Diamantenhandel in Deutschland

Ihr Rechtsanwalt für Kauf- und Kaufvertragsrecht

Diamantenhandel in Deutschland

Ihr Rechtsanwalt für Kauf- und Kaufvertragsrecht

Das Licht bricht sich bunt im Schliff, der Stein funkelt eingefasst in einer edlen Halskette oder einem Verlobungsring. Bevor ein Diamant jedoch an einer Kette funkelt oder in einem Safe sicher verwahrt wird, wechselt dieser – soweit er nicht vererbt wurde – durch Kauf bzw. Verkauf den Eigentümer.

Doch der Kauf und Verkauf eines Diamanten ist aufgrund seines oft hohen Wertes kein rechtlich triviales Geschäft. Von der Anzweiflung der Echtheit des Diamanten, über Probleme mit dem vereinbarten Kaufpreis sowie der Erhaltung des Geldes oder der steuerrechtlichen Thematik bei Diamanten als Wertanlage – die rechtlichen Herausforderungen beim Kauf und Verkauf von Diamanten sind zahlreich.

Unser Anwaltsteam berät Privatpersonen sowie Juweliere und Diamantenhändler in allen Fragestellungen und Herausforderungen, die das Kaufrecht in diesem Zusammenhang mit sich bringen kann. Kontaktieren Sie uns gerne noch heute, um von unseren Dienstleistungen rund um den seltenen Edelstein und die mit dem Kauf eines solchen verbundenen rechtlichen Aspekte zu profitieren.

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Unsere Dienstleistungen

  • Rechtliche Besonderheiten – Anonymer Kauf, Umgang mit einer Fälschung oder mit Wucher

  • Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften – Steuerliche Aspekte

  • Ausbleibende Kaufpreiszahlung – Unterstützung beim Mahnverfahren

  • Unsere Dienstleistungen im Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht

Kauf von Diamanten

Ist der anonyme Kauf eines Diamanten möglich?

Diamanten können als Schmuckstück wie auch als Wertanlage betrachtet werden. Sollte eine Person einen Diamanten anonym als Wertanlage erwerben wollen, ist hier zwingend die geltende Rechtslage zu berücksichtigen. Ein anonymer Kauf ist nicht in allen Fällen möglich.

Auch wenn bei dem Kauf, Verkauf sowie Besitz eines Diamanten zunächst keine behördliche Meldepflicht besteht, werden der Anonymität beim Kauf Grenzen gesetzt. Sobald die Kaufsumme einen Betrag von über 1.999,99€ überschreitet, ist der Verkäufer laut dem Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet die Personalien des Käufers aufzunehmen. Erwirbt eine Person einen Diamanten, dessen Warenwert bei 2.000,00€ oder höher liegt und bezahlt diesen bar, muss der Käufer sich daher ausweisen können.

Kauf einer Fälschung

Sie haben einen Diamanten gekauft und bemerken später, dass es sich um eine Fälschung handelt. Das stellt Sie vor die Frage, wie Sie mit dieser Situation rechtlich am besten umgehen sollten. Unser Team aus Rechtsanwälten kann Sie bei genau dieser Frage unterstützen und Sie zu diesem Anliegen beraten.

Sobald Sie sicher feststellen können, dass es sich bei dem Diamanten um eine Fälschung handelt, ist es ratsam, zunächst den Verkäufer zu kontaktieren und diesen über die Nachbildung in Kenntnis zu setzen. Im Zuge dessen sollte der Käufer versuchen den vermeintlichen Diamanten gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzugeben. Stimmt der ursprüngliche Veräußerer der Rückgabe zu, muss der Käufer den Kaufpreis im Gegenzug des Kaufgegenstands zurückerhalten. Es besteht ebenso die Möglichkeit einen echten Diamanten von dem Verkäufer einzufordern (Neulieferung), denn der Käufer kann von diesem die Lieferung des Originalprodukts verlangen. Dies ist in der Regel jedoch von Verkäuferseite aus nicht möglich. Auch kann der Käufer Schadensersatzansprüche geltend machen. Sollte der Verkäufer jedoch nicht auf das Anliegen des Käufers reagieren oder keiner der genannten Optionen zustimmen bzw. nachkommen, kann der Käufer diesen anzeigen. In jedem dieser Fälle sollten Sie sich vorher mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Unsere Praxisgruppe für Kaufrecht unterstützt Sie gerne und gibt Ihnen individuellen Rat.

