Bei Schlun & Elseven verfügen wir über umfassende Verbindungen zu den Vereinigten Staaten. Zahlreiche unserer Rechtsanwälte haben in Amerika gelebt, studiert oder gearbeitet und pflegen enge Kontakte zu US-amerikanischen Rechts- und Wirtschaftskreisen. Dadurch bieten wir nicht nur herausragende fachliche Expertise, sondern auch tiefes kulturelles Verständnis und strategische Klarheit für komplexe transatlantische Rechtsangelegenheiten.
Unser USA Desk berät deutsche Unternehmen bei ihrer Expansion in die USA, unterstützt deutsche Staatsbürger bei Auswanderungs-, Visums- und Aufenthaltsfragen und begleitet amerikanische Unternehmen beim Markteintritt in Deutschland. Darüber hinaus betreuen wir grenzüberschreitende familienrechtliche sowie geschäftliche Angelegenheiten beider Rechtsordnungen – von internationalen Vertragsgestaltungen über Streitbeilegung bis hin zu Compliance- und Datenschutzfragen.
Durch unsere interdisziplinäre Arbeitsweise und die enge Zusammenarbeit unserer internationalen Teams stellen wir sicher, dass Mandantinnen und Mandanten eine ganzheitliche, praxisorientierte und rechtssichere Beratung erhalten – unabhängig davon, ob es sich um private Anliegen oder unternehmerische Herausforderungen handelt.
Gesellschaftsrecht | Markteintritt in die USA
Die Aufnahme von Geschäftstätigkeiten in den USA erfordert ein fundiertes Verständnis des amerikanischen Gesellschaftsrechts, der behördlichen Anforderungen sowie der lokalen Geschäftspraktiken, die sich in vielerlei Hinsicht deutlich von den deutschen unterscheiden. Von der Wahl der passenden Rechtsform über die Einholung erforderlicher Genehmigungen und Lizenzen bis hin zur Compliance mit Vorschriften auf Bundes- und Bundesstaatsebene: Jede Entscheidung wirkt sich aus auf die operative Flexibilität, die steuerlichen Verpflichtungen und langfristigen Wachstumschancen auf dem US-Markt.
Unser Team in Deutschland arbeitet eng mit unseren US-Partnerkanzleien zusammen und gewährleistet eine strategisch abgestimmte, rechtssichere Unterstützung für einen erfolgreichen Markteintritt in die Vereinigten Staaten.
US-Unternehmensformen
US-amerikanische Unternehmensformen unterscheiden sich in Struktur, Haftung und steuerlicher Behandlung deutlich von ihren deutschen Gegenstücken. Zusätzlich variieren die gesellschaftsrechtlichen Regelungen von Bundesstaat zu Bundesstaat, was die Wahl des geeigneten Standorts zu einer strategisch wichtigen Entscheidung macht.
Zu den verbreitetsten Unternehmensformen zählen die Limited Liability Company (LLC), die Limited Liability Partnership (LLP) und die C-Corporation – jeweils mit eigenen Vor- und Nachteilen hinsichtlich Haftung, Besteuerung und Governance.
Unsere Anwälte beraten Sie gemeinsam mit unseren US-Partnerkanzleien dazu, welche Unternehmensform und welcher Bundesstaat für Ihre Expansion in die Vereinigten Staaten aus rechtlicher und steuerlicher Sicht am besten geeignet sind.
Corporate Governance | Leitungsanforderungen
US-Gesellschaften unterliegen spezifischen Leitungs- und Organisationsstrukturen, die sich deutlich von deutschen Geschäftspraktiken unterscheiden. Je nach Unternehmensform und je nach Bundesstaat gelten unterschiedliche Buchführungs- und Dokumentationspflichten sowie abweichende Anforderungen an Gesellschafter-bzw. Aktionärsversammlungen und deren formale Abläufe.
Die Nichteinhaltung dieser Governance-Vorgaben kann erhebliche Haftungsrisiken und regulatorische Konsequenzen nach sich ziehen. Eine rechtlich und organisatorisch abgesicherte Unternehmensführung ist daher für US-Gesellschaften von zentraler Bedeutung.
