Seinen Lebensmittelpunkt – sei es aus privaten oder beruflichen Gründen – in einem anderen Land zu haben als dem, in welchem man geboren wurde, gehört mittlerweile zur Normalität. In einer solchen Situation kann der Besitz von zwei Staatsbürgerschaften sinnvoll sein, um die Bindung zur Heimat nicht zu verlieren.

Der deutsche Pass, der laut Henley Passport Index als einer der begehrtesten Pässe der Welt gilt, besitzt erhebliche Vorteile, wenn es um Beruf, Studium oder den Ruhestand geht. Für Personen mit Verbindungen zu Deutschland und den Vereinigten Staaten bringt allerdings die Entscheidung, ob sie die doppelte Staatsbürgerschaft anstreben sollen, komplexe Fragestellungen rechtlicher Natur mit sich.

In diesem Zusammenhang bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwält:innen klären Sie über alle rechtlichen und praktischen Aspekte bei der Erlangung der doppelten deutsch-amerikanischen Staatsbürgerschaft auf. Wir übernehmen für Sie die gesamte Beantragung, um einen möglichst schnellen Ablauf des Antragsverfahrens zu gewährleisten. Dabei sorgen wir für die Klärung aller offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit Sie sich vollends auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei weiteren Fragen rund um das Staatsbürgerschaftsrecht zur Verfügung. Um stets auf dem Laufenden in Bezug auf die neuesten Gesetzesänderungen zu sein, informieren wir Sie zusätzlich über aktuelle Entwicklungen im Staatsangehörigkeitsrecht.

Sie können sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden, wenn Sie ein bestimmtes Problem oder eine Rechtsfrage zum Staatsangehörigkeitsrecht haben. Unsere Anwälte sind telefonisch und per E-Mail erreichbar und bieten die Möglichkeit von Videokonferenzen. Für weitere juristische Informationen besuchen Sie bitte unsere Homepage zum Staatsangehörigkeitsrecht.

Erwerb der US-Staatsbürgerschaft

Die US-Staatsbürgerschaft entsteht in erster Linie durch zwei Wege – Geburt/Abstammung bzw. Aufenthalt. Eine Geburt in den USA bedeutet, dass die Person in einem der fünfzig Bundesstaaten, Guam, Puerto Rico oder den US-Jungferninseln geboren wird. Diese Staatsbürgerschaft entsteht unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern der Person.

Für deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit in den USA aufhalten, besteht die Möglichkeit, die US-Staatsbürgerschaft durch Wohnsitznahme zu erwerben. Die Erlangung der US-Staatsbürgerschaft durch Wohnsitznahme umfasst mehrere Schritte. So muss der Antragsteller:

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung 18 Jahre alt oder älter sein;
  • seit drei Jahren einen rechtmäßigen ständigen Wohnsitz haben (dies kann je nach Aufenthaltskategorie unterschiedlich sein);
  • lesen und schreiben können und einfache Englischkenntnisse besitzen;
  • einen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben;
  • ein gewisses Maß an Wissen und Verständnis für die Geschichte und die Regierungsstrukturen der USA mitbringen sowie
  • die Bereitschaft zur Ablegung des US-Treueeids haben.

Für diejenigen, die im US-Militär gedient haben, gelten andere Voraussetzungen für den Erwerb der US-Staatsbürgerschaft. Die USA erlauben generell die doppelte Staatsbürgerschaft. Bei Reisen in die USA müssen Sie jedoch Ihren US-Pass als Doppelbürger verwenden.


Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft

Für den Erwerb eines deutschen Passes gibt es mehrere Möglichkeiten, durch Geburt, Erklärung, Annahme als Kind, Ausstellung der erforderlichen Bescheinigung für Spätaussiedler oder durch Einbürgerung, vgl. § 3 StAG. Den Interessierten stehen unterschiedliche Möglichkeiten offen – abhängig von der der individuellen Ausgangssituation. So können in Deutschland lebende US-Bürger die deutsche Staatsangehörigkeit durch einen langfristigen Wohnsitz in Deutschland erwerben.

 § 10 StAG ermöglicht die Einbürgerung nach deutschem Recht. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung durch Aufenthalt umfassen die folgenden Elemente:

  • Die Antragsteller müssen sich in der Regel seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten,
  • sind imstande, ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familie ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld zu bestreiten,
  • haben keine Einträge im Strafregister,
  • verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (B1-Niveau). Auf den Sprachtest kann verzichtet werden, wenn Sie aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung davon befreit sind,
  • bekennen sich zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und distanzieren sich ausdrücklich von antisemitischen, rassistischen und sonstigen menschenverachtend motivierten Handlungen.

