Der Erwerb der doppelten Staatsbürgerschaft

Ihr Rechtsanwalt für Staatsangehörigkeitsrecht

Der Erwerb der doppelten Staatsbürgerschaft

Ihr Rechtsanwalt für Staatsangehörigkeitsrecht

Immer mehr Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, möchten die Staatsangehörigkeit ihrer neuen Heimat annehmen, ohne die Beziehung zu ihrem Heimatland zu kappen. Und umgekehrt: Viele Ausländer, die sich dauerhaft in Deutschland niedergelassen haben, möchten ihre Zugehörigkeit zu Deutschland zum Ausdruck bringen, ohne auf ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit verzichten zu müssen. Mit der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts bildet die Mehrstaatigkeit nun nicht mehr die Ausnahme, sondern wird in Deutschland generell zugelassen. Damit ist sowohl die Notwendigkeit des Antrags auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsgenehmigung), als auch die sogenannte Optionsregelung entfallen.

In diesem Zusammenhang bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Ganz gleich, ob bei der Einbürgerung, der doppelten Staatsbürgerschaft oder einem Verzicht der deutschen Staatsangehörigkeit – unser Rechtsteam betreut Ihr Anliegen mit dem nötigen Fachwissen und Engagement. Wir übernehmen für Sie gerne die gesamte Beantragung, um einen möglichst schnellen Ablauf des Antragsverfahrens zu gewährleisten. Dabei sorgen wir für die Klärung aller offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit Sie sich vollends auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei weiteren Fragen rund um das Staatsbürgerschaftsrecht zur Verfügung.

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Unsere Dienstleistungen

Vertretung im Antragsverfahren
  • Entwicklungen im deutschen Staatsbürgerschaftsrecht
  • Feststellung des Anspruchs auf die doppelte Staatsbürgerschaft
  • Beschaffung aller erforderlichen Unterlagen
  • Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung
  • Klärung aller offenen Fragen mit der zuständigen Behörde
Dienstleistungen im Kontext

Kernpunkte der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird das Ziel verfolgt, die Zahl der Einbürgerungen zu erhöhen. Diesem Ziel wird dadurch Rechnung getragen, dass die bisherige Mindestaufenthaltsdauer von 8 Jahren auf 5 Jahre (in besonderen Fällen auf 3 Jahre) verkürzt wurde, § 10 Abs. 1, Abs. 3 StAG.

Eine weitere bedeutsame Änderung: Die Bewerber haben nun die Möglichkeit, ihre bisherige Staatsangehörigkeit und damit die Verbundenheit zu ihrem Heimatstaat aufrechtzuerhalten, soweit die Rechtsordnung des jeweiligen Heimatstaats dies seinerseits zulässt (Mehrstaatigkeit).

Weitere Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht betreffen:

  • Ausweitung des Bekenntnisses zur freiheitlich demokratischen Grundordnung auf die Distanzierung von antisemitischen, rassistischen oder sonstigen menschenverachtend motivierten Handlungen, § 10 StAG,
  • Ersetzung der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ durch konkrete Ausschlussgründe, § 8 StAG,
  • Anpassung der erforderlichen Sprachkenntnisse.

Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft

3 StAG legt fest, dass die deutsche Staatsbürgerschaft unter den folgenden grundlegenden Voraussetzungen erworben werden kann:

Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist insbesondere im Rahmen der Einbürgerung und der Abstammung ein Thema, kann aber auch durch Erklärung, Annahme als Kind und Ausstellung der Bescheinigung für Spätaussiedler erreicht werden. In jedem Fall ist eine doppelte Staatsbürgerschaft von mehreren Faktoren abhängig, wobei stets die Rechtsordnungen beider Staaten beachtet werden müssen.

Doppelte Staatsbürgerschaft für im Ausland geborene Kinder

Insbesondere beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Abstammung stellt sich die Frage nach einer doppelten Staatsbürgerschaft. Nach deutschem Recht hat das Kind grundsätzlich Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil deutscher Staatsbürger ist. Dies gilt auch dann, wenn das Kind im Ausland geboren wurde (Bsp.: Das Kind ist in Kanada geboren, die Mutter ist deutsch, der Vater ist Australier). Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und der generellen Zulassung von Mehrstaatigkeit haben sich bei im Ausland geborenen Kindern auch die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit geändert bzw. wurden diese aufgehoben. So können künftig deutlich mehr Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit per Geburt erwerben.

Doppelte Staatsbürgerschaft für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern | Ius-Soli-Prinzip

Vor der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Für in Deutschland geborene Kinder, deren Eltern keine deutschen Staatsangehörigen sind, galt seit 2000 das Geburtsortprinzip (Ius-Soli-Prinzip). Demzufolge konnte das Kind und mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben, wenn zum Zeitpunkt der Geburt der betreffende Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland sowie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hatte (§ 4 Abs. 3 StAG). Diese Regelung basierte auf dem Gedanken, dass einem Kind, das in Deutschland geboren ist und hier aufwachsen wird, die Integration in die deutsche Gesellschaft erleichtert werden sollte. Diese Kinder mussten dann bis zum vollendeten 23. Lebensjahr eine Entscheidung hinsichtlich ihrer Staatsangehörigkeit treffen – also entweder die deutsche oder die andere Staatsangehörigkeit wählen.

Ab 2014 wurde diese Optionspflicht aufgeweicht, sodass Kinder, für die das Ius-Soli-Prinzip galt, die aber in Deutschland aufgewachsen und zur Schule gegangen waren, beide Staatsangehörigkeiten beibehalten konnten.