Behördliche Genehmigungen | Branchenlizenzen
Die Aufnahme von Geschäftstätigkeiten in den USA erfordert in vielen Fällen spezifische Genehmigungen, Lizenzen oder behördliche Zulassungen vor Betriebsaufnahme. So benötigen Bank- und Finanzdienstleister besondere Genehmigungen, Gesundheitsunternehmen spezialisierte Lizenzen, und Fertigungsbetriebe müssen branchenspezifische Sicherheits- und Umweltstandards einhalten.
Wir koordinieren das Genehmigungsverfahren mit den zuständigen US-Behörden, stellen sicher, dass alle Anträge den rechtlichen Anforderungen entsprechen, und minimieren potenzielle Verzögerungen, um einen reibungslosen Start Ihrer Geschäftstätigkeit zu gewährleisten.
M&A-Transaktionsbegleitung USA
US-amerikanische M&A-Transaktionen unterscheiden sich in ihren rechtlichen Strukturen, Bewertungsansätzen und regulatorischen Anforderungen deutlich von deutschen Transaktionen. Deutsche Käufer sehen sich insbesondere mit divergierenden Due-Diligence-Standards, einem stärker haftungsorientierten Vertragsumfeld sowie komplexen bundes- und bundesstaatlichen Regelwerken konfrontiert. Die in den USA ausgeprägten Litigation-Risiken erfordern zudem eine vertiefte Analyse sowohl laufender als auch potenzieller Rechtsstreitigkeiten sowie eine sorgfältige Absicherung durch geeignete vertragliche Schutzmechanismen.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Arbeitsrecht und Steuerrecht sowie regulatorische Anforderungen je nach Bundesstaat erheblich variieren und sich unmittelbar auf die Strukturierung und Durchführung einer Transaktion auswirken können.
Wir unterstützen Mandanten umfassend – von der ersten Due Diligence über die Auswahl und Gestaltung geeigneter Transaktionsstrukturen, die Entwicklung von Workforce-Optimization-Strategien bis hin zur Umsetzung effizienter Post-Acquisition-Integrationspläne. Unser Ansatz verbindet transatlantische rechtliche Expertise mit praxisorientierten Lösungen, um einen reibungslosen und rechtssicheren Transaktionsverlauf zu gewährleisten.
Vertragsstreitigkeiten | Rechtsdurchsetzung in den USA
Wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten in den USA erfordern ein vertieftes Verständnis des Common-Law-Systems, der dort geltenden Beweisregeln sowie der besonderen Vollstreckungsmechanismen. In gewissen Zivilverfahren entscheiden Geschworenengerichte mit bis zu 12 Geschworenen über den Ausgang des Prozesses. Die Rolle des Richters beschränkt sich dann im Wesentlichen auf die Verhandlungsführung und die Belehrung der Geschworenen. Auch das Beweisverfahren vor der Verhandlung (sog. Pretrial discovery) sowie die Verteilung der Gerichtskosten unterscheidet sich von den deutschen Regelungen
Ein weiterer wesentlicher Unterschied liegt in der Möglichkeit, neben kompensatorischem Schadensersatz auch Strafschadensersatz (punitive damages) zuzusprechen – ein Instrument, das das deutsche Prozessrecht nicht kennt. Große praktische Bedeutung kommt darüber hinaus der Sammelklage (class action) zu, durch die mehrere Geschädigte mit gleichgelagerten Ansprüchen gemeinsam vorgehen können und damit erhebliche prozessuale Hebelwirkung entfalten.
Wir bei Schlun & Elseven beraten und vertreten Mandanten in einem breiten Spektrum wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten – von Vertragsverletzungsklagen und Supply-Chain-Streitigkeiten über Joint-Venture-Konflikte bis hin zu komplexen multinationalen Auseinandersetzungen. In enger Zusammenarbeit mit unseren US-Partnerkanzleien entwickeln wir effektive Strategien zur Durchsetzung von Forderungen in den Vereinigten Staaten, koordinieren die Vollstreckung deutscher Urteile und erheben bei Bedarf Klage vor US-Gerichten.
Anerkennung von US-Urteilen in Deutschland
Gläubiger, die US-Urteile oder Schiedssprüche gegen deutsche Schuldner durchsetzen möchten, müssen zunächst ein deutsches Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren durchlaufen, um ihre Forderungen effektiv beitreiben zu können. Die Anerkennung ausländischer Urteile in Deutschland erfordert Einhaltung der Gegenseitigkeitsanforderungen nach § 328 ZPO und setzt u. a. die Wahrung der Gegenseitigkeit voraus und kann zusätzliche verfahrensrechtliche Schritte erfordern, die für inländische deutsche Urteile nicht notwendig sind.
