Deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung

Ihr Rechtsanwalt für Staatsangehörigkeitsrecht

Deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung

Ihr Rechtsanwalt für Staatsangehörigkeitsrecht

Deutschland gilt seit jeher als eines der beliebtesten Einwanderungsziele der Welt – sei es aufgrund der stabilen politischen Lage, der starken Wirtschaft oder der zentralen Lage im Herzen Europas. Ein idealer Standort zum Arbeiten, zur Familiengründung und zur Verwirklichung individueller Ziele. Um vertiefte Integration und damit mehr Zugehörigkeit, politische Partizipation und Identifikation mit Deutschland zu ermöglichen, wird derzeit das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht modernisiert. So wird erwartet, dass in den nächsten Jahren mehrere Millionen Ausländerinnen und Ausländer erstmals die Voraussetzungen erfüllen, um im Wege einer Einbürgerung deutsche Staatsbürger zu werden.

In diesem Zusammenhang bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Ganz gleich, ob bei dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft, der doppelten Staatsbürgerschaft oder der Beibehaltungsgenehmigung – unser Rechtsteam betreut Ihr Anliegen mit dem nötigen Fachwissen und Engagement. Unsere Anwält:innen übernehmen für Sie die gesamte Beantragung, um einen möglichst schnellen Ablauf des Antragsverfahrens zu gewährleisten. Dabei sorgen wir für die Klärung aller offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit Sie sich vollends auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei weiteren Fragen rund um das Staatsbürgerschaftsrecht zur Verfügung. Um stets auf dem Laufenden in Bezug auf die neuesten Gesetzesänderungen zu sein, lesen Sie unseren Beitrag über aktuelle Entwicklungen im Staatsangehörigkeitsrecht.

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Unsere Dienstleistungen im Staatsbürgerschaftsrecht

Rechtsberatung in Bezug auf
Vertretung im Antragsverfahren
Dienstleistungen im Kontext

Was bedeutet Einbürgerung?

Beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft gilt grundsätzlich das Prinzip der Abstammung und des Geburtsorts. Kommt beides nicht in Betracht, kann die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erworben werden. Der Bundestag bezeichnet die Einbürgerung als Möglichkeit einer umfassenden Teilhabe und Mitwirkung für diejenigen Ausländer, die dauerhaft in Deutschland bleiben wollen, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und grundsätzlich das Erfordernis der eigenständigen wirtschaftlichen Sicherung des Lebensunterhalts erfüllen. Da der Einbürgerungsprozess aufgrund der bürokratischen Hürden äußerst komplex und langwierig sein kann, ist es ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.