Leihmutterschaft für gleichgeschlechtliche Paare

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht

Leihmutterschaft für gleichgeschlechtliche Paare

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Vertreter unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen bringen verschiedenste Argumente für und gegen Leihmutterschaften vor, sodass sich derzeit eine Vielzahl sowohl juristischer, ethischer als auch gesellschaftlicher Diskurse ergibt. In der Folge reagieren viele Länder darauf mit Verboten der Leihmutterschaften oder mit zurückhaltenden Legalisierungen unter strengen Voraussetzungen. In Deutschland ist die Durchführung einer Leihmutterschaft grundsätzlich verboten. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht allerdings eine Überprüfung des Verbots vor, wobei die Möglichkeit einer Legalisierung (zumindest der altruistischen Leihmutterschaft) in Betracht gezogen wird. Bislang besteht jedoch das umfassende Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland weiter.

In einigen Ländern sind Leihmutterschaften rechtlich erlaubt und können auch von ausländischen Bürgern in Anspruch genommen werden. Deshalb ist es üblich, dass Personen, die sich ein Kind mittels Leihmutterschaft wünschen, ins Ausland reisen, um sich dort ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Unsere Anwälte von Schlun & Elseven bieten umfassende Rechtsberatung bezüglich der Anerkennung einer im Ausland erfolgten Leihmutterschaft. Wir unterstützen Sie gerne von Beginn an und übernehmen u.a. für Sie die Ausarbeitung eines Leihmutterschaftsvertrags, der sämtlichen Anforderungen entspricht, um in dem Herkunftsland der Leihmutter als rechtskonform zu gelten. Selbstverständlich holen wir für Sie alle erforderlichen Anordnungen von ausländischen Gerichten ein, damit Ihrem Familienglück nichts im Wege steht.

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Unsere Dienstleistungen

Rechtsbeistand bei Leihmutterschaft
  • Klärung aller Rechtsfragen rund um die Leihmutterschaft

  • Legalisation der Leihmutterschaft in Deutschland
  • Erlangung der Elternschaft beider Wunscheltern

Leihmutterschaft im Ausland
Umfassende Rechtsberatung in Bezug auf:
  • die Staatsbürgerschaft und Einreise des Kindes

  • die Anerkennbarkeit der Leihmutterschaft durch deutsche Behörden

  • Ihre Rechte und Pflichten als Eltern

Rechtliche Möglichkeiten der Leihmutterschaft

Besonders für gleichgeschlechtliche Paare spielt die Leihmutterschaft eine entscheidende Rolle, um Kinder mit genetischer Verwandtschaft bekommen zu können. Gerade sie haben aber mit weitreichenden gesetzlichen Einschränkungen zu kämpfen. Viele der Länder die grundsätzlich Leihmutterschaften erlauben, beschränken die Erlaubnis auf heterosexuelle Personen, oftmals sogar auf heterosexuelle, verheiratete Paare. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Ukraine. Aufgrund der weitreichenden Möglichkeit auch als nicht-ukrainischer Staatsbürger Leihmutterschaften anerkennen zu lassen, ist sie ein beliebtes Land zur Durchführung einer Leihmutterschaft. Die Legalisierung bezieht sich jedoch nur auf heterosexuelle, verheiratete Paare.

Welche Länder bieten Leihmutterschaft auch für gleichgeschlechtliche Paare an?

Die bekanntesten Länder, in denen Leihmutterschaften allgemein zugänglich, und damit auch für gleichgeschlechtliche Paare rechtlich erlaubt sind, sind die USA und Kanada. In Europa sehen die Rechtsvorgaben meist eine heterosexuelle Partnerschaft, eine Ehe oder die Staatsangehörigkeit zu dem jeweiligen Land vor. In Großbritannien beispielsweise steht es gleichgeschlechtlichen Paaren zwar grundsätzlich offen, eine Leihmutter zu beauftragen, allerdings nur solchen, die die britische Staatsbürgerschaft besitzen. Außerdem steht der Leihmutter in Großbritannien zu, das Baby doch noch für sich zu behalten – die Wunscheltern gelten nicht automatisch als rechtliche Eltern. In manchen europäischen Ländern existieren auch gar keine gesetzlichen Vorgaben zur Leihmutterschaft, sodass es sehr unsicher für die Wunscheltern ist, dort die Kinderreise mit einer Leihmutterschaft zu beginnen. Sie sind rechtlich in keinerlei Weise berechtigt, das Kind tatsächlich zu sich holen zu dürfen. Mit der Folge, dass etwaige geschlossene Leihmutterschaftsverträge vor Gericht keinen Bestand haben.