Internationale Abkommen – allem voran das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche – sowie verschiedene bilaterale Verträge erleichtern die grenzüberschreitende Vollstreckung, erfordern jedoch spezifische verfahrensrechtliche Compliance- und Dokumentationsstandards. Deutsche Vollstreckungsverfahren ermöglichen Vermögensbeschlagnahme, Kontopfändungen und Geschäftsunterbrechungsmaßnahmen, sobald ausländische Urteile ordnungsgemäße Anerkennung durch deutsche Gerichte erhalten.
KI-Recht | Technologierecht
In den USA existiert kein einheitliches bundesweites Datenschutzgesetz. Der Datenschutz wird überwiegend auf Ebene der Bundestaaten reguliert. Für deutsche Unternehmen, die eine Expansion in die USA planen, ist daher eine sorgfältige Analyse der jeweils anwendbaren bundesstaatlichen Vorschriften unerlässlich. Eine besondere Rolle spielt die kalifornische Datenschutzgesetzgebung – insbesondere der California Consumer Privacy Act (CCPA) und des California Privacy Rights Act (CPRA). Dies ist insbesondere für Unternehmen relevant, die im Umfeld des Silicon Valley tätig werden möchten. Unsere Anwälte beraten umfassend zu einschlägigen bundesstaatlichen Regelungen sowie zu den relevanten branchenspezifischen Bundesgesetzen.
Deutsche Unternehmen, die KI-Systeme in den USA einsetzen oder dort entwickeln, bewegen sich in einem insgesamt weniger regulierten Umfeld als in Deutschland und der EU. Während auf Bundesebene bislang kein umfassendes KI-Gesetz existiert, haben einige Bundesstaaten – darunter Kalifornien, Colorado und Illinois – eigene Regelungen erlassen. Die regulatorische Landschaft befindet sich in dynamischer Entwicklung und erfordert kontinuierliche Beobachtung.
Unsere Rechtsanwälte verfolgen diese Entwicklungen fortlaufend und unterstützen deutsche Unternehmen bei der rechtssicheren Implementierung von KI-Technologien in den USA – unter Berücksichtigung bundesstaatlicher Vorgaben, datenschutzrechtlicher Anforderungen und branchenspezifischer Compliance-Standards.
IP-Schutz in den USA
Der Schutz geistigen Eigentums ist in den USA sowohl durch Bundesgesetze- als auch durch bundesstaatliche Vorschriften geregelt. Die maßgeblichen Rechtsbereiche – Patentrecht, Markenrecht und Urheberrecht – weisen im Vergleich zum deutschen und europäischen Rechtssystem wesentliche Besonderheiten auf.
Patentanmeldungen werden beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) eingereicht. Seit 2011 gilt nun in den USA – ähnlich wie in der EU – ein “first-to-file”-System, wonach grundsätzlich derjenige den Vorrang erhält, der die Patentanmeldung zuerst eingereicht hat. Dennoch gibt es Unterschiede, über die wir Sie im Einzelnen umfassend beraten. Dies gilt auch für das geltende US-Markenrecht (trademark law), welches auf tatsächlicher Nutzung im Handel basiert
Im Urheberrecht (copyright law) entsteht der Copyright-Schutz automatisch mit der Schaffung eines Werkes. Eine bundesstaatliche Registrierung beim U.S Copyright Office ist nicht Voraussetzung für die Entstehung des Copyrights, eröffnet aber erhebliche Vorteile bei der Rechtsdurchsetzung.
Unsere Anwälte unterstützen Sie umfassend bei der Anmeldung, Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Schutzrechte in den USA und erläutern Ihnen die relevanten Unterschiede zu den europäischen Regelungen.
