Deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung

Ihr Rechtsanwalt für Staatsangehörigkeitsrecht

Deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung

Ihr Rechtsanwalt für Staatsangehörigkeitsrecht

Deutschland gilt seit jeher als eines der beliebtesten Einwanderungsziele der Welt – sei es aufgrund der stabilen politischen Lage, der starken Wirtschaft oder der zentralen Lage im Herzen Europas. Ein idealer Standort zum Arbeiten, zur Familiengründung und zur Verwirklichung individueller Ziele. Um eine gelungene Integration und damit mehr Zugehörigkeit, politische Partizipation und Identifikation mit Deutschland zu ermöglichen, wurde das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht modernisiert. Es wird erwartet, dass so in den nächsten Jahren mehrere Millionen Ausländer:innen erstmals die Voraussetzungen erfüllen, um im Wege einer Einbürgerung deutsche Staatsbürger:innen zu werden.

In diesem Zusammenhang bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Ganz gleich, ob bei dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft oder der doppelten Staatsbürgerschaft – unser Rechtsteam betreut Ihr Anliegen mit dem nötigen Fachwissen und Engagement. Unsere Anwält:innen übernehmen für Sie die gesamte Beantragung, um einen möglichst schnellen Ablauf des Antragsverfahrens zu gewährleisten.  Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei weiteren Fragen rund um das Staatsbürgerschaftsrecht zur Verfügung.

You are here: Home » Unsere Services » Rechtsanwalt für Ausländerrecht & Aufenthaltsrecht » Deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung

Updated Einbürgerung & Aufenthalt in Deutschland (#39)

Schildern Sie uns Ihr rechtliches Anliegen


Wir beraten und vertreten Sie bundesweit. Unsere Termine finden online oder telefonisch statt.

Kurzberatung: 109 € (25 Min.)

Erstberatung: 226,10 € (bis 60 Min.)

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter:

