Der Erbschein: Was Sie wissen sollten

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht

Der Erbschein: Was Sie wissen sollten

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht

Der Verlust eines geliebten Menschen geht mit einer schwierigen Zeit für alle Angehörigen einher. Hinzu kommt die besondere Herausforderung, sich während dieser emotional anspruchsvollen Situation mit den bürokratischen Vorgängen des Nachlasses und der Nachlassverwaltung auseinanderzusetzen. In diesem Zusammenhang wird regelmäßig der Erbschein benötigt, um gegenüber Banken und anderen nachlassbezogenen Stellen die eigene Erbenstellung nachzuweisen und als Erbe den Zugriff auf den Nachlass zu erhalten. Allerdings stellt die Beantragung dieses Dokuments eine recht komplexe Angelegenheit dar, bei Fragen bezüglich der Erbfolge und des Nachlasswertes vorab geklärt werden müssen.

Um unseren Mandanten in einer solchen Situation die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Ganz gleich, ob es um die Beantragung des Erbscheins, Fragen zur Erbschaftsteuer oder einem anderen erbrechtlich relevanten Anliegen geht – unsere Anwälte für Erbrecht stehen Ihnen mit Ihrem Fachwissen zur Seite und sorgen dafür, dass Ihre Rechte als Erbe stets gewahrt bleiben. Wir sind für Sie da!

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Unsere Dienstleistungen

Rechtsbeistand für Erben
  • Beratung in Bezug auf die Risiken der Erbannahme

  • Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
  • Beantragung des Erbscheins beim zuständigen Nachlassgericht

  • Rechtliche Unterstützung bei der Erbauseinandersetzung

  • Beratung zur Möglichkeit der Erbausschlagung

Vertretung in Konfliktsituationen | Mediation
  • Testamentsanfechtung

  • Erbauseinandersetzungsklage

Auskunft über
  • Ihre Rechte und Pflichten
  • Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten

Dienstleistungen im Kontext

Was ist ein Erbschein?

Wie bereits erwähnt, ist der Erbschein ein Dokument, das die Erben als solche ausweist, wenn sie sich an Versicherungen, Banken, Mieter/Vermieter, Geschäftspartner und andere Stellen bezüglich des Nachlasses wenden möchten. Er dient somit der eindeutigen Identifizierung der Erben. Insbesondere dann, wenn der Erblasser kein notarielles Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat, bekommt der Erhalt eines Erbscheins eine wichtige Bedeutung. Die gesetzlichen Regelungen zum Erbschein finden sich im Wesentlichen in den §§ 2353 – 2370 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Alternativ kann der Erblasser einer Person eine Vollmacht erteilen mit Gültigkeit nach dem Ableben des Erblassers. Ein Erbschein kann entbehrlich sein, wenn der Erblasser ein notarielles Testament hinterlassen hat.

Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ist beim Nachlassgericht zu stellen oder beim Notar zu beglaubigen. Er wird nicht automatisch erteilt.

Mit dem Erbschein kann dann der Erbe verbindliche Entscheidungen und Rechtsgeschäfte über die Immobilien und Vermögenswerte des Nachlasses treffen und zum Beispiel laufende Darlehen beenden, bestehende Schulden tilgen oder Immobilien verkaufen. Es ist jedoch zu beachten, dass sich die Verfügungsmacht allein auf den dem Erben zustehenden Erbteil erstreckt. Welchen Betrag Sie geerbt haben und ob Sie Alleinerbe sind oder neben Ihnen weitere Erben bestehen, wird im Erbschein vermerkt.

Sollte der Nachlass auf mehrere Erben verteilt sein (gewillkürt oder durch gesetzliche Erbfolge), entsteht nach deutschem Erbrecht eine “Erbengemeinschaft”, für die ebenfalls einige Besonderheiten gelten. Um eine problematische Erbauseinandersetzung zu vermeiden, empfiehlt es sich, beizeiten einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht zurate zu ziehen.