Transatlantische Rechtsberatung – USA Desk
Amerikanische sowie deutsche Unternehmen und Privatpersonen mit internationalen Rechtsangelegenheiten benötigen häufig eine Beratung, die beide Rechtssysteme sicher abdeckt. Internationale Transaktionen, Familiensachen und grenzüberschreitende Wirtschaftsstreitigkeiten berühren regelmäßig Fragen des US-Rechts, des deutschen Rechts oder beider Rechtsordnungen zugleich. Anstatt von Mandanten zu verlangen, mehrere getrennte Mandatsbeziehungen in verschiedenen Ländern zu koordinieren, bietet unser USA Desk integrierte Rechtsdienstleistungen auf Basis etablierter Partnerschaften mit erfahrenen US-Kanzleien.
Unser grenzüberschreitender Koordinationsansatz stellt sicher, dass deutsche Rechtsfragen fachkundig bearbeitet werden und zugleich eine konsistente Abstimmung mit Ihren US-Strategien und -Verpflichtungen gewährleistet bleibt. Sobald eine Angelegenheit beide Rechtsordnungen betrifft, arbeiten wir eng mit Ihrem US-Rechtsbeistand oder unseren Partnerkanzleien zusammen, um passgenaue und vollständig integrierte Lösungen zu entwickeln, die sämtliche rechtliche Anforderungen effizient erfüllen. Diese koordinierte Vorgehensweise ist besonders wertvoll bei M&A-Transaktionen, internationalen Familiensachen, aufenthaltsrechtlichen Mandaten mit steuerlichen Auswirkungen in den USA sowie bei mehrstaatlichen Wirtschaftsstreitigkeiten, in denen Vollstreckungsmaßnahmen in mehreren Jurisdiktionen erforderlich werden können. Unsere deutsche Rechtsexpertise in Kombination mit einer nahtlosen US-Koordination bietet umfassende Rechtsdienstleistungen, die Ihre Interessen auf beiden Seiten des Atlantiks zuverlässig schützen.
US-Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht
Die Erlangung von Aufenthaltserlaubnissen und Arbeitserlaubnissen in den USA erfordert ein umfassendes Verständnis des komplexen US-Einwanderungsrechts und seiner administrativen Verfahren. Von befristeten Arbeitsvisa bis hin zur Green Card unterliegt jede Aufenthaltskategorie spezifischen Anforderungen, Dokumentationsstandards und rechtlichen Verpflichtungen, die maßgeblich beeinflussen, ob und wie ein langfristiger Aufenthalt in den Vereinigten Staaten möglich ist.
Wir unterstützen deutsche Staatsangehörige in sämtlichen Phasen des US-Einwanderungsverfahrens, erläutern verfügbare Visa- und Aufenthaltsoptionen und bereiten Anträge so vor, dass sie den formellen und materiellen Anforderungen der US-Behörden entsprechen.
Zudem betreut unsere Ausländerrechtsteam US-Bürger bei der Relocation nach Deutschland – sei es für Beschäftigung, geschäftliche Aktivitäten, aus familiären Gründen oder im Zusammenhang mit Investitionsvorhaben.
Aufenthaltserlaubniskategorien in den USA
Die USA bieten mehrere Aufenthaltserlaubniskategorien für deutsche Staatsbürger an, jeweils mit unterschiedlichen Anforderungen und Vorteilen. Es gibt Visa für Arbeitnehmer mit oder ohne Hochschulabschluss (z.B. H-1B-Visum), für international tätige Künstler und Sportler (P-Visa), für Ausbildungszwecke (J-1-Visum), für Investoren (E-2 Visum), für Verlobte (K-1-Visum), für Ehegatten und Kinder von Greencard-Inhabern (V-Visa) und viele weitere. Wir beraten Sie, welche Visakategorie in Ihrem konkreten Fall vorteilhaft ist und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Daueraufenthalt in den USA
Die United States Permanent Resident Card (die sogenannte Green Card) ermöglicht es ausländischen Staatsbürgern, dauerhaft in den USA zu wohnen, zu arbeiten und sich selbstständig zu machen. Es gibt verschiedene Kategorien von Green Cards, insbesondere arbeitsplatzbasierte Green Cards, insbesondere arbeitsplatzbasierte und familienbasierte. Unsere Anwälte informieren Sie darüber, wie Sie eine Green Card beantragen können und welche Regelungen für Green Card-Inhaber gelten.
