Vollstreckung von ausländischen Urteilen in Deutschland

Ihr Rechtsanwalt für Prozessführung

Vollstreckung von ausländischen Urteilen in Deutschland

Ihr Rechtsanwalt für Prozessführung

Die Vollstreckung ausländischer Urteile ist für grenzüberschreitend tätige Unternehmen und Privatpersonen von großer Bedeutung. Ob es um die Umsetzung eines Vertrags, die Eintreibung von Schulden oder die Beilegung von sonstigen Streitigkeiten geht – die Möglichkeit, ausländische Urteile in Deutschland zu vollstrecken, ist entscheidend für die Wahrung der rechtlichen Integrität und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels. Der Prozess ist jedoch nicht einfach und hängt von mehreren entscheidenden Faktoren ab. Unterschiedliche Rechtssysteme, unterschiedliche Verfahrensvorschriften und potenzielle Zuständigkeitsfragen können die Angelegenheit erheblich erschweren.

Spezialisierter Rechtsbeistand mit Erfahrung in der internationalen Prozessführung und Vollstreckung ist in dieser komplizierten Rechtslandschaft von größter Bedeutung. Unsere Anwälte bei Schlun & Elseven bieten ausländischen Unternehmen und Privatpersonen, die ein Urteil in Deutschland vollstrecken wollen, umfassende Beratung und Unterstützung. Mit einem Team von erfahrenen Fachleuten, die sich in internationalen Rechtsfragen auskennen, bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für die komplexesten Vollstreckungsprobleme.

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Unsere Dienstleistungen bei der Vollstreckung von ausländischen Urteilen in Deutschland

Rechtsberatung & Strategie
  • Umfassende Fallbewertung und strategische Planung
  • Rechtliche Compliance-Prüfung
  • Analyse der Zuständigkeit und optimale Gerichtsauswahl
Vollstreckungsverfahren
  • Vorbereitung und Einreichung aller erforderlichen Anträge
  • Vertretung in Gerichts- und Schiedsverfahren
  • Verhandlungsführung und Vergleichsunterstützung

Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Vollstreckung

Die Zivilprozessordnung (ZPO) ist der Eckpfeiler des Vollstreckungsverfahrens in Deutschland. Unser Team bei Schlun & Elseven Rechtsanwälte verfügt über ein ausgeprägtes Verständnis der Bestimmungen der ZPO, so dass wir unsere Mandanten mit Präzision und Fachwissen durch jede Phase des Vollstreckungsverfahrens führen können. Wir arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen, um die Anforderungen der ZPO für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile zu analysieren. Dazu gehört die Beratung zu Verfahrensvorschriften, gerichtlichen Erwägungen und den Kriterien für die Feststellung der Echtheit und Rechtskraft ausländischer Urteile. Durch unsere umfassende Kenntnis in diesem Bereich stellen wir sicher, dass die Vollstreckungsverfahren unserer internationalen Mandanten den verfahrensrechtlichen Standards des deutschen Rechts genügen. Unser Ziel ist es, Klarheit und Vorhersehbarkeit zu schaffen und das Risiko von Verfahrensfehlern und Verzögerungen zu minimieren, die den Vollstreckungsprozess behindern könnten.

Neben der nationalen Gesetzgebung spielen auch internationale Abkommen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vollstreckung ausländischer Urteile in Deutschland. Unser Anwaltsteam ist sich der Bedeutung dieser Abkommen und ihrer Auswirkungen auf die Vollstreckungsbemühungen unserer Mandanten bewusst. Als Unterzeichner des New Yorker Übereinkommens hat sich Deutschland verpflichtet, die Anerkennung und Vollstreckung von in anderen Vertragsstaaten ergangenen Schiedssprüchen zu erleichtern.

Unser Team ist mit den Bestimmungen des New Yorker Übereinkommens bestens vertraut, so dass wir unsere Mandanten effizient und effektiv durch die Feinheiten der Vollstreckung von Schiedssprüchen in Deutschland führen können.

Darüber hinaus bietet die Mitgliedschaft Deutschlands im Lugano-Übereinkommen einen Rahmen für die Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen zwischen europäischen Ländern.

Anerkennung ausländischer Urteile aus den EU- und Nicht-EU-Ländern

Aufgrund der Europäischen Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) ist das Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen der EU-Mitgliedstaaten wesentlich weniger aufwendig als bei Entscheidungen aus Nicht-EU-Staaten. In Artikel 36 dieser Verordnung heißt es:

Die in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen werden in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf.

In Fällen, in denen es um Urteile von Gerichten der EU-Mitgliedstaaten geht, ist es unerlässlich, eine Kopie der Entscheidung zur Hand zu haben, und es kann erforderlich sein, das Urteil übersetzen zu lassen. Diese Übersetzung sollte von einem professionellen Übersetzer angefertigt werden.