Gemeinschaftlicher Erbschein

Es gibt verschiedene Formen des Erbscheins, die sich nach der Anzahl der Erben und anderen zusätzlichen Faktoren richten. Gibt es einen einzelnen Erben, kann dieser einen Alleinerbschein beantragen. Bei mehreren Erben gibt es jedoch einen gemeinschaftlichen Erbschein. Das Erfordernis des gemeinschaftlichen Erbscheins ist in § 352a des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt:

  • Sind mehrere Erben vorhanden, so ist auf Antrag ein gemeinschaftlicher Erbschein zu erteilen. Der Antrag kann von jedem der Erben gestellt werden.
  • In dem Antrag sind die Erben und ihre Erbteile anzugeben. Die Angabe der Erbteile ist nicht erforderlich, wenn alle Antragsteller in dem Antrag auf die Aufnahme der Erbteile in den Erbschein verzichten.
  • Wird der Antrag nicht von allen Erben gestellt, so hat er die Angabe zu enthalten, dass die übrigen Erben die Erbschaft angenommen haben. § 352 Absatz 3 FamFG gilt auch für die sich auf die übrigen Erben beziehenden Angaben des Antragstellers.

Für den gemeinschaftlichen Erbschein muss der Anteil aller Erben festgestellt werden, und diese müssen die Erbschaft angenommen haben. In diesem gemeinschaftlichen Erbschein wird im Folgenden festgehalten, wer die Erben sind und was ihnen aus dem Nachlass insgesamt zusteht.
Bei mehreren Erben kann von dem einzelnen Erben auch ein Teilerbschein beantragt werden. In diesem Schein wird nicht aufgeführt, welcher Erbteil den anderen Erben zusteht, sondern nur der des Antragenden Erben. Diesen Teilerbschein können alle Miterben beantragen.

Erhalt eines Erbscheins

Der Erbschein wird nicht automatisch erteilt. Er muss beim zuständigen Nachlassgericht oder bei einem Notar beantragt werden. Bei der Beantragung eines Erbscheins sind Sie verpflichtet, die notwendigen Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass Sie nach dem gesetzlichen Erbrecht erbberechtigt sind. Ein Bestandteil des gesetzlichen Erbrechts ist der Pflichtteil, der für bestimmte nahe Familienangehörige gilt. Pflichtteilsberechtigte können grundsätzlich nicht von dem Erbe ausgeschlossen werden und haben aus dem Pflichtteil einen Anspruch auf einen bestimmten Prozentsatz des Erbes.

Für die Beantragung des Erbscheins werden folgende Unterlagen benötigt:

  • der Personalausweis/Reisepass,
  • die Sterbeurkunde der betreffenden Person,
  • Heiratsurkunde (bei Ehepartnern),
  • Familienbuch, Geburtsurkunde bei Kindern (zum Nachweis der Verwandtschaftsverhältnisse),
  • unterschriebene eidesstattliche Erklärung, dass kein Testament oder Erbvertrag bekannt ist,
  • Namen und Anschriften der bekannten (gesetzlichen) Miterben (z.B. Geschwister, Eltern),
  • Sterbeurkunden von Miterben.

Die vollständige Liste der Dokumente, die bei der Beantragung eines Erbscheins erforderlich sind, kann variieren und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Es lohnt sich daher, vor der Beantragung einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Unterlagen für die Beantragung einreichen.

Es sollte auch beachtet werden, dass diese Anträge mit Kosten verbunden sind. Die fraglichen Gebühren betreffen:

  • die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit des fehlenden notariellen Testaments oder Erbvertrags und
  • die Gebühr für die Erteilung des Erbscheins.

