Familienrechtliche Angelegenheiten mit grenzüberschreitendem Bezug, insbesondere solche, die die Vollstreckung ausländischer Entscheidungen betreffen, stellen für die Betroffenen eine emotionale Belastung dar, vor allem aber eine juristische Herausforderung. So müssen in dem Antrag auf Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Urteils die Einzelheiten Ihres Falles sorgfältig darlegt werden, einschließlich der Begründung für den beantragten Rechtsschutz.
In diesem Zusammenhang bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte verfügen sowohl über eine ausgezeichnete Expertise im internationalen Familienrecht als auch über langjährige Erfahrung in der Betreuung grenzüberschreitender familienrechtlicher Anliegen. Ganz gleich, ob Sie die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils, eine Sorgerechtsverfügung oder eine Entscheidung über den Ehegattenunterhalt in Deutschland erreichen wollen – wir stehen fest an Ihrer Seite. Sollte es sich bei Ihrem Urteil um eine Entscheidung aus einem Drittstaat handeln, muss eine Vollstreckbarerklärung dieses Urteils in Deutschland beantragt werden. Unser Rechtsteam übernimmt für Sie die Beantragung und setzen die Vollstreckung Ihrer Ansprüche im Wege einer Klage durch. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unserer Expertise zu profitieren. Wir sind für Sie da.