Leihmutterschaft in Deutschland:
Was Sie wissen sollten

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht

Leihmutterschaft in Deutschland: Was Sie wissen sollten

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Viele Frauen und Paare wünschen sich Kinder, wollen oder können diese aber aus medizinischen oder anderen Gründen nur schwer, gar nicht oder lediglich unter erheblichen gesundheitlichen Risiken bekommen. Eine künstliche Befruchtung bzw. Adoption bieten in einer solchen Situation allerdings nicht für jeden die passende Lösung.

Eine Leihmutterschaft als Alternative käme vor allem dann in Betracht, wenn die genetische Verwandtschaft zwischen Eltern und Kind gewünscht ist, die Schwangerschaft jedoch aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. In Deutschland stößt man bei dieser Frage allerdings an rechtliche Grenzen, da unser Rechtssystem nach aktuellem Stand die Durchführung der Leihmutterschaft im Inland nicht zulässt. Selbst bei der Anerkennung einer im Ausland erfolgten Leihmutterschaft durch die deutschen Behörden müssen die Betroffenen mit erheblichen Hürden rechnen.

Um unseren Mandanten die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für nationales und internationales Familienrecht verfügen über eine ausgezeichnete Expertise, um die rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem Fall zuverlässig zu beurteilen und Sie bei der Realisierung Ihres Wunsches zu unterstützen. Wir sorgen dafür, dass die Durchführung der Leihmutterschaft im Ausland in vollkommenen Einklang zum jeweiligen Landesrecht steht, um die anschließende Adoption und die Anerkennung durch die deutschen Behörden zu gewährleisten. Selbstverständlich verfügt unser Team auch über das gebotene Einfühlungsvermögen, um diese emotional fordernde Situation für Sie so angenehm wie möglich zu gestalten und für die notwendige rechtliche Klarheit zu sorgen. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen gewahrt bleiben und Ihrem Familienglück nichts im Wege steht.

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Unsere Dienstleistungen

Rechtsbeistand bei Leihmutterschaft
  • Klärung aller Rechtsfragen rund um die Leihmutterschaft

  • Legalisation der Leihmutterschaft in Deutschland
  • Erlangung der Elternschaft beider Wunscheltern
Leihmutterschaft im Ausland
Umfassende Rechtsberatung in Bezug auf:
  • die Staatsbürgerschaft und Einreise des Kindes

  • die Anerkennbarkeit der Leihmutterschaft durch deutsche Behörden

  • Ihre Rechte und Pflichten als Eltern

Expertise

Was bedeutet Leihmutterschaft? Die rechtliche Definition

Die erste Leihmutterschaft der Welt liegt ca. 36 Jahre zurück. 1985 trug eine Britin als erste Leihmutter das Kind eines anderen Paares aus. Durch ein Gericht wurde später entschieden, dass das Kind bei diesem Paar bleiben dürfe.

Medizinisch betrachtet besteht eine Leihmutterschaft zumeist, wenn eine Frau ein Kind austrägt, das nicht genetisch mit ihr verwandt ist (gestationelle Leihmutterschaft). Die sogenannte Leihmutter bekommt dann eine künstlich befruchtete Eizelle eingepflanzt und trägt das Kind für die Frau bzw. das mit dem Kind genetisch verwandten Paar aus. Zu beachten ist, dass es verschiedene Formen der Leihmutterschaft gibt. So besteht die oben beschriebene Möglichkeit, bei der die Leihmutter mit dem Kind in keinerlei genetischem Verwandtschaftsverhältnis steht. Jedoch gibt es darüber hinaus die Form der Leihmutterschaft, bei der die Leihmutter nicht nur als solche fungiert, sondern auch in biologischer Hinsicht die Mutter des Kindes ist (traditionelle Leihmutterschaft). Diese Form besteht, wenn nicht die Eizelle der zukünftigen Mutter oder die einer dritten unabhängigen Spenderin eingesetzt wird, sondern die der Leihmutter selbst befruchtet wird. Zu bedenken ist, dass diese Art der Leihmutterschaft oftmals weitere rechtliche Schwierigkeiten mit sich bringt.

Rechtlich betrachtet ist die Leihmutterschaft in dem Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) definiert. So heißt es in § 13a AdVermiG:

„Ersatzmutter ist eine Frau, die auf Grund einer Vereinbarung bereit ist, sich einer künstlichen oder natürlichen Befruchtung zu unterziehen oder einen nicht von ihr stammenden Embryo auf sich übertragen zu lassen oder sonst auszutragen und das Kind nach der Geburt Dritten zur Annahme als Kinder oder zur sonstigen Aufnahme auf Dauer zu überlassen.“

Ablauf und Voraussetzungen einer Leihmutterschaft

In vielen Ländern – wie auch in Deutschland – ist die Leihmutterschaft verboten. Ist sie allerdings rechtlich zulässig, wird sie oftmals durch Agenturen oder Kliniken ermöglicht, die den Kontakt zwischen den Leihmüttern und den Wunscheltern herstellen. Entscheidet sich das Paar für eine Leihmutterschaft wird zumeist auch während der Schwangerschaft der Leihmutter der Kontakt beibehalten. So kommt es häufig vor, dass Leihmütter von den zukünftigen Eltern des Kindes zu Arztterminen und ähnlichen begleitet werden.

