Eine Scheidung stellt regelmäßig eine emotionale wie rechtlich komplexe Angelegenheit dar. Im binationalen Kontext – wie im Falle von deutsch-amerikanischen Scheidungen – ergeben sich zusätzliche Herausforderungen juristischer Natur. So ist bei Bezug zu mehr als einem Staat zunächst das anwendbare Recht zu ermitteln, nach dem sich dann alles weitere – das Scheidungsverfahren selbst, die Vermögensaufteilung, sowie die Beurteilung des Umgangs-, Sorge- und Unterhaltsrechts richtet. Eine Aufgabe, die sowohl fundiertes Fachwissen im internationalen Familienrecht als auch die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung erfordert.
Unsere Anwälte für Scheidungsrecht unterstützen amerikanische Paare, die in Deutschland leben, Paare, die in Deutschland geheiratet haben und Paare mit anderen familiären Verbindungen zu Deutschland. Sie verfügen über die notwendige Expertise und langjährigen Erfahrung in der Mandantenbetreuung, um Sie in dieser emotional fordernden Situation zu unterstützen. Ganz gleich, mit welchen Anliegen Sie sich an uns wenden – wir stehen fest an Ihrer Seite, um Ihre Rechte und Interessen schnell und effektiv durchzusetzen.
Unsere Dienstleistungen bieten wir sowohl in deutscher wie auch englischer Sprache an.
Rechtsgrundlage für Scheidungen in Deutschland
Nach deutschem Recht erfolgt eine Scheidung, wenn ein Scheitern der Ehe vorliegt, vgl. § 1565 Abs. 1 BGB. Ein solches Scheitern wird stets angenommen, wenn das Paar nicht mehr zusammenlebt und nicht erwartet wird, dass die Beziehung wiederhergestellt werden kann. Bei einem Scheidungsverfahren müssen die Paare mindestens ein Jahr lang voneinander getrennt leben (Trennungsjahr) bzw. drei Jahre, wenn nur einer der Partner die Scheidung beantragt. Eine Ausnahme von dieser Regel bilden Fälle von „unzumutbarer Härte“, das heißt bei beispielsweise häuslicher Gewalt. In solchen Fällen kann die Scheidung auch ohne ein Trennungsjahr erfolgen. Obwohl das Scheidungsrecht nach dem Grundsatz „kein Verschulden“ funktioniert, wird das Verhalten der Parteien bei Fragen wie dem Sorgerecht für Kinder, Unterhaltszahlungen und Ehegattenunterhalt berücksichtigt.
Umgang- und Sorgerecht | Internationaler Umzug mit gemeinsamen Kindern
Die Gerichte in Deutschland stellen das Kindeswohl bei Beurteilung von Sorge- und Umgangsrecht über alle anderen Überlegungen. In der Regel erhalten beide Elternteile das Sorgerecht für das Kind, wobei die Eltern freiwillig auf das gemeinsame Sorgerecht verzichten können. Ist ein Elternteil der Ansicht, dass das gemeinsame Sorgerecht den Interessen des Kindes schadet, kann das alleinige Sorgerecht beantragt werden.
Sorgerechtsangelegenheiten sind in der Regel komplizierter, wenn die Eltern in verschiedenen Ländern wohnen oder ein Elternteil mit dem Kind in ein anderes Land ziehen möchte. In Fällen, in denen ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für das Kind hat, braucht er in der Regel nicht die Erlaubnis des anderen Elternteils, sollte aber dennoch eine Absprache treffen. In Fällen, in denen beide Elternteile das Sorgerecht haben, muss der gewünschte Umzug bzw. der jeweilige Aufenthaltsort des Kindes in jedem Fall mit jedem sorgeberechtigten Elternteil abgesprochen sein. Ohne einen konstruktiven Dialog und die Zustimmung des anderen Elternteils können sich die Eltern dem Vorwurf der internationalen Kindesentführung aussetzen.