Um den Kauf eines gefälschten Diamanten zu vermeiden, raten wir Ihnen beim Erwerb auf das beigefügte Echtheitszertifikat zu achten. Lesen Sie dieses sorgfältig und stellen Sie dem Verkäufer oder auch dem Aussteller des Zertifikats gegebenenfalls Rückfragen. Sie sollten einen Diamanten niemals ohne das entsprechende Zertifikat kaufen und zudem darauf achten, dass dieses von einem anerkannten Institut ausgestellt wurde. Bewahren Sie das Zertifikat sowie den Kaufbeleg gut auf, um spätere Schwierigkeiten vermeiden zu können.

Wucher beim Kauf eines Diamanten

Im internationalen Raum schwankt der Kaufpreis eines Diamanten wenig. Der zu zahlende Preis unterscheidet sich meistens aufgrund der geltenden Steuersätze in dem jeweiligen Erwerbsland. Bei dem Kauf eines Diamanten kann es jedoch trotzdem zu einem Kaufpreis weit über dem eigentlichen Wert kommen. Zahlen sie also einen überhöhten Preis, könnte Wucher im Sinne des deutschen Gesetzes vorliegen.

Ein Rechtsgeschäft ist laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unwirksam, wenn es gegen die guten Sitten verstößt (vgl. § 138 Abs. 1 BGB). In Absatz 2 der genannten Norm wird erläutert, wann ein Rechtsgeschäft als nichtig betrachtet wird. Die zentrale Voraussetzung ist das Vorliegen eines auffälligen Missverhältnisses zwischen der Leistung und der Gegenleistung. Liegt eine dem § 138 Abs. 2 BGB entsprechende Situation vor, spricht man von Wucher.

Wucher stellt darüber hinaus gem. § 291 StGB eine Straftat dar.

Sollten Sie beim Kauf eines Diamanten daher in die Situation eines überhöhten Preises und womöglich Wucher kommen und dies zur Anzeige bringen wollen, dann kontaktieren Sie uns. Zusammen mit unserem Rechtsanwaltsteam beraten wir Sie vorher ausführlich, prüfen Ihre Erfolgschancen und erläutern Ihnen Ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten.

Verkauf von Diamanten

Wenn Sie einen kürzlich erworbenen Diamanten gewinnbringend weiterveräußern möchten, ergeben sich unter Umständen Fragen bzgl. des aufgerufenen Preises sowie des Steuerrechts. Im Folgenden werden wir diese und weitere Fragen für Sie klären.

Steuerpflicht bei Gewinn aus Diamantenverkauf?

Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 EStG sind gemäß § 22 Nr. 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) zu versteuern. Nach der zuletzt genannten Norm wird jedoch für andere Wirtschaftsgüter, wie unter anderem Diamanten, eine Ausnahme gemacht. Dazu müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zwischen dem Erwerb des Diamanten und dessen Veräußerung ist mehr als ein Jahr vergangen.
  • Der Verkauf an den Dritten ist nicht gewerblicher Art.

Sind diese Aspekte gegeben, ist der Verkauf und der aus der Veräußerung erlangte Gewinn steuerfrei.

Kaufpreiszahlung bleibt aus – Was tun?

Die mit dem Kauf einer Sache einhergehenden Pflichten werden in § 433 BGB festgelegt. Der Verkäufer ist zur Übergabe der Sache und Übertragung des Eigentums verpflichtet, wie auch der Käufer den Kaufpreis der Sache zahlen und diese annehmen muss. Doch wie ist mit einem Ausbleiben der Kaufpreiszahlung umzugehen?

Neben der Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten und gegebenenfalls einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen, könnten Sie den Schuldner zur Zahlung des Kaufpreises auffordern und im Falle einer Weigerung ein Mahnverfahren anstreben. Wie Sie ein solches einleiten und welche Folgen mit diesem Verfahren einhergehen erläutern wir Ihnen im Folgenden.

