Vertrauensanwalt / Ombudsmann für Hinweisgeber und Unternehmen

Ihr Rechtsanwalt für Whistleblowing

Vertrauensanwalt / Ombudsmann für Hinweisgeber und Unternehmen

Ihr Rechtsanwalt für Whistleblowing

Um Unternehmen als auch Hinweisgebern die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte unterstützen Sie gerne als externe Vertrauensanwälte (sog. Ombudsleute) bei der Korruptionsprävention. Eine solche Zusammenarbeit ermöglicht eine effiziente Aufdeckung von Korruptionsfällen, Wirtschaftskriminalität und anderen schädlichen Vorgängen. Die Einbeziehung eines Vertrauensanwalts gibt dem Hinweisgeber die Möglichkeit, anonym zu handeln und damit seine Informationen vertrauensvoll an die Sicherheitsbehörden weiterzugeben. Sobald das Unternehmen über die Informationen Bescheid weiß, kann es angemessen handeln und einer folgenschweren Rufschädigung zuvorkommen.

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass Whistleblowing selbst bei den größten und bekanntesten Unternehmen zu erheblichen Reputationsschäden führen kann. Potenzielle Hinweisgeber können in große Schwierigkeiten geraten, wenn sie Informationen weitergeben, ohne vorher zu prüfen, ob es angemessen ist, damit an die Öffentlichkeit zu gehen. Unsere Vertrauensanwälte ermöglichen es Hinweisgebern, Fälle von Korruption, Wirtschaftskriminalität oder andere Bedenken zu melden, ohne Angst haben zu müssen, ihre Identität preiszugeben.

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Unsere Dienstleistungen

Für betroffene Unternehmen
  • Compliance und Schulungen

  • Schutzmaßnahmen für Geschäftsgeheimnisse
  • Interne Untersuchungen
  • Implementierung des Hinweisgebersystems
Für Hinweisgeber | Whistleblower
  • Ihre Rechte und Pflichten als Whistleblower
  • Beratung im Vorfeld einer Offenlegung von Unternehmensinformationen
  • Beweissicherung
  • Identitätsschutz
  • Berichterstattung an Aufsichtsbehörden

Ombudsmann: Anonymität durch Beauftragung eines Vertrauensanwalts

Die Verhinderung von Korruption und anderen wirtschaftskriminellen Handlungen sollte in Unternehmen stets höchste Priorität haben. Da Whistleblowing immer mehr an Bedeutung gewinnt, müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie über wirksame, sichere und vertrauliche Beschwerdesysteme verfügen, denen Mitarbeiter, Manager und andere Parteien vertrauen können. Die Zusammenarbeit mit einem Vertrauensanwalt (Ombudsmann) ermöglicht es einer externen Partei, eine wichtige Rolle in dieser Struktur zu spielen.

Die enge Zusammenarbeit mit einem Vertrauensanwalt ermöglicht es den Betroffenen, sich – unter Wahrung der Anonymität – an eine Person außerhalb des Unternehmens zu wenden. In der Folge brauchen die Mitarbeiter weniger Angst davor zu haben, mutmaßliche Korruption zu melden. Dank anwaltlicher Unterstützung sind sich ihrer gesetzlichen Rechte und Pflichten in Bezug auf die ihnen vorliegenden Informationen voll bewusst.

Die Unternehmen können daraufhin geeignete Maßnahmen ergreifen, wenn sich die Hinweise als korrekt erweisen und Korruption aufgedeckt wird. Die Reaktion auf aufgedecktes korruptes oder illegales Verhalten ermöglicht es den Unternehmen, entsprechende Compliance-Richtlinien in transparenter Weise zu erlassen und umzusetzen.

Anonymität ist für das Modell des Vertrauensanwalts (Ombudsmann) von zentraler Bedeutung, da potenzielle Hinweisgeber einen Ansprechpartner haben, mit dem sie vertraulich sprechen können. Ohne dieses Modell stehen diejenigen, die offensichtliche Korruption aufdecken, möglicherweise vor der Wahl, diese Informationen an die Öffentlichkeit zu bringen oder sie intern zu melden.

Der Nachteil der internen Meldung kann sich auf die Person beziehen, die in die mutmaßliche Tätigkeit verwickelt ist, da sie aufgrund ihrer Position im Unternehmen Macht über den Meldeprozess haben kann. Whistleblower, die an die Öffentlichkeit gehen wollen, tun dies in dem Wissen, dass dies ihre Aussichten innerhalb des Unternehmens beeinträchtigen und dem Ruf des Unternehmens schaden kann. Sollten sich die Informationen als falsch erweisen, können sie sogar strafrechtlich verfolgt werden.