Verweigert der andere Elternteil einen Aufenthalt bei Ihnen oder hat das Kind ohne Ihr Einverständnis mit zu sich genommen, sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und Ihre Rechte gerichtlich geltend machen. Von der Beratung über die von den Gerichten oft als wesentlich erachteten Punkte bis hin zu einvernehmlichen Lösungen beim Umgangs- und Besuchsrecht unterstützen wir Sie als Ihr zuverlässiger familienrechtlicher Ansprechpartner.
Eheverträge und die Aufteilung des Vermögens
Bei einer Scheidung wird das eheliche Vermögen aufgeteilt. Wie diese Vermögensaufteilung bei der Scheidung zu erfolgen hat, hängt maßgeblich davon ab, ob hierzu Vereinbarungen getroffen wurden. Der Abschluss eines Ehevertrages bietet viele Vorteile für ein Ehepaar, da ein solcher Sicherheit und Klarheit über die Aufteilung von Eigentum und Vermögen im Falle einer Scheidung oder auch eines Todesfalls schaffen. Außerdem können sie die mit einer möglichen Scheidung verbundenen Kosten erheblich reduzieren.
Insbesondere für Unternehmer sind Vereinbarungen hinsichtlich der Vermögensaufteilung – speziell bezogen auf die Aufteilung des Geschäftsvermögens – von entscheidender Bedeutung. Das jeweilige Unternehmen wird für die Vermögensaufteilung einer Unternehmensbewertung unterzogen. Je nach Ausgestaltung der Vermögensaufteilung kann es zu erheblichen betrieblichen Nachteilen und Verlusten kommen.
Ehegatten- und Kindesunterhalt | Finanzielle Verpflichtungen nach einer Scheidung
Aus einer Scheidung können auch langfristig noch finanzielle Verpflichtungen resultieren – insbesondere in Form des Kindesunterhalts und des Ehegattenunterhalts. Bei einer grenzüberschreitenden Scheidung kann die Durchsetzung von Unterhaltszahlungen für Kinder und Ehegatten ein komplexes Verfahren mit sich bringen. Das Haager Protokoll für Kindesunterhalt ist ein Mittel, mit dem Gerichte im Ausland im Allgemeinen Entscheidungen anerkennen, die von anderen Mitgliedern des Abkommens (einschließlich Deutschland) getroffen wurden. Die USA sind ebenfalls Mitglied dieses Abkommens, was bedeutet, dass die dortigen Gerichte mit größerer Wahrscheinlichkeit den in Deutschland ergangenen Gerichtsentscheidungen in Unterhaltsfragen folgen werden. Unsere Anwälte beantworten Ihnen gerne all Ihre Fragen zum Kindesunterhaltsrecht und zu weiteren Unterhaltszahlungen.
Internationales Scheidungsverfahren: Full-Servie von Schlun & Elseven
Das Rechtsteam von Schlun & Elseven erläutert Ihnen gerne, was nach dem deutschen Scheidungsrecht zu beachten ist – einschlich des Ablaufs und der Dauer des Verfahrens.
Wenn einer der Ehegatten amerikanischer Staatsbürger ist und in Deutschland lebt, kann es sein, dass seine Aufenthaltsgenehmigung ausschließlich auf seiner Ehe beruht. Eine solche Situation kann den betroffenen Ehepartner im Falle einer Scheidung angreifbar machen. Unsere Anwälte beraten Sie umfassend zu den Möglichkeiten einer Aufenthaltserlaubnis nach einer Scheidung.
Sollte Ihre Scheidung im Ausland – beispielsweise in den USA – stattgefunden haben, kann es sein, dass das deutsche Recht sie noch nicht anerkannt hat. Eine solche fehlende Anerkennung kann zu erheblichen Problemen führen – wie der Einschränkung der Möglichkeit, wieder zu heiraten. Erst wenn die ausländische Entscheidung vom zuständigen Justizministerium des Landes anerkannt wird, gilt die Ehe als beendet. Unsere Anwälte für internationales Scheidungsrecht unterstützen Sie bei diesem Prozedere.