1
Wir prüfen, ob wir Ihre Thematik abdecken.
2
Wir melden uns mit den nächsten Schritten.
3
Danach ist eine Mandatierung möglich, auch kurzfristig.
Schlun & Elseven Rechtsanwälte4.9
Based on 1283 reviews
homa Y.
4 days ago
I had a very positive experience with Schlun & Elseven, and especially with Mr. Christos Sotiri. I was facing a very serious issue with my student residence permit, with a short deadline and a lot of uncertainty. Mr. Christos Sotiri was both empathetic and realistic about my situation. He did not give me false hope, but explained the possibilities by considering all my documents. He was always responsive and kept me updated throughout the process. Fortunately, the case was ultimately resolved successfully, and I renewed my residence permit. I also found the whole team at Schlun & Elseven very professional and organized. I am grateful for the help during such a stressful time in my life.
Sion V.
7 days ago
My initial consultation with Mr. Christos Sotiri regarding German immigration was very insightful and helpful. I am fully confident pursuing further legal support with Mr. Sotiri and Schlun & Elseven and would highly recommend their services.
Barbara R.
2 weeks ago
An absolutely outstanding immigration firm! Schlun and Elseven Rechtsanwaite, and especially my lawyer Julie Schaefer, successfully handled the German naturalization process, for my entire family, from start to finish. They made our citizenship journey super smooth and stress-free. Their team was professional, patient, always just a phone call or email away, and highly knowledgeable. What could have been a daunting experience was handled with the utmost professionalism. I would not hesitate to use this firm for any future immigration needs. Five stars all the way—I couldn't have done this without them!
NSKP 1.
2 weeks ago
I had an excellent experience working with Christos for my wife’s family reunion visa to Germany. Navigating cross-border bureaucracy and local authorities while on an EU Blue Card can be stressful, but Christos brought clarity, confidence, and direction to the entire process. He was consistently responsive, gave clear legal advice on documentation, and proactively followed up with the authorities to keep things moving. Thanks to his support, our application was approved and the visa was granted without unnecessary delays. Highly recommended for anyone needing reliable, top-tier immigration counsel in Germany.
Vivek C.
3 weeks ago
Very thankful to Schlun & Elseven Lawyers for the informative overview provided on a range of options as desired regarding relocation to Germany. Mr Christos Sotiri was excellent and very thorough in his legal advice, answering all questions clearly and comprehensively. Vielen Dank!
Chantelle V.
3 weeks ago
Christos was very helpful! Took the time to hear our situation and and gave us some insight on the process. I have confidence moving forward that we will be happy with the service Schlun and Elseven provides.
Hao W.
1 month ago
I would like to thank my lawyer Mr. Christos Sotiri regarding my permanent residence application. He wrote a strong and professional letter to the immigration office, and they approved it quickly. Now I have my permanent residence permit. I sincerely appreciate Mr. Christos Sotiri for his great service!
Juliana S.
2 months ago
I had a very positive experience with Mr. Christos Sotiri. He is extremely professional, knowledgeable, and flexible, and he took the time to answer all of my questions clearly. I felt very well advised and supported throughout the processs. I would definitely recommend Mr. Sotiri to anyone who needs help with immigration matters.
Ayla I.
2 months ago
Excellent experience with Sabrina at Schlun & Elseven for the obtaining of my Aufenthaltskaarte. We were able to successfully obtain the visa from within Germany, without needing to return to my home country at any stage. Trusting her expertise saved us from being apart for months, as well as a huge amount in travel costs and additional expenses. We could not recommend Sabrina enough. Thank you!
Giselle O.
2 months ago
Christos Sotiri assisted me with complex work permit case. He was very professional and empathetic. He clearly understands the permitting bureaucracy. Most importantly, Mr. Sotiri listens to his clients needs and works with the client. These two, exceptional qualities enable maximum success. That my case concluded well, I attribute to Mr. Sotiri.
Kathy G.
2 months ago
We are planning a move to Germany and were not sure which Visa would be appropriate to try and get for our situation. I was able to set up an appointment with a consultant in our time zone online. The initial consultation was at no cost. Martin did a great job reviewing the options with us and understood our situation and needs. We will probably be moving forward with this firm to process our Visa to ensure we have all the required documentation accepted in Germany.
Louis K.
2 months ago
I can fully recommend the services of this law firm with respect to immigration processes in Germany. Yes, they are expensive, but the quality of the service they provide corresponds to the fees they charge. Their responses to all my requests were fast, efficient and comprehensive. While I am a South African lawyer by profession, Dr. Dominik Müller provided me with excellent guidance on the details of German immigration law. It is encouraging to know one is in such good hands in a foreign jurisdiction. I can fully recommend them. Prof. Dr. Dr. Louis Kotzé
Gishnu P.
2 months ago
I have been extremely satisfied to have Mr. Christos Sotiri for legal support and advice. He took care of various applications with the Ausländeramt in two towns/cities over the years for me and my wife. At every stage, in my experience, he was extremely professional, helpful, thorough and very competent in what he does. I highly appreciate his services as a lawyer over the past couple of years.
Tolga I.
3 months ago
Excellent experience with Schlun & Elseven Lawyers. Professional, efficient, and highly supportive throughout my German immigration process. Special thanks to Mr. Samir Muratovic for his exceptional dedication, responsiveness, and result-oriented approach. His guidance made the whole process much easier and gave me great confidence. Highly recommended.
Dr. Fred P.
3 months ago
I met with Christos to discuss several issues about German residency requirements. In a short consultation, all of my questions were answered and even more that I hadn't thought of. Christos was very thorough and thoughtful. I highly recommend him.
Maya
3 months ago
Christos Sotiri handled our time-sensitive immigration matter with great efficiency and professionalism. He communicated clearly, acted quickly, and gave us confidence throughout a stressful situation. Highly recommended.
Ben Rejeb M.
3 months ago
Ich kann die Kanzlei Schlun & Elseven in Düsseldorf, insbesondere Herrn Rechtsanwalt Maximilian Hofer, uneingeschränkt empfehlen. Herr Hofer hat mich während meines gesamten Einbürgerungsverfahrens hervorragend begleitet. Er war jederzeit erreichbar, hat mich regelmäßig über den aktuellen Stand informiert und sich mit großem Engagement für meine Angelegenheit eingesetzt. Auch bei Rückfragen der Behörde hat er schnell und kompetent reagiert und immer eine passende Lösung gefunden. Dank seiner professionellen Unterstützung konnte mein Einbürgerungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Ich habe mich während der gesamten Zeit sehr gut betreut und beraten gefühlt. Vielen Dank an Herrn Hofer und das gesamte Team für die ausgezeichnete Zusammenarbeit. Ich empfehle die Kanzlei gerne weiter.
Tonmoy D.
3 months ago
I applied for my permanent residence permit in Germany at the end of last year, but the whole case turned out to be much more complicated than I had expected. The immigration office initially refused to properly consider my application and repeatedly asked me to withdraw it. That was when I reached out to Schlun & Elseven. Christos Sotiri helped me throughout the entire process, handled all communication with the immigration office, and prepared the legal correspondence on my behalf. After months of back and forth, the immigration office reconsidered my case, and my permanent residence permit was approved. It was a long and hectic journey, but in the end everything worked out. Thank you very much for all your support throughout the process!
Catalina De la C.
3 months ago
I had a consultation with this immigration lawyer today, and I was very impressed. He was clearly very knowledgeable, but explained everything in a way that was easy to understand without being condescending or using unnecessarily complex legal language. He was kind, attentive, and took the time to really listen to my questions and concerns. I never felt rushed, and every question I asked was answered thoroughly and thoughtfully. The advice was clear, practical, and gave me confidence in my next steps. Overall, it was an excellent experience, and I would definitely recommend them to anyone looking for an immigration lawyer.
Anisha B.
3 months ago
Professional, sound and reassuring advice from Christos Sotiri. I would recommend him to anyone.
ELİF BİLGE B.
3 months ago
Chancenkarte vize başvuru sürecim için Sevgili Laura ve ekibi ile çalıştık. Sürecin başından sonuna kadar son derece profesyonel bir çalışma yürüttüler, her adımda bize destek oldular, ve onların sayesinde süreci başariyla tamamladık. Sorularımızı şeffaf bir şekilde cevapladılar, son derece titiz çalışarak bizi bu süreçte hiç yalnız bırakmadılar. Chancenkarte süreci ile ilgili destek almayı düşünürseniz kesinlikle öneriyorum.
Agnes N.
3 months ago
Lawyer Christos offered very good advice to my problem. i just pray that the next steps work out. but i was satisfied and happy with his explanation. Thank you.
Suvd B.
3 months ago
My case was handled professionally and successfully. I received all the support I needed and my lawyer, dr. Christos Sotiri, worked very well. I am so happy that I found S&E and I would recommend their services to anyone who needs a good lawyer.
Kiran M.
3 months ago
The consultation with Christos Sotiri was extremely insightful and efficient.
Arifa Aktar J.
3 months ago
We had a very positive experience with Mr. Christos Sotiri. He carefully reviewed our immigration situation, explained our legal options in a clear and understandable way, and answered all of our questions with patience and professionalism. The consultation was very helpful and gave us a much better understanding of our next steps. We would highly recommend him to anyone seeking immigration law advice in Germany.