US-Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung (sogenannte “Naturalization”) können Inhaber einer Green Card nach einem Aufenthalt von drei bis fünf Jahren erwerben. Lediglich drei Jahre sind erforderlich, wenn der oder die Green-Card-Inhaber:in mit einem US-Bürger verheiratet ist. Weitere Voraussetzungen für die Einbürgerung sind Englischkenntnisse sowie das Bestehen eines Tests über die Geschichte und das Regierungssystem der USA.
Der Erwerb der Staatsangehörigkeit erfolgt im Übrigen durch Geburt auf US-Grund oder durch Abstammung; die Einzelheiten unterscheiden sich je nach Fall. Unsere Anwälte erläutern Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Kinder durch Abstammung US-Staatsbürger werden können oder bereits geworden sind.
Doppelte Staatsangehörigkeit Deutschland und USA
Eine doppelte deutsch-amerikanische Staatsbürgerschaft ist grundsätzlich möglich. Deutsche Regelungen zur Doppelstaatsangehörigkeit haben sich in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt: Nach aktuellem Recht können deutsche Staatsbürger seit 2024 beim Erwerb der amerikanischen Staatsangehörigkeit ihre deutsche Staatsbürgerschaft in der Regel beibehalten. Auch die Vereinigten Staaten verlangen keine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit. Spezifische Aspekte wie Militärdienst, Steuerpflichten und konsularische Registrierungspflichten in beiden Ländern erfordern jedoch sorgfältige Planung, um die Einhaltung der zur Aufrechterhaltung der Doppelstaatsangehörigkeits-Compliance.
Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen der Doppelstaatsangehörigkeit, zu konsularischen Registrierungspflichten und zu steuerlichen Planungsaspekten, die US-deutsche Doppelstaatler ein Leben lang betreffen.
Internationales Familienrecht
Grenzüberschreitende Familiensachen erfordern ein fundiertes Verständnis verschiedener Rechtssysteme, internationaler Abkommen sowie der jeweiligen Vollstreckungsmechanismen. Diese wirken sich unmittelbar auf die Scheidungsverfahren, Sorgerechtsregelungen und die Vermögensaufteilung aus.
Wir vertreten sowohl deutsche als auch US-Bürger in internationalen Familiensachen und betreuen Scheidungsverfahren, Sorgerechts- und Unterhaltsstreitigkeiten, die Gestaltung von Eheverträgen sowie die Nachlass- und Vermögensplanung nach deutschem Recht.
Internationale Scheidung und Vermögensaufteilung
Internationale Scheidungsfälle bergen zahlreiche Besonderheiten. So muss unter anderem ermittelt werden, welches nationale Recht auf die Scheidung anwendbar ist, welches Gericht hierfür zuständig ist und wie eine im Ausland vollzogene Scheidung im jeweils anderen Land anerkannt wird.
Besonders komplex wird die Vermögensaufteilung, wenn Ehepaare Immobilien, Bankkonten oder Geschäftsanteile in mehreren Ländern besitzen. Das deutsche Ehegüterrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unterscheidet sich dabei erheblich von den Regelungen vieler US-Bundesstaaten, in denen häufig spezifische Systeme der Gütergemeinschaft sowie Besonderheiten bei Sondervermögen gelten. Hinzu kommt, dass ein Scheidungsverfahren Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus haben kann. Für amerikanische Staatsangehörige, die ihren Aufenthaltstitel in Deutschland aufgrund einer Ehe erhalten haben, ist häufig zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis nach der Trennung oder Scheidung fortbestehen kann.
Sorgerecht und internationale Umgangsrechte
Internationale Sorgerechtsstreitigkeiten erfordern ein vertieftes Verständnis sowohl des deutschen und amerikanischen Familienrechts als auch einschlägiger internationaler Übereinkommen, insbesondere des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ). Die Zuständigkeit richtet sich in der Regel nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes sowie nach den anwendbaren internationalen Verträgen und nationalen Kollisionsnormen.
Grenzüberschreitende Umgangsvereinbarungen sind oft besonders komplex: Sie müssen Reiselogistik, Aufenthalts- und Schulpläne, Feiertagsregelungen sowie die praktische Durchsetzbarkeit in verschiedenen Rechtssystemen berücksichtigen. Zudem müssen Vereinbarungen so gestaltet sein, dass sie in beiden beteiligten Staaten anerkannt und vollstreckt werden können.