Ehegatten und Lebenspartner von deutschen Staatsangehörigen können ebenfalls das Einbürgerungsverfahren beantragen, vgl. § 9 StAG, unter der Voraussetzung, dass sie in Deutschland seit mindestens drei Jahren mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis leben und ihre Ehe nach deutschem Recht als gültig gilt. Den Bewerbern steht es frei, die deutsche Staatsbürgerschaft im Rahmen des Verfahrens Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt zu beantragen. Ein Verfahren, das in der Regel die Einreichung eines Antrags beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und die Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch umfasst. Das Procedere kann allerdings mehrere Monate oder länger dauern. Daher ist es ratsam, vor der Antragstellung sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, um unnötigen Verzögerungen bzw. möglichen Ablehnungen vorzubeugen. Sollten Sie Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Einbürgerungsverfahren begegnen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

In der anwaltlichen Praxis spielt der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung nach wie vor eine herausragende Rolle. Die Zahl der US-Bürger, die die deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund ihrer Abstammung beanspruchen können, ist zwar nicht genauer bekannt, aber man schätzt, dass sie die Millionenhöhe erreicht. Auch wenn nicht alle Personen deutscher Abstammung für die deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung in Frage kommen, ist es offensichtlich, dass eine beträchtliche Anzahl dies tut.

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn Sie entweder ein Elternteil haben, dass über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt oder im Inland geboren wurden und Ihre Eltern u.a. seit 5 Jahren ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben.

In einigen Fällen gelten jedoch Sonderregelungen, die entweder vereinfachte oder verschärfte Regeln für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft voraussetzen. Zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren, um zu klären, ob Sie einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben.

Dokumente und andere Anforderungen

Das Verfahren zur Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft zeichnet sich durch seine enorme juristische Komplexität sowie hohen Aufwand aus. Die benötigten Dokumente können je nach Fall variieren, umfassen aber in der Regel:

  • Reisepass,
  • Personalausweis,
  • Dokumente, die die Abstammung bestätigen, wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Abstammungsurkunden,
  • Führungszeugnis aus dem Wohnsitzland,
  • Nachweis der Straffreiheit, d. h. es muss nachgewiesen werden, dass keine Verurteilungen vorliegen, die zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von zwei oder mehr Jahren oder zu einer Sicherungsverwahrung geführt haben.

Bei der Vervollständigung dieser Dokumente erweist sich anwaltlicher Beistand als äußerst nützlich – insbesondere bei der Beschaffung von Geburts- und Heiratsurkunden in Deutschland. Durch die Zusammenarbeit mit unserem Team können Sie von unserer langjährigen Erfahrung bei der Beschaffung und Beglaubigung der erforderlichen Formulare und Unterlagen profitieren.

Die Dokumente werden im Original oder in beglaubigter Kopie akzeptiert. Die Dokumente sollten in deutscher oder in bestimmten Fällen in englischer Sprache abgefasst sein. Sind die Dokumente in einer anderen Sprache verfasst, müssen sie von einem offiziellen Übersetzer übersetzt und abgestempelt werden.


Doppelte deutsch-amerikanische Staatsbürgerschaft

Die doppelte Staatsbürgerschaft ist eine juristisch äußerst kompliziertere Angelegenheit, da grundsätzlich die betreffenden Rechtsordnungen herangezogen werden müssen. So kann es in der Praxis erheblich schwieriger sein, das Prinzip der doppelten Staatsbürgerschaft anzuwenden, obwohl Kinder deutscher und US-amerikanischer Staatsbürger sowohl in den USA als auch in Deutschland bei ihrer Geburt beide Staatsbürgerschaften erhalten. Früher musste man sich für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. Das ist aber jetzt nicht mehr der Fall. Das Kind kann beide Staatsangehörigkeiten sein Leben lang behalten. Die doppelte Staatsbürgerschaft – und damit der Besitz sowohl eines amerikanischen als auch eines deutschen Passes – ist in diesem Fall möglich und zeitlich unbegrenzt.

In Deutschland gibt es – ähnlich wie in den USA – eine Form der Staatsbürgerschaft, die als “ius soli” bekannt ist, was bedeutet, dass eine Person, die auf deutschem Boden geboren wurde, die deutsche Staatsbürgerschaft erhält. „Künftig werden durch die generelle Zulässigkeit von Mehrstaatigkeit alle Ius soli geborenen Kinder ohne jeglichen Vorbehalt die deutsche Staatsangehörigkeit und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erhalten und dauerhaft behalten. Zugleich wird der Ius-soli-Erwerb erleichtert, indem die erforderliche Aufenthaltszeit des maßgeblichen Elternteils in Deutschland von acht auf fünf Jahre deutlich verringert wird“, vgl. Gesetzesentwurf 20/9044.

Bisher mussten eingebürgerte Deutsche, in diesem Fall US-Bürger, die durch ihren Aufenthalt in Deutschland Deutsche geworden sind, unter Umständen ihre US-Staatsbürgerschaft aufgeben, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten und damit einen deutschen Pass zu erwerben, § 10 Abs. 1 Nr. 4 StAG a.F. Mit der Reform 2024 entfällt diese Voraussetzungen und nach deutschem Recht wird eine Mehrstaatigkeit generell erlaubt.

