Ganz gleich, ob Sie sich als Bauherr oder Bauunternehmer betätigen – eine sorgfältige Vertragsgestaltung bildet stets die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung Ihres Bauvorhabens. Daher sollte die vereinbarte Leistung im Bauvertrag möglichst präzise benannt und durch Bezugnahme auf die dazugehörige Dokumentation (Baubeschreibung, Bauplan, Leistungsverzeichnis etc.) hinreichend konkretisiert werden. Fehler und Ungenauigkeiten in der Vertragsgestaltung führen nicht selten zu folgenschweren Rechtsstreitigkeiten.
Um hier für die nötige Klarheit zu sorgen, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Bau- und Architektenrecht sind mit den im Bauwesen geltenden Vorschriften und Normen bestens vertraut und verfügen über langjährige Erfahrung in der Begleitung von Bauprojekten. Wir klären Sie gerne darüber auf, welche Rechte und Pflichten der Bauvertrag definieren soll und wie Sie sich vor explodierenden Baukosten durch entsprechende Bausummengarantien schützen. Darüber hinaus beraten wir Sie gerne bezüglich der richtigen Bemessung der Honorare für Architekten und Ingenieure sowie der Gewährleistungsansprüche bei Baumängeln sowie Planungs- bzw. Überwachungsfehlern.
Der Bauvertrag: Form und Gestaltung
Unabhängig davon, ob etwas an einem bereits vorhandenen Bauwerk verändert/umgebaut werden soll oder ein Neubau gewünscht ist – der Bauvertrag (vgl. § 650a BGB) ist die Grundlage für jedes Bauvorhaben. Dabei greift das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bzw. die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Welche Gesetze und Vorschriften gelten, hängt davon ab, ob es sich um ein Projekt für private Bauherren (wie beispielsweise den Bau eines Eigenheims) oder um ein größeres Projekt mit öffentlichen Bauherren handelt. Sofern ein privater Auftraggeber das Bauvorhaben in die Wege leitet, kommen die Vorschriften des BGB zur Anwendung. Handelt es sich hingegen um einen öffentlichen Bauherrn, gelten die Bedingungen der VOB. Während die Anwendung der VOB grundsätzlich bei öffentlichen Bauaufträgen vorgeschrieben ist, kann diese, sofern das Einverständnis der Parteien gegeben ist, jedoch auch bei privaten Bauaufträgen angewendet werden.
Seit 2018 gelten einheitliche gesetzliche Regelungen, die wesentliche Bestimmungen im Bauvertrag abdecken. Diese Änderungen betreffen auch den Bauträgervertrag (§ 650u BGB) und Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) sowie den Architekten-/Ingenieurvertrag (§ 650p BGB). Der vereinbarte Bauvertrag sollte wichtige Informationen zu Umfang, Kosten, Zeitraum und Maßnahmen bei möglichen Mängeln des Bauvorhabens sowie ein Rücktritts- und Kündigungsrecht enthalten. Der Bauvertrag schafft mehr Rechtssicherheit und bietet mehr Verbraucherschutz, indem er gesetzliche Vorgaben einführt.
Das BGB sieht keine Formvorschriften für den Abschluss des Bauvertrages vor. Es empfiehlt sich jedoch, auch bei geringfügigen Anpassungen oder kleineren Arbeiten einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Bei der ordnungsgemäßen Abfassung eines Bauvertrags sollten die Namen der Vertragsparteien genannt, die Projektpläne definiert, Hinweise zur Vergütung gegeben und ein Zahlungsplan aufgestellt werden.
Prüfung eines Bauvertrages
In einem Bauvertrag sollten stets die wichtigsten Informationen zu dem Bauvorhaben und die damit einhergehenden Aspekte abschließend aufgelistet werden. Dabei werden neben der Art des Vertrags auch die zu erwartenden Leistungen, Pflichten der Vertragsparteien sowie eine Frist für die Fertigstellung des Projekts und z.B. Vertragsstrafen für die Überschreitung von Fristen vereinbart. Der Vertrag sollte eine detaillierte Beschreibung des Projekts enthalten, den Preis des Projekts festsetzen, Hinweise zur Finanzierung des Projekts geben und klare Angaben zu den zu verwendenden Materialien enthalten. Enthält der Vertrag keine klare Projektbeschreibung, kann es passieren, dass der Käufer eine Immobilie erwirbt, die nicht seinen Vorstellungen entspricht, oder dass Probleme oder Mängel auftreten, deren Behebung Jahre dauern kann.
Übersehene Details und Vertragsfehler sind an der Tagesordnung und erklären, warum Bauprojekte regelmäßig das geplante Budget überschreiten. Solche Preisüberschreitungen sind auf unklare Leistungsbeschreibungen und das Fehlen eines konkreten Gesamtpreises oder Zahlungsplans zurückzuführen.
Sofern der private Bauherr einen Termin für das Projekt im Auge hatte, der nicht im Vertrag angegeben ist, kann dies ebenfalls zu Verlängerungen und höheren Kosten führen. Bauverträge sollten vor Baumängeln schützen. Bauherren müssen sich von Beginn des Projekts an über ihre Gewährleistungsansprüche im Klaren sein. Je nachdem, ob der Vertrag BGB- oder VOB/B-Bestandteile enthält, kann die Gewährleistungsdauer variieren.
Wenn Sie unsere Anwälte mit der erforderlichen Vertragsprüfung beauftragen, können Sie das Bauprojekt in dem Wissen vorantreiben, dass Sie Rechtssicherheit und Schutz genießen. Als erfahrene Anwälte für Vertragsrecht können wir sicherstellen, dass Sie einen wasserdichten Bauvertrag erhalten, der rechtskonform ist und keine fehlerhaften Klauseln enthält.