Wer in den vergangenen Jahren mit Bitcoin, Ethereum oder anderen Kryptowährungen gehandelt hat, ohne seine Gewinne dem Finanzamt zu melden, setzt sich einem erheblichen rechtlichen Risiko aus. Die Steuerpflichtigkeit für Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen besteht und wird von der Finanzverwaltung zunehmend konsequent durchgesetzt. Doch es gibt einen Ausweg: Das deutsche Steuerrecht eröffnet Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Wer unvollständige oder unterlassene Angaben gegenüber dem Finanzamt vollständig korrigiert und die hinterzogenen Steuern nachentrichtet, kann einer strafrechtlichen Verfolgung noch entgehen – vorausgesetzt, die Selbstanzeige erfolgt rechtzeitig und ist in jeder Hinsicht vollständig. Angesichts der wachsenden Möglichkeiten der Finanzbehörden, Kryptotransaktionen nachzuverfolgen, sollten Betroffene nicht zögern, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die Kanzlei Schlun & Elseven begleitet Mandanten in jeder Phase – von der strafbefreienden Selbstanzeige über den Regress bei dem Steuerberater bis hin zur aktiven Strafverteidigung im laufenden Ermittlungsverfahren. Unsere Anwälte für Steuerstrafrecht sind mit den Verfahrensabläufen bei der Steuerfahndung, der Bußgeld- und Strafsachenstelle und der Staatsanwaltschaft vertraut – ebenso wie mit den besonderen technischen und rechtlichen Herausforderungen des Krypto-Markts. Wir vertreten Mandanten diskret, kompetent und zielgerichtet – damit ein steuerliches Versäumnis keine strafrechtlichen Folgen hat.
Die Steuerpflicht für Gewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowährungen
Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether werden steuerrechtlich als sonstige Wirtschaftsgüter eingestuft. Da sich das aus § 23 EStG nicht unmittelbar ergibt, hat erst die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 14. Februar 2023 – IX R 3/22) hier Klarheit geschaffen. Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen unterliegen als private Veräußerungsgeschäfte gemäß §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG der Einkommensteuer – allerdings nur dann, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt. Diese sogenannte Haltefrist ist daher ein entscheidender Faktor: Wer seine Kryptowerte länger als zwölf Monate hält, veräußert sie in der Regel steuerfrei.
Die Krypto-Falle: Warum das Finanzamt Ihre Bitcoin-Gewinne bereits kennt
Wer glaubt, Krypto-Transaktionen seien anonym und für das Finanzamt unsichtbar, irrt sich. Wer seine Kryptowerte über regulierte Handelsbörsen bewegt, hinterlässt nachverfolgbare Spuren. Die Finanzbehörden nutzen sogenannte Sammelauskunftsersuchen, gestützt auf die §§ 93, 97 und 208 AO, um bei großen Handelsbörsen wie Kraken, Coinbase, Bitpanda oder Binance umfassende Transaktionsdaten abzufragen. Die Börsen sind gesetzlich verpflichtet, diese Daten herauszugeben – und sie tun es.
Hinzu kommt: Die Blockchain selbst ist ein öffentlich einsehbares, unveränderliches Kassenbuch. Jede Transaktion ist dauerhaft dokumentiert und für die Finanzverwaltung direkt auswertbar – ganz ohne Anfrage bei einer Börse. Internationale Regulierungsrahmen wie CARF (Crypto-Asset Reporting Framework) und DAC8 (Directive on Administrative Cooperation) verschärfen die Meldepflichten für Kryptowährungsdienstleister zusätzlich, sodass auch grenzüberschreitende Transaktionen immer transparenter werden.
Wer in dieser Situation abwartet, riskiert, dass ein Steuerfahndungsverfahren eingeleitet wird, bevor er selbst die Initiative ergreift. Dann ist der Weg zur strafbefreienden Selbstanzeige versperrt.
Straffreiheit durch Selbstanzeige: Die letzte Chance zur Korrektur
Die strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 AO ist das einzige rechtliche Instrument, das Ihnen den Weg zurück in die Legalität öffnet – vorausgesetzt, die Tat wurde noch nicht entdeckt. Dieses „goldene Tor” schließt sich unwiderruflich, sobald die Steuerfahndung mit konkreten Ermittlungen beginnt oder eine Prüfungsanordnung zugestellt wurde.
Doch eine Selbstanzeige ist kein einfaches Schreiben an das Finanzamt. Sie muss vollständig und richtig sein – und zwar lückenlos über alle Steuerjahre und sämtliche Krypto-Aktivitäten hinweg. Das umfasst nicht nur den Kauf und Verkauf klassischer Coins wie Bitcoin oder Ethereum, sondern auch:
- Gewinne aus dem Tausch von Altcoins,
- Einkünfte aus Staking, Lending oder Liquidity Mining,
- Erträge aus DeFi-Protokollen und Yield Farming,
- Einnahmen aus NFT-Verkäufen, Airdrops oder Hard Forks.