Seit der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Juni 2024 können alle Ius-Soli geborenen Kinder ohne jeglichen Vorbehalt die deutsche Staatsangehörigkeit sowie die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erhalten und dauerhaft behalten. Zusätzlich wurde der Ius-Soli-Erwerb dadurch erleichtert, dass die erforderliche Aufenthaltszeit der Eltern in Deutschland von 8 Jahren auf 5 Jahre reduziert wurde.

Eine doppelte Staatsbürgerschaft setzt jedoch stets voraus, dass auch das Heimatland eine solche zulässt. Einige Staaten – wie beispielsweise China, Indien, Malaysia oder Japan – erlauben keine doppelte Staatsbürgerschaft. Die Annahme einer neuen Staatsbürgerschaft ist in diesen Fällen immer mit dem Verlust der alten verbunden. Es ist daher ratsam, als Erstes zu prüfen, wie Ihr Heimatland die doppelte Staatsbürgerschaft regelt, bevor Sie das Antragsverfahren in Deutschland einleiten. Setzen Sie sich dafür am besten mit der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Heimatlandes in Verbindung.

Doppelte Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung

Die Einbürgerung ermöglicht es Personen, die lange genug in Deutschland gelebt haben, deutsche Staatsangehörige zu werden. Der folgende Abschnitt gewährt einen kurzen Überblick über die Voraussetzungen einer doppelten Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung. Um die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung zu erhalten, müssen Sie grundsätzlich

  • über einen Zeitraum von fünf Jahren in Deutschland gelebt haben,
  • ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht besitzen,
  • über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen,
  • in der Lage sein, für sich und Ihre Angehörigen zu sorgen,
  • keine Straftat in Deutschland begangen haben und nicht vorbestraft sein,
  • sich zu der freiheitlich-demokratischen Ordnung Deutschlands bekennen.

Mit der nach deutschem Recht generell erlaubten und möglichen Mehrstaatigkeit kommt es darauf an, welche Regelungen Ihr Heimatland zu Mehrstaatigkeit aufgestellt hat. Im Folgenden finden Sie dazu einige Beispiele.

EU-Bürger und Staatsangehörige der Schweiz: EU-Bürger sowie Staatsangehörige der Schweiz sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben, um die deutsche zu erhalten. Lediglich einzelne EU-Staaten weisen entgegengesetzte Regelungen auf. In diesen Fällen sollten Sie die Botschaft Ihres Heimatlandes für nähere Informationen kontaktieren.

Unmöglichkeit, die bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben: Einige Länder erlauben es ihren Staatsbürgern nicht, die Staatsbürgerschaft aufzugeben. Zu diesen Ländern gehören z.B. Argentinien, Marokko, Mexiko und Ecuador.

Verfolgte, Flüchtlinge und Asylsuchende: Personen, die aufgrund politischer Verfolgung oder Konflikte nach Deutschland flüchten mussten, sind nicht verpflichtet, ihre Staatsbürgerschaft aufzugeben.

Härtefälle: Unter gewissen Umständen gilt die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit als unzumutbar. Dies kann aufgrund des Alters des Betroffenen oder aufgrund seiner finanziellen Lage der Fall sein. Kommt bei Ihnen ein Härtefall in Betracht, ist es ratsam, erfahrenen Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen.

Doppelte Staatsbürgerschaft für im Ausland lebende deutsche Staatbürger

Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist nicht nur für Staatsangehörige anderer Staaten, die die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich erwerben möchten, relevant, sondern auch für deutsche Staatsbürger, die zusätzlich eine ausländische Staatsangehörigkeit dazu erwerben möchten. Dies gilt insbesondere für im Ausland lebende Deutsche, die ihre deutsche Staatsbürgerschaft behalten möchten, während sie gleichzeitig die ihrer neuen Heimat erwerben möchten. Durch die generelle Möglichkeit der Mehrstaatigkeit ist nach deutschem Recht kein besonderes Vorgehen erforderlich. Damit Sie eine doppelte Staatsbürgerschaft erwerben können, muss jedoch auch der andere Staat eine solche erlauben. Ist dies nicht der Fall, sind die rechtlichen Mittel, um dagegen vorzugehen, gering. Nichtsdestotrotz werden Entscheidungen in diesem Rahmen auf Grundlage der Umstände des Einzelfalls getroffen, sodass es ratsam ist, sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt alle rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen zu lassen.

Die Vorteile der doppelten Staatsbürgerschaft

Die deutsche Staatsbürgerschaft neben Ihrer bisherigen zu besitzen, bringt viele Vorteile mit sich. Sie erlaubt es Ihnen, in Deutschland und in anderen EU-Staaten zu leben, zu arbeiten, zu studieren und zu reisen. Als deutscher Staatsangehöriger können Sie sich in Deutschland unbeschränkt selbstständig machen, ein Unternehmen gründen oder Investitionen tätigen. Bringt Ihr Beruf viele Auslandsaufenthalte mit sich, wird Ihnen der deutsche Pass internationale Reisen erheblich erleichtern. So können Sie in über 170 Länder visumsfrei einreisen und weltweit die deutschen konsularischen Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Auch im Rahmen des Studiums sind mit der deutschen Staatsbürgerschaft erhebliche Vorteile verbunden. An deutschen Hochschulen können Sie eine hervorragende akademische Bildung erhalten, ohne dass dies mit großem finanziellem Aufwand verbunden ist.

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