Der Kauf von Drogen Internet erfüllt den Tatbestand des § 29 BtMG und wird den Strafverfolgungsbehörden gleichermaßen streng wie der Besitze von Drogen geahndet. Deutsche Behörden verfolgen die Wege für den Online-Handel aufmerksam und sind imstande, Spuren zurückzuverfolgen. Der Vorwurf eines Delikts in Verbindung mit Drogen kann – je nach Menge und Art der Droge – mit Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen geahndet werden. Durch eine sorgfältig vorbereitete Strafverteidigung sind allerdings deutliche Einflussnahmen auf das Strafverfahren möglich – je nach Art des Betäubungsmittels und Beweislage.
Die Anwälte von Schlun & Elseven entwickeln nach Akteneinsicht und Absprache mit dem Mandanten eine geeignete Verteidigungsstrategie.
Rechtliche Bestimmungen bezüglich des Erwerbs von Drogen übers Internet
Gem. § 29 BtMG ist es strafbar, Betäubungsmittel unerlaubt anzubauen, herzustellen mit ihnen Handel zu treiben, sie einzuführen, auszuführen, zu veräußern oder abzugeben oder auf sonstige Art in den Verkehr zu bringen. Hiervon umfasst ist auch das Bestellen einer geringen Menge für den Eigengebrauch. Bereits der Versuch, Drogen zu kaufen, auch wenn die Bestellung niemals ankommt, fällt ebenfalls als Straftat unter den § 29 Absatz 2 BtMG. Das bedeutet auch in diesem Fall drohen Strafen.
Für nicht geringe Mengen sieht. § 29a Nr. 1 BtMG auch ein größeres Strafmaß vor. Nicht geringe Mengen gelten als Verbrechen, das heißt, das Strafmaß beträgt mindestens ein Jahr. Wenn der Verdacht von Drogenschmuggel, also das Ein- und Ausführen von Drogen, oder von Bandenkriminalität im Raum steht, greift die Qualifikation des § 30 BtMG, und das Strafmaß reicht bis zu 15 Jahren Haftstrafe.
Die angedrohten Strafen hängen von der Art und der Menge des Betäubungsmittels ab. In minderschweren Fällen können Strafen wie Geldstrafe, Bewährung oder Psychotherapie in Form von Suchtbewältigung oder Drogenaufklärungsprogrammen verhängt werden. Dies hängt von dem Bundesland, in welchem die Straftat begangen wurde, ebenso wie von der individuellen Situation des Beschuldigten ab. Gefängnisstrafen werden bei höheren Mengen verhängt oder bei dem Verdacht auf den Versuch, sie zu vertreiben.
Wie verfolgen deutsche Behörden den Erwerb von Drogen?
Die deutschen Strafverfolgungs- und Zollbehörden überwachen und untersuchen aktiv den Erwerb von Drogen übers Internet mithilfe von digitaler Überwachung, Finanzverfolgung und Postkontrollen. Trotz der vermeintlichen Anonymität des Internets und der Darknet-Marktplätze gibt es verschiedene Ermittlungsmethoden, mit denen die Behörden Personen identifizieren können, die versuchen, illegale Substanzen online zu erwerben.
- Paketkontrollen: Deutsche Zollbeamte kontrollieren internationale Sendungen, insbesondere aus Hochrisikoländern. Verdächtige Pakete werden anhand der Beschriftung, der Größe oder der Absenderangaben gekennzeichnet und können mit Drogenspürhunden, Röntgenstrahlen und chemischen Tests untersucht werden. Wenn Drogen gefunden werden, können die Behörden den Empfänger untersuchen, bevor sie ihn festnehmen.
- Ermittlungen im Darknet: Die Strafverfolgungsbehörden verfolgen illegale Drogenverkäufe auf verschlüsselten Marktplätzen. In Zusammenarbeit mit Europol und dem FBI infiltrieren deutsche Cybercrime-Einheiten Plattformen, beschlagnahmen Transaktionsdaten und identifizieren Käufer, um sie der Strafverfolgung zuzuführen.
- Finanzielle Verfolgung: Aufgrund der weitverbreiteten Verwendung von Kryptowährungen setzen die Behörden regelmäßig Blockchain-Analysen ein, um Drogenzahlungen zu verfolgen. Herkömmliche Banküberweisungen an bekannte Darknet-Anbieter können Anti-Geldwäsche-Warnungen auslösen, was ebenfalls zu weiteren Ermittlungen führt.
- Hausdurchsuchungen und digitale Forensik: Wenn die Behörden jemanden verdächtigen, online Drogen zu kaufen, können sie Hausdurchsuchungen durchführen, elektronische Geräte beschlagnahmen und gelöschte Nachrichten, Transaktionsprotokolle und Browserverläufe sicherstellen.
Angesichts der Reichweite der Strafverfolgungsbehörden in diesem Bereich sollten Beschuldigte umgehend anwaltlichen Beistand in Anspruch nehmen, um sich über ihre Rechte und mögliche Verteidigungsstrategien zu informieren.
Rechtliche Konsequenzen beim Erwerb von Drogen übers Internet
Der Erwerb illegaler Drogen – sei es über das Darknet oder über reguläre Online-Kanäle – stellt eine dem Besitz gleichwertige Straftat dar. Deutsche Gerichte sanktionieren Online-Käufe wie den Erwerb von Betäubungsmitteln mit aller Strenge, d. h., sobald eine Person bei einer Bestellung ertappt wird, wird sie in der Regel rechtlich zur Verantwortung gezogen.
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