Visum zur Arbeitsplatzsuche

Ihr Rechtsanwalt für Aufenthaltsrecht

Visum zur Arbeitsplatzsuche

Ihr Rechtsanwalt für Aufenthaltsrecht

Das Visum zur Arbeitsplatzsuche ermöglicht es ausländischen Fachkräften, nach Deutschland zu reisen, um hier nach einer passenden Beschäftigung zu suchen. Dieser Aufenthaltstitel erlaubt Ihnen, in einem Zeitraum bis zu sechs Monaten Kontakte zu deutschen Arbeitgebern zu knüpfen und Probebeschäftigungen bis zu zehn Stunden je Woche auszuüben. Auf diese Weise erhöht sich die Chance, einen Ihrer Qualifikation passenden Job in Deutschland zu finden.

Um unseren Mandanten einen solchen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen entsprechenden Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte verfügen sowohl über eine ausgezeichnete Expertise im Aufenthaltsrecht als auch über langjährige Erfahrung in der Betreuung von Antragsverfahren. Sie übernehmen für Sie gerne die gesamte Beantragung Ihres Visums und sorgen für die Klärung aller offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit Sie sich gänzlich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Als multidisziplinäre Kanzlei unterstützen wir Sie selbstverständlich auch bei der Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikationen und allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Wir setzen uns für Sie ein!

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Unsere Dienstleistungen

Vertretung im Antragsverfahren
  • Umfassende Beratung zum deutschen Visumsrecht
  • Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen
  • Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikationen
  • Beantragung Ihres Visums
  • Klärung aller offenen Fragen mit der zuständigen Ausländerbehörde
Auskunft über
  • Ihre Rechte und Pflichten
  • Handlungsoptionen
  • Erfolgsaussichten
  • Kosten
Dienstleistungen im Kontext

Für wen kommt ein Visum zur Arbeitsplatzsuche in Frage?

Das Visum für Arbeitssuchende ist für Personen bestimmt, die keine Staatsangehörigen eines EU-Staats sind (oder eines EFTA-Staats: Schweiz, Island und Norwegen) und in Deutschland eine Arbeitsstelle suchen. EU-Bürger hingegen bedürfen bei der Einreise nach Deutschland keines Visums. Zudem hat Deutschland mit einigen Ländern außerhalb der EU und des EFTA-Raums Abkommen über die Visumsfreiheit geschlossen, sodass ein Visum auch in diesen Fällen nicht erforderlich ist. Für Aufenthalte von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ist dann kein Visum erforderlich. Solche Abkommen bestehen unter anderem zwischen Deutschland und den USA, Südkorea, Australien, Kanada und Neuseeland. Die vollständige Liste finden Sie auf unserer Website zum Schengen-Visum. Die visumsfreie Einreise bedeutet indes nicht, dass Sie beliebig lange in Deutschland bleiben dürfen. Es ist daher ratsam, so früh wie möglich mit der Arbeitsplatzsuche zu beginnen und eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Welche Dokumente benötige ich, um ein Visum zur Arbeitsplatzsuche zu beantragen?

Die Beantragung eines Visums zur Arbeitsplatzsuche kann ein zeitaufwendiger und bürokratischer Prozess sein. Stellen Sie zunächst sicher, dass alle erforderlichen Dokumente vorliegen. Beachten Sie dabei, dass Sie diese im Original und in zweifacher Kopie einreichen müssen. Sie benötigen:

  • ein ausgefülltes Antragsformular,
  • ein aktuelles biometrisches Foto,
  • einen gültigen Reisepass, der innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde und auch noch nach Ablauf des Visums gültig ist,
  • einen persönlichen Lebenslauf;
  • akademischen und beruflichen Werdegang,
  • Zeugnisse und Diplome,
  • einen Nachweis über Ihren Hochschulabschluss (Ihre Qualifikation muss in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein),
  • ein Motivationsschreiben,
  • Beschreibung der Arbeitsplatzsuche,
  • einen Nachweis, dass der Lebensunterhalt für die gesamte Zeit des Aufenthalts gesichert ist;
  • Kontoauszüge und Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate (Beachten Sie, dass Sie während Ihres Aufenthalts keiner bezahlten Beschäftigung nachgehen dürfen),
  • einen Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung für die Dauer Ihres Aufenthaltes,
  • einen Nachweis, dass Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts eine Unterkunft in Deutschland haben.

Gibt es ein Vorstellungsgespräch im Rahmen der Visumsbeantragung?

Ja, wenn Sie ein Visum zur Arbeitsplatzsuche beantragen, wird in der Regel ein Vorstellungsgespräch geführt. Achten Sie darauf, dass Sie sich professionell präsentieren, pünktlichen erscheinen und schlüssige Gründe darlegen, warum und wie Sie in Deutschland eine Arbeitsstelle suchen möchten. Nehmen Sie Kopien der relevanten Dokumente mit, die Sie bereits im Rahmen Ihres Antrags eingereicht haben, sodass Sie auf diese verweisen können. Sehen Sie sich alle Unterlagen nochmal an, bevor das Gespräch durchgeführt wird, sodass Sie problemlos auf eventuelle Fragen antworten können. Gerne helfen unsere Rechtsanwälte Ihnen bei der Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch.