In osteuropäischen Ländern sind die gesetzlichen Vorgaben zur Leihmutterschaft offener – dort ist es allerdings aufgrund des anhaltenden Krieges nicht sicher, eine Leihmutter zu suchen. Rechtlich betrachtet ist Russland – im Gegensatz zur Ukraine – ein Land, in dem gleichgeschlechtliche Paare eine Leihmutter in Anspruch nehmen dürfen. Seit Ende 2022 ist es allerdings nur noch russischen Staatsbürgern erlaubt, eine Leihmutter zur Geburt ihres Kindes einsetzen.

Auch Kolumbien könnte als Anlaufstelle genutzt werden. Dort ist nicht nur für gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit der Leihmutterschaft legalisiert worden, sondern auch für homosexuelle Singles. Allerdings beruht die Leihmutterschaftspraxis in Kolumbien nicht auf einem Erlaubnisgesetz, sondern auf einem Präzedenzfall von 2009. Dieser wurde bisher als Grundlage betrachtet. Da es sich jedoch nicht um eine gesetzliche Erlaubnis handelt, könnte in Zukunft auch von den Grundsätzen des Präzedenzfalls wieder abgewichen werden. Eine rechtliche Garantie kann somit nicht gewährt werden.

Leihmutterschaft in den USA

Die USA hat zwar kein einheitliches Gesetz zur Leihmutterschaft, einige Bundesstaaten haben aber sehr liberale Regelungen, die es allen Eltern erlauben, mittels Leihmutterschaft ein eigenes Kind zu bekommen. Unter anderem in Kalifornien kann jeder, unabhängig von seinem Geschlecht, dem Familienstand oder der sexuellen Orientierung eine Leihmutter in Anspruch nehmen. Hier ist sowohl die altruistische als auch die kommerzielle Leihmutterschaft seit 2013 möglich. Weiterhin wird per Vertrag geregelt, dass die Leihmutter kein Elternrecht mit der Geburt erwirbt, darüber hinaus können die Wunscheltern per vorgeburtlicher Anordnung zu den rechtlichen Eltern erklärt werden. Zusätzlich zu dem Status der rechtlichen Eltern, kann jede Person selbst entscheiden, welche Bezeichnung (Vater, Mutter, Elternteil) auf der Geburtsurkunde vermerkt werden soll. Diese Wahlmöglichkeit bezieht neben gleichgeschlechtlichen Personen auch nicht-binäre und Transpersonen mit ein. Dass es eine Leihmutter für den Geburtsprozess gegeben hat, muss nicht in der Geburtsurkunde vermerkt werden.

Leihmutterschaft in Kanada

Das kanadische Recht macht keinen Unterschied zwischen heterosexuellen oder gleichgeschlechtlichen Wunscheltern. Auch der Beziehungsstatus und das Geschlecht spielen keine Rolle, sodass auch Single-Väter eine Leihmutter engagieren dürfen.

Im Gegensatz zu den USA ist allerdings ein wesentlicher Unterschied, dass es keine vorgeburtlichen Anordnungen gibt, sodass mit der Geburt zunächst die Leihmutter als rechtliche Mutter eingetragen wird. In einigen kanadischen Provinzen können die Wunscheltern sich per einfacher Registrierung als rechtliche Eltern eintragen lassen, in anderen Provinzen ist dafür ein Gerichtsbeschluss notwendig. Durch das Fehlen vorgeburtlicher Anordnung wäre es rechtlich möglich, dass die Leihmutter das Kind bei sich behält. In einem solchen Fall müsste vor Gericht um die Elternschaft gestritten werden, wobei jedoch durch die genetische Verwandtschaft mit mindestens einem Wunschelternteil die Chancen gut stehen, dass ein solcher Rechtsstreit zugunsten der Wunscheltern entschieden würde.

