Einbürgerung: Deutsche Staatsbürgerschaft durch Wohnsitz in drei Jahren

Ihr Rechtsanwalt für Staatsangehörigkeitsrecht

 

Einbürgerung: Deutsche Staatsbürgerschaft durch Wohnsitz in drei Jahren

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Im Jahr 2024 wurde ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz eingeführt, das den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft nach nur drei Jahren legalen Aufenthalts ermöglicht. damit zahlreiche Vorteile wie das Wahlrecht, erweiterte berufliche Möglichkeiten und die Freiheit, innerhalb der EU zu leben und zu arbeiten

Voraussetzung für die Einbürgerung ist der Nachweis einer besonderen Integrationsleistung. Dazu gehört der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse sowie akademischer, beruflicher oder bürgerschaftlicher Leistungen. Schlun & Elseven Rechtsanwälte unterstützen ihre Mandanten bei der Prüfung der Anspruchsberechtigung und der Zusammenstellung der notwendigen Nachweise für den Antrag.

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Deutsche Staatsbürgerschaft durch Wohnsitznahme: Rechtliche Voraussetzungen

Um die deutsche Staatsbürgerschaft nach drei Jahren zu erhalten, müssen die Bewerber bestimmte Kriterien erfüllen, welche eine besondere Integrationsleistung belegt. Zunächst müssen die Antragsteller hierfür seit mindestens drei Jahren ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben. Dies ist dann der Fall, wenn sie sich ununterbrochen mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, die Einwanderungsbestimmungen einhalten und während dieses Zeitraums aktiv am sozialen Leben in Deutschland teilgenommen haben. Sodann gelten die üblichen Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt, die u. a. Folgendes umfassen:

  • Rechtlicher Status: Sie müssen während des gesamten Dreijahreszeitraums im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sein. Dazu können Genehmigungen für Arbeit, Studium oder Familienzusammenführung gehören.
  • Finanzielle Unabhängigkeit: Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie für ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen aufkommen können, ohne auf öffentliche Unterstützung angewiesen zu sein. Dazu gehört in der Regel der Nachweis eines regelmäßigen Einkommens oder finanziellen Vermögens.
  • Ununterbrochener Wohnsitz: Sie müssen nachweisen, dass Sie ohne nennenswerte Unterbrechungen in Deutschland gelebt haben. Längere Auslandsaufenthalte könnten dies eventuell gefährden.
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland: Die Bewerber müssen einen Einbürgerungstest bestehen, in dem ihre Kenntnisse der deutschen Gesetze, Geschichte und Kultur geprüft werden. Dies ist eine Standardanforderung für alle Einbürgerungsbewerber.
  • Einhaltung der deutschen Gesetze: Sie dürfen während Ihres Aufenthalts in Deutschland nicht vorbestraft worden sein oder gegen die Einwanderungsgesetze verstoßen haben.

Diese Anforderungen sind in § 10 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) festgelegt, welches den rechtlichen Rahmen für die Einbürgerung aufgrund des Wohnsitzes bildet. Es stellt außerdem sicher, dass die Antragsteller ihre Fähigkeit zur Integration und zur wirksamen Teilnahme an der deutschen Gesellschaft nachweisen.

Deutsche Staatsbürgerschaft in drei Jahren: herausragende Integrationsleistung

Eine Schlüsselvoraussetzung, um die deutsche Staatsbürgerschaft nach drei Jahren zu erhalten ist der Nachweis über eine herausragende Integrationsleistung in die deutsche Gesellschaft. Dies bedeutet, dass der Antragssteller über die üblichen Erwartungen hinausgehen und einen bedeutenden Beitrag zur Gemeinschaft leisten oder außergewöhnliche Leistungen im persönlichen und beruflichen Leben erbringen muss. Es gibt drei Hauptwege, um diese Anforderung zu erfüllen:

Ehrenamtliche Arbeit: Regelmäßige ehrenamtliche Tätigkeiten sind eine anerkannte Form der herausragenden Integration, da sie zeigen, dass sich für die Gemeinschaft engagiert und ein Beitrag zum Gemeinwohl geleistet wird. Beispiele für ehrenamtliche Tätigkeiten, die in Frage kommen, sind:

  • Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr.
  • Mithilfe bei örtlichen Lebensmittelbanken oder Wohltätigkeitsorganisationen.
  • Mithilfe in Kultur- oder Sportvereinen.
  • Mitarbeit in zivilgesellschaftlichen Organisationen oder beim THW (Technisches Hilfswerk).
  • Übersetzungsdienste für hilfsbedürftige Nicht-Muttersprachler anbieten.