Unsere Dienstleistungen rund um die Einbürgerung in Deutschland

Rechtsberatung in Bezug auf
Vertretung im Antragsverfahren
  • Beschaffung und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen
  • Kommunikation mit den Behörden
  • Vertretung bei Problemen oder Ablehnung des Antrags
Dienstleistungen im Kontext

Was bedeutet Einbürgerung?

Beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft gilt grundsätzlich das Prinzip der Abstammung und des Geburtsorts. Kommt beides nicht in Betracht, kann die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erworben werden. Der Bundestag bezeichnet die Einbürgerung als Möglichkeit einer umfassenden Teilhabe und Mitwirkung für diejenigen Ausländer, die dauerhaft in Deutschland bleiben wollen, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und grundsätzlich das Erfordernis der eigenständigen wirtschaftlichen Sicherung des Lebensunterhalts erfüllen. Da der Einbürgerungsprozess aufgrund der bürokratischen Hürden äußerst komplex und langwierig sein kann, ist es ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.

Vorteile der deutschen Staatsbürgerschaft

Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ist mit vielen Vorteilen verbunden. Zu diesen gehören:

  • uneingeschränkte Freizügigkeit innerhalb Deutschlands: freie Wahl des Wohnsitzes und des Aufenthaltsortes
  • Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union: Möglichkeit, als EU-Bürger in der gesamten EU zu arbeiten und zu leben,
  • aktives und passives Wahlrecht bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen,
  • freie Berufswahl in Deutschland,
  • Möglichkeit, ohne Visum in viele Länder innerhalb und außerhalb Europas zu reisen,
  • Erleichterung der Familienzusammenführung und Einbürgerung von nahen Verwandten,
  • erleichterter Zugang zu Sozialleistungen.

Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft: Die Voraussetzungen

Gemäß § 3 StAG wird die deutsche Staatsangehörigkeit erworben durch:

Die Voraussetzung nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 StAG a.F., dass eine Einbürgerung nur dann erfolgen kann, wenn der Antragsteller seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert, wurde aufgehoben. Das bedeutet, dass die doppelte Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung nach neuem Recht möglich ist.