In § 328 der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) sind die Kriterien für die Anerkennung von Urteilen aus ausländischen Gerichtsbarkeiten festgelegt. Darin heißt es in Abs. 1 Nr. 5, dass eine der Voraussetzungen die Gegenseitigkeit der Anerkennung ist. Diese Gegenseitigkeit bezieht sich auf die Tatsache, dass, wenn die andere Gerichtsbarkeit deutsche Entscheidungen nicht anerkennt, es unwahrscheinlich ist, dass diese Entscheidungen von deutschen Gerichten anerkannt werden. Da das Verfahren zur Feststellung der Gegenseitigkeit schwierig sein kann, sollten Sie sich bei der Beschaffung dieser Informationen von einem Juristen unterstützen lassen. Insbesondere ist es notwendig, die Dienste eines versierten Anwalts mit Erfahrung in ausländischen Rechtsordnungen in Anspruch zu nehmen.

Wenn das deutsche Gericht das Urteil anerkannt hat, versucht es in den meisten Fällen nicht, die ergangene Entscheidung zu ändern. Die Anerkennung der Rechtssache ermöglicht keine Anfechtung des Urteils vor deutschen Gerichten. Eine Ausnahme von dieser Auffassung über die Vollstreckung des Urteils besteht, wenn das Urteil selbst gegen die Grundprinzipien des deutschen Rechts verstößt. In diesem Fall wird die Entscheidung nicht anerkannt. Aber auch wenn das deutsche Gericht in dem Fall anders entschieden hätte, wird die Entscheidung des ausländischen Gerichts in Deutschland respektiert.

Grundsätze bei der Anerkennung eines ausländischen Urteils in Deutschland

Es ist von entscheidender Bedeutung, die Beziehungen zwischen Deutschland und dem ausländischen Gericht zu prüfen, da es keine allgemeine Verpflichtung gibt, dass Länder, die von ausländischen Gerichten erlassenen Urteile anerkennen. Viele internationale Übereinkommen in bestimmten Bereichen fördern die multilaterale Anerkennung ausländischer Urteile, aber diese sind auf die jeweiligen Bereiche beschränkt, in denen sie gelten.

Besteht eine Beziehung zwischen den beiden Gerichtsbarkeiten, die gerichtliche Entscheidungen anerkennen, wird Ihr Rechtsbeistand die Vollstreckung der ausländischen Entscheidung bei einem regionalen Gericht beantragen.

Handelt es sich jedoch nicht um ein Gericht mit einer solchen Beziehung, kann Ihr Anwalt ein Exequaturverfahren einleiten, um die Anerkennung des Urteils zu erwirken. Diese Exequaturverfahren sind erforderlich, wenn es sich um Urteile aus Ländern außerhalb der Europäischen Union handelt. So gibt es beispielsweise für Rechtssachen aus den USA, China und der Türkei in vielen Bereichen kein festes Abkommen mit Deutschland.

Bei der Durchführung des Exequaturverfahrens prüfen die deutschen Richter, ob das Verfahren fair, sprich: unter Wahrung der allgemeinen Rechtsgrundsätze, durchgeführt wurde und kein Prozessbetrug vorlag. Ein von einem ausländischen Gericht ergangenes Urteil wäre nicht vollstreckbar, wenn es gegen die Grundprinzipien des deutschen Rechts verstößt.

Unsere Rechtsexperten prüfen, ob das Land, das das Urteil erlassen hat, ein bilaterales Abkommen mit Deutschland über die Anerkennung von Gerichtsentscheidungen geschlossen hat.

Gemäß § 328 der ZPO ist die Anerkennung eines von einem ausländischen Gericht erlassenen Urteils ist ausgeschlossen, wenn:

  • die Gerichte des Staates, zu dem das ausländische Gericht gehört, nach deutschem Recht nicht zuständig sind;
  • dem Beklagten, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat und sich darauf beruft, das Schriftstück, mit dem das Verfahren eingeleitet wurde, nicht oder nicht so rechtzeitig zugestellt worden ist, dass er sich verteidigen konnte;
  • die Entscheidung mit einer in Deutschland ergangenen Entscheidung oder mit einer früheren, im Ausland ergangenen Entscheidung, die anerkannt werden soll, unvereinbar ist oder wenn das Verfahren, das dieser Entscheidung zugrunde liegt, mit einem in Deutschland früher anhängig gewordenen Verfahren unvereinbar ist;
  • die Anerkennung der Entscheidung zu einem Ergebnis führen würde, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist, insbesondere wenn die Anerkennung mit den Grundrechten nicht vereinbar ist;
  • die Gegenseitigkeit nicht gewährt wurde.

Wie man hier unschwer erkennen kann, hängt der rechtliche Status der Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile von mehreren Faktoren ab. Länder ohne einen stabilen demokratischen Prozess und eine nicht unabhängige Justiz werden Schwierigkeiten haben, die Anforderungen der Anerkennung der Grundrechte durch das deutsche Recht zu erfüllen.

