Kurzaufenthalt in Deutschland: Das Schengen-Visum

Ihr Rechtsanwalt für Aufenthaltsrecht

Kurzaufenthalt in Deutschland: Das Schengen-Visum

Ihr Rechtsanwalt für Aufenthaltsrecht

Mit 26 europäischen Ländern, zu denen auch Deutschland zählt, gilt der Schengen-Raum als das größte Gebiet der Welt, innerhalb dessen sich Privatpersonen ohne Pass- und Grenzkontrolle frei bewegen können. Während die Staatsbürger der Schengen-Staaten hier uneingeschränkte Reisefreiheit genießen, benötigen Drittstaatsangehörige zur Einreise in einen Schengen-Staat grundsätzlich ein Schengen-Visum. Zwischen einigen Drittstaaten und den Schengen-Staaten bestehen allerdings Abkommen, die einen Visumsfreiheit vorsehen.

Um unseren Mandanten einen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen entsprechenden Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte verfügen sowohl über eine ausgezeichnete Expertise im Aufenthaltsrecht als auch über langjährige Erfahrung in der Betreuung von Antragsverfahren. Sie übernehmen für Sie gerne die gesamte Beantragung des Schengen-Visums und sorgen für die Klärung aller offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit Sie sich gänzlich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Wir setzen uns für Sie ein!

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Unsere Dienstleistungen

Vertretung im Antragsverfahren
  • Umfassende Beratung zum deutschen Visumsrecht
  • Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen
  • Beantragung Ihres Schengen-Visums
  • Klärung aller offenen Fragen mit der zuständigen Ausländerbehörde
Auskunft über
  • Ihre Rechte und Pflichten
  • Handlungsoptionen
  • Erfolgsaussichten
  • Kosten
Dienstleistungen im Kontext
  • Alle Arten von Visa und Aufenthaltstiteln| Verwaltungsrecht | Urkundenrecht | Internationaler Urkundenverkehr

Visumstyp 1: Die Gründe für Ihren Besuch

Zur Beantragung eines Schengen-Visums müssen Sie den Grund für die Ihre Reise angeben. Je nach angegebenem Grund werden unterschiedliche Anforderungen an Ihren Antrag und die beizufügenden Dokumente gestellt. Häufig vorkommende Antragsgründe sind:

  • Tourismus: Dies ist wohl der häufigste Grund für die Beantragung eines Schengen-Visums. Hierbei ist grundsätzlich ein Reiseplan, Unterkunftsnachweis und aktueller Kontoauszug vorzulegen.
  • Besuch von Freunden und Familie: Möchten Sie Freunde und/oder Familienangehörige in den Schengen-Staaten besuchen, kommt ein Schengen-Visum in Betracht. In der Regel ist in diesem Fall ein Einladungsschreiben und eine Verpflichtungserklärung Ihres Bekannten erforderlich.
  • Flughafentransit: Müssen Sie den Flughafen eines Schengen-Staats zum Zwecke eines Anschlussflugs betreten, müssen Sie ein Flughafentransitvisum der Kategorie „A“ beantragen. (Mehr dazu unten)
  • Offizieller Besuch: Ein Besuch des Schengen-Raums im Rahmen der Erwerbstätigkeit ist ebenfalls ein häufiger Antragsgrund.
  • Medizinische Gründe: Möchten Sie eine medizinische Behandlung in einem Schengen-Staat durchführen lassen, können Sie dafür ein Schengen-Visum beantragen. Dafür benötigen Sie ein Schreiben Ihres Arztes, das die Notwendigkeit einer Behandlung dokumentiert, eine Bestätigung durch die zuständige medizinische Einrichtung und einen Nachweis ausreichender finanzieller Mittel. Für nähere Informationen zu medizinischen Behandlungen in Deutschland besuchen Sie bitte unsere Seite speziell zum Thema.
  • Studium: Ein Schengen-Visum kommt auch dann in Betracht, wenn Sie im Schengen-Raum studieren möchten. Dies kann etwa an einer Universität, Sprachschule oder anderen Bildungseinrichtung der Fall sein. Dem Antrag müssen Sie in der Regel einen Nachweis über Ihre Zulassung und ausreichende finanzielle Mittel beifügen. Beachten Sie indes, dass das Schengen-Visum nur über einen Zeitraum von 90 Tagen gültig ist.
  • Kultur, Sport und Fernsehen: Sie können ein Schengen-Visum beantragen, wenn Sie aktives Mitglied eines Kultur-, Sport-, oder Fernsehteams sind. So etwa, wenn Sie an der Filmproduktion oder Veranstaltungsorganisation beteiligt sind oder wenn Sie Ihr Buch oder Kunstwerk vorstellen möchten. Ihrem Antrag müssen Sie in diesem Fall alle notwendigen Informationen über die betreffende Veranstaltung beifügen.
    Benötigen Sie ausführlichere Informationen zum Antrag oder den entsprechenden Voraussetzungen, wenden Sie sich direkt an unsere Kanzlei. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne bei der Visumsbeantragung.

