Ausländische Fachkräfte leisten bekanntlich einen erheblichen Beitrag zur deutschen Wirtschaft. Dieser Effekt soll nun durch eine weitere Mobilisierung von Hochqualifizierten weiter verstärkt werden. Während der deutsche Arbeitsmarkt für viele ausländische Fachkräfte auf den ersten Blick äußerst attraktiv wirkt, zeigt die aktuelle deutsche Gesetzeslage jedoch bei vielen Interessierten eine abschreckende Wirkung. Ein neues Einwanderungsgesetz soll die Integration von hochqualifizierten Ausländern in Zukunft erleichtern. Von zentraler Bedeutung sind die Steuerung und die Ordnung des Zuzugs.


EU Blue Card: zentraler Aufenthaltstitel in Deutschland

Derzeit dient die EU Blue Card als zentraler Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte (19 AufenthG). Diese Karte ermöglicht Drittstaatenangehörigen den Aufenthalt in Deutschland, um arbeiten zu können. Die Erteilung einer EU Blue Card ist jedoch an Voraussetzungen gebunden, die für viele ausländische Akademiker eine beträchtliche Hürde darstellen.  Antragsteller müssen ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, welches mit einem deutschen Studium gleichwertig ist. Darüber hinaus müssen die Kandidaten in der Regel einen Arbeitsvertrag mit einem Mindestgehalt von 52.000 EUR vorweisen. Ist die Blue Card einmal erteilt, kann schon nach 33 Monaten eine unbefristete Niederlassungserlaubnis folgen.

Rechtsberatung im Ausländerrecht

Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen umfassende Rechtsberatung und Vertretung im Einwanderungsrecht an. Unsere Anwälte für deutsches Einwanderungsrecht sind telefonisch und per E-Mail erreichbar und bieten zudem Videokonferenzen an. Für weitere rechtliche Informationen besuchen Sie bitte unsere Seite zum Ausländer- und Aufenthaltsrecht.

Neues Gesetz: Bürokratische Hürden sollen minimiert werden

Für viele Drittstaatenangehörige ist es jedoch äußerst umständlich die Gleichwertigkeit ihres Bildungsabschlusses nachzuweisen. Daher soll das neue Einwanderungsgesetz dazu führen, dass Abschlüsse schneller anerkannt werden. Da sich das deutsche Ausbildungssystem stark von jenen im außereuropäischen Ausland unterscheidet, ist es für Betroffene von grundlegender Bedeutung, dass bürokratische Hürden minimiert werden. Deshalb soll zukünftig gewährleistet werden, dass die Vergleichbarkeit des Abschlusses unkompliziert aus dem Herkunftsland arrangiert werden kann. Weiterhin ist zu betonen, dass in Zukunft nur noch bei bestimmten Berufen wie Ärzten oder Juristen eine Gleichwertigkeitsanerkennung der Qualifikation erforderlich sein soll. Für andere Berufe soll es ausreichen, ein qualifikationsadäquates Arbeitsplatzangebot nachzuweisen.


Fazit: Was bedeutet das neue Einwanderungsgesetz?

Alles in allem sind die Gesetzesänderungen auf den Bedarf der Volkswirtschaft ausgerichtet und stellen die Qualifikation der Drittstaatangehörigen in den Mittelpunkt. Ausschlaggebende Faktoren für eine Zuzugserlaubnis sind die Qualifikation der Fachkraft, ihr Alter, ihre Sprachkenntnisse, der Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebots und die Sicherung des Lebensunterhalts. So wird einerseits sichergestellt, dass nur qualifizierte Bewerber einen deutschen Aufenthaltstitel erhalten und andererseits, dass die Einwanderung nach Deutschland für diese Fachkräfte attraktiver gestaltet wird.

Sollten Sie für sich oder Ihre Arbeitnehmer eine Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erwägen, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte im Ausländerrecht, Aufenthaltsrecht und dem deutschen Arbeitsrecht gerne zur Verfügung.