Schlun & Elseven: Umfassende Unterstützung und rechtliche Vertretung im Vollstreckungsverfahren

Bei Schlun & Elseven sind wir uns der Komplexität der Vollstreckung ausländischer Urteile in Deutschland bewusst und bieten unseren Mandanten umfassende Unterstützung während des gesamten Vollstreckungsverfahrens. Unser erfahrenes Team setzt sich dafür ein, dass die Interessen unserer Mandanten geschützt und ihre Ziele effizient und effektiv erreicht werden. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten bei der Vorbereitung und Einreichung von Anträgen auf Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile vor deutschen Gerichten. Unsere Anwälte prüfen sorgfältig alle relevanten Unterlagen und stellen sicher, dass der Antrag den verfahrensrechtlichen Anforderungen entspricht. Dank unserer umfangreichen Kenntnisse diesem Bereich straffen wir das Antragsverfahren und beschleunigen die Einleitung des Vollstreckungsverfahrens.

Darüber hinaus vertreten unsere Anwälte bei Schlun & Elseven Mandanten in Vollstreckungsverfahren vor deutschen Gerichten. Unsere erfahrenen Anwälte setzen sich für unsere Mandanten ein, indem sie überzeugende Argumente und Beweise vorlegen, um die Vollstreckung ausländischer Urteile zu unterstützen. Wir kümmern uns um alle Aspekte des Vollstreckungsverfahrens, von der Teilnahme an Anhörungen bis hin zur Klärung verfahrensrechtlicher Fragen, um sicherzustellen, dass unsere Mandanten in jeder Phase eine persönliche und engagierte Vertretung erhalten. Unser Team ist sich des Wertes einer effizienten Streitbeilegung bewusst und berät seine Mandanten bei Verhandlungen und Vergleichsgesprächen mit der Gegenpartei, um die Vollstreckung ohne langwierige Rechtsstreitigkeiten zu erleichtern. Unsere Kanzlei verfolgt bei der Beilegung von Streitigkeiten einen proaktiven Ansatz. Wir sind bestrebt, durch geschickte Verhandlungsführung und strategische Interessenvertretung günstige Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen.

Unsere Rechtsanwälte verfügen über umfassende Erfahrung in der Unterstützung ausländischer Unternehmen und Privatpersonen bei der Vollstreckung von Urteilen nach deutschem Recht. Wir haben mit Mandanten aus der ganzen Welt zusammengearbeitet, die sich mit den komplexen Gegebenheiten des deutschen Rechtssystems auseinandersetzen. Bitte zögern Sie nicht, uns für eine spezialisierte Rechtsberatung direkt zu kontaktieren.

Vollstreckungsverfahren in grenzüberschreitenden Inkassofällen

Bei der Vollstreckung ausländischer Urteile in Inkassofällen in Deutschland unterstützen unsere Anwälte Mandanten bei der präzisen und effizienten Behandlung von Zuständigkeitsfragen, Anerkennungsverfahren und Vollstreckungsmaßnahmen. Wir helfen Mandanten bei der Vorbereitung und Einreichung von Anträgen auf Anerkennung ausländischer Urteile vor deutschen Gerichten und stellen die Einhaltung der Verfahrensvorschriften sicher. Unser Team für Inkassorecht berät Mandanten zu Inkassoverfahren und Vollstreckungsmechanismen nach deutschem Recht. Wir begleiten unsere Mandanten durch alle Phasen des Inkassoprozesses, von der ersten Bewertung bis hin zu Vollstreckungsmaßnahmen, und stellen sicher, dass die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

Vollstreckung von ausländischen Insolvenzurteilen

Die Insolvenzspezialisten von Schlun & Elseven bieten umfassende Unterstützung bei der Zwangsvollstreckung von insolventen Schuldnern. Unser Team verfügt über ein tiefes Verständnis des Insolvenzrechts und gewährleistet eine umfassende Beratung und Vertretung der Mandanten. Wir setzen kreative Verwertungsstrategien ein und vertreten die Rechte der Gläubiger in jeder Phase, von der Forderungsanmeldung bis zur Anfechtung von Insolvenzplänen.

Auf der Grundlage unserer Fachkenntnisse entwickeln wir maßgeschneiderte Durchsetzungsstrategien, die sich an den Zielen unserer Mandanten orientieren, sei es durch Verhandlungen, Gerichtsverfahren oder alternative Streitbeilegungsverfahren. Darüber hinaus erleichtert unsere grenzüberschreitende Insolvenz-Expertise die nahtlose Vollstreckung ausländischer Urteile, einschließlich der Anerkennung und Zusammenarbeit mit ausländischen Insolvenzvertretern, um sicherzustellen, dass die Rechte der Mandanten geschützt und ihre Vollstreckungsziele effizient erreicht werden.

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Praxisgruppe für Prozessführung / Litigation

Aykut Elseven

Rechtsanwalt | Managing Partner

Dr. Tim Schlun

Rechtsanwalt | Managing Partner

Rechtsanwalt Dr. Thomas Bichat

Rechtsanwalt | Salary Partner

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Rechtsanwalt

Dr. Sepehr Moshiri

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Rechtsanwältin Dr. Richard Nouvertné

Rechtsanwält | Freier Mitarbeiter

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