Leihmutterschaft für gleichgeschlechtliche Paare

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht

Leihmutterschaft für gleichgeschlechtliche Paare

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Während in Deutschland die Durchführung einer Leihmutterschaft grundsätzlich verboten ist, besteht in anderen Ländern die Möglichkeit, eine Leihmutterschaft unter gewissen Voraussetzungen legal durchzuführen. Abhängig vom jeweiligen Nationalrecht bestehen allerdings starke Einschränkungen, dazu zählt unter anderem der Ausschluss von gleichgeschlechtlichen Paaren.

Sofern Sie Ihren Kinderwunsch im Wege einer Ersatzmutterschaft erfüllen möchten, sich aber nicht sicher sind, welches Land der Verwirklichung Ihres Wunsches rechtlichen Raum gibt, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir unterstützen Sie von Beginn an und übernehmen für Sie unter anderem die Ausarbeitung eines Ersatzmutterschaftsvertrags, damit dieser im Einklang mit dem jeweiligen Nationalrecht steht.

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Unsere Dienstleistungen bei Leihmutterschaft

Rechtsbeistand bei Leihmutterschaft
Leihmutterschaft im Ausland
Umfassende Rechtsberatung in Bezug auf:
  • die Staatsbürgerschaft und Einreise des Kindes

  • die Anerkennbarkeit der Leihmutterschaft durch deutsche Behörden
  • Ihre Rechte und Pflichten als Eltern

Welche Länder bieten Leihmutterschaft für gleichgeschlechtliche Paare an?

Kontinental betrachtet ist Europa der konservativste Ort, wenn es um die Ersatzmutterschaft für gleichgeschlechtliche Paare geht. Auch wenn die Ersatz- bzw. Leihmutterschaft in einigen Ländern als eine Form der Kinderwunschbehandlung zugelassen ist, steht sie oftmals nur heterosexuellen Paaren zur Verfügung.

In Nord- und Südamerika ist die Ersatzmutterschaft für gleichgeschlechtliche Paare hingegen gängiger. Gerade in Argentinien werden keine Einschränkungen bezüglich der Wunscheltern vorgenommen. Aber auch einige Staaten in den USA, wie beispielsweise Kalifornien, sehen keine Limitierungen vor.

Leihmutterschaft für gleichgeschlechtliche Paare | USA

Die Gesetze für Leihmutterschaft sind bundesstaatlich begründet, das heißt, jeder Staat in den USA regelt diese individuell, sodass die rechtliche Lage mitunter von Staat zu Staat abweichen kann.

Einige Staaten haben geschriebene Gesetzgebung bezüglich der Ersatz- bzw. Leihmutterschaft, während andere lediglich auf gängige Gesetzregelungen zurückgreifen. In den Staaten, in denen Ersatzmutterschaft (sowohl die kommerzielle als auch die altruistische) legal ist, können entsprechende Verträge aufgesetzt werden, die es den Wunscheltern erlauben, sich als legale Eltern anerkennen zu lassen. Staaten in denen Ersatz- bzw. Leihmutterschaft gesetzlich erlaubt ist, sind und anderem Kalifornien, Florida, Illinois, Arkansas und Maryland, wobei Kalifornien in jedem Fall auch gleichgeschlechtlichen Paare als Wunscheltern zulässt. Werden solche Verträge auch gerichtlich im Austragungsland mit entsprechendem Tenor anerkannt, kann das deutsche Gericht es gegebenenfalls auch gem. § 107 Abs. 1 FamFG anerkennen. In diesem Fall bleiben langwierige Adoptionsprozesse erspart. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass die beste Durchführung von Leihmutterschaft sowie die Zusammenarbeit mit den betroffenen Behörden und Gerichten dabei in Kalifornien möglich ist.

Leihmutterschaft für gleichgeschlechtliche Paare | Kanada

Im Gegensatz zu den USA ist in Kanada lediglich die altruistische Ersatz- bzw. Leihmutterschaft erlaubt, das heißt, die Ersatzmutter darf für die Austragung keinerlei Vergütung erhalten. Jedoch kann ihr eine Kompensation für ihren Aufwand gezahlt werden, die sich allein auf die Kosten beschränkt, die für sie während der Schwangerschaft anfallen. Aufgrund fehlender Abstammungsregulierungen kann die Leihmutter sich jedoch nach der Geburt umentscheiden und das Kind als ihr eigenes beanspruchen, weswegen Wunscheltern und Ersatzmutter bereits vor der Schwangerschaft einen Vertrag abschließen sollten. Da Ontarios Gesetzeslage zur Ersatz- bzw. Leihmutterschaft nicht zwischen verschieden- und gleichgeschlechtlichen Paaren unterscheidet, ist die Durchführung einer Ersatzmutterschaft für gleichgeschlechtliche Paare hier besonders sinnvoll.

Leihmutterschaft für gleichgeschlechtliche Paare | Südamerika

In vielen Ländern in Südamerika ist die Ersatzmutterschaft nicht gesetzlich geregelt, obgleich sie in vielen Ländern toleriert und durchgeführt wird. Hierdurch entsteht eine rechtlich unsichere Situation. Während die Ersatz- bzw. Leihmutterschaft für gleichgeschlechtliche männliche Paare überwiegend durchgeführt wird, ist dies nicht der Fall für gleichgeschlechtliche weibliche Paare oder transsexuelle Menschen. Lediglich Argentinien macht bei der Familienkonstellation der Wunscheltern keine Unterschiede und lässt die Ersatzmutterschaft unabhängig hiervon zu. Aufgrund individueller Abweichungen bezogen auf den Einzelfall empfiehlt sich immer eine rechtliche Beratung, insofern eine Leihmutterschaft in einem Land in Südamerika in Erwägung gezogen wird.

Rechtliche Behandlung der ausländischen Leihmutterschaft | Anerkennung der Elternschaft

Die rechtliche Herausforderung bei der Ersatz- bzw. Leihmutterschaft besteht darin, die Elternschaft der Wunscheltern in Deutschland anerkennen zu lassen. Denn nach deutschem Recht ist immer die Frau die Mutter, welche das Kind zur Welt gebracht hat. Auf eine biologische Abstammung kommt es hierbei nicht an. Die rechtlichen Wege und Optionen, die Ihnen zur Anerkennung der Elternschaft verhelfen, können Sie hier nachlesen.

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