In potenziellen Entführungssituationen ist eine sofortige rechtliche Intervention erforderlich. Hierzu gehören schnelle gerichtliche Maßnahmen, die Einschaltung der Zentralen Behörden nach dem Haager Übereinkommen sowie gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit internationalen Strafverfolgungs- und Kinderschutzeinrichtungen.
Internationale Eheverträge und Ehevereinbarungen
Eheverträge (im Amerikanischen “prenuptial agreements”) für internationale Paare erfordern eine sorgfältige Strukturierung, um ihre Durchsetzbarkeit in mehreren Rechtsordnungen sicherzustellen – insbesondere, wenn die Ehepartner Vermögen in verschiedenen Ländern besitzen oder aus Rechtssystemen mit unterschiedlichen Ehegüterrechtsmodellen stammen.
Internationale Eheverträge sollten Rechtswahlklauseln, Zuständigkeitsfragen und Vermögensschutzstrategien klar regeln, sodass sie sowohl im deutschen als auch im US-amerikanischen Recht wirksam sind. Bei Eheverträgen von Unternehmern kommt zusätzliche Komplexität hinzu, wenn Geschäftsanteile, geistiges Eigentum oder internationale Unternehmensstrukturen betroffen sind. In solchen Fällen ist eine spezialisierte Vertragsgestaltung erforderlich, um sowohl das eheliche als auch das geschäftliche Vermögen grenzüberschreitend wirksam zu schützen.
Investitionen | Steuerrecht in den USA
Deutsche Staatsbürger mit US-Investitionen oder Aufenthalt in den USA sowie US-Bürger in Deutschland unterliegen komplexen steuerlichen Verpflichtungen und Investment-Compliance-Anforderungen, die fortlaufende rechtliche und finanzielle Verantwortlichkeiten smit sich bringen. Die US-Steuerpflicht folgt grundsätzlich anderen Prinzipien als das deutsche Steuerrecht. Zwar bietet das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und USA wichtige Entlastungen, dennoch erfordert seine Anwendung eine sorgfältige und fachkundige Koordination.
Auch der Erwerb von Immobilien in den USA verlangt erfahrene rechtliche Begleitung. In einigen Bundesstaaten – etwa in New York – ist für den Immobilienkauf sogar zwingend die Mitwirkung eines Anwalts oder eine Anwältin vorgesehen.
Wir unterstützen deutsche und US-Bürger bei der steuerlichen Compliance, bei Immobilieninvestitionen (in Zusammenarbeit mit unseren amerikanischen Partnerkanzleien), bei Unternehmensgründungen sowie bei der grenzüberschreitenden Steuer- und Vermögensplanung.
Anerkennung von US-Urteilen in Deutschland
Gläubiger, die US-Urteile oder Schiedssprüche gegen deutsche Schuldner durchsetzen möchten, müssen zunächst ein deutsches Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren durchlaufen, um ihre Forderungen effektiv beitreiben zu können. Die Anerkennung ausländischer Urteile in Deutschland erfordert Einhaltung der Gegenseitigkeitsanforderungen nach § 328 ZPO und setzt u. a. die Wahrung der Gegenseitigkeit voraus und kann zusätzliche verfahrensrechtliche Schritte erfordern, die für inländische deutsche Urteile nicht notwendig sind.
Internationale Abkommen – allem voran das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche – sowie verschiedene bilaterale Verträge erleichtern die grenzüberschreitende Vollstreckung, erfordern jedoch spezifische verfahrensrechtliche Compliance- und Dokumentationsstandards. Deutsche Vollstreckungsverfahren ermöglichen Vermögensbeschlagnahme, Kontopfändungen und Geschäftsunterbrechungsmaßnahmen, sobald ausländische Urteile ordnungsgemäße Anerkennung durch deutsche Gerichte erhalten.
Auf einen Blick: Häufig gestellte Fragen – Rechtsberatung USA-Deutschland
Die Wahl der passenden Rechtsform hängt von Ihrer Geschäftstätigkeit, Haftungsüberlegungen und steuerlichen Zielen ab. Zu den gängigsten Unternehmensformen zählen die Limited Liability Company (LLC), die Limited Liability Partnership (LLP) und die C-Corporation. Jede Form bietet unterschiedliche Vor- und Nachteile hinsichtlich Haftung, Besteuerung und Governance. Zudem variieren die gesellschaftsrechtlichen Regelungen von Bundesstaat zu Bundesstaat. Unsere Anwälte beraten Sie gemeinsam mit unseren US-Partnerkanzleien, welche Unternehmensform und welcher Standort für Ihre Expansion rechtlich und steuerlich optimal sind.
