Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU

Ihr Rechtsanwalt für Aufenthaltsrecht

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU

Ihr Rechtsanwalt für Aufenthaltsrecht

Sie haben seit Längerem Ihren Lebensschwerpunkt in Deutschland und wünschen hier gern dauerhaft zu leben und zu arbeiten? Sowohl die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU als auch die Niederlassungserlaubnis gewähren ihren Inhabern einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Im Vergleich zu der Niederlassungserlaubnis hat die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU allerdings den Vorteil, dass dem Inhaber eine leichtere Mobilität innerhalb der Europäischen Union ermöglicht wird. Dies ist gerade für diejenigen, die ein Leben in einem anderen EU-Land planen, interessant. Im Einzelnen können bei der Beantragung allerdings Probleme auftreten, insbesondere im Zusammenhang mit dem § 9a Aufenthaltsgesetz, der als gesetzliche Grundlage für den Erwerb dieses Aufenthaltstitels dient.

Um unsere Mandanten bei der Planung Ihres Aufenthalts in Deutschland zu unterstützen, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen entsprechenden Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte verfügen sowohl über eine ausgezeichnete Expertise im Aufenthaltsrecht als auch über langjährige Erfahrung in der Betreuung von Antragsverfahren. Sie übernehmen für Sie gerne die gesamte Beantragung Ihrer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU und sorgen für die Klärung aller offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit Sie sich gänzlich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können.

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Unsere Dienstleistungen

Vertretung im Antragsverfahren
  • Umfassende Beratung zum deutschen Aufenthaltsrecht und Ihren rechtlichen Möglichkeiten

  • Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen
  • Beantragung Ihrer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
  • Begleitung Ihres Antragsverfahrens
  • Klärung aller offenen Fragen mit der zuständigen Ausländerbehörde
Auskunft über
  • Ihre Rechte und Pflichten
  • Handlungsoptionen
  • Erfolgsaussichten
  • Kosten
Dienstleistungen im Kontext

Beantragung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist im § 9a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) normiert. Dort werden die Voraussetzungen zur Beantragung dieser festgelegt:

  • fünfjähriger ununterbrochener und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland,
  • Sicherung des Lebensunterhalts des Antragsstellers und seiner Angehörigen,
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache,
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet,
  • Nachweis einer Krankenversicherung,
  • kein Ausweisungsinteresse aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung,
  • Nachweis der Zahlungen von Rentenversicherungs- und Steuerbeiträgen.

Die oben aufgelisteten Voraussetzungen müssen bei der Beantragung erfüllt werden. Allerdings sind noch weitere Aspekte zu bedenken, abhängig von Ihrem Status:

  • Vorübergehender Aufenthalt: Wenn Sie sich aufgrund eines Studiums oder Praktikums lediglich vorübergehend in Deutschland aufhalten, haben Sie keinen Anspruch auf diesen Aufenthaltstitel. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist für diejenigen gedacht, die sich längerfristig in Deutschland aufhalten werden. Haben Sie Ihr Studium jedoch in Deutschland abgeschlossen und halten sich zu Beschäftigungszwecken weiterhin im Land auf, wird Ihre Zeit als Student bei der Beantragung der Daueraufenthaltserlaubnis berücksichtigt.
  • Flüchtlingsstatus: Die Beantragung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist nicht möglich, wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland auf dem Flüchtlingsstatus oder anderen humanitären Gründen beruht.
  • Diplomatenstatus: Als Diplomat in Deutschland haben Sie einen gesonderten Rechtsstatus.

Sie benötigen Beratung bezüglich Ihres Status oder suchen Hilfe bei der Beantragung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU? Wir stehen Ihnen gerne unterstützend zur Seite. Kontaktieren Sie uns persönlich per Telefon, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Online-Formular.

Voraussetzungen für die Antragsstellung

Das Antragsformular für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erhalten Sie bei der zuständigen Einwanderungsbehörde. Dem Antrag sind Unterlagen hinzuzufügen, die belegen, dass Sie:

  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben (z.B. Nebenkostenabrechnungen und Mietverträge),
  • einen ausreichenden Betrag verdienen (Lohnzettel, Kontoauszüge),
  • die Voraussetzungen für ein Visum und einen Reisepass erfüllen,
  • in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben (Gehaltsabrechnung),
  • die erforderlichen Krankenversicherungsbeiträge geleistet haben und
  • über die erforderlichen Deutschkenntnisse (Sprachzertifikat) und Grundkenntnisse des deutschen Rechts- und Sozialsystems verfügen (Integrationsprüfung).

Vorzulegen ist ferner ein Nachweis darüber, dass kein Ausweisungsinteresse gegen Ihre Person besteht und auch ansonsten keine Ablehnungsgründe vorliegen, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung stehen. Die Beschaffung aller erforderlichen Dokumente und die Einhaltung aller geltenden Fristen kann eine energie- und zeitaufwendige Aufgabe sein. Erlauben Sie unseren Einwanderungsexperten, ihr Fachwissen und ihre jahrelange Erfahrung einzusetzen, indem sie Ihren Antrag betreuen.

Beschränkungen und Ungültigkeit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU

Trotz der Ermöglichung eines unbefristeten Aufenthaltes in Deutschland, kann die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU unter bestimmten Voraussetzungen ungültig werden:

  • Betrug: Ein Betrug bei der Beantragung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU führt zur Ungültigkeit dieser. Sollte Ihnen ein solcher Betrug vorgeworfen werden, wenden Sie sich gerne an einen unserer Anwälte. Wir helfen Ihnen weiter.
  • Ausweisung / Abschiebung: Wenn Sie aufgrund krimineller Handlungen oder anderer Gründe aus Deutschland abgeschoben werden, wird ihre unbefristete Aufenthaltserlaubnis ungültig.
  • Dauerhafter Aufenthaltsstatus in einem anderen Land: Besitzen Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel in einem anderen EU-Land, wird Ihr Status in Deutschland aufgehoben. Ebenso wäre die Lage im umgekehrten Fall zu beurteilen.
  • Wohnsitz außerhalb von Deutschland: Wenn Sie sich für eine gewisse Dauer außerhalb Deutschlands aufhalten, kann ihr unbefristeter Aufenthaltstitel in Deutschland als abgelaufen betrachtet werden. Dies ist allerdings im Einzelfall zu beurteilen. Entscheidend ist jedoch, dass bereits eine Zeitspanne, die zwischen 12 und 24 Monaten liegt, als ausreichend angesehen werden kann. Halten Sie sich allerdings mehr als sechs Jahre außerhalb Deutschlands auf, ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erloschen.

Schlun & Elseven: Umfassende Unterstützung bei der Einwanderung

Sollten Sie weitere Fragen bezüglich der Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU haben und eine persönliche Rechtsberatung wünschen, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Gerne geben wir Ihnen im Rahmen einer ersten Einschätzung einen Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

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Nutzen Sie gerne unser Online-Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir anhand des geschilderten Sachverhaltes eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten.

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