Gesundheit ist die erste Pflicht im Leben. Dazu gehört auch, stets die bestmögliche Gesundheitsversorgung in Anspruch zu nehmen. So reisen jährlich etwa 250.000 Menschen nach Deutschland, um von dessen herausragenden Gesundheitsversorgung zu profitieren.
Sollten Sie als Bürger eines Schengen-Staates eine solche Reise nach Deutschland unternehmen wollen, so ist die Einreise selbst völlig unproblematisch. Bei der Vorbereitung Ihres Aufenthalts brauchen Sie sich lediglich um die medizinischen Nachweise zu kümmern. Für Staatsbürger von Ländern außerhalb des Schengen-Raums gestaltet sich die Situation allerdings etwas komplizierter. Liegt zwischen Ihrem Herkunftsland und Deutschland kein Abkommen über die Befreiung der Visumspflicht vor, müssen Sie unter Umständen ein Visum für eine medizinische Behandlung in Deutschland beantragen.
Um unseren Mandanten einen solchen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen entsprechenden Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte verfügen sowohl über eine ausgezeichnete Expertise im Aufenthaltsrecht als auch über langjährige Erfahrung in der Betreuung von Antragsverfahren. Sie übernehmen für Sie gerne die gesamte Beantragung Ihres Visums und sorgen für die Klärung aller offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit Sie sich sich voll und ganz auf Ihre Gesundheit konzentrieren können.
Voraussetzungen für das Visum zum Zwecke der medizinischen Behandlung
Um sich als ausländischer Staatsbürger in Deutschland behandeln zu lassen, brauchen Sie ein Visum. Dazu werden die folgenden Unterlagen verlangt:
- ein vollständig ausgefüllter und eigenhändig unterschriebener Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums,
- Reisepass,
- zwei aktuelle, biometrische Lichtbilder,
- Einladung des behandelnden Krankenhauses mit Angaben zum Kostenvoranschlag und Klärung der Kostenfrage,
- Unterkunftsnachweis,
- Reisekrankenversicherung,
- Nachweis der Reisefinanzierung,
- Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Minderjährigen, ist die Zustimmung einer Person erforderlich, welche die ständige oder temporäre Erziehungsberechtigung oder Vormundschaft innehat.
Sicherzustellen, dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen und auch alle anderen Anforderungen erfüllt werden, kann eine Herausforderung sein. Schwierigkeiten können insbesondere dann auftreten, wenn Ihre Muttersprache weder Deutsch noch Englisch ist. Davon sollten Sie sich jedoch nicht abschrecken lassen. Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen auch hier unterstützend zur Seite, sodass die Bürokratie Ihrer Gesundheit nicht im Weg steht.
Schlun & Elseven: Full-Service Unterstützung
Wir sind uns darüber bewusst, dass gesundheitliche Probleme sehr belastend sein können. Diese Belastung wird durch das Erfordernis, medizinische Behandlung in fremder Umgebung durchführen lassen zu müssen noch weiter erhöht. Ihre ganze Energie sollte in dieser schwierigen Zeit jedoch auf die Wiederherstellung Ihrer Genesung gerichtet sein. Damit Sie dennoch eine komplikationslose Einreise und einen angenehmen Aufenthalt in Deutschland genießen, unterstützen wir Sie überall dort, wo es erforderlich ist. Ganz gleich, ob es um den Transport, die Übersetzung, die Unterbringung oder anderen Aspekten geht – Schlun & Elseven bietet Ihnen den Service, den Sie gerade benötigen.
Praxisgruppe für Ausländer- und Aufenthaltsrecht
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