In vielen Branchen sind vor Betriebsaufnahme spezifische Genehmigungen, Lizenzen oder behördliche Zulassungen erforderlich. Bank- und Finanzdienstleister benötigen besondere Genehmigungen, Gesundheitsunternehmen spezialisierte Lizenzen, und Fertigungsbetriebe müssen branchenspezifische Sicherheits- und Umweltstandards einhalten. Wir koordinieren das Genehmigungsverfahren mit den zuständigen US-Behörden und stellen sicher, dass alle Anträge den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Das US-amerikanische Common-Law-System weist wesentliche Unterschiede zum deutschen Rechtssystem auf. In gewissen Zivilverfahren entscheiden Geschworenengerichte über den Ausgang des Prozesses. Das Beweisverfahren (discovery) und die Verteilung der Gerichtskosten unterscheiden sich erheblich. Zudem können neben kompensatorischem Schadensersatz auch Strafschadenersatz (punitive damages) zugesprochen werden – ein Instrument, das das deutsche Prozessrecht nicht kennt. Sammelklagen (class actions) ermöglichen mehreren Geschädigten, gemeinsam vorzugehen und damit erhebliche prozessuale Hebelwirkung zu entfalten.
Ja, eine doppelte deutsch-amerikanische Staatsbürgerschaft ist grundsätzlich möglich. Deutsche Staatsbürger können seit 2024 beim Erwerb der amerikanischen Staatsangehörigkeit ihre deutsche Staatsbürgerschaft in der Regel beibehalten. Auch die Vereinigten Staaten verlangen keine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit. Allerdings erfordern spezifische Aspekte wie Militärdienst, Steuerpflichten und konsularische Registrierungspflichten in beiden Ländern sorgfältige Planung.
Die USA bieten verschiedene Aufenthaltserlaubniskategorien: Arbeitsvisa mit oder ohne Hochschulabschluss (z.B. H-1B), Investorenvisa (E-2), Künstler- und Sportlervisa (P-Visa), Ausbildungsvisa (J-1) sowie familienbasierte Visa. Für einen dauerhaften Aufenthalt ist die Green Card erforderlich, die arbeitsplatz- oder familienbasiert beantragt werden kann. Nach drei bis fünf Jahren Green-Card-Besitz können Sie die US-Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erwerben.
Die Vollstreckung von US-Urteilen in Deutschland erfordert ein deutsches Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren nach § 328 ZPO, das unter anderem die Wahrung der Gegenseitigkeit voraussetzt. Internationale Abkommen wie das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche erleichtern die grenzüberschreitende Vollstreckung, erfordern jedoch spezifische verfahrensrechtliche Compliance- und Dokumentationsstandards. Deutsche Vollstreckungsverfahren ermöglichen Vermögensbeschlagnahme, Kontopfändungen und weitere Maßnahmen.
In den USA existiert kein einheitliches bundesweites Datenschutzgesetz – der Datenschutz wird überwiegend auf Ebene der Bundesstaaten reguliert. Besondere Bedeutung hat die kalifornische Datenschutzgesetzgebung mit dem California Consumer Privacy Act (CCPA) und dem California Privacy Rights Act (CPRA), insbesondere für Unternehmen im Umfeld des Silicon Valley. Deutsche Unternehmen müssen die jeweils anwendbaren bundesstaatlichen Vorschriften sowie relevante branchenspezifische Bundesgesetze beachten.
Internationale Scheidungsfälle erfordern die Klärung, welches nationale Recht anwendbar ist, welches Gericht zuständig ist und wie eine im Ausland vollzogene Scheidung im jeweils anderen Land anerkannt wird. Besonders komplex wird die Vermögensaufteilung bei Immobilien, Bankkonten oder Geschäftsanteilen in mehreren Ländern, da sich das deutsche Ehegüterrecht erheblich von den Regelungen vieler US-Bundesstaaten unterscheidet. Zudem kann ein Scheidungsverfahren Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus haben.

Praxisgruppe für Vertragsrecht
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