Im umgekehrten Fall, d.h. wenn ein Deutscher, der in den USA lebt, die US-Staatsbürgerschaft erwerben möchte, verlangen auch die USA nicht, dass der Antragsteller seine bisherige Staatsbürgerschaft aufgibt. Nach bisherigem deutschem Recht führte der Erwerb einer neuen Staatsangehörigkeit gem. § 25 StAG zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft. Diese Vorschrift wird nun jedoch ersatzlos aufgehoben. Damit entfällt die Notwendigkeit der Antragstellung einer Beibehaltungsgenehmigung, die nach altem Recht als Ausnahme eine Mehrstaatigkeit legitimieren konnte.


Überlegungen zur doppelten Staatsbürgerschaft

Obwohl die doppelte Staatsbürgerschaft viele Vorteile mit sich bringt, gibt es einige Aspekte, die vor der Beantragung zu beachten sind. Wenn Sie die deutsche und die amerikanische Staatsbürgerschaft besitzen, dürfen Sie nur mit Ihrem US-Pass in die USA einreisen. So kann die Einreise in die USA mit Ihrem deutschen Pass – statt mit Ihrem US-Pass – als Verstoß gegen das US-Recht angesehen werden. Bei der Einreise nach Deutschland sollten Sie den deutschen und nicht den US-Pass verwenden. Auch hier können Sie sonst rechtliche Schwierigkeiten bekommen.

In Deutschland haben Sie keinen Zugang zu den vollständigen konsularischen Dienstleistungen des US-Konsulats und umgekehrt. In Deutschland werden Sie als deutscher Staatsbürger angesehen, in den USA als US-Bürger. Die doppelte Staatsbürgerschaft bedeutet auch, dass die betreffende Person wahrscheinlich in beiden Ländern Steuererklärungen abgeben muss, selbst wenn sie zu diesem Zeitpunkt nicht in einem der beiden Länder lebt. Diese Verpflichtung gilt für die US-Steuern, unabhängig davon, ob Sie in dem betreffenden Jahr in den USA Steuern schulden.

Die doppelte Staatsbürgerschaft kann auch nicht als Vorwand dienen, um sich dem Militärdienst zu entziehen, falls Sie in einem der beiden Länder Militärdienst leisten müssen. Eine begrenzte militärische Tätigkeit dieser Art bedeutet nicht, dass die Person ihre doppelte Staatsbürgerschaft aufgibt. Aufgrund der doppelten Staatsbürgerschaft kann es auch zu Schwierigkeiten bei der Einstellung in einigen staatlichen Positionen kommen.


Die Vorteile eines deutschen Passes

Wer einen deutschen Pass besitzt, hat viele Vorteile. Der deutsche Pass wird vom Henley Passport Index als der drittstärkste Pass der Welt anerkannt, da er visafreien Zugang zu 189 Ländern ermöglicht. Die deutsche Staatsangehörigkeit gestattet seinem Inhaber, in der gesamten EU zu wohnen, zu arbeiten, zu studieren und sich zur Ruhe zu setzen.

Was das Arbeiten und Studieren angeht, so gilt Deutschland als die stärkste Wirtschaft in Europa und einer der führenden Exporteure der Welt. Für diejenigen, die aus beruflichen bzw. wirtschaftlichen Gründen – nach Deutschland kommen, gibt es viele Beschäftigungsmöglichkeiten. Hochqualifizierten, erfahrenen Fachkräften, die englische Muttersprachler sind, stehen viele Positionen im oberen Management und in der Geschäftsführung offen.

Für Studenten gibt es in Deutschland viele erstklassige Universitäten. Die Kosten für ein Hochschulstudium sind im Vergleich zu den Universitäten in den USA deutlich geringer, und auch hier werden viele Kurse in englischer Sprache angeboten.

Als deutscher Staatsbürger, können Sie auch die Dienste der deutschen Botschaften oder Konsulate in Anspruch nehmen. Deutschland unterhält derzeit diplomatische Beziehungen zu 193 Ländern und verfügt über 153 Botschaften und andere Konsulate. Sollten Sie während Ihres Auslandsaufenthalts in Schwierigkeiten geraten, ist es beruhigend zu wissen, dass die hier angebotenen Dienste Ihnen weiterhelfen können.


Schlun & Elseven: Ihr Rechtsbeistand bei Fragen rund um die deutsche Staatsbürgerschaft

Der Erwerb der doppelten Staatsbürgerschaft ist mit vielen Vorteilen, aber auch mit sorgfältigen Vorüberlegungen verbunden. Zahlreiche Ausnahmeregelungen ebenso wie die dynamische Fortbildung des deutschen und US-amerikanischen Staatsangehörigkeitsrechts erschweren es, den Überblick über die Voraussetzungen zu behalten. In diesem Kontext bietet Schlun & Elseven zuverlässige rechtliche Unterstützung an. Unsere Anwälte für Staatsangehörigkeitsrecht bieten Ihnen eine passgenau auf Ihren Fall zugeschnittene Rechtsberatung. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.