Außergewöhnliche Leistungen im Beruf oder in der Ausbildung: Außergewöhnliche Erfolge im Beruf oder in der Ausbildung sind eine weitere Möglichkeit, die Integrationsanforderung zu erfüllen. Dies kann Folgendes beinhalten:

  • Arbeitsstelle: Eine stetige herausragende Arbeitsleistung, bei der signifikante Beiträge zur Firma beigetragen werden, oder als Bereicherung auf einem Fachgebiet anerkannt zu werden. Arbeitgeber müssen in der Lage sein, die erbrachten Leistungen zu überprüfen und zu dokumentieren.
  • Bildung: Hervorragende akademische Leistungen durch herausragende Schulnoten, Berufsausbildung oder Studium werden ebenfalls als herausragende Leistungen anerkannt.

Sprachkenntnisse C1 Level: Entsprechende Sprachkenntnisse sind ein fundamentaler Bestandteil der früheren Einbürgerung. Bewerbende müssten fortgeschrittene Sprachkenntnisse (C1 nach dem europäischen Referenzrahmen) vorweisen können. Das Leven C1 beherrschen Sprechende, wenn sie die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in der Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen können. Dies bedeutet, die sprechenden Personen können ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Sie können sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen.

Schritte, um sich für die Einbürgerung zu bewerben

Für die Bewerbung für ein frühzeitige Einbürgerung müssen sie die folgenden Dokumente vorweisen:

  • Meldebestätigung seit mindestens 3 Jahren in Deutschland,
  • ein gültiges Ausweisdokument,
  • Sprachnachweis über das Sprachniveau C1 nach dem europäischen Referenzrahmen,
  • Nachweise über die finanzielle Unabhängigkeit wie beispielsweise Lohnnachweise, Steuerauszüge oder Bankauszüge,
  • Dokumente, die die Leistung für die herausragende Integration nachweisen, wie durch Beschäftigung, Bildung oder ehrenamtlicher Arbeit.

Die Dokumente werden bei der lokal zuständigen Einbürgerungsbehörde abgegeben. Unvollständig ausgefüllte Dokumente oder Abgaben können zu einem Verzug der Bearbeitung führen.

Teilnahme an Interviews und Einbürgerungszeremonien:

  • Interview: Eventuell werden sie zu einem persönlichen Gespräch geladen, um ihr Anliegen zu besprechen. Bei diesem Gespräch werden auch die Integrationsleistungen, Kenntnisse über die deutsche Gesellschaft, Gesetze und Kultur thematisiert. Auf diese Fragen sollte sich im Vorfeld gut vorbereitet werden, um bei den Antworten einen positiven Eindruck zu hinterlassen.
  • Einbürgerungszeremonie: Wenn ihre Bewerbung zugelassen wird, werden sie zu einer Einbürgerungszeremonie geladen, bei welcher ein Zertifikat verliehen wird, welches die deutsche Staatsbürgerschaft bestätigt.

Die Vorzüge einer deutschen Staatsangehörigkeit

Die deutsche Staatsbürgerschaft bietet eine Anzahl an persönlichen und beruflichen Vorteilen. Sie verleiht Individuen die Möglichkeit, ohne Einschränkungen in Deutschland zu leben, zu arbeiten, zu studieren und in Rente zu gehen. Anders als eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, verleiht die deutsche Staatsbürgerschaft alle staatsbürgerlichen Rechte wie beispielsweise wählen zu gehen, Ämter zu übernehmen ebenso wie einen uneingeschränkten Zugang zu allen Vorteilen des deutschen und europäischen Rechtsrahmens. Darüber hinaus fallen gewisse bürokratischen Nachteile weg – wie beispielsweise die Erneuerung des Aufenthaltstitels. Ferner ist man nicht mehr der Gefahr einer möglichen Auslieferung ausgesetzt.

Einer der größten Vorteile jedoch ist die Bewegungsfreiheit innerhalb der europäischen Union. Dies führt zu Karrieremöglichkeiten, besserer Bildung und zu der Möglichkeit, mehrere Kulturen innerhalb Europas kennen zu lernen. Der deutsche Pass ermöglicht es ferner, in vielen Ländern ohne Visa oder einem automatischen drei- Monats Visa einzureisen. Das deutsche Rechtssystem folgt dem “ius sanguinis” Prinzip, also dem Abstammungsprinzip, wonach Kinder, die von Deutschen abstammen, unabhängig von ihrem Geburtsort die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen. Ihnen stehen also alle oben genannten Vorteile automatisch zur Verfügung.

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