Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ist für viele Menschen ein wichtiger, oft lebensverändernder Schritt. Er eröffnet neue Rechte – vom Wahlrecht bis zur Reisefreiheit innerhalb der EU – und schafft einen sicheren Aufenthalt. Doch wer die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchte, steht vor einer wichtigen Frage: Wie lange dauert die Einbürgerung nach der Antragstellung?

Als international tätige Full-Service-Kanzlei mit Schwerpunkt im Ausländer- und Aufenthaltsrecht begleiten wir unsere Mandanten während des gesamten Verfahrens – von der Sichtung der Unterlagen über die frist- und formgerechte Antragstellung bis hin zur Kommunikation mit der Einbürgerungsbehörde.


Die gesetzliche Grundlage der Einbürgerung

Die Einbürgerung ist im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Für den Anspruch auf Einbürgerung sind die Voraussetzungen des § 10 StAG maßgeblich – insbesondere der fünfjährige Mindestaufenthalt, ein gesicherter Lebensunterhalt, ausreichende Deutschkenntnisse, der erfolgreich bestandene Einbürgerungstest und ein klares Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Die im Jahr 2024 eingeführte Möglichkeit einer Einbürgerung bereits nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen steht derzeit erneut auf dem Prüfstand (Stand 2025). Ein Gesetzesentwurf zur Abschaffung der sogenannten Turbo-Einbürgerung liegt vor. Das heißt: aktuell bleiben die Details dynamisch – wir verfolgen die Entwicklungen genau und berücksichtigen diese bei der Beratung im Einzelfall.

Sie können sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden, wenn Sie ein bestimmtes Problem oder eine Rechtsfrage zum Staatsangehörigkeitsrecht haben. Unsere Anwälte sind telefonisch und per E-Mail erreichbar und bieten die Möglichkeit von Videokonferenzen. Für weitere juristische Informationen besuchen Sie bitte unsere Homepage zum Staatsangehörigkeitsrecht.

Einbürgerung in Deutschland: Ablauf und Antragstellung

Der Antrag wird von der betroffenen Person eigenständig gestellt. Die erforderlichen Formulare sind bei der örtlich zuständigen Einbürgerungsbehörde erhältlich oder online abrufbar. Je nach Bundesland und Kommune kann das eine der folgenden Stellen sein:

  • Stadt- oder Kreisverwaltung (z. B. Bürgeramt oder Ordnungsamt),
  • Bezirksamt (in größeren Städten wie Berlin),
  • Landratsamt (in ländlichen Regionen).

Die Gebühren betragen 255 Euro für Erwachsene und 51 Euro für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden.

Die Bearbeitungszeiten

Die Dauer des Verfahrens ist nicht bundeseinheitlich geregelt und hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa der Auslastung der zuständigen Behörde, der Komplexität des Einzelfalls, der Mitwirkung anderer Stellen sowie der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Nach allgemeinen Erfahrungswerten und Angaben der Behörden ist mit einer Bearbeitungszeit von 18 bis 24 Monaten zu rechnen. In Fällen besonders hoher Auslastung oder bei einer komplexen Identitätsklärung kann das Verfahren jedoch auch mehr als 30 Monate in Anspruch nehmen.

Für EU-Bürger ist die Verfahrensdauer in der Regel kürzer. Als Orientierungswert kann mit etwa fünf Monaten gerechnet werden.

Nach Einreichung des Antrags kann angesichts der aktuellen Lage somit grundsätzlich mit mehreren Monaten bis zu ein oder zwei Jahren bis zur Entscheidungsmitteilung gerechnet werden – in Einzelfällen kann das Verfahren auch länger als zwei Jahre dauern.

Warum das Einbürgerungsverfahren so lange dauert

Mehrere Faktoren können das Verfahren erheblich verzögern: Fehlen Nachweise oder sind eingereichte Dokumente unklar, muss die Behörde zusätzliche Unterlagen anfordern. Rückmeldungen aus dem Herkunftsland – etwa zu Identitäts- oder konsularischen Abfragen – können ebenfalls viel Zeit in Anspruch nehmen. Abfragen bei der Polizei oder dem Verfassungsschutz gehören zum Standardverfahren und erfordern oft zusätzliche Bearbeitungszeit. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) im Jahr 2024 ist die Zahl der Anträge stark gestiegen, was die Behörden vielerorts an ihre Kapazitätsgrenzen bringt.

Rechtliches Druckmittel: die Untätigkeitsklage

Reagiert die Behörde über längere Zeit nicht, besteht die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage einzureichen. In der Regel ist diese erst nach Ablauf einer Frist von drei Monaten nach Antragstellung zulässig – Ausnahmen sind nur in besonderen Eilfällen möglich.

Vor Erhebung der Klage sollte geprüft werden, ob der Antrag vollständig eingereicht wurde, da eine tatsächliche Verpflichtung der Behörde zum Tätigwerden nur bei vollständigen Unterlagen besteht.

Faktoren, die die Einbürgerung beschleunigen

Damit die Prüfung des Antrags überhaupt beginnen kann, müssen alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Identitäts-/ Passnachweis, ggf. beglaubigte Geburtsurkunde,
  • Deutsch-Nachweis (B1),
  • Nachweis über den bestandenen Einbürgerungstest,
  • gültiger Aufenthaltstitel,
  • Nachweis über Sicherung des Lebensunterhalts (z.B. Gehaltsabrechnungen),
  • Meldebescheinigung / Mietvertrag,
  • Führungszeugnis / Strafregisternachweise (sofern verlangt).

Um den Prozess der Einbürgerung zu beschleunigen, ist neben der sorgfältigen und vollständigen Einreichung des Antrags auch eine regelmäßige Kommunikation mit der zuständigen Behörde sowie die Nutzung von Online-Antragsmöglichkeiten sinnvoll, sofern solche vorhanden sind.
Die Begleitung durch einen Anwalt für Ausländer- und Aufenthaltsrecht kann den Prozess zusätzlich erleichtern: Sie hilft, Formalfehler zu vermeiden, den Überblick über notwendige Unterlagen zu behalten und die Kommunikation mit der Behörde zu beschleunigen.

Vereinfachte Einbürgerung

Für bestimmte Personengruppen gelten Erleichterungen – etwa für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger (unter besonderen Voraussetzungen, z. B. verkürzte Fristen) sowie für minderjährige Kinder von Eingebürgerten, bei denen eine Miteinbürgerung möglich ist. Die Einzelheiten sind in den speziellen Regelungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) festgelegt.


Schlun & Elseven: Rechtliche Unterstützung bei der Einbürgerung

Als bundesweit tätige Kanzlei mit Schwerpunkt im Ausländer- und Aufenthaltsrecht begleitet Schlun & Elseven Mandanten umfassend im gesamten Einbürgerungsprozess – von der sorgfältigen Prüfung und Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen über die vollständige Antragserstellung bis hin zur direkten Kommunikation mit den Einwanderungsbehörden.