Eine lückenhafte Selbstanzeige ist keine halbe Lösung – sie ist unwirksam. Eine fehlerhafte oder unvollständige Erklärung führt direkt in das Strafverfahren und kann die Ausgangslage erheblich verschlechtern. Die Vollständigkeit aller Angaben ist daher keine Formalität, sondern die entscheidende Voraussetzung für die strafbefreiende Wirkung. Unsere Kanzlei bereitet Ihre Selbstanzeige mit der notwendigen Sorgfalt und technischen Präzision auf, damit sie vor der Finanzverwaltung standhält.
Wenn der Steuerberater patzt: Haftung bei fehlerhafter Krypto-Deklaration
Nicht jeder, der Krypto-Gewinne nicht korrekt deklariert hat, handelte vorsätzlich. In einigen Fällen haben Mandanten ihrem Steuerberater alle relevanten Daten übergeben – und dieser hat sie möglicherweise falsch erfasst, nicht berücksichtigt oder schlicht nicht verstanden. Die steuerrechtliche Komplexität von Krypto-Transaktionen überfordert viele klassische Steuerberater bis heute.
Das ändert jedoch zunächst nichts an der strafrechtlichen Verantwortung: Im Steuerstrafrecht haftet grundsätzlich der Steuerpflichtige selbst für die Richtigkeit seiner Erklärungen. Doch das muss nicht das Ende der Geschichte sein. Wenn nachweisbar ist, dass ein Berater pflichtwidrig gehandelt hat, können die entstandenen Schäden – Steuernachzahlungen, Zinsen, Bußgelder und Anwaltskosten – im Wege des zivilrechtlichen Schadensersatzes vom Berater zurückgefordert werden.
Unsere Kanzlei prüft in solchen Fällen sowohl die strafrechtliche Verteidigungsstrategie als auch die zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Berater. Denn wer gutgläubig auf professionellen Rat vertraut hat, sollte nicht allein für die Fehler anderer geradestehen.
Verteidigung im Strafverfahren: Vorstrafe und Hausdurchsuchung vermeiden
Wenn die Steuerfahndung bereits ermittelt, ein Durchsuchungsbeschluss vollstreckt wurde oder Sie Post vom Finanzamt für Steuerstrafsachen erhalten haben, ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend. Ab diesem Moment ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich – umso wichtiger wird eine effektive Strafverteidigung.
Das zentrale Ziel unserer Verteidigung ist stets die Einstellung des Verfahrens oder, wo dies nicht möglich ist, die Abwendung einer Vorstrafe. Dazu stehen verschiedene Verteidigungsansätze zur Verfügung. Wer beispielsweise aufgrund einer fehlerhaften Beratung durch einen Steuerexperten oder wegen der genuinen Komplexität der Krypto-Buchführung nicht wusste, dass eine Steuerpflicht bestand, hat nicht vorsätzlich gehandelt. Steuerhinterziehung setzt Vorsatz voraus – und diesen gilt es im Verfahren zu entkräften.
Unser Team für Steuerstrafrecht begleitet Sie von der ersten Durchsuchung über die Kommunikation mit der Steuerfahndung bis hin zum Abschluss des Verfahrens. Machen Sie im Ermittlungsverfahren keine Angaben ohne anwaltliche Begleitung – jedes Wort kann entscheidend sein.
FIFO-Methode und Dokumentation: Die Basis für Ihre Verteidigung
Eine erfolgreiche Verteidigung im Steuerstrafverfahren steht und fällt mit der Qualität der Dokumentation. Was in der klassischen Buchführung selbstverständlich ist, stellt Krypto-Anleger vor erhebliche praktische Herausforderungen: Hunderte oder Tausende von Transaktionen über mehrere Jahre, verschiedene Börsen, Wallets und Währungen müssen lückenlos und nachvollziehbar aufgearbeitet werden.
Für die steuerliche Gewinnermittlung bei Kryptowährungen kommt in Deutschland standardmäßig die FIFO-Methode (First In – First Out) zur Anwendung. Sie legt fest, dass die zuerst angeschafften Coins als zuerst veräußert gelten – ein Prinzip, das bei komplexen Coin-Historien mit Tauschgeschäften, Wallet-Transfers und automatisierten Trading-Bot-Transaktionen ohne spezialisierte Software kaum händisch nachvollziehbar ist.
Die Kanzlei Schlun & Elseven setzt bei der Aufarbeitung Ihrer Transaktionshistorie auf professionelle Krypto-Steuer-Software und arbeitet eng mit spezialisierten Steuerexperten zusammen. Das Ergebnis ist eine gerichtsfeste Dokumentation, die wir im Verfahren einsetzen, um Ihre steuerliche Situation transparent und nachvollziehbar darzustellen. Nur auf dieser soliden Grundlage ist eine rechtssichere Verteidigung möglich – und nur so lassen sich ungerechtfertigt hohe Steuernachforderungen wirksam anfechten.
Sie haben Fragen zu Ihrer persönlichen Situation oder möchten wissen, ob eine Selbstanzeige für Sie noch möglich ist? Die Anwälte für Steuerstrafrecht von Schlun & Elseven stehen Ihnen für eine vertrauliche Erstberatung zur Verfügung.

Praxisgruppe für Steuerstrafrecht
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