Rechtsanwalt für Kauf- und Kaufvertragsrecht

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Rechtsanwalt für Kauf- und Kaufvertragsrecht

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Eines der wohl am häufigsten vereinbarten Rechtsgeschäfte im Alltag ist der Kaufvertrag. Dabei sind sich viele Menschen bei einem Vertragsschluss gar nicht dessen bewusst, dass ein solcher gerade erfolgt. Alltägliche Kaufverträge, wie etwa der Brötchenkauf beim Bäcker, sind dabei auch eher unproblematisch. Dennoch können auch im Kaufrecht Fälle gegeben sein, die Besonderheiten aufweisen und Probleme bereiten.

Welche Pflichten und Rechte Käufer sowie Verkäufer bei dem Vertragsschluss über den Kauf einer Sache haben bzw. einhalten müssen, ist in § 433 BGB normiert. Gerne erläutern Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Schlun & Elseven, wie Sie in einem Streitfall vorgehen sollten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen. Unsere Praxisgruppe für Kaufrecht gewährleistet Privatpersonen sowie Unternehmen eine hervorragende Rechtsberatung und Vertretung.

Vertragsprüfung

Unabhängig von der Art eines Vertrags sollte ein solcher immer vor Vertragsschluss gründlich geprüft und analysiert werden. Dabei sind insbesondere folgende Faktoren zu beachten: Anfechtbarkeit, NichtigkeitVollständigkeit und Wirksamkeit von Klauseln sowie dem Vertrag selbst. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gerne zu diesen Aspekten. Dabei prüfen, überarbeiten und optimieren sie sorgfältig Ihren Kaufvertrag. Auch unterstützen wir sie bei etwaigen Vertragsverhandlungen.

Überdies bildet die Erstellung sowie Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen einen weiteren Schwerpunkt der Vertragsprüfung. Die Fehlerhaftigkeit dieser Bedingungen kann zu schwerwiegenden Folgen führen. Um solchen Folgen vorzubeugen, prüfen wir die in Ihrem Vertrag enthaltenen AGB-Klauseln auf ihre Wirksamkeit und stellen sicher, dass Ihre Interessen bestmöglich gewahrt werden.

Mergers & Acquisitions

M&A steht für Mergers & Acquisitions, d.h. für die Zusammenführung/Fusion verschiedener Unternehmen oder den Erwerb von einem solchen bzw. von dessen Anteilen. Die Häufigkeit solcher Transaktionen nimmt stetig zu. Eine sorgfältige und von einem Experten geprüfte Vorbereitung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen M&A-Transaktion.

Der Erwerb eines Unternehmens ist auf zwei Arten möglich: Durch einen Asset Deal, bei dem der Käufer einzelne Vermögenswerte des Unternehmens erwirbt, oder einen Share Deal, bei dem Anteile eines Unternehmens erworben und übertragen werden. Bevor eine der beiden Transaktionsmöglichkeiten umgesetzt wird, sollten Sie sich mit einem Rechtsexperten in Verbindung setzen. Neben den kaufrechtlichen gibt es noch steuer- sowie arbeitsrechtliche Aspekte zu bedenken. Unsere Rechtsanwälte für M&A beurteilen das von Ihnen gewünschte Unternehmen, bewerten finanzielle, organisatorische sowie rechtliche Aspekte dieses Unternehmens und schätzen im Rahmen der sogenannten Due-Diligence-Prüfung etwaige mit dem Erwerb verbundene Risiken ein. Unsere Experten für Kauf- und Vertragsrecht analysieren überdies jegliche in diesem Zusammenhang erforderlichen Verträge.

Gewährleistung und Garantie

Ihre Kaufsache weist einen Defekt auf, entspricht nicht ihrer Kaufbeschreibung oder der vereinbarten Funktionsfähigkeit, Art oder Qualität und ist demnach nicht mangelfrei? In solchen Situationen ist es gut, seine Rechte zu kennen und nicht übereilt zu handeln. Unsere Praxisgruppe für Kaufrecht berät Sie zu den entsprechenden Maßnahmen, die Sie in solchen Fällen ergreifen können und erläutert Ihnen sonstige rechtliche Aspekte wie etwa die Verjährungsfristen für Ihre Gewährleistungsansprüche.

Folgende Gewährleistungsansprüche können einem Käufer zustehen:

  • Nacherfüllung/-besserung,
  • Rücktritt vom Kaufvertrag,
  • Kaufpreisminderung,
  • Schadensersatz.