Welche Staaten umfasst der Schengen-Raum?

Hier finden Sie eine Auflistung aller Schengen-Staaten. Wie Sie sehen, umfasst der Schengen-Raum die meisten Mitglieder der Europäischen Union. Das Vereinigte Königreich und Irland gehören zwar nicht dazu, jedoch bestehen Abkommen mit diesen Staaten, die die eine Visumsfreiheit vorsehen. Ähnliche Vereinbarungen wurden zwischen den Schengen-Staaten und Drittstaaten, wie etwa der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen getroffen.

    • Belgien
    • Deutschland
    • Dänemark
    • Estland
    • Finnland
    • Frankreich
    • Griechenland
    • Island
    • Italien
    • Lettland
    • Liechtenstein
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Malta
    • Niederlande
    • Norwegen
    • Polen
    • Portugal
    • Schweden
    • Schweiz
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechische Republik
    • Ungarn
    • Österreich

Was ist das Schengen-Visum und wer benötigt es?

Das Schengen-Visum soll kurzfristige Aufenthalte im Schengen-Raum erleichtern. Mit diesem Visum dürfen Sie sich bis zu 90 Tagen über einen Zeitraum von 180 Tagen in den Schengen-Staaten aufhalten. Unter gewissen Umständen kann das Schengen-Visum verlängert werden (dies wird weiter unten näher ausgeführt). Planen Sie indes von Beginn an einen längeren Aufenthalt, ist es ratsam, andere Visaformen und Aufenthaltserlaubnisse in Betracht zu ziehen. So stehen für Arbeits- oder Studienaufenthalte stehen die Blaue Karte EU, die ICT-Karte oder die Grenzgängerkarte zur Auswahl.

Ob Sie ein Schengen-Visum benötigen, hängt davon ab, ob Ihr Heimatland ein Abkommen mit den Schengen-Staaten geschlossen hat, das eine Visumsfreiheit vorsieht. Liegt ein solches nicht vor, ist ein Visum für die Einreise in den Schengen-Raum erforderlich. Sie benötigen ein Schengen-Visum, wenn Sie aus den folgenden Staaten kommen:

    • Ägypten
    • Algerien
    • Angola
    • Armenien
    • Aserbaidschan
    • Äthiopien
    • Bahrain
    • Bangladesch
    • Bhutan
    • Bolivien
    • Botswana
    • China
    • Côte d’Ivoire
    • DR Kongo
    • Ecuador
    • Eritrea
    • Fidschi
    • Gambia
    • Georgien
    • Ghana
    • Guinea
    • Indien
    • Indonesien
    • Irak
    • Iran
    • Jamaika
    • Jordanien
    • Kambodscha
    • Kamerun
    • Kasachstan
    • Katar
    • Kenia
    • Kongo
    • Kosovo
    • Kuba
    • Kuwait