Die mit diesen beiden Optionen verbundenen Nachteile lassen dem Hinweisgeber zwei weitere Möglichkeiten: die anonyme interne Weitergabe der Informationen und die Nichtmeldung der aufgedeckten Vorgänge. Durch die Nichtmeldung der Informationen kann die Korruption oder andere Angelegenheit weitergehen oder dazu führen, dass sich ein anderer Hinweisgeber möglicherweise in Zukunft an die Öffentlichkeit wendet.

Im Gegensatz dazu verhindern anonyme Meldungen Folgefragen. Ohne die Möglichkeit, mit der betreffenden Person Rücksprache zu halten, kann es passieren, dass Unternehmen nicht über die erforderlichen Beweise verfügen oder dass ihnen wichtige Informationen fehlen. Der Vertrauensanwalt (Ombudsmann) ermöglicht es den Unternehmen, ein System einzurichten, das diese Nachteile ausgleicht.

Schutz von Whistleblowern: Rechtliche Möglichkeiten

Für potenzielle Hinweisgeber hat die Rolle des Vertrauensanwalts (Ombudsmann) den Vorteil, dass sie von einem Experten des deutschen Straf- und Hinweisgeberrechts beraten werden. Das deutsche Recht in Bezug auf Whistleblowing kann kompliziert sein, da Themen wie Datenschutz, die Verantwortung des Mitarbeiters gegenüber dem Unternehmen und die Notwendigkeit des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen (§ 4(2), (3) GeschGehG) miteinander in Konflikt geraten können.

Die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie durch das am 02.07.2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dürfte das Verfahren vereinfachen, aber auch dann sollten potenzielle Whistleblower rechtlichen Rat einholen, bevor sie Schritte zur Veröffentlichung der Information unternehmen. Dies kann eine komplizierte Angelegenheit sein, wenn es im Unternehmen keinen Vertrauensanwalt (Ombudsmann) gibt.

Ein Handeln ohne Kenntnis der gesetzlichen Pflichten kann strafrechtlich verfolgt werden, da z.B. § 203 StGB einen Straftatbestand für die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen enthält.

Zwar sind Arbeitnehmer nach § 612a BGB durch das allgemeine Maßregelungsverbot geschützt, doch gilt dieser Schutz nur für Fälle, in denen der Hinweisgeber rechtmäßig gehandelt hat. Daher können sich Hinweisgeber, die nicht über die erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen, in eine schwierige Lage bringen.

Compliance-System für Unternehmen

Für Unternehmen ist die Zusammenarbeit mit einem Anwalt des Vertrauens (Ombudsmann) ein deutlicher Beweis dafür, dass sie der Einhaltung von Rechtsvorschriften einen hohen Stellenwert beimessen. Wer auf Compliance setzt, zeigt Mitarbeitern, Investoren und der breiten Öffentlichkeit, dass sein Unternehmen vertrauenswürdig ist, wenn es um den Umgang mit Korruptions-, Betrugs- und anderen kriminellen Vorwürfen geht.

Wenn Unternehmen entsprechende Hinweise vom Vertrauensanwalt (Ombudsmann) erhalten, können sie in dem Wissen handeln, dass einige Beweise aufgedeckt wurden und dass sie die Angelegenheit ernst nehmen sollten.

Auf konkrete Anweisung der Mitarbeiter hin wendet sich der Vertrauensanwalt bei Verdachtsmomenten an das Unternehmen. Wenn dies der Fall ist, ist es sicher, dass das Unternehmen Kenntnis von den Informationen haben muss, die der Mitarbeiter aufgedeckt hat.

Indem er den Hinweisgeber schützt und ihm Anonymität gewährt, kann der Vertrauensanwalt als Vermittler zwischen ihm und dem Unternehmen fungieren. In dieser Rolle kann der Mitarbeiter selbstbewusst handeln, indem er dem Anwalt die benötigten Beweise liefert, ohne befürchten zu müssen, dass sie in die falschen Hände geraten.

Unsere Anwälte werden sich mit der Unternehmensleitung abstimmen, um praktische Leitlinien zu diesem Thema auszuarbeiten. Die Einführung solcher Richtlinien zeigt Mitarbeitern, Investoren und anderen Dritten auf transparente und unmissverständliche Weise, dass das Unternehmen seiner rechtlichen Verantwortung nachkommt.

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Praxisgruppe für Whistleblowing

Aykut Elseven

Rechtsanwalt | Managing Partner

Dr. Thomas Bichat

Rechtsanwalt | Salary Partner

Jens Schmidt

Rechtsanwalt

Dr. Sepehr Moshiri

Rechtsanwalt

Florian Reisser

Rechtsanwalt | Freier Mitarbeiter

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