Die Gründung einer Unternehmensstiftung

Ihr Rechtsanwalt für Stiftungsrecht

Die Gründung einer Unternehmensstiftung

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Wer als Unternehmer Vermögenswerte über Jahrzehnte aufgebaut hat, sucht nach einem Weg, diese ungeschmälert an die nächste Generation weiterzureichen. Eine Unternehmensstiftung bietet eine interessante Gestaltungsmöglichkeit im Rahmen der Unternehmensnachfolgeplanung – sei es als Unternehmensträgerstiftung oder Beteiligungsträgerstiftung. Auf diese Weise kann die Verwendung der Gewinne zum Erhalt eines Unternehmens als Stiftungszweck erfolgen. Denkbar ist aber auch die Gründung einer gemeinnützigen Unternehmensstiftung. Um das richtige Stiftungsmodell für Ihr Unternehmen zu finden, sind allerdings – neben wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Aspekten – auch familiäre und soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

In diesem Zusammenhang bietet Kanzlei Schlun & Elseven eine gleichermaßen kompetente wie engagierte Rechtsberatung an – sowohl für Stiftungsgründer als auch Stiftungsorgane und -vorstände. Unsere Anwälte für Stiftungsrecht erläutern Ihnen gern, wie Sie Ihr Privat- und Betriebsvermögen bestmöglich schützen und helfen Ihnen dabei, ein auf Ihre Situation zutreffendes Stiftungsmodell zu finden.

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Unsere Dienstleistungen für die Gründung einer Unternehmensstiftung

Rechtsbeistand
Dienstleistungen im Kontext

Die Unternehmensstiftung

Die Unternehmensstiftung kann grundsätzlich in zwei Formen gestaltet werden: Als Unternehmensträgerstiftung oder als Beteiligungsträgerstiftung. Ein großer Vorteil, den die Unternehmensstiftung bietet, ist die dauerhafte Sicherung des Unternehmens, da der Bestand nicht von einzelnen Gesellschaftern abhängt, sondern die Stiftung eine lebenslange Fortführung des Unternehmens in der Stiftungssatzung festlegen kann. Eine Unternehmensträgerstiftung führt ein Unternehmen ohne Zwischenschaltung eines anderen Rechtssubjekts und tritt als direkte Trägerin des Unternehmens auf. Der Unterschied zu einer regulären Stiftung liegt in der kaufmännisch geprägten Eigenschaft. Bei einer Beteiligungsträgerstiftung besteht zwischen Stiftung und Unternehmen eine indirekte Beziehung. Die in der Praxis dominierende Form ist die Beteiligungsträgerstiftung.

Die Beteiligungsträgerstiftung

Die Beteiligungsträgerstiftung ist eine Form der Stiftung, welche sich durch ihre Funktion als Träger von Beteiligungen an Unternehmen auszeichnet. Ihr Hauptzweck besteht darin, langfristige Beteiligungen an anderen Gesellschaften zu ermöglichen und dadurch gezielt Einfluss auf die strategische Ausrichtung dieser Unternehmen zu nehmen. Die Gründung einer Beteiligungsträgerstiftung erfolgt in der Praxis durch eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, oder eine gemeinnützige Stiftung. Diese Stiftungsform bietet den Vorteil, dass sie als eigenständige Trägerin von Rechten am Rechtsverkehr teilnimmt und somit unabhängig von den Schwankungen der Anteilsinhaber handeln kann. Die Beteiligungsträgerstiftung trägt dazu bei, langfristige wirtschaftliche Interessen zu sichern und die Stabilität der beteiligten Unternehmen zu fördern.

Die Unternehmensträgerstiftung

Der primäre Zweck der Unternehmensträgerstiftung liegt in der Übernahme und Verwaltung von Unternehmen. Im Rahmen dieser Stiftung überträgt ein Unternehmen seine bestehenden Vermögenswerte auf eine Stiftung, welche daraufhin als Trägerin des Unternehmens fungiert. Ziel ist es, die langfristige Existenz und Unabhängigkeit des Unternehmens zu gewährleisten, insbesondere wenn es um die Fortführung familiengeführter Betriebe geht. Durch die Übertragung an die Unternehmensträgerstiftung kann die Kontinuität in der Geschäftsführung gewahrt und die Nachfolgeplanung erleichtert werden.

Die Gründung einer Unternehmensstiftung

Bei der Gründung einer Unternehmensstiftung richten sich die Vorgaben nach den allgemeinen stiftungsrechtlichen Vorschriften. Zunächst sollte sich genauestens überlegt werden, welche Stiftungsform für das in Rede stehende Unternehmen in Frage kommt. Gelangt man nach sorgfältiger Überlegung und Abwägung aller rechtlichen und tatsächlichen Umstände zu dem Entschluss, dass die Unternehmensstiftung das geeignete Stiftungsmodell darstellt, kann die Stiftungssatzung entworfen werden.

Die Stiftungssatzung bildet das Fundament der Stiftung. Bei der Formulierung der Satzung sollten eventuelle personelle oder wirtschaftliche Veränderungen des Unternehmens berücksichtigt werden. Es ist wichtig, dass hier eine gewisse Flexibilität innerhalb der Satzung ermöglicht wird, um adäquat auf zukünftige Entwicklungen im Unternehmen reagieren zu können. Die Stiftung ist zwingend an die Anforderungen der zuständigen Stiftungsbehörde anzupassen. Sollte es sich um eine gemeinnützige Unternehmensstiftung handeln, so ist auch eine Absprache mit dem Finanzamt notwendig.

Die Gründung einer Stiftung sollte gründlich geplant werden. In einem ersten Schritt muss eine Rechtsform gewählt werden, die Ihren Zielen und Interessen Rechnung trägt. Zudem sollten das Stiftungskonzept und insbesondere die Stiftungssatzung sorgfältig ausgearbeitet werden. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gerne über die verschiedenen in Betracht kommenden Rechtsformen und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile.

Die Besteuerung der Stiftung

Auch bei der Besteuerung einer Stiftung ist zunächst auf die allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen abzustellen. Wählen Sie die Stiftungsform einer gemeinnützigen Unternehmensstiftung, so gelten umfassende Steuerbefreiungen bei den wesentlichen Steuerarten. Im Bereich der Ertragsbesteuerung profitiert die Stiftung von niedrigen Steuersätzen bei Ausschüttungen seitens des Unternehmens im Vergleich zu Ausschüttungen an Gesellschafter, die natürliche Personen sind. Der konkrete Steuersatz ist dabei abhängig von der Rechtsform des betreffenden Unternehmens. Diese steuerlichen Anreize tragen nicht nur dazu bei, die finanzielle Stabilität der Stiftung zu gewährleisten, sondern fördern auch die langfristige Ausrichtung der Unternehmensaktivitäten im Sinne des Stiftungszwecks. Somit kann die Wahl der gemeinnützigen Unternehmensstiftung nicht nur unternehmerische Kontinuität sichern, sondern auch steuerliche Vorteile gewährleisten.

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