Ist Arbeitserfahrung erforderlich, um ein Visum zur Arbeitsplatzsuche zu erhalten?

Während eine akademische Ausbildung zwingend ist, wird Berufserfahrung für die Gewährung des Visums zur Arbeitsplatzsuche nicht vorausgesetzt. Nichtsdestotrotz ist praktische Erfahrung bei der Arbeitssuche und der Bewerbung äußerst förderlich. Je beeindruckender Ihr Lebenslauf ist, desto höher sind Ihre Chancen, im deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Achten Sie auch darauf, dass Ihre Qualifikation in Deutschland anerkannt wird. Dies ist der Fall, wenn Ihr Bachelor- oder Masterabschluss einem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig ist. Sind Sie sich nicht sicher, ob dies zutrifft, hilft Ihnen die Datenbank anabin weiter.

Welche Deutschkenntnisse sind für das Visum zur Arbeitsplatzsuche erforderlich?

Um das Visum zur Arbeitsplatzsuche zu beantragen, müssen Sie keine Deutschkenntnisse nachweisen. Beachten Sie indessen, dass Sprachkenntnisse bei Ihrer Suche um eine Arbeitsstelle von wesentlicher Bedeutung sein können. Sie sollten der deutschen Sprache daher offen gegenüberstehen und dies auch im Motivationsschreiben sowie im Bewerbungsgespräch kundtun. Neben der Relevanz für den deutschen Arbeitsmarkt sind Deutschkenntnisse auch im Lebensalltag von erheblichem Wert, um sich im neuen Lebensumfeld zurechtzufinden.

Wie lange ist das Visum zur Arbeitsplatzsuche gültig?

Das Visum zur Arbeitsplatzsuche ist sechs Monate gültig. Es wird also erwartet, dass Sie innerhalb dieses Zeitrahmens eine Arbeitsstelle gefunden haben. Haben Sie dies nicht erreicht, ist die Aussicht auf eine Verlängerung des Visums gering (mehr dazu im nächsten Abschnitt). Haben Sie hingegen einen Arbeitsplatz gefunden, müssen Sie dennoch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, da das Visum kein Titel für einen längeren Aufenthalt in Deutschland ist.

Kann ich das Visum zur Arbeitsplatzsuche verlängern?

Während es grundsätzlich möglich ist, das Visum zur Arbeitsplatzsuche zu verlängern, wird einem solchen Antrag nur in seltenen Fällen stattgegeben. Nach gesetzgeberischer Erwartung reichen 6 Monate, um eine Arbeitsstelle zu finden. Danach muss eine Aufenthaltsgenehmigung (z.B. eine EU Blue Card) beantragt werden, um sich längerfristig in Deutschland niederzulassen.

Was sollte ich tun, wenn ich in Deutschland meine Erwerbstätigkeit beginne?

Sobald Sie eine feste Arbeitsstelle gefunden haben, sollten Sie mit der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis beginnen. Da auch dieser Prozess viel Zeit und Mühe kostet, ist es wichtig, rechtzeitig die notwendigen Schritte einzuleiten. Haben Sie den Antrag einmal eingereicht, dürfen Sie während der Dauer der Bearbeitung grundsätzlich in Deutschland bleiben. Es ist indes ratsam, mit der Antragstellung nicht bis kurz vor Ablauf Ihres Visums zu warten.

Kann ich ein Visum zur Arbeitsplatzsuche beantragen, wenn ich vorbestraft bin?

Grundsätzlich ist es auch dann möglich, nach Deutschland zu reisen und sich für einen kurzen Zeitraum hier aufzuhalten, wenn man vorbestraft ist. Einer Einreise stehen jedenfalls geringfügige Straftaten grundsätzlich nicht im Weg. Anders verhält es sich indes bei solch schweren Verbrechen, wie Drogendelikten, die mit einer Haftstrafe sanktioniert wurden. Im Rahmen eines Antrags auf eine Aufenthaltserlaubnis wird das Vorstrafenregister hingegen stärker berücksichtigt. Häufig wird eine Vorstrafe als Versagungsgrund angeführt. Je schwerer das Delikt ist, umso wahrscheinlicher ist dies der Fall. Bei weniger schwerwiegenden Vergehen ist es ratsam, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, um die rechtlichen Möglichkeiten im Einzelfall zu prüfen.

Schlun & Elseven: Umfassende Unterstützung im Aufenthaltsrecht

Die Herausforderung, sich in Deutschland ein neues Leben aufzubauen, kann äußerst belastend sein. Mit einem starken Partner an Ihrer Seite lässt sich dieser Prozess jedoch so angenehm wie möglich gestalten. Das Rechtsteam von Schlun & Elseven ist auf das Aufenthaltsrecht spezialisiert und unterstützt Sie in jeder Hinsicht. Unsere Rechtsanwälte verfügen über hervorragende Fachkompetenz sowie langjährige Erfahrung in der Betreuung von Antragsverfahren. Ganz gleich, ob beim Visum zur Arbeitsplatzsuche, bei der Blauen Karte EU-Blue oder etwa der Intra-Corporate-Transfer-Karte – bei uns sind Sie wohl aufgehoben!

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