Rechtsanwältin Linda Römer ist bei Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB tätig und auf das Geldwäscherecht (AML/KYC-Compliance) sowie auf das Staatsangehörigkeitsrecht spezialisiert.
Sie berät und vertritt Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Dazu gehört insbesondere die Prüfung, ob Unternehmen als Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes einzustufen sind sowie die Beratung zu den aufsichtsrechtlichen Auswirkungen unterschiedlicher Geschäftsmodelle und Dienstleistungen. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Unterstützung von Unternehmen bei der Überprüfung bestehender AML/KYC-Prozesse, der Identifizierung möglicher Compliance-Risiken, der Bewertung und Implementierung von geeigneten Maßnahmen sowie die Begleitung in aufsichtsrechtlichen Verfahren.
Neben ihrer Tätigkeit für Unternehmen berät und vertritt Linda Römer Privatmandanten umfassend bei allen Fragen rund um die deutsche Staatsangehörigkeit – von der Beantragung der Einbürgerung bis hin zu Fragen der Mehrstaatigkeit.
Geldwäscherecht & KYC-Compliance nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Linda Römer berät Unternehmen zum Geldwäscherecht und zu allen aufsichtsrechtlichen Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG).
Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt dabei auf der Prüfung, ob Unternehmen als Verpflichtete nach § 2 GwG einzustufen sind sowie auf der Bewertung der sich daraus ergebenden Compliance-Pflichten. Hierzu gehören die rechtliche Einordnung der Geschäftstätigkeit, die kundenbezogenen Sorgfaltspflichten sowie die Identifizierung und Überprüfung der Identität von Vertragspartnern (KYC-Compliance).
Darüber hinaus unterstützt sie Unternehmen bei der Überprüfung bestehender AML/KYC-Prozesse, risikobasierter Compliance-Maßnahmen und Dokumentationspflichten.
Vertretung gegenüber Geldwäscheaufsichtsbehörden
Ein zentraler Bestandteil ihrer Tätigkeit ist zudem die Vertretung von Unternehmen bei Auskunftsverlangen sowie in Anhörungen vor den Geldwäscheaufsichtsbehörden. Sie unterstützt Unternehmen bei der Prüfung behördlicher Anfragen, der Analyse vertraglicher und betrieblicher Strukturen, der Erstellung rechtlicher Stellungnahmen sowie bei der Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden.
Rechtsanwältin Linda Römer berät ihre Mandanten zu allen Fragen rund um das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht. Dabei unterstützt sie insbesondere bei der Feststellung und dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, bei Fragen zur doppelten Staatsangehörigkeit sowie bei der Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft. In diesem Zusammenhang steht sie ihren Mandanten während des gesamten Antragsverfahrens zur Seite, prüft die erforderlichen Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit den zuständigen Behörden.
Einbürgerung durch Aufenthalt | Wiedergutmachungseinbürgerung
Für ausländische Staatsangehörige, die nach mehreren Jahren Aufenthalt in Deutschland eine Einbürgerung anstreben, ist Rechtsanwältin Römer eine kompetente Ansprechpartnerin. Sie klärt über Voraussetzungen wie Aufenthaltsdauer, Sprachkenntnisse oder den erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses auf. Darüber hinaus unterstützt sie bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Nachweise und entwickelt eine individuelle Antragsstrategie mit dem Ziel einer erfolgreichen und zügigen Einbürgerung.
Außerdem berät Rechtsanwältin Römer ihre Mandanten bei der sogenannten Wiedergutmachungseinbürgerung. Sie unterstützt Nachfahren von Menschen, die während des Nationalsozialismus ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. In diesen sensiblen Verfahren analysiert sie die individuelle Rechtslage, prüft historische sowie juristische Hintergründe und begleitet die Antragstellung vom ersten Gespräch bis zur Entscheidung. Dabei legt sie großen Wert auf eine fundierte juristische Aufarbeitung und eine einfühlsame Begleitung der Antragstellenden.
Feststellung der Staatsangehörigkeit und Mehrstaatigkeit
Rechtsanwältin Römer unterstützt Personen, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung besitzen und diese offiziell feststellen lassen möchten. Sie sorgt für eine rechtssichere Antragsstellung, prüft alle gesetzlichen Voraussetzungen und hilft bei der Beschaffung relevanter Nachweise wie Geburtsurkunden, Abstammungsnachweise oder historischer Dokumente.
Darüber hinaus berät sie umfassend zu Fragen der Mehrstaatigkeit. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Juni 2024 ist die doppelte Staatsangehörigkeit in Deutschland weitgehend anerkannt. Rechtsanwältin Römer klärt über die aktuellen rechtlichen Möglichkeiten auf, berät zu den Voraussetzungen für den Erhalt mehrerer Staatsangehörigkeiten und begleitet ihre Mandanten bei allen damit verbundenen Antragsverfahren.
Linda Römer studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bochum und Köln. Während ihres Studiums absolvierte sie ein Auslandssemester an der Ludovika University of Public Service in Budapest mit einem Schwerpunkt Europarecht. Begleitend zum Studium sammelte sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Kölner Kanzlei praktische Erfahrungen im Medien- und Urheberrecht.
Ihr Rechtsreferendariat leistete Linda Römer im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln ab. Die Ausbildung führte sie unter anderem zum Landgericht Aachen, zur Staatsanwaltschaft Aachen, zu einer auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzlei in Köln sowie in den Strafvollzug. Diese vielseitigen Stationen ermöglichten ihr tiefe Einblicke in verschiedene Rechtsgebiete und die praktische Rechtsanwendung.
Nach dem erfolgreichen zweiten Staatsexamen war Linda Römer eineinhalb Jahre als Rechtsanwältin in einer Kölner Kanzlei für Verbraucherrecht tätig, bevor sie zu Schlun & Elseven Rechtsanwälte wechselte. Ihre bisherigen beruflichen Erfahrungen in unterschiedlichen Rechtsgebieten prägen ihre heutige Beratungstätigkeit.
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