Bevor es jedoch zu einer Schwangerschaft der Leihmutter kommt, werden sowohl bei dieser wie auch bei den auftraggebenden Eltern medizinische Tests durchgeführt. Ist sichergestellt, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken bezüglich einer Leihmutterschaft bestehen, bekommt die Leihmutter die befruchtete Eizelle eingesetzt. Nach den Angaben der Agenturen werden die austragenden Frauen in dieser Zeit medizinisch intensiv betreut. Dabei werden die zukünftigen Eltern über die Ergebnisse jeglicher Untersuchungen informiert. Nach der Geburt wird das Kind, wie zuvor vertraglich vereinbart, den auftraggebenden Eltern überlassen.

An eine Leihmutterschaft sind verschiedene Bedingungen geknüpft, die von Land zu Land auch variieren. Übliche Regelungen sind beispielsweise, dass die Leihmutter volljährig sein muss. Weitere Regelungen sind, je nach Land, dass sie während der Schwangerschaft nicht rauchen oder Alkohol trinken darf oder bereits zumindest ein gesundes Kind zur Welt gebracht hat. Auch die Voraussetzungen, die von den zukünftigen Eltern des Kindes erfüllt sein müssen, sind von der Gesetzeslage des Landes abhängig, in dem man eine Agentur mit einer Leihmutterschaft beauftragt. Möglich ist die Voraussetzung der medizinischen Indikation oder auch eine Ehe zwischen den Wunscheltern. Aus den Vorgaben für die Wunscheltern ergeben sich insbesondere weitere Einschränkungen für gleichgeschlechtliche Paare, da in einigen Ländern, in denen eine bestehende Ehe als Voraussetzung gilt, keine gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt ist bzw. anerkannt wird.

Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland

Die Leihmutterschaft wird im Adoptionsvermittlungsgesetz als Ersatzmutterschaft betitelt. Der zweite Abschnitt des genannten Gesetzes (§§ 13a – 13d AdVermiG) regelt die Ersatzmutterschaft und Vermittlung dieser in Deutschland. Dort wird festgehalten, dass die öffentliche Suche nach einer Leihmutter sowie die Ersatzmuttervermittlung verboten sind. § 14b AdVermiG wiederum regelt die Strafvorschriften im Falle einer Nichteinhaltung des Gesetzes. Strafbar macht sich danach der Vermittler, jedoch nicht hingegen die Leihmutter sowie die Bestelleltern.

Darüber hinaus bleibt auch der Mediziner, der bei einer Leihmutterschaft mitwirkt, nicht straflos. Dies regelt das Embryonenschutzgesetz (ESchG). In § 1 ESchG wird festgehalten, dass sich derjenige, der missbräuchlich Fortpflanzungstechniken anwendet, strafbar macht und mit einer Freiheitstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe zu bestrafen ist. Auch hier ist die Straflosigkeit der Ersatz- sowie der Bestellmutter normiert.

Leihmutterschaft im Ausland

Da es in Deutschland nicht die rechtliche Möglichkeit gibt, mit Hilfe einer Leihmutter ein Kind zu bekommen, reisen viele Paare ins Ausland. Besonders beliebte Ziele zur Durchführung einer Leihmutterschaft sind: Griechenland, USA, Mexiko, Kanada und Georgien.

Die im Ausland ausgestellte Geburtsurkunde muss in Deutschland schließlich noch anerkannt werden. Für die Beglaubigung der Echtheit der ausländischen Geburtsurkunde gibt es zwei verschiedene Verfahren, die Legalisation und die Apostille. Die Legalisation ist dabei das grundsätzliche Verfahren, die Apostille ist ein vereinfachtes Verfahren, das zwischen Staaten erfolgt, die das Haager Übereinkommen unterzeichneten.

Von den für Leihmutterschaft üblichen ausländischen Ziele haben alle das Haager Übereinkommen unterzeichnet, außer Kanada. Dementsprechend reicht für die Beglaubigung der Geburtsurkunde aus Griechenland, den USA, Mexiko und Georgien die vereinfachte Verfahrensform der Apostille. Für kanadische Geburtsurkunden ist das etwas aufwendigere Beglaubigungsverfahren der Legalisation notwendig.

Anerkennung der Elternschaft in Deutschland

Von der Beglaubigung der Geburtsurkunde ist die Anerkennung der Elternschaft zu unterscheiden. Nur weil die Urkunde für echt erklärt wurde, bedeutet dies nicht, dass die von der Urkunde ausgewiesenen Daten auch nach deutschem Recht Gültigkeit besitzen. Die Anerkennung der Elternschaft in Deutschland und unter Umständen auch die Einreise des Kindes kann einige rechtliche Schwierigkeiten mit sich bringen.

Schwierig gestaltet sich insbesondere die Frage der Mutterschaft bei dem von der Leihmutter zur Welt gebrachten Kind. Nach deutschem Recht ist immer die Frau Mutter des Kindes, die es gebärt. Damit ist die Wunschmutter nicht die rechtliche Mutter des Kindes. Auch beim Vater bzw. bei gleichgeschlechtlichen Wunscheltern ergeben sich hinsichtlich der Anerkennung der Elternschaft Schwierigkeiten, sodass es häufig zu einem Adoptionsverfahren kommt, um die Elternrolle nach deutschem Recht übernehmen zu können.

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