Die Gebühr für die Erteilung des Erbscheins ist ebenfalls vom Einzelfall abhängig und daher immer unterschiedlich. Sie wird nach den Bestimmungen des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) bestimmt. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass sich die Gerichtskosten erhöhen, wenn es Streitpunkte beim Erbe gibt

Ausschlagen einer Erbschaft

Der Erbe ist nicht verpflichtet die Erbschaft anzunehmen, sondern kann diese auch ausschlagen. Als Miterbe in einer Erbengemeinschaft ist es beispielsweise erforderlich, dass eine Erbauseinandersetzung erfolgt, bevor die Erbteile verteilt werden können. In dieser Situation und insbesondere bei einem geringen Erbteil, besteht zur Vermeidung der Konflikte und des Aufwands in der Erbengemeinschaft die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen. Dies kann außerdem noch in Betracht gezogen werden, wenn der Erblasser erhebliche Schulden hinterlassen hat oder wenn die geerbte Immobilie als einziger Vermögenswert nicht rentabel ist.

Sollten Sie erwägen, eine Erbschaft auszuschlagen, ist es äußerst ratsam, sich vorab mit einem Rechtsexperten im Erbrecht in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass die richtige Entscheidung getroffen wird. Für die Ausschlagung der Erbschaft bleiben Ihnen allerdings nur sechs Wochen Zeit, die als gesetzlich vorgeschriebene Frist einzuhalten sind.

Fehlerhafte Ausstellung eines Erbscheins

Die fehlerhafte Ausstellung eines Erbscheins führt dazu, dass dieser für ungültig erklärt wird. Außerdem wird er eingezogen. Ein Erbschein wird zum Beispiel dann unrichtig ausgestellt, wenn die Person, die den Erbschein beantragt hat, den Aussteller durch vorsätzlich falsche Angaben in die Irre führt. Die vorsätzliche Irreführung kann zu schwerwiegenden (auch strafrechtlichen) Konsequenzen führen. Wenn Sie mit diesem Vorwurf konfrontiert sind, sollten Sie daher unbedingt einen Rechtsanwalt kontaktieren. Denn sollte eine Person bei der Ausstellung des Erbscheins vorsätzlich irreführende Angaben gemacht und auf dieser Grundlage einen Erbschein erhalten haben kann dies ggf. zu einer Freiheitsstrafe führen.

Es gibt jedoch auch andere Gründe als die vorsätzliche Irreführung, die zu einem unrichtig erteilten Erbschein führen. Dafür gilt dennoch eine Vermutung der Richtigkeit des Erbscheins, die sich aus § 2365 BGB ergibt:

Es wird vermutet, dass demjenigen, welcher in dem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, das in dem Erbschein angegebene Erbrecht zustehe und dass er nicht durch andere als die angegebenen Anordnungen beschränkt sei.

Weitere Überlegungen zum Erbschein

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, einen Erbschein in Deutschland zu beantragen, beachten Sie bitte die folgenden Besonderheiten:

  • Minderjährige: Minderjährige können nach deutschem Recht erben, müssen aber bei dem Eingehen von Verpflichtungen im Rahmen des Nachlasses von den Eltern oder einem Vormund rechtlich vertreten werden.
  • Erben: Ob Sie Erbe sind oder nicht, wird entweder durch ein Testament oder durch die gesetzlichen Vorschriften bestimmt. Das Enterben von engen Familienangehörigen ist grundsätzlich nicht vorgesehen, da für Sie jedenfalls der Pflichtteil bestehen bleibt. In Ausnahmefällen kann dies dennoch möglich sein.
  • Enterbt: Durch den Ausschluss vom Erbe durch den Erblasser wird der Antrag auf Erteilung des Erbscheins erfolglos sein. Daher sollten Sie die Wirksamkeit dieses Ausschlusses von einem Rechtsanwalt für Erbrecht überprüfen lassen.
  • Erhalt des Dokuments: Wenn der Antrag auf Erlass des Erbscheins ordnungsgemäß gestellt ist und die richtigen Unterlagen eingereicht wurden, erhalten Sie den Erbschein grundsätzlich nach einigen Wochen per Post. Verzögerungen bei der Erteilung dieses Dokuments sind nicht ungewöhnlich.
  • Ablehnung der Ausstellung: Wenn das Nachlassgericht verweigert, Ihnen einen Erbschein auszustellen, haben Sie einen Monat Zeit, um gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen.
  • Streitigkeiten: Bei der Erteilung eines Erbscheins kann es zu Streitigkeiten, insbesondere unter Miterben, kommen. In einem solchen Fall ist es wichtig, dass Sie sich an einen Rechtsanwalt für Erbrecht wenden, der Sie in dieser Situation unterstützen kann. Solche Streitigkeiten können langwierig sein und zusätzlich hohe Kosten verursachen. Zudem kann während der Zeit des Rechtsstreits nicht über den Nachlass verfügt werden. Ein erfahrener Rechtsbeistand kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechtsposition als Erbe zu klären, Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft zu schlichten und Sie über den Stand des Nachlasses auf dem Laufenden zu halten.

