Joint Venture Vereinbarungen: Was Sie dabei beachten sollten

Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Joint Venture Vereinbarungen: Was Sie dabei beachten sollten

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Joint Venture ist das “gemeinsame Wagnis” zweier Unternehmen, ein gemeinsames Unternehmen zu führen. So können lukrative Geschäftsideen und spannende Projekte erfolgreich ins Leben gerufen werden – ganz gleich, ob zwischen Start-ups, Scale-ups oder etablierten Unternehmen. Joint-Venture-Vereinbarungen müssen allerdings zahlreichen Anforderungen im Sinne der Compliance genügen, vor allem aber den individuellen Bedürfnissen und Zielen der beteiligten Unternehmen Rechnung tragen, um einen dauerhaften Erfolg sicherzustellen.

Sie haben bereits eine Geschäftsidee, schrecken jedoch vor den sich damit ergebenden Herausforderungen zurück? Möglicherweise fällt es Ihnen schwer, einen Anfang zu finden und einen Plan aufzustellen, der Sie zum Ziel führt. Ein so großes Projekt auf die Beine zu stellen, kann recht überfordernd sein. Schlun & Elseven ist Ihnen dabei gerne behilflich. Mit einer breitgefächerten Rechtsexpertise und langjähriger Erfahrung sorgen wir für den Durchblick und bieten die Strukturen, die Sie benötigen, um rechtssicher aufgestellt zu sein und ein erfolgreiches Joint Venture zu führen.

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Unsere Dienstleistungen bzgl. Joint Venture Vereinbarungen

Rechtliche Unterstützung bei der Vertragsgestaltung
Zusätzliche Dienstleistungen

Venture-Verträge: Rechtliche Grundlagen verstehen

Venture-Verträge stellen eine Herausforderung in Anbetracht der hier zu bewältigenden Fragestellungen dar. Die Regelungen des Gesellschaftsrechts, der Steuervorschriften, der Wertpapiergesetze und der geistigen Eigentumsrechte haben weitreichende Auswirkungen auf die Struktur und Führung des gemeinsamen Unternehmens.

Um die Rechtmäßigkeit zu gewährleisten und mögliche Risiken zu minimieren, müssen die Vertragspartner bei der Vertragsgestaltung auch auf die Einhaltung von Offenlegungspflichten, wettbewerbs- und kartellrechtlichen Vorschriften, Arbeitsrecht und Datenschutzbestimmungen achten. Der interdisziplinäre Ansatz von Schlun & Elseven gewährleistet unseren Mandanten eine umfassende Betreuung, die alle rechtlichen Aspekte solcher Verträge berücksichtigt.

Gesetze wie das GmbHG und das AktG legen die Anforderungen an Unternehmen wie GmbHs und AGs fest und bestimmen, wie die Unternehmensführung, die Aktionärsrechte und die Entscheidungsmechanismen in Unternehmensverträgen zu strukturieren sind. Bestmögliche Compliance erhalten Sie durch die Einhaltung gesellschaftsrechtlicher Regelungen, welche zudem Rechtssicherheit in Unternehmensverträgen gewährleistet. Die Anpassung an diese Gesetze schafft eine solide rechtliche Grundlage und bietet Klarheit, Vorhersehbarkeit und Rechtsschutz im Falle von Streitigkeiten oder behördlicher Überprüfung.

Auch die Eigentumsverhältnisse am geistigen Eigentum werden in Unternehmensverträgen festgelegt, Nutzungsrechte definiert und Mechanismen zum Schutz von Marken, Urheberrechten, Patenten und Geschäftsgeheimnissen geschaffen. Darüber hinaus sollten Venture-Verträge alle datenschutzrechtlichen Aspekte einhalten. Aus diesem Grund sind Klauseln zur Einhaltung der DSGVO, Protokolle zur Datenverarbeitung, Mechanismen zur Einwilligung, Datenübermittlung und Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen unerlässlich.

Gestaltung von Joint-Venture-Verträgen

Schlun & Elseven hat in den letzten Jahren viele Unternehmen bei der Gestaltung von Unternehmensverträgen begleitet. Aufgrund dieser Erfahrung wissen wir, dass jedes Venture so einzigartig ist wie die Vision, die dahintersteht. Unser Ansatz bei der Gestaltung von Venture-Verträgen ist daher die sorgfältige Ausarbeitung maßgeschneiderter Verträge, die passgenau auf die individuellen Geschäftsziele und Anforderungen unserer Mandanten zugeschnitten sind. Ganz gleich, ob es darum geht, optimale Voraussetzungen für das Wachstum eines Start-ups zu schaffen, die Verteilung des Eigenkapitals zu strukturieren oder die Rahmenbedingungen für die Unternehmensführung etablierter Unternehmen festzulegen – unser Rechtsteam arbeitet eng mit Ihnen zusammen, um eine solide rechtliche Basis für den dauerhaften Erfolg Ihres Joint Ventures zu schaffen.

Joint Ventures lassen sich in zwei Kategorien einteilen: Equity Joint Ventures und Contractual Joint Ventures. Innerhalb dieser Kategorien gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten und Ausprägungen der Verträge.

