – von der Sichtung der Unterlagen über die frist- und formgerechte Antragstellung bis hin zur Kommunikation mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde.
Die gesetzliche Grundlage der Einbürgerung
Die Einbürgerung ist im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Für den Anspruch auf Einbürgerung sind die Voraussetzungen des § 10 StAG maßgeblich – insbesondere der fünfjährige Mindestaufenthalt, ein gesicherter Lebensunterhalt, ausreichende Deutschkenntnisse, der erfolgreich bestandene Einbürgerungstest und ein klares Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Wichtig: Die im Jahr 2024 eingeführte Möglichkeit einer sogenannten Turbo-Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen besteht seit Oktober 2025 nicht mehr. Seither ist erneut der Nachweis eines rechtmäßigen Aufenthalts von mindestens fünf Jahren erforderlich.
Vereinfachte Einbürgerung
Für bestimmte Personengruppen gelten Erleichterungen, vgl. § 9 Abs. 1 StAG. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger können unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Jahren rechtmäßigen Aufenthalts im Inland eingebürgert werden. Minderjährige Kinder von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern Deutscher können unter Umständen miteingebürgert werden, selbst wenn diese noch nicht die reguläre Aufenthaltszeit im Inland nachweisen können. Die Einzelheiten sind in den Regelungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) festgelegt.
Einbürgerung in Deutschland: Ablauf und Antragstellung
Der Antrag wird von der betroffenen Person selbst gestellt. Die erforderlichen Formulare sind bei der örtlich zuständigen Einbürgerungsbehörde erhältlich oder online abrufbar. Je nach Bundesland und Kommune kann das eine der folgenden Stellen sein:
- Stadt- oder Kreisverwaltung (z. B. Bürgeramt, Ausländeramt oder Ordnungsamt),
- Landesamt für Einwanderung (etwa in Berlin),
- Landratsamt (in Landkreisen).
Die Gebühren betragen 255 Euro für Erwachsene und 51 Euro für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden.
Die Bearbeitungszeiten
Die Dauer des Verfahrens ist nicht bundeseinheitlich geregelt und hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa der Auslastung der zuständigen Behörde, der Komplexität des Einzelfalls, der Mitwirkung anderer Stellen sowie der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Nach allgemeinen Erfahrungswerten und Angaben der Behörden ist mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 18 Monaten zu rechnen. Die Bearbeitungszeit kann je nach Stadt und Bundesland stark variieren, so dass das Verfahren in Einzelfällen auch deutlich länger andauern kann.
Warum das Einbürgerungsverfahren so lange dauert
Mehrere Faktoren können das Verfahren erheblich verzögern: Fehlen Nachweise oder sind eingereichte Dokumente unklar, muss die Behörde zusätzliche Unterlagen anfordern. Rückmeldungen aus dem Herkunftsland – etwa zu Identitäts- oder konsularischen Abfragen – können ebenfalls viel Zeit in Anspruch nehmen. Abfragen bei der Polizei oder dem Verfassungsschutz gehören zum Standardverfahren und erfordern oft zusätzliche Bearbeitungszeit. Außerdem steigt die Zahl der Anträge an, was die Behörden vielerorts an ihre Kapazitätsgrenzen bringt.
Rechtliches Druckmittel: die Untätigkeitsklage
Reagiert die Behörde über längere Zeit nicht, sollte frühzeitig rechtlicher Rat eingeholt werden. Mit einem Anwalt für Ausländerrecht werden sodann die nächsten Schritte besprochen. In einem solchen Fall wird empfohlen, die zuständige Behörde weiterhin zu kontaktieren und die Kontaktversuche lückenlos zu dokumentieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage einzureichen. In der Regel ist diese erst nach Ablauf einer Frist von drei Monaten nach Antragstellung zulässig – Ausnahmen sind nur bei besonderen Umständen des Falls möglich.
Vor Erhebung der Klage sollte geprüft werden, ob der Antrag vollständig eingereicht wurde. Fehlende Unterlagen können das Einbürgerungsverfahren verzögern und die Erfolgsaussichten der Klage mindern.
Faktoren, die die Einbürgerung beschleunigen
Um den Antrag ohne Verzögerung prüfen zu können, sollten alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden. Dazu gehören insbesondere:
- Identitätsnachweis (z. B. Kopie des Passes oder ggf. beglaubigte Geburtsurkunde),
- Nachweis über die Deutschkenntnisse (B1),
- Nachweis über den bestandenen Einbürgerungstest,
- gültiger Aufenthaltstitel und Nachweis über die Dauer des Aufenthalts,
- Nachweis über Sicherung des Lebensunterhalts (z. B. Gehaltsabrechnungen),
- Meldebescheinigung / Mietvertrag,
- Führungszeugnis / Strafregisternachweise (sofern verlangt).
Um den Prozess der Einbürgerung zu beschleunigen, ist neben der sorgfältigen und vollständigen Einreichung des Antrags auch eine regelmäßige Kommunikation mit der zuständigen Behörde sowie die Nutzung von Online-Antragsmöglichkeiten sinnvoll, sofern solche vorhanden sind.
Ein Anwalt für Ausländerrecht behält die Fristen im Blick, weiß formale Fehler zu umgehen, hat stets den Überblick über alle notwenigen Unterlagen und kann – wenn nötig – Druck auf die Behörde ausüben.
Schlun & Elseven: Rechtliche Unterstützung bei der Einbürgerung
Als bundesweit tätige Kanzlei mit Schwerpunkt im Ausländerrecht und Aufenthaltsrecht begleitet Schlun & Elseven Mandanten umfassend im gesamten Einbürgerungsverfahren – von der sorgfältigen Prüfung und Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen über die Antragstellung bis hin zur direkten Kommunikation mit der zuständigen Behörde. Dabei behalten unsere Rechtsanwälte die Bearbeitungsfristen der Behörden im Blick und üben bei erheblichen Verzögerungen gezielt Druck auf die Behörden aus. Außerdem leitet unser Team – wenn sinnvoll – rechtliche Schritte ein, um das Verfahren zu beschleunigen und prüft die Erfolgsaussichten einer Untätigkeitsklage. Kontaktieren Sie uns gerne über unser Formular – Schlun & Elseven steht Ihnen in allen Verfahrensschritten und zu jeglichen Fragen rund um Ihre Einbürgerung beratend zur Seite.