Anspruch auf Einbürgerung

Gemäß § 10 StAG ist dem Antrag eines Ausländers stattzugeben, wenn er:

  • seit fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
  • seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind,
  • sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt, keine verfassungswidrigen Bestrebungen verfolgt und sich dazu bekennt, dass antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind,
  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland hat,
  • den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat,
  • über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt,
  • nicht bereits wegen einer Straftat verurteilt wurde,
  • über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt.

Die Voraussetzung nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 StAG a.F., dass eine Einbürgerung nur erfolgen kann, wenn Antragsteller seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert, wird aufgehoben, sodass die doppelte Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung nach neuem Recht möglich ist.

Einbürgerungsverfahren: Ausnahmen von den Voraussetzungen

Allerdings sehen § 10 Abs. 2 ff.  StAG zahlreiche Ausnahmen von den oben aufgeführten Voraussetzungen vor. Beispielsweise kann die Dauer des rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalts unter bestimmten Umständen verkürzt werden. So etwa auf 3 Jahre, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde oder die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe C1 erfüllt sind, vgl. § 10 Abs. 3 StAG n.F. Ehegatten und minderjährige Kinder können ebenso eingebürgert werden, wenn sie sich noch nicht seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten.

Nachweis der Deutschkenntnisse

Für die erfolgreiche Integration sind insbesondere Sprachkenntnisse von entscheidender Bedeutung. Je nach Situation des Antragsstellers soll das nachzuweisende Sprachniveau auf mündliche Kenntnisse beschränkt und ein Einbürgerungstest nach neuem Recht nicht mehr erforderlich sein. Außerdem besteht eine Härtefallklausel für den Sprachnachweis, wenn der Erwerb von Sprachkenntnissen der Stufe B1 trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen nicht möglich oder dauerhaft erschwert ist. Ist das Sprachniveau B1 nachzuweisen kann dies auf folgende Weise geschehen:

  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen des Integrationskurses,
  • Sprachdiplom zum Nachweis des B1 Niveaus,
  • vier Jahre an einer deutschsprachigen Schule,
  • Sekundarabschluss (Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur),
  • abgeschlossene deutschsprachige Berufsausbildung,
  • abgeschlossenes Studium an einer deutschsprachigen Universität oder Fachhochschule.

Einbürgerung von Ehe- und Lebenspartnern deutscher Staatsangehöriger

Ehegatten und Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger können ebenfalls die Einbürgerung beantragen (§ 9 StAG). Eine Einbürgerung erfolgt in der Regel, wenn der Ehe- oder Lebenspartner

  • seit drei Jahren seinen rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
  • Deutschkenntnisse auf B1 Niveau nachweist,
  • nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist (noch auf Grund seiner Schuldunfähigkeit eine Maßregel angeordnet wurde),
  • eine eigene Wohnung oder Unterkunft gefunden hat,
  • den Lebensunterhalt für sich und seine Angehörigen bestreiten kann, ohne auf Sozialleistungen angewiesen zu sein,
  • seine bisherige Staatsangehörigkeit verliert oder aufgibt,
  • die deutschen Gesetze, gesellschaftlichen Normen und freie, demokratische und rechtsstaatliche Ordnung Deutschlands respektiert.

Einbürgerung nach freiem Ermessen der Behörde

Hat der Antragsteller keinen Anspruch auf Einbürgerung gemäß § 10 StAG, kann er dennoch eingebürgert werden, wenn die Behörde dem Antrag nach § 8 StAG zustimmt.

a) Voraussetzungen

Bedingung für einen solchen Antrag ist, dass der Antragsteller

  • seinen rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt seit 8 Jahren in Deutschland hat,
  • nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist,
  • eine eigene Wohnung oder Unterkunft hat,
  • den Lebensunterhalt für sich und seine Angehörigen bestreiten kann, ohne auf Sozialleistungen angewiesen zu sein.

b) Weitere Faktoren

Im Rahmen der Ermessensentscheidung berücksichtigt die Behörde unter anderem, inwieweit sich der Antragsteller in die deutsche Gesellschaft einfügt. So sind etwa Deutschkenntnisse oder die Bekennung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung von erheblichem Gewicht. Auch der Umstand, ob Familienmitglieder bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wird einbezogen.

c) Ausnahmen

Die vorgeschriebene Aufenthaltsdauer von acht Jahren kann für bestimmte Personengruppen verkürzt werden. Zu diesen Gruppen gehören:

  • Ausländer ohne gewöhnlichen Wohnsitz,
  • Minderjährige,
  • Personen hohen Alters,
  • Personen, deren Beschäftigung von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung ist, insbesondere in den Bereichen Wissenschaft, Forschung,
    Wirtschaft, Kunst, Kultur, Medien, Sport oder im öffentlichen Dienst.

