Eines der wohl am häufigsten vereinbarten Rechtsgeschäfte im Alltag ist der Kaufvertrag. Dabei sind sich viele Menschen bei einem Vertragsschluss gar nicht dessen bewusst, dass ein solcher gerade erfolgt. Alltägliche Kaufverträge, wie etwa der Brötchenkauf beim Bäcker, sind dabei auch eher unproblematisch. Dennoch können auch im Kaufrecht Fälle gegeben sein, die Besonderheiten aufweisen und Probleme bereiten.
Welche Pflichten und Rechte Käufer sowie Verkäufer bei dem Vertragsschluss über den Kauf einer Sache haben bzw. einhalten müssen, ist in § 433 BGB normiert. Gerne erläutern Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Schlun & Elseven, wie Sie in einem Streitfall vorgehen sollten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen. Unsere Praxisgruppe für Kaufrecht gewährleistet Privatpersonen sowie Unternehmen eine hervorragende Rechtsberatung und Vertretung.
Vertragsprüfung
Unabhängig von der Art eines Vertrags sollte ein solcher immer vor Vertragsschluss gründlich geprüft und analysiert werden. Dabei sind insbesondere folgende Faktoren zu beachten: Anfechtbarkeit, Nichtigkeit, Vollständigkeit und Wirksamkeit von Klauseln sowie dem Vertrag selbst. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gerne zu diesen Aspekten. Dabei prüfen, überarbeiten und optimieren sie sorgfältig Ihren Kaufvertrag. Auch unterstützen wir sie bei etwaigen Vertragsverhandlungen.
Überdies bildet die Erstellung sowie Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen einen weiteren Schwerpunkt der Vertragsprüfung. Die Fehlerhaftigkeit dieser Bedingungen kann zu schwerwiegenden Folgen führen. Um solchen Folgen vorzubeugen, prüfen wir die in Ihrem Vertrag enthaltenen AGB-Klauseln auf ihre Wirksamkeit und stellen sicher, dass Ihre Interessen bestmöglich gewahrt werden.
Mergers & Acquisitions
M&A steht für Mergers & Acquisitions, d.h. für die Zusammenführung/Fusion verschiedener Unternehmen oder den Erwerb von einem solchen bzw. von dessen Anteilen. Die Häufigkeit solcher Transaktionen nimmt stetig zu. Eine sorgfältige und von einem Experten geprüfte Vorbereitung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen M&A-Transaktion.
Der Erwerb eines Unternehmens ist auf zwei Arten möglich: Durch einen Asset Deal, bei dem der Käufer einzelne Vermögenswerte des Unternehmens erwirbt, oder einen Share Deal, bei dem Anteile eines Unternehmens erworben und übertragen werden. Bevor eine der beiden Transaktionsmöglichkeiten umgesetzt wird, sollten Sie sich mit einem Rechtsexperten in Verbindung setzen. Neben den kaufrechtlichen gibt es noch steuer- sowie arbeitsrechtliche Aspekte zu bedenken. Unsere Rechtsanwälte für M&A beurteilen das von Ihnen gewünschte Unternehmen, bewerten finanzielle, organisatorische sowie rechtliche Aspekte dieses Unternehmens und schätzen im Rahmen der sogenannten Due-Diligence-Prüfung etwaige mit dem Erwerb verbundene Risiken ein. Unsere Experten für Kauf- und Vertragsrecht analysieren überdies jegliche in diesem Zusammenhang erforderlichen Verträge.