Zahlungsausfall eines deutschen Unternehmens: Rechtliche Handlungsoptionen für ausländische Unternehmen

Ihr Rechtsanwalt für Zwangsvollstreckungsrecht

Zahlungsausfall eines deutschen Unternehmens: Rechtliche Handlungsoptionen für ausländische Unternehmen

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Wenn ein deutsches Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, hat dies für ausländische Unternehmen weitreichende rechtliche Fragestellungen zur Folge. Ausländische Unternehmen sehen sich dabei mit vielfältigen Problemen konfrontiert: Das komplexe deutsche Rechtssystem als solches, die Frage der Vollstreckung bzw. der Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile, als auch kulturelle Unterschiede sowie die sprachliche Barriere spielen eine große Rolle.

In solchen Fällen ist es besonders wichtig einen kompetenten Rechtsbeistand an seiner Seite zu wissen. Unsere Anwälte für Zwangsvollstreckungs– und Insolvenzrecht bei Schlun & Elseven sind mit der Komplexität dieser rechtlichen Fragestellungen vertraut und können ausländischen Unternehmen dank ihres fundierten Fachwissens und ihrer langjährigen Erfahrung bei jedem Verfahrensschritt zur Seite stehen. Sei es bei der Vergleichsverhandlungen, der Einleitung von Gerichtsverfahren, der Prüfung von möglichen Vollstreckungsmaßnahmen, der Pfändung schuldnerischen Vermögens, der Zustellung von Schriftstücken oder bei der Vertretung vor Gericht – mit Schlun & Elseven erhalten Sie stets maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuelle rechtliche Fragstellung. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unserer Expertise zu profitieren.

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Forderungsbeitreibung: Ausländische Unternehmen und ihre rechtlichen Handlungsoptionen

In dem Fall, dass ein ausländisches Unternehmen sich mit dem Zahlungsausfall eines deutschen Unternehmens konfrontiert sieht, gibt es verschiedene Wege zur Forderungsbeitreibung. Zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus einem Zahlungsausfall ergeben, dienen Verhandlungen und Vergleiche als erster pragmatischer Ansatz. Indem ausländische Unternehmen mit dem Schuldner in den Dialog treten, können sie die Möglichkeiten einer eventuellen einvernehmlichen Lösung ausloten. Solche Verhandlungen können mitunter zu einer schnelleren Lösung führen und möglicherweise ein langwieriges Gerichtsverfahren und die damit verbundenen Kosten und Ungewissheiten vermeiden. Sollten diese Verhandlungen jedoch scheitern oder sich als undurchführbar erweisen, ist der Rückgriff auf weitreichendere rechtliche Schritte unumgänglich.

Ausländische Unternehmen können ein Gerichtsverfahren gegen den Schuldner einleiten, um so ein Urteil zu erwirken, das ihren Rechtsanspruch auf die noch ausstehenden Forderungen bestätigt. Wurde ein solches Urteil erwirkt, können ausländische Unternehmen sodann Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen, um den deutschen Schuldner zur Forderungsbegleichung zu zwingen. Die Vollstreckungsmaßnahmen umfassen dabei unter anderem die Beschlagnahme von Vermögenswerten, die Pfändung von Bankkonten und die Verhängung von Pfandrechten am Eigentum des Schuldners. All diese Maßnahmen dienen dazu Druck auf den Schuldner auszuüben, um ihn zur Einhaltung der rechtlichen Vorschriften zu bewegen und somit die Forderungsbeitreibung zu erleichtern.

Bei der Verfolgung dieser rechtlichen Optionen müssen Unternehmen die Vor- und Nachteile der einzelnen Ansätze sorgfältig abwägen. Verhandlungen und Vergleiche können zwar praktikabel und flexibel sein, sie erfordern jedoch Zugeständnisse seitens des Gläubigers und hängen zudem von der Kooperation des Schuldners ab. Umgekehrt bieten Gerichtsverfahren und Vollstreckungsmaßnahmen einen vorgegebenen Rahmen für die Durchsetzung von Gläubigerrechten, bergen aber das Risiko langwieriger Rechtsstreitigkeiten und ressourcenintensiver Vollstreckungsbemühungen. Letztlich hängt die Wahl der richtigen rechtlichen Strategie von den Umständen des jeweiligen Falles sowie den Zielen und Kapazitäten des Gläubigers ab.

