Immer mehr Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, möchten die Staatsangehörigkeit ihrer neuen Heimat annehmen, ohne die Beziehung zu ihrem Heimatland zu kappen. Und umgekehrt: Viele Ausländer, die sich dauerhaft in Deutschland niedergelassen haben, möchten ihre Zugehörigkeit zu Deutschland zum Ausdruck bringen, ohne auf ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit verzichten zu müssen. Mit dem Reformvorschlag zum Staatsangehörigkeitsrecht soll die Mehrstaatigkeit künftig nicht mehr eine Ausnahme bilden, sondern generell zugelassen werden. Damit sowohl die Notwendigkeit des Antrags auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsgenehmigung) entfallen – als auch die sogenannte Optionsregelung.
In diesem Zusammenhang bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Ganz gleich, ob bei der Einbürgerung, der doppelten Staatsbürgerschaft oder einem Verzicht der deutschen Staatsangehörigkeit – unser Rechtsteam betreut Ihr Anliegen mit dem nötigen Fachwissen und Engagement. Wir übernehmen für Sie gerne die gesamte Beantragung, um einen möglichst schnellen Ablauf des Antragsverfahrens zu gewährleisten. Dabei sorgen wir für die Klärung aller offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit Sie sich vollends auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei weiteren Fragen rund um das Staatsbürgerschaftsrecht zur Verfügung. Um stets auf dem Laufenden in Bezug auf die neuesten Gesetzesänderungen zu sein, lesen Sie unseren Beitrag über aktuelle Entwicklungen im Staatsangehörigkeitsrecht.
Kernpunkte der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird das Ziel verfolgt, die Einbürgerungszahlen zu erhöhen. Ein wesentlicher Punkt ist daher die erhebliche Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer von bisher 8 Jahren auf 5 Jahren, in besonderen Fällen auf 3 Jahre, § 10 Abs. 1, Abs. 3 StAG. Das Besondere: Die Bewerber sollen künftig die Möglichkeit haben, die bisherige Staatsangehörigkeit und damit die Verbundenheit zum Heimatstaat aufrechtzuerhalten (Mehrstaatigkeit). Weitere Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht betreffen:
- Ausweitung des Bekenntnisses zur freiheitlich demokratischen Grundordnung auf die Distanzierung von antisemitischen, rassistischen oder sonstigen menschenverachtend motivierten Handlungen, § 10 StAG,
- Ersetzung der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ durch konkrete Ausschlussgründe, § 8 StAG,
- Anpassung der erforderlichen Sprachkenntnisse.
Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft
§ 3 StAG legt fest, dass die deutsche Staatsbürgerschaf unter folgenden grundlegenden Voraussetzungen erworben werden kann:
- durch Geburt bzw. Abstammung,
- Erklärung,
- Annahme als Kind,
- Ausstellung der Bescheinigung für Nachfahren von Opferns des Nationalsozialismus (Spätaussiedler) oder
- durch Einbürgerung (vgl. § 10 StAG).
Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist insbesondere im Rahmen der Einbürgerung und der Abstammung ein Thema, kann aber auch durch Erklärung, Annahme als Kind und Ausstellung der Bescheinigung für Spätaussiedler erreicht werden. In jedem Fall ist eine doppelte Staatsbürgerschaft von mehreren Faktoren abhängig, wobei stets die Rechtsordnungen beider Staaten beachtet werden müssen.