Unser Anwaltsteam für Erbrecht wird sich nach Möglichkeit bemühen, unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Soweit es für unsere Mandanten vorteilhaft ist, versuchen wir, die Angelegenheit außergerichtlich zu regeln. Sollte sich ein Gerichtsverfahren dennoch nicht vermeiden lassen, erhalten Sie bei uns die notwendige rechtliche Vertretung.

Schlun & Elseven: Rechtsbeistand im Erbrecht

Als multidisziplinäre Full-Service-Kanzlei beraten wir Mandanten weltweit in den unterschiedlichsten Fragen des deutschen und internationalen Erb- und Nachlassrechts. Ganz gleich, ob bei Nachlassplanung, Erbfolge, Pflichtteil oder Erbstreit – unsere Anwälte verfügen sowohl über eine ausgezeichnete Expertise als auch über die notwendige Erfahrung, um Sie umfassend zu unterstützen. Wir übernehmen gerne in Ihrem Auftrag die Testamentsgestaltung und überwachen dabei die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen, um die Rechtswirksamkeit Ihrer Verfügungen zu gewährleisten, aber auch um unnötigen Erbstreitigkeiten vorzubeugen.

Im Erbfall nehmen unsere Rechtsanwälte zunächst eine sorgfältige Prüfung und Auslegung des Testaments (bzw. sonstiger Erklärungen des Erblassers) vor, um Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen. Wenn es um Erbstreitigkeiten geht, empfiehlt es sich, zunächst eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Verhandlungen mit den Miterben erfordern stets Fingerspitzengefühl und Geduld, insbesondere aber Durchsetzungsvermögen. Erscheint eine Einigung dennoch ausgeschlossen, kann als möglicher Ausweg die Erbauseinandersetzungsklage dienen. Die Kanzlei Schlun & Elseven prüft Ihren Fall sorgfältig und beurteilt Ihre Chancen und Risiken vor Gericht, damit Ihre Rechte und Interessen als Erbe stets gewahrt werden.

Wenn Sie weitere Fragen bezüglich des Erbscheins haben und/oder eine individuelle Beratung benötigen, zögern Sie nicht, sich direkt an ans zu wenden. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.

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Ihr Ansprechpartner für Erbrecht & Nachlassrecht

Rechtsanwalt Dr. Thomas Bichat

Rechtsanwalt | Salary Partner

Als Anwalt für Erbrecht bietet Dr. Bichat umfassende Rechtsberatung und Vertretung bei allen rechtlichen Fragen an, die sowohl vor als auch nach dem Erbfall für Erben sowie Erblasser relevant werden. Ob bei der Testamentsgestaltung, der Unternehmensnachfolge oder der Nachlassplanung — er unterstützt Sie fachkundig und mit dem nötigen Engagement.

Dr. Bichat gilt als ausgewiesener Experte für komplexe Erbrechtsfälle mit internationalen Verflechtungen: Mandanten aus aller Welt verlassen sich auf seine Expertise und sein Verhandlungsgeschick.

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