Mit den Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht wurde die Voraussetzung der Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gestrichen.

Härtefälle

In besonderen Fällen kann die Behörde einem Antrag auch dann stattgeben, wenn die Voraussetzungen des § 8 StAG nicht vollständig erfüllt sind. So zum Beispiel in folgenden Situationen:

  • Ehemalige Deutsche und ihre minderjährigen Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, können eingebürgert werden, wenn ihre Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind und sie nicht bereits wegen einer Straftat verurteilt wurden (§ 13 StAG).
  • Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, können eingebürgert werden, wenn die übrigen Voraussetzungen der §§ 8, 9 StAG erfüllt sind und Bindungen zu Deutschland bestehen, die eine Einbürgerung rechtfertigen (§ 14 StAG).

Einbürgerungsantrag und -verfahren

Vorstellungsgespräch und Bewerbung: In der Regel findet zunächst ein Beratungsgespräch statt. Die Behörde Ihres Wohnortes händigt Ihnen dann entsprechende Antragsformulare aus. Ausländische Staatsbürger können die Einbürgerung ab dem Alter von 16 Jahren beantragen, wobei eine Gebühr von 255 Euro zu zahlen ist. Für Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51 Euro.

Bescheinigungen: Je nach Ihrer individuellen Situation müssen Sie eine Vielzahl unterschiedlicher Dokumente einreichen. Dazu gehören z.B. Ausbildungszeugnisse, Einkommensnachweise und Sprachzertifikate.

Einbürgerungstest: Antragsteller können sich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu einem Einbürgerungstest anmelden. Informationen über das nächstgelegene Prüfungszentrum erhalten Sie bei den örtlichen Einbürgerungsbehörden.

Bearbeitung des Antrags: Die zuständige Behörde wird Ihren Antrag dann prüfen. In diesem Rahmen erfolgen Anfragen an das Arbeitsamt, Sozialamt, Bundesamt für Justiz, Landeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz, um die von Ihnen angegebenen Informationen zu prüfen.

Einbürgerung: Sind alle Voraussetzungen erfüllt und alle notwendigen Dokumente eingereicht, gibt die Behörde Ihrem Einbürgerungsantrag statt.

Schlun & Elseven Rechtsanwälte Logo

Praxisgruppe für Staatsangehörigkeitsrecht

Rechtsanwältin Julie Schäfer

Rechtsanwältin für Staatsangehörigkeitsrecht

Daniel Schewior

Rechtsanwalt für Staatsangehörigkeitsrecht

Rechtsanwältin Safa Al Hayek

Rechtsanwältin für Staatsangehörigkeitsrecht

Rechtsanwältin Rebecca Baltumeit

Rechtsanwältin für Staatsangehörigkeitsrecht

Rechtsanwältin Georgia Dalkara

Rechtsanwältin für Staatsangehörigkeitsrecht

Maximilian Hofer

Rechtsanwalt für Staatsangehörigkeitsrecht

Dania Höltershinken

Rechtsanwältin für Staatsangehörigkeitsrecht

Laura-Akofa Kalipé

Rechtsanwältin für Staatsangehörigkeitsrecht

 Rechtsanwältin Laura Melz

Rechtsanwältin für Staatsangehörigkeitsrecht

Dominik Müller

Rechtsanwalt für Staatsangehörigkeitsrecht

Rechtsanwältin Linda Römer

Rechtsanwältin für Staatsangehörigkeitsrecht

Rechtsanwältin Mariam Sadik

Rechtsanwältin für Staatsangehörigkeitsrecht

Rechtsanwältin Celina D. Shannon

Rechtsanwältin für Staatsangehörigkeitsrecht

Christos Sotiri

Rechtsanwalt für Staatsangehörigkeitsrecht

Rechtsanwältin Verena Will

Rechtsanwältin für Staatsangehörigkeitsrecht

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr.: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: +49 221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Schloss-Rahe-Straße 15
52072 Aachen
Tel: +49 241 4757140
Fax: 0241 47571469

Düsseldorfer Str. 70
40545 Düsseldorf
Tel: 49 211 1718280
Fax: 0221 932959669

Bayenthalgürtel 23
50968 Köln
Tel: +49 221 93295960
Fax: 0221 932959669

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr.: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: +49 221 93295960
E-Mail: info@se-legal.de
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

Konferenzräume

Berlin 10785, Potsdamer Platz 10

Frankfurt 60314, Hanauer Landstrasse 291 B

Hamburg 20354, Neuer Wall 63

München 80339, Theresienhöhe 28