Legal Due Diligence, Risikobewertung und Compliance im Rahmen grenzüberschreitender Forderungsbeitreibung

Bei der Forderungsbeitreibung sowie bei der Abwicklung internationaler Geschäftstransaktionen gilt es stets Risiken zu minimieren und die Einhaltung von Vorschriften zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Legal-Due-Diligence-Prüfung und das Compliance Management als wirksame Methoden hervorzuheben. Um unseren internationalen Mandanten die notwendige Orientierung und Unterstützung zu gewährleisten, bietet Schlun & Elseven umfassende Dienstleistungen an.

Bevor ausländische Unternehmen mit der Forderungsbeitreibung beginnen, sollten sie eine sorgfältige Legal-Due-Diligence-Prüfung durchführen lassen. Diese dient der frühzeitigen Identifizierung und Bewertung potenzieller Risiken. Wie Schlun & Elseven Sie im Rahmen einer Legal-Due-Diligence-Prüfung unterstützen kann:

  • Prüfung und Bewertung vertraglicher Rechte und Pflichten
  • Prüfung und Bewertung potenzieller Haftungsfragen
  • Identifizierung möglicher Risiken im Rahmen der Beitreibungsbemühungen
  • Ermittlung kritischer Inkasso- und Vollstreckungsbestimmungen

Sobald potenzielle Risiken im Rahmen der Legal-Due-Diligence-Prüfung identifiziert wurden, entwickeln unsere Anwälte maßgeschneiderte Risikominderungsstrategien, um die Interessen unserer Mandanten zu schützen. Ob durch Vertragsanpassungen, Risikoverteilungsstrategien oder Versicherungsmechanismen – wir sind bestrebt, die Ansprüche unserer Mandanten durchzusetzen und ihre Aussichten auf eine erfolgreiche Forderungsbeitreibung zu verbessern.

Schuldeneintreibung: Zur Frage der Vollstreckung ausländischer Urteile und Schiedssprüche

Die Vollstreckung ausländischer Urteile innerhalb des deutschen Rechtssystems ist ein komplexer Prozess, der ein gründliches Verständnis sowohl der deutschen Verfahrensvorschriften als auch des internationalen Rechtsrahmens erfordert. Die Regeln über das deutsche Vollstreckungsverfahren finden sich in der Zivilprozessordnung (ZPO).

Bei der Anerkennung ausländischer Urteile in Deutschland, insbesondere von Urteilen aus EU-Mitgliedstaaten, ist die Einhaltung der Europäischen Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen von wesentlicher Bedeutung. Diese Verordnung vereinfacht das Anerkennungsverfahren für Urteile aus EU-Mitgliedstaaten, sodass ein besonderes Verfahren nicht mehr erforderlich ist. Die in § 328 ZPO genannten Kriterien müssen jedoch weiterhin erfüllt werden, einschließlich der Gegenseitigkeit der Anerkennung. Wenn das deutsche Gericht ein ausländisches Urteil anerkennt, sieht es in der Regel davon ab, die Entscheidung zu ändern.

Darüber hinaus gewährleistet die Mitgliedschaft Deutschlands im Lugano-Übereinkommen eine effektive Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen zwischen den europäischen Staaten, was den rechtlichen Rahmen für die Beitreibung von Forderungen in grenzüberschreitenden Fällen zusätzlich verbessert.

Bei der Gestaltung der Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche spielen internationale Abkommen eine zentrale Rolle. Als Unterzeichner des New Yorker Übereinkommens ist Deutschland verpflichtet, die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen aus anderen Vertragsstaaten zu erleichtern. Die Vertrautheit unseres Anwaltsteams mit dem New Yorker Übereinkommen ermöglicht es uns, unsere Mandanten effizient durch die Komplexität der Vollstreckung von internationalen Schiedssprüchen zu führen.

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