Der Businessplan: Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer und Investoren

Ihr Rechtsanwalt für Aufenthaltsrecht

Der Businessplan: Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer und Investoren

Ihr Rechtsanwalt für Aufenthaltsrecht

Ausländische Existenzgründer und Investoren, die sich für Deutschland als Standort entschieden haben, arbeiten oft mit großem Erfolg. Damit tragen sie einen erheblichen Anteil zum wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes bei. Der deutsche Gesetzgeber trägt dieser Erkenntnis Rechnung, indem er für Unternehmensgründer eine besondere Aufenthaltserlaubnis vorsieht. Im Einzelnen können bei der Beantragung allerdings Probleme auftreten, insbesondere im Zusammenhang mit dem § 21 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), der als gesetzliche Grundlage für den Erwerb dieses Aufenthaltstitels dient.

Um unseren Mandanten eine Unternehmensgründung in Deutschland zu ermöglichen, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen entsprechenden Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte verfügen sowohl über eine ausgezeichnete Expertise im Aufenthalts- und Unternehmensrecht als auch über langjährige Erfahrung in der Betreuung von Antragsverfahren. Sie übernehmen für Sie gerne die gesamte Beantragung Ihres Visums und sorgen für die Klärung aller offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit Sie sich gänzlich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Als multidisziplinäre Kanzlei unterstützen wir Sie selbstverständlich auch bei der Erstellung Ihres Businessplans und allen unternehmensrechtlichen Angelegenheiten. Wir setzen uns für Sie ein!

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Unsere Dienstleistungen

Vertretung im Antragsverfahren
  • Umfassende Beratung zum deutschen Aufenthalts- und Unternehmensrecht sowie Ihren rechtlichen Möglichkeiten
  • Beratung in Bezug auf Ihren Businessplan
  • Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen
  • Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis
  • Klärung aller offenen Fragen mit der zuständigen Ausländerbehörde
Auskunft über
  • Ihre Rechte und Pflichten
  • Handlungsoptionen
  • Erfolgsaussichten
  • Kosten
Dienstleistungen im Kontext

§ 21 AufenthG als gesetzliche Grundlage

Gemäß § 21 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) können ausländische Staatsangehörige unter bestimmten Umständen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie in Deutschland ein Unternehmen gründen.

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht. Die Tätigkeit soll ferner positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lassen. Schließlich muss die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert sein

Notwendige Elemente eines Business Plans

Jede Unternehmensgründung ist in gewisser Weise einzigartig: Es ist die eigene Geschäftsidee und das individuelle Konzept, das einen Unternehmer dazu bewegt, sich den Ungewissheiten und Schwierigkeiten einer Unternehmensgründung zu stellen. Das Erstellen eines Business Plans hilft Ihnen dabei, sich darüber klar zu werden, wo Sie mit Ihrer Idee stehen und welche Punkte noch ausarbeitungsfähig sind. Der Business Plan ist darüber hinaus für die Behörden von erheblicher Relevanz, wenn es um die Erteilung eines Aufenthaltstitels geht. Insbesondere folgende Punkte sollten enthalten sein:

  • Konzept – womit beschäftigt sich das Unternehmen?
  • Struktur – welche Unternehmensstruktur wird gewählt?
  • Marktanalyse – welchen regionalen Bedarf soll das Unternehmen decken?
  • Beschäftigung – Wie viele Personen sollen im Unternehmen beschäftigt werden?
  • Zielgruppenanalyse – wen soll das angebotene Produkt/die Dienstleistung ansprechen?
  • Ertragserwartung und Liquiditätsplan

Für die Aufenthaltserlaubnis ist insbesondere von Bedeutung:

  • entspricht die Tätigkeit einem wirtschaftlichen Interesse oder einem regionalen Bedarf?
  • wirkt sich die Tätigkeit positiv auf die deutsche Wirtschaft aus?
  • ist die Finanzierung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert?

Da es sich bei diesen Fragen um komplexe Themen handelt, die eine umfassende Analyse erfordern, ist es häufig unerlässlich professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Unsere Rechtsanwälte haben bereits mit einer Vielzahl von Unternehmen zusammengearbeitet und sind in der Erstellung von Business Plänen äußerst erfahren. Mit dieser Expertise, dem gewonnen Insider-Wissen und hervorragenden juristischen Kenntnissen unterstützt unser Team Sie dabei, Ihre Unternehmensidee so umzusetzen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Der Business Plan unter der Lupe

Ein erfolgversprechender Business Plan ist nicht nur für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG erforderlich, sondern ist auch für die finanzielle Unterstützung von Banken und Investoren unerlässlich. Die wesentlichen Punkte, die in Ihrem Business Plan auszuführen sind, lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen. Dabei ist zu beachten, dass die Relevanz der einzelnen Aspekte von der Produktart oder Dienstleistung abhängig ist, auf die sich Ihr Unternehmen spezialisiert.