Das Mahnverfahren

Sollten der Kaufpreis des Gegenstandes nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bei dem Verkäufer eingegangen sein, besteht die Möglichkeit die Summe über ein Mahnverfahren einzufordern.

Zunächst hat der Gläubiger die Option den überfälligen Betrag außergerichtlich zu verlangen. Dazu bedarf es einer Mahnung, die an den Schuldner zu senden ist. Dieser wird im Zuge dessen erneut zu einer Zahlung des ausstehenden Kaufpreises aufgefordert. Auf diesem Weg können Sie von dem Käufer (bzw. Schuldner) neben der noch ausstehenden Summe zusätzlich Verzugszinsen verlangen (vgl. § 288 Abs. 1 S. 1 BGB). Dabei ist die Mahnung an keine besondere Form gebunden, wodurch sie auch mündlich erfolgen kann. Wir raten Ihnen allerdings, die Mahnung zu Beweiszwecken immer schriftlich und unter Angabe jeglicher bedeutender Informationen einzureichen. Geben Sie demnach unter anderem die Höhe der geforderten Summe, die Rechnungsnummer sowie die ursprüngliche Zahlungsfrist an.

Zahlt der Schuldner trotz der außergerichtlichen Aufforderung zur Zahlung des Kaufpreises nicht, können Sie als Gläubiger den regulären Klageweg bestreiten oder einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen (vgl. §§ 688 ff. ZPO).

Sollten Sie letzteres wählen, reichen Sie beim zuständigen Gericht das entsprechende Antragformular ein, welches sodann auf seine Vollständigkeit überprüft wird. Ist der Antrag ordnungsgemäß ausgefüllt, erlässt das Gericht einen Mahnbescheid. Diese gerichtliche Aufforderung ist an den Schuldner adressiert und wird diesem sodann zugestellt.

Der Empfänger des Mahnbescheids hat anschließend die Möglichkeit die geforderte Summe zu begleichen oder Widerspruch einzulegen (vgl. § 692 Nr. 4 ZPO). Das Mahnverfahren ist abgeschlossen, sofern der Schuldner letzteres umsetzt. Sollte der Gläubiger an seiner Forderung festhalten und seinen Anspruch auf Zahlung durchsetzen wollen, erfolgt die Klärung dieses Streits im Rahmen eines Zivilverfahrens. Gerne unterstützen Sie die Rechtsanwälte von Schlun & Elseven bei der Umsetzung Ihrer Ansprüche und beraten sie zu jeglichen Anliegen.

Zahlt der Schuldner wiederum nicht binnen zwei Wochen und ist zudem kein Widerspruch eingelegt worden, kann der Gläubiger einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids stellen. Für den Schuldner besteht wiederum die Möglichkeit binnen zwei Wochen Einspruch zu erheben. Dies würde ebenfalls zu der Einleitung eines Zivilverfahrens führen. Dieser Schritt erfolgt hingegen automatisch. Macht der Schuldner von dem Recht kein Gebrauch, erlässt das zuständige Gericht den sogenannten Vollstreckungsbescheid. Bei diesem handelt es sich um einen vollstreckbaren Titel, der die Grundlage für eine Zwangsvollstreckung bildet (vgl. § 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).

Auch besteht die Möglichkeit ein solches Mahnverfahren in grenzüberschreitenden Streitfällen durchzuführen. Sind der Gläubiger und der Schuldner in verschiedenen Ländern innerhalb der EU ansässig, kann ein europäisches Mahnverfahren eingeleitet werden.

Die Rechtsanwälte von Schlun & Elseven helfen Ihnen gerne dabei, Ihren rechtlichen Ansprüchen den erforderlichen Nachdruck und Rechtssicherheit zu verleihen. Unsere Praxisgruppe für Kaufrecht steht Ihnen mit all ihrer Erfahrung und Expertise zur Seite, berät Sie in jeglichen rechtlichen Angelegenheiten und erläutert Ihnen Ihre rechtlichen Optionen. Nutzen Sie unser Online-Formular und kontaktieren Sie uns noch heute.

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