Leihmutterschaft für gleichgeschlechtliche Paare

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht

Leihmutterschaft für gleichgeschlechtliche Paare

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Während in Deutschland die Durchführung einer Leihmutterschaft grundsätzlich verboten ist, besteht in anderen Ländern die Möglichkeit, eine Leihmutterschaft unter gewissen Voraussetzungen legal durchzuführen. Abhängig vom jeweiligen Nationalrecht bestehen allerdings starke Einschränkungen, dazu zählt unter anderem der Ausschluss von gleichgeschlechtlichen Paaren.

Sofern Sie Ihren Kinderwunsch im Wege einer Ersatzmutterschaft erfüllen möchten, sich aber nicht sicher sind, welches Land der Verwirklichung Ihres Wunsches rechtlichen Raum gibt, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir unterstützen Sie von Beginn an und übernehmen für Sie unter anderem die Ausarbeitung eines Ersatzmutterschaftsvertrags, damit dieser im Einklang mit dem jeweiligen Nationalrecht steht.

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