Die Geschäftsidee

  • Wie lautet der Name Ihres Unternehmens?
  • Welche Produkte oder Dienstleistungen sollen angeboten werden?
  • Was macht Ihr Unternehmen einzigartig – worin unterscheidet es sich von anderen?
  • Wo möchten Sie Ihr Unternehmen ansiedeln? In welcher Stadt / Region in Deutschland?
  • Spielt sich die Tätigkeit hauptsächlich online ab oder soll es eine Geschäftsstelle geben?
  • Welche Gesellschaftsform wird Ihr Unternehmen haben?
  • Wie groß ist das Aktienkapital?

Das angebotene Produkt / die angebotene Dienstleistung

  • Wie lässt sich das angebotene Produkt definieren?
  • Wie unterscheidet es sich von dem, was bereits auf dem Markt zu finden ist?
  • Welche Marketingstrategien bestehen?
  • Verfügen Sie über die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen für den Markteintritt?
  • Bestehen Urheberrechte, Patente und/oder Warenzeichen?
  • Ist das Produkt marktreif oder gibt es Produkte, die sich noch in der Entwicklung befinden?
  • Sind die Produkte vor dem Eintritt in den deutschen Markt getestet worden?

Wettbewerber auf dem Markt

  • Mit welchen Konkurrenten ist zu rechnen?
  • Welche Stärken und Schwächen hat Ihr Unternehmen?
  • Wie können die Schwächen erfolgreich angegangen werden?
  • Welche Marktlücke wird geschlossen? Worin liegt der Vorsprung bei Ihrem Produkt/Ihrer Dienstleistung?

Kunden und Markt

  • Welche Zielgruppe soll angesprochen werden? Haben Sie eine demographische Analyse vorgenommen?
  • Gibt es am Standort Ihres Unternehmens einen Markt für Ihr Produkt / Ihre Dienstleistung?
  • Liegt eine breite Streuung des Marktes vor oder wird der Markt von einzelnen Großunternehmen dominiert?
  • Mit welchen Werbemitteln soll das Zielpublikum angesprochen werden?
  • Wie wollen Sie sich auf dem Zielmarkt einen Namen machen?

Die Finanzen

  • Was sind die kurz- und mittelfristigen Verkaufsprognosen?
  • Welcher Umsatz wird im ersten Jahr / in den ersten Jahren der Geschäftstätigkeit erwartet?
  • Verfügt das Unternehmen über genügend Finanzmittel, um Liquiditätsprobleme zu vermeiden oder solchen begegnen zu können?
  • Wie hoch ist der Gesamtkapitalbedarf?
  • Wie wird Ihr Unternehmen finanziert?
  • Wie hoch sind die monatlichen Ausgaben des Unternehmens?

Brauche ich weitere Nachweise?

Im Zusammenhang mit dem Business Plan müssen Sie beachten, dass die zuständigen Behörden die entsprechenden Dokumente einfordern werden. So müssen z.B. Nachweise über Hochschulabschlüsse oder andere Qualifikationen vorgelegt werden. Sollten Sie bereits früher ein Unternehmen geführt haben, kann es von Vorteil sein, Unterlagen beizufügen, die den Erfolg dessen darlegen. Da die Gewährung der Aufenthaltserlaubnis mit erheblichen Vorteilen einhergeht, prüfen die Behörden sorgfältig, ob eine solche den Adressaten auch zusteht. Bei der Antragsprüfung werden insbesondere folgende Punkte berücksichtigt:

  • Tragfähigkeit des Business Plans
  • Geschäftserfahrung des Antragstellers
  • Investitionssumme
  • Einfluss des Unternehmens auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation
  • Beitrag der Tätigkeit zur Innovation und Forschung

Schlun & Elseven: Umfassende Unterstützung in der Gründungsphase

Die Gründung eines Unternehmens in Deutschland ist ein zeitaufwändiger Prozess, wobei das Erstellen eines Business Plans nur der Anfang ist. Darüber hinaus ist es erforderlich, das Unternehmen bei der zuständigen Behörde zu registrieren. In der Regel ist auch eine Anmeldung beim Finanz- und Gebewerbeamt sowie bei der Industrie- und Handelskammer notwendig. Hinzu kommt eine Eintragung im Handelsregister. Wo genau die Anmeldung und Eintragung erfolgen muss, hängt von der jeweiligen Gesellschaftsform ab. Auf unserer Website zur Firmengründung stellen wir Ihnen die Informationen zur Verfügung, die Sie benötigen, um eine geeignete Gesellschaftsform zu wählen.

Egal, in welcher Phase der Unternehmensgründung Sie sich befinden – die Kanzlei Schlun & Elseven bietet Ihnen einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Service. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach Miet- oder Kaufobjekten, bei Versicherungs- und Steuerfragen sowie allen anderen Bereichen der Unternehmensgründung. Sollten Ihre Arbeitnehmer nach Deutschland ziehen müssen, unterstützen wir auch diese bei der Einreise und Niederlassung. Wir stehen Ihnen zur Seite, damit Sie Ihre Idee in Deutschland erfolgreich umsetzen können.

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