Equity Joint Ventures

Equity Joint Ventures stellen die klassische Form eines Venture Agreements dar und liegen dann vor, wenn die kooperierenden Unternehmen mit ihrem Kapital ein eigenständiges Unternehmen gründen. Die Geschäftsführung erfolgt durch die Organe des neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmens. Die Gründung einer Joint Venture-Gesellschaft kann sinnvoll sein, wenn die Kooperation auf Dauer angelegt ist und die gemeinsame Projekt-Gesellschaft über eine Selbständigkeit verfügen soll.

Vorteile des Equity Joint Ventures sind unter anderem

  • eine höhere Flexibilität,
  • verbesserte Einflussmöglichkeiten und
  • die Reduzierung von Investitionskosten.

Contractual Joint Ventures

Bei einem Contractual Joint Venture hingegen wird kein gemeinsames Unternehmen gegründet. Hier handelt es sich vielmehr um eine vertraglich festgelegte Kooperation zwischen mehreren Unternehmen.

Neben den erforderlichen gesellschaftsvertraglichen Regelungen innerhalb der Joint Venture-Gesellschaft werden im Außenverhältnis zwischen der Joint Venture-Gesellschaft und den Partnern individuelle Leistungsbeziehungen vereinbart, darunter fallen z.B. Maschinenlieferungen, Vertriebsdienstleistungen oder Geschäftsbesorgungsdienstleistungen. Unsere Anwälte sind bestrebt, sich ein genaues Bild von Ihrem Vorhaben zu machen, um mögliche Risiken zu erkennen und diese zu minimieren. Dabei nutzen wir unser tiefes Verständnis für die Besonderheiten des Rechtsrahmens, um wasserfeste Verträge zu entwerfen, die den Grundstein für den Erfolg Ihres Joint Ventures legen.

Unsere Vertragsgestaltung zielt darauf ab, mögliche Szenarien zu antizipieren und Lösungswege aufzuzeigen – von der Abgrenzung von Eigentumsrechten, Verantwortlichkeiten und Entscheidungsprozessen über den Schutz geistigen Eigentums bis hin zur Definition von Ausstiegsstrategien und der Einbeziehung von Streitbeilegungsverfahren. Diese klaren und präzisen Bestimmungen sind darauf ausgerichtet, die Ziele unserer Mandanten umzusetzen und gleichzeitig künftige Herausforderungen zu berücksichtigen. Bei der Ausarbeitung von Verträgen steht für uns das Vertrauen unserer Mandanten im Vordergrund, um eine dauerhafte produktive Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Internationale Venture-Vereinbarungen: Rechtlicher Leitfaden

Joint Ventures mit ausländischen Unternehmen ermöglichen es Unternehmen, auf neue Märkte zu expandieren, ihr Fachwissen zu diversifizieren und ihre Reichweite zu vergrößern. Die grenzüberschreitenden Kooperationen erfordern ein differenziertes Verständnis der rechtlichen Feinheiten, kultureller Nuancen und Compliance-Rahmenbedingungen, weswegen solche Vorhaben komplexe Herausforderungen mit sich bringen können. Die Anwälte von Schlun & Elseven unterstützen deutsche sowie ausländische Unternehmen, die in neue Märkte expandieren wollen. Unser Team berät zu internationalen Gesetzen, Verträgen und Verordnungen, die Handelsgesetze, Datenschutzgesetze, Antikorruptionsgesetze und andere für die globale Geschäftstätigkeit rechtsrelevante Rahmenbedingungen umfassen.

Die Wahl der Gerichtsbarkeit, des anzuwendenden Rechts und die Festlegung von Streitbeilegungsverfahren in diesen Vereinbarungen hat erheblichen Einfluss auf die Beilegung von Streitigkeiten und die grenzüberschreitende Durchsetzbarkeit der Vereinbarung. Diesen Aspekten sollte daher besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Das deutsche Recht bietet ein etabliertes und verlässliches Rechtssystem, das Stabilität und Klarheit bei der Vertragsauslegung und Streitbeilegung schafft. Diese Stabilität fördert das Vertrauen der an internationalen Verträgen beteiligten Parteien. Darüber hinaus verfügt Deutschland über ein gut funktionierendes Rechtssystem, das für seine Zuverlässigkeit und Fairness bekannt ist und eine effektive Beilegung von Handelsstreitigkeiten ebenso wie die Durchsetzung von Ansprüchen ermöglicht.

Unsere Anwälte begleiten unsere Mandanten durch die Komplexität internationaler Kooperationsvereinbarungen und stellen sicher, dass diese im Einklang mit den Unternehmenszielen stehen und gleichzeitig die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Wir führen umfassende Risikobewertungen durch, in denen wir geopolitische Risiken, rechtliche Beschränkungen und Marktdynamiken im Zusammenhang mit internationalen Kooperationen bewerten und anpassungsfähige Strategien zur Risikominderung entwickeln. Unser Ziel ist es, rechtliche Unterstützung zu bieten, die weit über die Vertragsgestaltung hinausgeht.

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