Ein weiterer Unterschied zu den USA ist das Verbot der kommerziellen Leihmutterschaft. In Kanada ist nur die altruistische Leihmutterschaft erlaubt. Diese senkt einerseits die Kosten für die Wunscheltern, andererseits kann diese Form die Suche nach einer Leihmutter erhebliche erschweren.

Rechtliche Behandlung der ausländischen Leihmutterschaft | Anerkennung der Elternschaft

Ausgangspunkt der rechtlichen Einordnung einer Mutter ist § 1591 BGB, der besagt, dass Mutter eines Kindes die Frau ist, die es geboren hat. Da die Leihmutter das Kind gebärt, gelten die Wunscheltern nach deutschem Recht zunächst nicht als die rechtlichen Eltern des Kindes. Für den genetischen Vater des Kindes besteht die Möglichkeit mittels Gentests zu beweisen, dass es sich um sein Kind handelt, sodass er sich als Elternteil eintragen lassen kann. Für die Wunschmutter sieht die Anerkennung leider schwieriger aus – da die Mutterrolle nach deutschem Recht schon der Leihmutter zugesprochen wird. Auch einem zweiten Vater, der keine genetische Verwandtschaft mit dem Kind vorweisen kann, wird die Vaterschaft nicht einfach zugesprochen.

Selbstverständlich besteht rechtlich betrachtet die Möglichkeit der Adoption nach einer ausländischen Leihmutterschaft. Allerdings birgt ein Adoptionsprozess Risiken – sowohl für die Wunscheltern als auch für das Kind. Der BGH argumentierte dazu bereits 2014, dass bei Anstreben einer Adoption statt der direkten Eintragung der Elternschaft das Kind während der Dauer des Prozesses rechtlich als elternlos gelte, mit der Folge, dass sich die Wunscheltern sich doch gegen ihre Elternschaft entscheiden könnten. Dies widerspräche dem Kindeswohl, sodass in dem zu entscheidenden Einzelfall die Eintragung der Elternschaft der beiden Wunschväter angewiesen wurde.

Aus der insgesamt bisher ergangenen deutschen Rechtsprechung zum Thema Leihmutterschaft ist zu entnehmen, dass zwischen einer einfachen Anerkennung und einer aufwendigen Adoption unterschieden wird, je nach dem, ob eine „ausländische Entscheidung“ im Sinne des § 108 FamFG die Elternschaft vorschreibt. Eine ausländische Entscheidung ist einer Anerkennung in Deutschland zugänglich, eine tatsächliche Feststellung oder Wissensmitteilung jedoch nicht. Da es sich hierbei um Feinheiten einer juristischen Auslegung handelt, ist es in jedem Fall ratsam, einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht hinzuzuziehen, um die Chancen auf eine schnelle und einfache Eintragung Ihrer Elternschaft zu maximieren.

Alternativen zur Leihmutterschaft: Adoption, Aufnahme von Pflegekindern oder Co-Elternschaft

Neben der Möglichkeit einer Leihmutterschaft kann ein Kinderwunsch auch durch Adoption, die Aufnahme von Pflegekindern oder die Übernahme einer Co-Elternschaft erfüllt werden. Jeder dieser Wege hat seine eigenen rechtlichen und praktischen Vor- und Nachteile. Es besteht im Gegensatz zur Leihmutterschaft im Regelfall bei den genannten Alternativen keine genetische Verwandtschaft mit dem Kind. Je nach Situation und individuellen Vorstellungen Ihres Kinderwunsches kann es trotzdem sinnvoll sein, sich mit allen Möglichkeiten einer Familiengründung auseinanderzusetzen. Bei Ihrer Entscheidung, welche Möglichkeit am besten zu Ihnen und Ihren Wünschen passt, helfen Ihnen gerne unsere Anwälte für Familienrecht. Dabei erläutern wir Ihnen die rechtlichen Vor- und Nachteile der in Betracht kommenden Familienmodelle und die jeweiligen Umsetzungsstrategien. Selbstverständlich helfen wir Ihnen bei der Navigation durch die komplexen Anforderungen und Verfahren. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Ihre Rechte und Interessen bestmöglich gewahrt bleiben.

Lesen Sie hier mehr zum Ablauf des Adoptionsverfahrens.

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