Von der Gewährleistung zu unterscheiden ist die Garantie. Während die Gewährleistungsrechte und der Umfang dieser gesetzlich ausdrücklich geregelt sind, handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers in Bezug auf die Beschaffenheit oder den Zeitraum der Funktionsfähigkeit (Lebensdauer) einer konkreten Sache. Die Voraussetzungen, die Dauer und der Umfang der Garantie werden durch entsprechende Bedingungen – festgelegt vom Garantiegeber – in einem gesondert abgeschlossenem Garantievertrag geregelt. Wir raten Ihnen, sich auch diesen Vertrag vor dem Kauf gründlich durchzulesen.

Unser Rechtsteam für Kaufrecht unterstützt Sie bei der Geltendmachung aller Rechte/Ansprüche, die sich aus der Lieferung einer mangelhaften Sache ergeben. Dabei beachten wir insbesondere die Verjährung, um etwaigen Fristen gerecht zu werden. Kontaktieren Sie uns gerne noch heute, um von unseren Rechtsdienstleistungen im Kaufrecht profitieren zu können.

Verkäuferrecht

Unterschieden werden kann zwischen dem gewerblichen und dem privaten Verkäufer. Ein Privatkauf ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Privatperson eine Sache verkauft und die Möglichkeit eines Gewährleistungsausschlusses gegeben ist. Der Haftungsschluss gilt jedoch u.a. nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hatte (vgl. § 444 BGB).

Auch hinsichtlich der Steuern ergibt sich ein Unterschied beim Privat- und gewerblichen Kauf. Während für den gewerblichen Verkäufer Einkommens-, Gewerbe- oder Umsatzsteuer anfallen können, muss ein privater Verkäufer zumeist keine Steuern zahlen. Eine Ausnahme gilt hier, wenn dieser einen Gegenstand verkauft, für den die Spekulationsfrist und die entsprechenden Regelungen des § 23 EStG gelten. Dies könnte z.B. bei dem Verkauf von Edelmetallen vorkommen.

Während der Käufer etwaige Ansprüche aus der Gewährleistung oder der Garantie geltend machen kann, hat der Verkäufer das Recht, die Abnahme sowie die Bezahlung des Kaufgegenstandes zu verlangen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Schlun & Elseven beraten und unterstützen sowohl die Käufer- als die Verkäuferseite. Unsere Praxisgruppe für Kaufrecht vertritt daher auch Verkäufer bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Kauf von Pferden

Beim Kauf eines Pferdes – sei es ein Freizeit-, Turnier-, Zucht- oder ein Rennpferd – sollte Sie sicherstellen, dass es in jeder Hinsicht seinen Anforderungen entspricht. Die Einholung notwendiger Informationen über die Vorgeschichte des Pferdes und über den Händler bzw. Züchter sind vor dem Kauf eines Pferdes unerlässlich. Wurde ein geeignetes Pferd gefunden, bedarf es sodann einer sorgfältigen Prüfung aller rechtlichen Aspekte wie etwa des Kaufvertrags, der Garantien und der Bestimmungen über die Ein- und Ausfuhr von Pferden. Ein Team von qualifizierten Anwälten für Pferderecht steht Ihnen bei diesen Schritten gerne unterstützend zur Seite.

Kauf von Fahrzeugen und Schiffen

Die Anwälte von Schlun & Elseven beraten Sie zu dem Kauf eines Oldtimers, Youngtimers, Yachten sowie zu weiteren Schiffen und Fahrzeugen. Bezüglich Oldtimer verfügen unsere Anwälte über viel Erfahrung mit Bezug auf Garantien, schriftliche Kaufverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Agenturverkäufe, Mängelgutachten, internationalen Verkauf sowie Import- und Exportrecht. Unsere Anwälte beraten zu den hier zu beachtenden Zollvorschriften, zu der besten Verhaltensweise in Fällen von offensichtlichen Mängeln und stehen Ihnen bei Streitigkeiten über die Gewährleistung unterstützend zur Seite. Beim Kauf eines Oldtimers oder ähnlichen Fahrzeugen ist es ratsam, einen erfahrenen Anwalt für die Analyse und Gestaltung von Kaufverträgen zu beauftragen. Eine verlässliche Rechtsberatung kann vor unnötigen langwierigen und kostspieligen Streitigkeiten schützen.

Zudem erstrecken sich unsere rechtlichen Dienstleistungen bis hin zur Beratung von Yachteigentümern, Werften, Yachtdesignern und Finanziers. Unsere Anwälte beraten in Fragen des Arbeitsrechts, der Flaggenwahl und -registrierung sowie zu Kauf-, Verkaufs-, Bau- und Konstruktionsverträgen.